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Beschlussvorlage (Klassifizierungskonzept zur Abstufung der L 12 in Lucherberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
14.02.13, 20:30
Aktualisiert
14.02.13, 20:30
Beschlussvorlage (Klassifizierungskonzept zur Abstufung der L 12 in Lucherberg)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Planungsamt Aktenzeichen Datum Heidrun Hamacher 07.02.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 28.02.2013 TOP Ein Ja Nein 4/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Klassifizierungskonzept zur Abstufung der L 12 in Lucherberg Beschlussentwurf: Der Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Inden für das Klassifizierungskonzept zur Abstufung der L 12 in Lucherberg wird beschlossen. Begründung: Bedingt durch die Unterbrechung der L 12 zwischen den Ortschaften Pier und Lucherberg, wird sich eine Änderung der Verkehrsbedeutung in der Ortschaft Lucherberg ergeben. Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen - hat hierzu ein Klassifizierungskonzept vorgelegt. Zur Erhaltung des Netzschlusses soll das Straßenstück der jetzigen L 12 zwischen dem Anschluss an der Keltenstraße und der Einmündung der Krausstraße in Lucherberg als Gemeindestraße heruntergestuft werden. Bevor eine Umstufung realisiert wird, muss dies mindestens drei Monate vorher angekündigt werden, was Straßen NRW - Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen - mit Schreiben vom 30.11.2012 getan hat. Die Umstufung ist zum 01.04.2013 vorgesehen. Die Gemeinde Inden schließt sich diesem Zeitpunkt an. Nach der heutigen Beschlussfassung wird der jetzige Straßenbaulastträger (Straßen NRW) einen Bekanntmachungstext vorbereiten, den wir als Gemeinde ortsüblich bekannt machen werden, so dass zum 01.04.2013 die Abstufung zur Gemeindestraße erfolgen wird. Die daraus resultierende, als Anlage beigefügte, Stellungnahme soll an Straßen NRW als Stellungnahme der Gemeinde Inden gesandt werden. Vor Abschluss der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Gemeinde Inden und Straßen NRW -Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen - erfolgt eine gemeinsame Ortsbesichtigung zur Erfassung möglicher Mängel im Straßenkörper. Diese werden erfasst und kostenneutral für die Gemeinde beseitigt. Der Plan dieses Klassifizierungskonzeptes ist als Anlage beigefügt.