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Beschlussvorlage (Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
07.11.12, 20:30
Aktualisiert
20.11.12, 20:30
Beschlussvorlage (Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden) Beschlussvorlage (Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 83/2012 Datum Schulverwaltungsamt 06.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 21.11.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, den Schulnamen der Gemeinschaftshauptschule Inden gemäß § 6 Abs. 6 SchulG) wie folgt zu ändern … Begründung: Schon seit gut einem Jahr wurde in den Berichten des Schulleiters der Wunsch geäußert, den Schulnamen zu ändern. Gestützt wurde die Aussage darauf, dass sowohl Eltern als auch Schüler in ihrem Umfeld im Gespräch zum weiterführenden Schulbesuch ihres Kindes nur ungern den Begriff Gemeinschaftshauptschule verwenden, obwohl sie von der Leistungsfähigkeit des schulischen Angebotes und der pädagogischen Ausrichtung überzeugt sind. Andere Schulen tragen nach außen vielfach den Namen einer Person oder einer Ortslage als Kennzeichnung mit dem Zusatz der jeweiligen Schulform. In der Schulkonferenz vom 18.09.2012 stand die Namensänderung der GHS Inden zur Tagesordnung. Schüler, Eltern und Lehrer sprachen sich einstimmig für die Namensänderung aus. Der Beschlussinhalt wurde mit Schreiben vom 20.09.2012 der Verwaltung übermittelt. Folgende Vorschläge wurden durch die Schulkonferenz angeregt: - Inde-Schule - Schule am Indemann - Indemann-Schule - Indelandschule Weiter hat die Schulkonferenz beschlossen, dass der Schulträger sich mit dem Finden eines Namens auch einer bekannten lokalen Persönlichkeit beschäftigen möge. Weiter hat die Schulgemeinde signalisiert, dass sie offen für die konkrete Namensgebung ist, sofern sie in einem erkennbaren positiven Bezug zur Örtlichkeit bzw. der geschichtlichen Entwicklung steht. Der Vorschlag des Herrn Konrektors Gülden sollte insofern ebenfalls in Betracht gezogen werden, Er regte als Namen an - Schulzentrum Merödgen. Eine Änderung des Schulnamens ist durch den Schulträger gem. den Richtlinien des Schulgesetzes möglich. Einer Zustimmung der Schulaufsicht bedarf es nicht. Beschlussvorlage 83/2012 Seite 2