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Vorlage (Zuwendungen an Fraktionen und Ratsmitglieder)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
27.06.14, 12:10
Vorlage (Zuwendungen an Fraktionen und Ratsmitglieder) Vorlage (Zuwendungen an Fraktionen und Ratsmitglieder)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01/2 10 24 02 12.06.2014 175/2014 Betreff Zuwendungen an Fraktionen und Ratsmitglieder Beratungsfolge Rat Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, mit Beginn der neuen Wahlperiode, also rückwirkend ab 1. Juni 2014, den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 GO NW aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung als Geld- und Sachleistungen zu gewähren. Die Geldleistungen bestehen aus einem Sockelbetrag von monatlich ….. € pro Fraktion plus einem Betrag von …. € pro Fraktionsmitglied. Einem einzelnen Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, wird eine monatliche Geldzuwendung in Höhe von …. € gewährt. Die Geldleistungen können für folgende Zwecke verwendet werden: 1. Beschäftigung von Personal (z. B. Fraktionssekretärin) 2. Beschaffung von Literatur und Zeitschriften 3. Fortbildung der Fraktionsmitglieder 4. Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion (keine Wahlwerbung für die Partei) 5. Geschäftsbedürfnisse (Porto, Papier, Kopierkosten, Büromaterial, Anschaffung von Büromaschinen, Wartungskosten) 6. Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen 7. Durchführung von Fraktionssitzungen (Zuwendungen für maximal zwei auswärtige Klausursitzungen jährlich über jeweils eine maximal 2-tägige Dauer in maximal 350 km-Entfernung dürfen nur gewährt werden, wenn es sich um Haushaltsberatungen oder um Beratung grundlegender Planungen der Gemeinde handelt). Darüber hinaus werden den Fraktionen als Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen gewährt: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 175/2014 1. Kalkulatorische Miete, Instandhaltungs-, Strom-, Gas-, Wasser-, Versicherungsund Reinigungskosten für die Bereitstellung von Räumen für die Fraktionsgeschäftsstelle und für die Durchführung von Fraktionssitzungen 2. Bereitstellung von Büromöbeln bzw. Abschreibungskosten 3. Kosten für Telefon, Telefax und Rechnerzeiten 4. …………………………………………………….. 5. …………………………………………………….. Der Geldwert dieser Sachleistungen entspricht den Angaben in der jährlich dem Haushaltsplan beizufügenden Anlage. Erläuterungen: Gem. § 56 Abs. 3 GO NW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen. Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, muss die Gemeinde gem. § 56 GO in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. Eine Gruppe wiederum hat Anspruch auf mindestens zwei Drittel der Zuwendungen, die die kleinste Fraktion erhält. Die Höhe der Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen wurde zuletzt mit Ratsbeschluss vom 25.10.99 festgelegt. Im Rahmen des allgemeinen Konsolidierungskurses bei der Aufstellung des Haushaltplanes 2001 wurden die Geldzuwendungen um 5 % gekürzt und betrugen seitdem mindestens 599,87 € je Fraktion bzw. 58,29 € pro Ratsmitglied. Zusätzlich werden den Fraktionen Räumlichkeiten zur Einrichtung einer Fraktionsgeschäftsstelle und zur Durchführung von Fraktionssitzungen zur Verfügung gestellt, sowie weitere Sachleistungen, die sich aus den tatsächlichen und in der Anlage zum Haushaltsplan dargestellten Ausgaben ergeben. Eine Übersicht, in welcher Form und Höhe Fraktionen in anderen Kommunen im RheinErft-Kreis Zuwendungen erhalten, ist dieser Vorlage beigefügt. Anlage(n): (1) Umfrageergebnis Kommunen Rhein-Erft-Kreis Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14