Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
27.06.14, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
01/2
10 24 02
12.06.2014
175/2014
Betreff
Zuwendungen an Fraktionen und Ratsmitglieder
Beratungsfolge
Rat
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, mit Beginn der neuen Wahlperiode, also rückwirkend ab 1. Juni 2014,
den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 GO NW aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den
sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung als Geld- und Sachleistungen zu gewähren.
Die Geldleistungen bestehen aus einem Sockelbetrag von monatlich ….. € pro Fraktion
plus einem Betrag von …. € pro Fraktionsmitglied.
Einem einzelnen Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, wird eine monatliche Geldzuwendung in Höhe von …. € gewährt.
Die Geldleistungen können für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Beschäftigung von Personal (z. B. Fraktionssekretärin)
2. Beschaffung von Literatur und Zeitschriften
3. Fortbildung der Fraktionsmitglieder
4. Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion (keine Wahlwerbung für die Partei)
5. Geschäftsbedürfnisse (Porto, Papier, Kopierkosten, Büromaterial, Anschaffung von
Büromaschinen, Wartungskosten)
6. Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen
7. Durchführung von Fraktionssitzungen (Zuwendungen für maximal zwei auswärtige
Klausursitzungen jährlich über jeweils eine maximal 2-tägige Dauer in maximal 350
km-Entfernung dürfen nur gewährt werden, wenn es sich um Haushaltsberatungen
oder um Beratung grundlegender Planungen der Gemeinde handelt).
Darüber hinaus werden den Fraktionen als Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen
gewährt:
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 175/2014
1. Kalkulatorische Miete, Instandhaltungs-, Strom-, Gas-, Wasser-, Versicherungsund Reinigungskosten für die Bereitstellung von Räumen für die Fraktionsgeschäftsstelle und für die Durchführung von Fraktionssitzungen
2. Bereitstellung von Büromöbeln bzw. Abschreibungskosten
3. Kosten für Telefon, Telefax und Rechnerzeiten
4. ……………………………………………………..
5. ……………………………………………………..
Der Geldwert dieser Sachleistungen entspricht den Angaben in der jährlich dem Haushaltsplan beizufügenden Anlage.
Erläuterungen:
Gem. § 56 Abs. 3 GO NW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltmitteln
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen.
Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, muss die Gemeinde gem. § 56 GO in
angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass
ein Ratsmitglied aus Haushaltmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des
Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. Eine
Gruppe wiederum hat Anspruch auf mindestens zwei Drittel der Zuwendungen, die die
kleinste Fraktion erhält.
Die Höhe der Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen wurde zuletzt mit
Ratsbeschluss vom 25.10.99 festgelegt. Im Rahmen des allgemeinen Konsolidierungskurses bei der Aufstellung des Haushaltplanes 2001 wurden die Geldzuwendungen um 5
% gekürzt und betrugen seitdem mindestens 599,87 € je Fraktion bzw. 58,29 € pro Ratsmitglied.
Zusätzlich werden den Fraktionen Räumlichkeiten zur Einrichtung einer Fraktionsgeschäftsstelle und zur Durchführung von Fraktionssitzungen zur Verfügung gestellt, sowie
weitere Sachleistungen, die sich aus den tatsächlichen und in der Anlage zum Haushaltsplan dargestellten Ausgaben ergeben.
Eine Übersicht, in welcher Form und Höhe Fraktionen in anderen Kommunen im RheinErft-Kreis Zuwendungen erhalten, ist dieser Vorlage beigefügt.
Anlage(n):
(1) Umfrageergebnis Kommunen Rhein-Erft-Kreis
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14