Daten
Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
14.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
16.09.2013
- Seite 1 (3) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu
Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (10.06. - 21.06.2013) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
B
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
- kein Eingang -
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
T1.1
30.06.2013 Deutscher Kinderschutzbund
Stellungnahme TÖB
es wird angeregt, dass anstelle eines
dreigeschossigen Gebäudes nur ein
zweigeschossiges Gebäude errichtet
wird, da der hohe Baukörper den Blick auf
die übrige Bebauung unschön versperrt
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Die Höhe möglicher Gebäude wird in diesem Bebauungsplan über Festsetzungen zu Geschossen und
max. Gebäudehöhe definiert. Planerisches Ziel ist die
Beschränkung der Gebäude auf zwei Vollgeschosse,
da auch die Umgebung bereits durch eine ähnliche
Bauweise definiert ist.
Die schlichte Begrenzung auf zwei Vollgeschosse ohne weitere Festsetzungen - würde dazu führen,
dass ein weiteres drittes (Dach-) Geschoss mit geneigten Dachflächen zulässig wäre, solange es auf
drei Viertel seiner Grundfläche eine Höhe von 2,30m
nicht überschreitet (klassisches Dachgeschoss).
Über die reine Geschossigkeit hinaus soll nun aber
auch die Dachform analog der umgebenden (und
teilweise bereits in Bau befindlichen) Wohngebäude
als Flachdach festgesetzt werden. Zu diesem Zweck
wurde nun in Verbindung mit der Festsetzung Flachdach erforderlich, dass erstens die Höhe des Gebäudes insgesamt und zweitens die Nutzung des obersten Geschosses gegenüber den darunter liegenden
BP 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
T1.2
T2.1
Stellungnahme TÖB
das Grundstück sollte für eine Bebauung
mit 'Mehrgenerationshäusern' angeboten
werden
13.06.2013 Stadtwerke
Brühl
Hinweise
16.09.2013
- Seite 2 (3) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
-
Geschossen kleiner ausfällt - wie es bei der o.g.
'schlichten Zweigeschossigkeit' der Fall gewesen wäre. Damit entspricht die Nutzfläche in dem für das dritte Geschoss festgesetzten Teil des Baufensters in
etwa dem Teil der in einem klassischen Dachgeschoss (unter geneigten Dachflächen) zulässig wäre.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Abgesehen davon, dass die vorgeschlagene Nutzung
nicht ausgeschlossen ist, bleibt es der Initiative des
privaten Grundstückseigentümers überlassen, eine
solche Nutzung ggf. zu planen. Bauleitplanerisches
Ziel ist nur die Bereitstellung dieses Grundstücks für
Wohnzwecke. Eine Festsetzung 'Mehrgenerationshäuser' ist mit den planungsrechtlichen Instrumenten
nicht möglich.
-
B - Öffentliche Auslegung (30.08. - 30.09.2013) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
B
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
- kein Eingang -
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
BP 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse'
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
T1.1
30.08.2013 Stadtwerke
Brühl
Abwägungsstand: 16.09.2013
Stellungnahme TÖB
Hinweise
16.09.2013
- Seite 3 (3) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
-