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Vorlage (Textliche Festsetzungen BP 06.16, 2. Änderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
34 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
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STADT BRÜHL BEBAUUNGSPLAN NR. 06.16, 2. ÄNDERUNG ‚ALTE BONNSTRASSE / STEINGASSE‘ TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WA - Allgemeines Wohngebiet Die ausnahmsweise zulässigen Arten § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO Gartenbaubetriebe § 4 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und daher nicht zulässig. 2. Überschreitung der Grundflächenzahl (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 17 Abs. 2 BauNVO) Die im Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 darf durch Grundflächen von Garagen, Stellplätzen, Kellerräumen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 0,8 überschritten werden. 3. Überschreitung der Baugrenzen Balkone dürfen die festgesetzten Baugrenzen um bis zu maximal 2,0 m überschreiten. 4. Ein- und Ausfahrtsbereich Die Ein- und Ausfahrt zu den Tiefgaragen (TGa) ist für die künftigen Nutzer nur über den im Bebauungsplan festgesetzten Ein- und Ausfahrtsbereich an der Bavinganstraße zulässig. 5. Nebenanlagen (gem. § 14 Abs.1 und 2 i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO) Innerhalb des festgesetzten WA – Allgemeinen Wohngebietes sind Gartengerätehäuser, Schuppen und dgl. von mehr als 7,5 m² je abgeschlossener Erdgeschosswohneinheit ausgeschlossen. Fahrradabstellanlagen sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Stadt Brühl, BP 06.16 / Textl. Festsetzungen Seite 2 Innerhalb des festgesetzten WA – Allgemeinen Wohngebietes sind Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 BauNVO die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, ausnahmsweise zulässig. 6. Höhe baulicher Anlagen / Oberkante der Tiefgaragen Die im Bebauungsplan festgesetzten Höhen dürfen nicht überschritten werden. Für die geplante Wohnbebauung gilt der Bezugspunkt (BZP=77,57) in der Bavinganstraße. Für die geplanten Tiefgaragen setzt der Bebauungsplan maximal zulässige Höhen über NN fest. Die festgesetzten Höhen dürfen zugunsten von untergeordneten Bauteilen überschritten werden, soweit diese um das Maß ihrer Höhe von den Außenkanten des Geschosses auf dem sie errichtet werden zurück springen. Ein maximales Höhenmaß von 2,0 m darf nicht überschritten werden. Für Treppenhäuser besteht die Pflicht des zurück springen von der Außenkante nicht. 7. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 sowie Abs. 1a BauGB) 7.1 Anpflanzen von Bäumen Entlang der Bavinganstraße sind neben den festgesetzten öffentlichen Parkplätzen 3 Laubbäume gleicher Gattung (Hochstamm, 12/14 cm) gemäß nachfolgender Auswahl anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten: Hainbuche Sorbus aucuparia Acer campestre Carpinus betulus Eberesche Feld-Ahorn 7.2 Verschiebung der Baumstandorte Die im Bebauungsplan festgesetzten Bäume dürfen von den festgesetzten Standorten um bis zu 2,0 m verschoben werden. Die Anzahl der festgesetzten Bäume darf sich dadurch jedoch nicht verringern. 7.3 Anpflanzung einer Strauchhecke / Ersatz der Ausgleichsmaßnahme Innerhalb der so festgesetzten Flächen sind 113 m² mit einer zweireihigen Strauchhecke in einem Abstand von 1,5 m x 1,5 m zu pflanzen, auf Dauer zu pflegen und zu erhalten. Die Anpflanzung dient als Ersatz für die Inanspruchnahme von Maßnahmenflächen in der Ursprungsplanung. Die Anpflanzungen sind spätestens mit der Herstellung der angrenzenden Stellplatzflächen vorzunehmen. Die Gehölze sind in der Qualität VSTR 60-100 cm bzw. leichte Heister 80-120 cm folgender Auswahl zu pflanzen: Stadt Brühl, BP 06.16 / Textl. Festsetzungen Acer campestre Carpinus betulus Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus avium Prunus padus Prunus spinosa Rhamnus frangula Rosa canina Salix caprea Sorbus aucuparia Viburnum opulus Seite 3 Feld-Ahorn Hainbuche Bluthartriegel Hasel Weißdorn Pfaffenhütchen Liguster Heckenkirsche Vogel-Kirsche Trauben-Kirsche Schlehe Faulbaum Hundsrose Salweide Eberesche Schneeball 7.4 Begrünung der Tiefgaragen Die Dächer von Tiefgaragen sind mindestens 30 cm zu übererden und mit einer geschlossenen Vegetationsdecke zu versehen. 8. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB) 8.1 Lärmschutzwände Die Lärmschutzwände sind entsprechend der im Bebauungsplan festgesetzten Lage und Höhe zu errichten. Die Lärmschutzwände sind in akustisch dichter Ausführung herzustellen. Fugeneinlagen müssen dauerhaft dämmende Eigenschaften besitzen. Die Schalldämmung DLR der für den Bau der Lärmschutzwände eingesetzten Materialien muss einen Wert von mindestens DLR= 20 dB aufweisen (Hinweis: DLR bezeichnet die Differenz des Schallpegels der auftreffenden und der durch die Wand tretenden Energie). 