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Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke -Jahresabschluss 2013 und Konzernabschluss 2013- )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
237 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke
-Jahresabschluss 2013 und Konzernabschluss 2013-
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 26 15 Jü 28.08.2014 281/2014 Betreff Gesellschafterversammlung Stadtwerke -Jahresabschluss 2013Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 3.503.015,44 € wird gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages, wie folgt verwendet: 3.503.015,44 € Jahresgewinn 3.015,44 € Einstellung in die Gewinnrücklage Ausschüttung an den Gesellschafter 3.500.000,00 € abzgl. 15 % Kapitalertragssteuer abzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag Auszahlung an die Stadt Brühl 525.000,00 € 28.875,00 € 2.946.125,00 € 3. Die Ausschüttung des Jahresgewinns erfolgt zum 07.10.2014. 4. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 281/2014 Erläuterungen: zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2013 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor. Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 30.06.2014 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Brühl GmbH, Brühl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 281/2014 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.“ Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20.08.2014 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 geprüft und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen. zu 2.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.08.2014 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2013 in Höhe von 3.503.015,44 € wie oben vorgeschlagen zu verwenden. zu 3.) Im Anschluss an die Ratssitzung und der darauf folgenden Gesellschafterversammlung soll die Ausschüttung erfolgen. Maßgeblich für die Fälligkeit (inkl. Fälligkeitszinsen an das Finanzamt) ist das oben genannte Datum. zu 4.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit der Geschäftsführung eingehend beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.08.2014 der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Anlage(n): (1) Jahresabschluss 2013 (Bilanz , GuV, Anhang, Lagebericht, Tätigkeitsabschluss) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14