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Vorlage (Neubildung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
166 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 18:31
Aktualisiert
26.08.14, 18:31
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51.10.01 28.08.2014 205/2014 Betreff Neubildung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter Berücksichtigung der neuen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses die Neubildung folgender Arbeitsgemeinschaften: 1. „Hilfen zur Erziehung“ 2. „Kinder- und Jugendförderung“ 3. „Spielraumplanung“ 4. „Kindertagesbetreuung“ 5. „Frühe Hilfen/Prävention“ Erläuterungen: Nach § 78 KJHG sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaften bilden, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In diesen Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften wird von der Verwaltung des Jugendamtes übernommen. Obligatorisch ist die Einbeziehung der städt. Behindertenbeauftragten. Der Bürgermeister schlägt, neben jeweils einem/-r Vertreter/in der im Jugendhilfeausschuss (JHA) vertretenen politischen Parteien, folgende Zusammensetzung vor: 1.       Bgm. „Hilfen zur Erziehung“ Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) (Sozialpädagogische Familienhilfe) Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis (Sozialpädagogische Familienhilfe) Erziehungsberatungsstelle der Städte Brühl und Wesseling Kinderhaus Schumaneck Systemische Jugend- und Familienhilfe Brühl gGmbH Hera-Familienhilfe Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 205/2014 2. „Kinder- und Jugendförderung“  je ein/-e Vertreter/-in der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kinder- und Jugendtreff Klasse und Passwort Cultra des Arbeiter-Samariter-Bundes)  je ein/-e Vertreter/-in der im JHA vertretenen Wohlfahrtsverbände  drei Vertreter/innen der Jugendverbände  ein/-e Vertreter/-in des Kinderschutzbundes Brühl  ein/-e Vertreter/-in des Sonderspaß e.V.  ein/-e Vertreter/-in des Jugendgemeinderates/der Jugendvertretung 3.      „Spielraumplanung“ je ein/-e Vertreter/-in der im JHA vertretenen Wohlfahrtsverbände ein/-e Vertreter/-in der Jugendverbände ein/-e Vertreter/-in des Kinderschutzbundes ein/-e Vertreter/-in des Jugendgemeinderates/der Jugendvertretung ein/-e Vertreter/-in des Sonderspaß e.V. 4 .„Kindertagesbetreuung“  je ein Vertreter/in der sieben in Brühl vertretenen Trägergruppen (kath. Kirche, evang. Kirche, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), ArbeiterSamariter-Bund, Kiku Kinderland, Rasselbande e.V., Waldkindergarten e.V.)  je ein/-e Fachberater/in der Trägergruppen  zwei Vertreter/-innen der Kindertagespflegepersonen 5.“Frühe Hilfen/Prävention“  ein Vertreter der Familienzentren (kath. Kirche, evang. Kirche, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Arbeiter-Samariter-Bund, Stadt Brühl)  Vertreterin des Marienhospitals (KinderZUKUNFT NRW)  ein/-e Vertreter/-in des Kinderschutzbundes Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14