Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 34/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
29 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 34/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 34/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Pulheim – Der Bürgermeister Jugendamt Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim und der Kindertagespflegestelle ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ ________________________________________________ Zweck der Kooperation Diese Kooperationsvereinbarung hat zum Ziel, den Rechtsanspruch von Eltern auf die Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung in Bezug auf die frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege gemäß den gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz) mit deren Inkrafttreten zum 01.08.2013 für das Gebiet der Stadt Pulheim umzusetzen. Dabei soll die Zusammenarbeit der Beteiligten zum Wohle der in der Tagespflege betreuten Kinder stattfinden. Weitere Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung sind die ‚Richtlinien für Kindertagespflege in Pulheim’ mit Stand vom 01.08.2013. Inhalt der Kooperation Die Tagespflegeperson bietet mit dieser Kooperationsvereinbarung Betreuungsplätze im Rahmen der Anerkennung durch die Jugendhilfe zur Erfüllung des Rechtsanspruch an und betreut vom Jugendamt vermittelte Kinder entsprechend den Richtlinien der Stadt Pulheim. Das beinhaltet, dass die Bezahlung für die Betreuung dieser Kinder ausschließlich über die laufenden Geldleistungen der Stadt Pulheim finanziert werden und außer einem angemessenen Verpflegungsgeld keine privaten Zuzahlungen mit den Eltern vereinbart werden. Eine Zuwiderhandlung gegen diesen Teil des Kooperationsvertrages führt zur sofortigen Auflösung dieser Vereinbarung und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel der Stadt Pulheim. Anforderung an die Tagespflegepersonen Die an der Kooperation beteiligten Tagespflegepersonen verfügen über eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII. Anzahl der die Kooperation umfassenden Plätze Anzahl der genehmigten Betreuungsplätze in der Kindertagespflege insgesamt _________ Davon stellt die Tagespflegestellen folgende Anzahl an Plätzen für die Vermittlung durch das Jugendamt der Stadt Pulheim bereit. Betreuungsumfang 25 Wochenstunden Anzahl _________ Betreuungsumfang 35 Wochenstunden Anzahl _________ Betreuungsumfang 45 Wochenstunden Anzahl _________ Verpflichtung des Jugendamtes Das Jugendamt der Stadt Pulheim verpflichtet sich gegenüber der Tagespflegestellung zur Erfüllung der in den ‚Richtlinien zur Tagespflege in Pulheim’ beschriebenen Förderleistungen. Laufzeit der Kooperationsvereinbarung Diese Kooperationsvereinbarung wird wirksam mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Sie gilt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Beide Parteien sind aber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Jeder der beteiligten Kooperationspartner erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung. Pulheim, den Datum ________________________________ ___________________________________ Unterschriften Tagespflegepersonen ____________________________________ Unterschriften Träger der Öffentlichen Jugendhilfe