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Vorlage (Abwägungsvorschlag BP 06.16, 2. Änderung (Stand: 16.09.2013))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
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Inhalt der Datei

BP 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' 16.09.2013 - Seite 1 (3) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (10.06. - 21.06.2013) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger B Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - kein Eingang - A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB T1.1 30.06.2013 Deutscher Kinderschutzbund Stellungnahme TÖB es wird angeregt, dass anstelle eines dreigeschossigen Gebäudes nur ein zweigeschossiges Gebäude errichtet wird, da der hohe Baukörper den Blick auf die übrige Bebauung unschön versperrt Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja Ist bereits berücksichtigt. Die Höhe möglicher Gebäude wird in diesem Bebauungsplan über Festsetzungen zu Geschossen und max. Gebäudehöhe definiert. Planerisches Ziel ist die Beschränkung der Gebäude auf zwei Vollgeschosse, da auch die Umgebung bereits durch eine ähnliche Bauweise definiert ist. Die schlichte Begrenzung auf zwei Vollgeschosse ohne weitere Festsetzungen - würde dazu führen, dass ein weiteres drittes (Dach-) Geschoss mit geneigten Dachflächen zulässig wäre, solange es auf drei Viertel seiner Grundfläche eine Höhe von 2,30m nicht überschreitet (klassisches Dachgeschoss). Über die reine Geschossigkeit hinaus soll nun aber auch die Dachform analog der umgebenden (und teilweise bereits in Bau befindlichen) Wohngebäude als Flachdach festgesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde nun in Verbindung mit der Festsetzung Flachdach erforderlich, dass erstens die Höhe des Gebäudes insgesamt und zweitens die Nutzung des obersten Geschosses gegenüber den darunter liegenden BP 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB T1.2 T2.1 Stellungnahme TÖB das Grundstück sollte für eine Bebauung mit 'Mehrgenerationshäusern' angeboten werden 13.06.2013 Stadtwerke Brühl Hinweise 16.09.2013 - Seite 2 (3) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein - Geschossen kleiner ausfällt - wie es bei der o.g. 'schlichten Zweigeschossigkeit' der Fall gewesen wäre. Damit entspricht die Nutzfläche in dem für das dritte Geschoss festgesetzten Teil des Baufensters in etwa dem Teil der in einem klassischen Dachgeschoss (unter geneigten Dachflächen) zulässig wäre. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Abgesehen davon, dass die vorgeschlagene Nutzung nicht ausgeschlossen ist, bleibt es der Initiative des privaten Grundstückseigentümers überlassen, eine solche Nutzung ggf. zu planen. Bauleitplanerisches Ziel ist nur die Bereitstellung dieses Grundstücks für Wohnzwecke. Eine Festsetzung 'Mehrgenerationshäuser' ist mit den planungsrechtlichen Instrumenten nicht möglich. - B - Öffentliche Auslegung (30.08. - 30.09.2013) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger B Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - kein Eingang - B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein BP 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB T1.1 30.08.2013 Stadtwerke Brühl Abwägungsstand: 16.09.2013 Stellungnahme TÖB Hinweise 16.09.2013 - Seite 3 (3) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - -