Daten
Kommune
Inden
Größe
9,1 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
07.05.13, 17:01
Aktualisiert
07.05.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
22 41 00
Alexander Horst
30.04.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
15.05.2013
Rat
06.06.2013
TOP Ein Ja
Nein
29/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002
Beschlussentwurf:
Die der Originalniederschrift zur Ratssitzung vom 06.06.2013 beigefügte 2. Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 wird beschlossen.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird die Hundesteuer angehoben. Die neue Steuer für
einen Hund beträgt 85 Euro. Die Steuer für zwei und mehr Hunde bleibt unverändert. Die
Hundesteuer für gefährliche Hunde ist gekoppelt mit der für nichtgefährliche Hunde. Sie beträgt für
einen gefährlichen Hund den 8-fachen Steuersatz (680 Euro) und bei zwei und mehr Hunden den
10-fachen Steuersatz (850 Euro). Durch die Erhöhung generiert die Gemeinde Inden Mehrerträge
i.H.v. 6.825 Euro.
Die Gemeinde Inden vergibt bei Anmeldung eines neuen Hundes eine Hundesteuermarke. Die
Anschaffung dieser Marken ist mit Kosten verbunden. Auch die Verwaltung der Marken stellt einen
vermeidbaren Aufwand dar.
Es ist daher beabsichtigt, auf die Ausgabe von Hundesteuermarken zu verzichten. Die
Hundesteuersatzung soll dergestalt geändert werden, dass als Nachweis für die ordnungsgemäße
steuerliche Erfassung der Hunde vom Hundehalter der aktuelle Steuerbescheid mitgeführt werden
muss.
Bereits heute befestigen die wenigsten Hundehalter die Steuermarke an dem Halsband ihres Tieres.
Die 2. Änderungssatzung passt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden zudem an die aktuelle
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes an.
Weiterhin erfährt die Hundesteuersatzung durch die 2. Änderungssatzung redaktionelle
Änderungen.
Hinweis:
Um die Verunreinigung der Straßen und Anlagen durch Hundekot entgegenzuwirken, ist eine
entsprechende Regelung in der „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen sowie der
Hausnummerierung der Gemeinde Inden vom 12.11.1981 in der Fassung der 2.
Änderungsverordnung vom 16.07.1987“ einzufügen. Der § 5 dieser Verordnung „Verunreinigung
von Straßen und Anlagen“ ist in der Ratssitzung am 16.07.1987 ersatzlos gestrichen worden.
Beschlussvorlage 29/2013
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