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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,1 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
07.05.13, 17:01
Aktualisiert
07.05.13, 17:01
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 22 41 00 Alexander Horst 30.04.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 15.05.2013 Rat 06.06.2013 TOP Ein Ja Nein 29/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002 Beschlussentwurf: Die der Originalniederschrift zur Ratssitzung vom 06.06.2013 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 wird beschlossen. Begründung: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird die Hundesteuer angehoben. Die neue Steuer für einen Hund beträgt 85 Euro. Die Steuer für zwei und mehr Hunde bleibt unverändert. Die Hundesteuer für gefährliche Hunde ist gekoppelt mit der für nichtgefährliche Hunde. Sie beträgt für einen gefährlichen Hund den 8-fachen Steuersatz (680 Euro) und bei zwei und mehr Hunden den 10-fachen Steuersatz (850 Euro). Durch die Erhöhung generiert die Gemeinde Inden Mehrerträge i.H.v. 6.825 Euro. Die Gemeinde Inden vergibt bei Anmeldung eines neuen Hundes eine Hundesteuermarke. Die Anschaffung dieser Marken ist mit Kosten verbunden. Auch die Verwaltung der Marken stellt einen vermeidbaren Aufwand dar. Es ist daher beabsichtigt, auf die Ausgabe von Hundesteuermarken zu verzichten. Die Hundesteuersatzung soll dergestalt geändert werden, dass als Nachweis für die ordnungsgemäße steuerliche Erfassung der Hunde vom Hundehalter der aktuelle Steuerbescheid mitgeführt werden muss. Bereits heute befestigen die wenigsten Hundehalter die Steuermarke an dem Halsband ihres Tieres. Die 2. Änderungssatzung passt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden zudem an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes an. Weiterhin erfährt die Hundesteuersatzung durch die 2. Änderungssatzung redaktionelle Änderungen. Hinweis: Um die Verunreinigung der Straßen und Anlagen durch Hundekot entgegenzuwirken, ist eine entsprechende Regelung in der „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen sowie der Hausnummerierung der Gemeinde Inden vom 12.11.1981 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 16.07.1987“ einzufügen. Der § 5 dieser Verordnung „Verunreinigung von Straßen und Anlagen“ ist in der Ratssitzung am 16.07.1987 ersatzlos gestrichen worden. Beschlussvorlage 29/2013 Seite 2