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Vorlage (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
13.10.14, 18:27
Vorlage (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser, Karsten 61 26-10/0616Ä2 11.09.2013 300/2013 Betreff Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse': A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (10.06. - 21.06.2013) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B - kein Eingang - Abwägung der Stellungnahme A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.1 Deutscher Ist bereits berücksichtigt. Kinderschutzbu nd Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. T1.2 Abwägung der Stellungnahme B - Öffentliche Auslegung (30.08. - 30.09.2013) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B - kein Eingang - Abwägung der Stellungnahme B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T - keine Anregungen (Abwägungsstand: 16.09.2013) BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 300/2013 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß §10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst nur das Flurstück 5922, aber nicht vollständig: soweit innerhalb des BPGebietes 06.16 liegend vollständig, darüber hinaus im westlich angrenzenden BP-Gebiet 06.21 nur die angrenzende private Grünfläche, auf der die Lärmschutzwand gemäß BP 06.21 zu errichten ist, weiterhin die dort angrenzende öffentliche Verkehrsfläche incl. Wendanlage sowie die nördlich an der Wendeanlage liegende private Grünfläche. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige FNP-Änderung erfolg im Wege der Berichtigung. Erläuterungen: Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu einer Änderung der Planung geführt hätten. Weitere relevante, bis zum Ende der Auslegungsfrist (30.09.2013) eingehende Stellungnahmen werden dem Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt. Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag BP 06.16, 2. Änderung (Stand: 16.09.2013) (2) Übersichtsplan BP 06.16, 2. Änderung (3) BP 06.16, 2. Änderung (4) Erläuterungen BP 06.16, 2. Änderung (5) Textliche Festsetzungen BP 06.16, 2. Änderung (6) Begründung BP 06.16, 2. Änderung BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14