Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Erft- Düren e.v. als finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für Kinder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
261 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband Erft-
Düren e.v. als finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für
Kinder)

öffnen download melden Dateigröße: 261 kB

Inhalt der Datei

STADTERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 12-10 öffentlich V 8/ Amt: t2rYS' - 51 - An den BeschIAusf.: Jugendhilfeausschuss Datum: 02.08.2005 - 51 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes, Regionalverband ErftDüren e.v. als finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für Kinder Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.08.2005 rn Keine %4 v Beschlussentwurf: • Die von der Stadt Frechen gem. § 25 Abs. 1 GTK durchgeführte Statusprüfung wird vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadl übernommen und der Arbeiter-Samariter-Bund ErftDüren eV als finanzschwacher Träger von Kindertageseinrichtungen weiterhin anerkannt. Begründung: Wohlfahrtsverbände (z.B. AWO, Caritas, DRK oder ASB) müssen auf ihre Anerkennung zur Finanzschwäche geprüft und vom Jugendhilfeausschuss anerkannt werden. Sie erhalten dann einen erhöhten Zuschuss zum Betrieb ihrer Kindertageseinrichtung in Höhe von 91 %. Die reguläre Bezuschussung beträgt 79%. Die Überprüfung, ob ein Träger als finanzschwach anzuerkennen ist, muss gem. § 23 Abs. 4 GTK alle zwei Jahre erfolgen. Da der ASB innerhalb des Erftkreises eine weitere Kindertageseinrichtungen in Frechen betreibt, soll ausgeschlossen werden, dass verschiedene Gemeinden gleichzeitig denselben Verband überprüfen. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am 27.01.2000, V- 7/0259, beschlossen, die jeweiligen Prüfungen des Jugendamtes der Stadt Frechen zu übernehmen und den Träger ebenfalls entsprechend anzuerkennen. Mit Schreiben vom 13.07.2005 hat das Jugendamt der Stadt Frechen mitgeteilt, dass die Überprüfung des ABS erfolgt ist und weiterhin die Voraussetzungen zur Förderung als finanzschwacher Träger gem. § 18 Abs. 4 GTK erfüllt sind. Die Anerkennung erfolgt bis zum 31.12.2006. In Vertretung _.t--' ( P:\S12\512-1\BETRIEBS\VORLAGE ASB.DOC