Daten
Kommune
Brühl
Größe
110 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
13.10.14, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser, Karsten
61 26-10/0616Ä2
11.09.2013
300/2013
Betreff
Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse':
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (10.06. - 21.06.2013) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
B
- kein Eingang -
Abwägung der Stellungnahme
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
T1.1
Deutscher
Ist bereits berücksichtigt.
Kinderschutzbu
nd
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
T1.2
Abwägung der Stellungnahme
B - Öffentliche Auslegung (30.08. - 30.09.2013) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
B
- kein Eingang -
Abwägung der Stellungnahme
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T
- keine
Anregungen (Abwägungsstand: 16.09.2013)
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 300/2013
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß §10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan
06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' einschließlich der Textlichen
Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11.
Es umfasst nur das Flurstück 5922, aber nicht vollständig: soweit innerhalb des BPGebietes 06.16 liegend vollständig, darüber hinaus im westlich angrenzenden BP-Gebiet
06.21 nur die angrenzende private Grünfläche, auf der die Lärmschutzwand gemäß BP
06.21 zu errichten ist, weiterhin die dort angrenzende öffentliche Verkehrsfläche incl.
Wendanlage sowie die nördlich an der Wendeanlage liegende private Grünfläche.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die zugehörige FNP-Änderung erfolg im Wege der Berichtigung.
Erläuterungen:
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu
einer Änderung der Planung geführt hätten.
Weitere relevante, bis zum Ende der Auslegungsfrist (30.09.2013) eingehende
Stellungnahmen werden dem Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt.
Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten
Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag BP 06.16, 2. Änderung (Stand: 16.09.2013)
(2) Übersichtsplan BP 06.16, 2. Änderung
(3) BP 06.16, 2. Änderung
(4) Erläuterungen BP 06.16, 2. Änderung
(5) Textliche Festsetzungen BP 06.16, 2. Änderung
(6) Begründung BP 06.16, 2. Änderung
BGM
Zust. Dez.
Fachbereich
Kämmerer
FB 14