8.2 Maßnahmen an den Gebäuden Für die so im Bebauungsplan gekennzeichneten Bereiche wird festgesetzt, dass in den Außenwänden von Wohnungen und vergleichbaren Nutzungen mit Ausnahme des Erdgeschosses für die Lüftung notwendige öffnungsfähige Fenster von Aufenthaltsräumen ohne weitere Schutzvorkehrungen nicht zulässig sind. Für die so im Bebauungsplan gekennzeichneten Bereiche wird festgesetzt, dass in den Außenwänden von Wohnungen und vergleichbaren Nutzungen mit Ausnahme des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses für die Lüftung notwendige öffnungsfähige Fenster von Aufenthaltsräumen ohne weitere Schutzvorkehrungen nicht zulässig sind. In den gekennzeichneten Fassaden können zur Lüftung notwendige öffnungsfähige Fenster von Aufenthaltsräumen vorgesehen werden, wenn durch bauliche Schutzmaßnahmen vor diesen Fenstern verglaste schallgedämmte belüftete Loggien, vorgehängte Stadt Brühl, BP 06.16 / Textl. Festsetzungen Seite 4 Fassaden oder vergleichbare Schutzmaßnahmen vorgesehen werden, durch deren Konstruktion und Aufbau sichergestellt ist, dass ein bewertetes Bauschalldämm-Maß von R'w = 20 dB nicht unterschritten wird. Die baulichen Schutzmaßnahmen dieser vorgelagerten Bereiche sind so zu dimensionieren, dass eine ausreichende Belüftung der Aufenthaltsräume gemäß DIN 1946-6 gewährleistet ist. Alternativ können Lüftungssysteme vorgesehen werden, durch die ein Öffnen der Fenster zur Belüftung entbehrlich wird. B. GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW) 1. Dachgestaltung Dächer von Wohngebäuden sind als Flachdach (FD) bzw. flach geneigtes Dach bis 5° Dachneigung zulässig. 2. Grundstückseinfriedungen Einfriedungen zwischen der straßenseitigen Gebäudefront und der Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur als Hecken bis zu einer maximalen Höhe von 1,2 m zulässig. Einfriedungen an anderen Grundstücksgrenzen sind nur als Hecken oder Zaunanlagen bis zu einer Höhe von 2,0 m zulässig. 3. Gestaltung der Vorgärten Die Grundstücksflächen zwischen den festgesetzten Baugrenzen und der öffentlichen Verkehrsfläche sind dauerhaft gärtnerisch zu gestalten. Eine vollflächige oder teilweise Versiegelung ist - mit Ausnahme der erforderlichen Hauszugänge, der Müllsammelplätze und der Garagenzufahrt - nicht zulässig. C. HINWEISE 1. Archäologische Bodenfunde Mit dem Auffinden einer Römischen Wasserleitung ist innerhalb des Plangebietes zu rechnen. Im Zuge von Erdarbeiten im Bereich des Bodendenkmals sind archäologische Überwachungen notwendig. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutz — Gesetz DSchG NW wird hingewiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt Brühl als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Stadt Brühl, BP 06.16 / Textl. Festsetzungen Seite 5 2. Kampfmittelfunde Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln während der Erd- / Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Köln zu verständigen. Sollten innerhalb des Plangebietes Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen. Zwecks Abstimmung der Vorgehensweise wird um Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln gebeten. 3. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Grundwasserabsenkung für den rheinischen Braunkohlenbergbau, sodass sümpfungsbedingte Bodenbewegungen auftreten können. Nach Beendigung der bergbaulichen Maßnahmen kann der Grundwasseranstieg erneut Bodenbewegungen zur Folge haben. 4. Schutz des Bodens Der humose, belebte Oberboden ist von Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung ohne Verdichtung zu lagern und als kulturfähiges Material gemäß § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) und gemäß DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke) wieder aufzubringen. Die Versiegelung durch den Bau von Gebäuden bzw. Erschließungswegen ist zu minimieren. Zufahrtswegen, Stellplätzen u.ä. sind nach Möglichkeit versickerungsfähig auszubauen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass für einen Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B. als Untergrund- oder Wegebefestigung) eine Genehmigung erforderlich und diese rechtzeitig vor Baubeginn bei der Unteren Bodenschutzbehörde zu beantragen ist. 5. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Die Kreispolizeibehörde weist auf das Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen hin. 6. Erdbebenzone Das gesamte Gebiet der Stadt Brühl befindet sich in Erdbebenzone 2. Die bautechnischen Anforderungen der DIN 4149 sind zu beachten. Im Auftrag der Stadt Brühl La Città Stadtplanung Grevenbroich, den 24.06.2013