Daten
Kommune
Brühl
Größe
237 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 26 15 Jü
28.08.2014
281/2014
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
-Jahresabschluss 2013Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 3.503.015,44 € wird gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages, wie folgt verwendet:
3.503.015,44 €
Jahresgewinn
3.015,44 €
Einstellung in die Gewinnrücklage
Ausschüttung an den Gesellschafter
3.500.000,00 €
abzgl. 15 %
Kapitalertragssteuer
abzgl. 5,5 %
Solidaritätszuschlag
Auszahlung an die Stadt Brühl
525.000,00 €
28.875,00 €
2.946.125,00 €
3. Die Ausschüttung des Jahresgewinns erfolgt zum 07.10.2014.
4. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 281/2014
Erläuterungen:
zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2013 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 30.06.2014 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Stadtwerke
Brühl
GmbH,
Brühl,
für
das
Geschäftsjahr
vom
1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die
Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3
EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu
führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs.
3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs.
3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und
des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Seite - 3 –
Drucksache 281/2014
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3
EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu
führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen
geführt.“
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20.08.2014 den Jahresabschluss zum
31.12.2013 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen.
zu 2.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.08.2014 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2013 in Höhe von 3.503.015,44 € wie oben vorgeschlagen zu verwenden.
zu 3.) Im Anschluss an die Ratssitzung und der darauf folgenden Gesellschafterversammlung soll die Ausschüttung erfolgen. Maßgeblich für die Fälligkeit (inkl.
Fälligkeitszinsen an das Finanzamt) ist das oben genannte Datum.
zu 4.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres
durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage
der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten
lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit
der Geschäftsführung eingehend beraten.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.08.2014 der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Anlage(n):
(1) Jahresabschluss 2013 (Bilanz , GuV, Anhang, Lagebericht, Tätigkeitsabschluss)
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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