Daten
Kommune
Pulheim
Größe
29 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
18.02.13, 19:25
Aktualisiert
18.02.13, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Kooperationsvereinbarung
zwischen
Stadt Pulheim – Der Bürgermeister
Jugendamt
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
und der Kindertagespflegestelle
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Zweck der Kooperation
Diese Kooperationsvereinbarung hat zum Ziel, den Rechtsanspruch von Eltern auf die Förderung von
Kindern in einer Kindertageseinrichtung in Bezug auf die frühkindliche Förderung in der
Kindertagespflege gemäß den gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder- und
Jugendhilfegesetz) mit deren Inkrafttreten zum 01.08.2013 für das Gebiet der Stadt Pulheim umzusetzen.
Dabei soll die Zusammenarbeit der Beteiligten zum Wohle der in der Tagespflege betreuten Kinder
stattfinden.
Weitere Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung sind die ‚Richtlinien für Kindertagespflege in
Pulheim’ mit Stand vom 01.08.2013.
Inhalt der Kooperation
Die Tagespflegeperson bietet mit dieser Kooperationsvereinbarung Betreuungsplätze im Rahmen der
Anerkennung durch die Jugendhilfe zur Erfüllung des Rechtsanspruch an und betreut vom Jugendamt
vermittelte Kinder entsprechend den Richtlinien der Stadt Pulheim.
Das beinhaltet, dass die Bezahlung für die Betreuung dieser Kinder ausschließlich über die laufenden
Geldleistungen der Stadt Pulheim finanziert werden und außer einem angemessenen Verpflegungsgeld
keine privaten Zuzahlungen mit den Eltern vereinbart werden.
Eine Zuwiderhandlung gegen diesen Teil des Kooperationsvertrages führt zur sofortigen Auflösung dieser
Vereinbarung und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel der Stadt Pulheim.
Anforderung an die Tagespflegepersonen
Die an der Kooperation beteiligten Tagespflegepersonen verfügen über eine gültige Erlaubnis zur
Kindertagespflege nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII.
Anzahl der die Kooperation umfassenden Plätze
Anzahl der genehmigten Betreuungsplätze in der Kindertagespflege insgesamt
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Davon stellt die Tagespflegestellen folgende Anzahl an Plätzen für die Vermittlung durch das Jugendamt
der Stadt Pulheim bereit.
Betreuungsumfang
25 Wochenstunden
Anzahl
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Betreuungsumfang
35 Wochenstunden
Anzahl
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Betreuungsumfang
45 Wochenstunden
Anzahl
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Verpflichtung des Jugendamtes
Das Jugendamt der Stadt Pulheim verpflichtet sich gegenüber der Tagespflegestellung zur Erfüllung der in
den ‚Richtlinien zur Tagespflege in Pulheim’ beschriebenen Förderleistungen.
Laufzeit der Kooperationsvereinbarung
Diese Kooperationsvereinbarung wird wirksam mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Sie gilt
grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Beide Parteien sind aber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer
Frist von vier Wochen zum Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Jeder der beteiligten Kooperationspartner erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung.
Pulheim, den Datum ________________________________
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Unterschriften
Tagespflegepersonen
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Unterschriften
Träger der Öffentlichen Jugendhilfe