Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADTERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51 12-10
öffentlich
V
8/
Amt:
t2rYS'
- 51 -
An den
BeschIAusf.:
Jugendhilfeausschuss
Datum: 02.08.2005
- 51 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Statusprüfung des Arbeiter-Samariter-Bundes,
Regionalverband ErftDüren e.v. als finanzschwacher Träger einer Tageseinrichtung für
Kinder
Finanzielle
Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.08.2005
rn
Keine
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v
Beschlussentwurf:
•
Die von der Stadt Frechen gem. § 25 Abs. 1 GTK durchgeführte Statusprüfung wird vom
Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadl übernommen und der Arbeiter-Samariter-Bund ErftDüren eV als finanzschwacher Träger von Kindertageseinrichtungen weiterhin anerkannt.
Begründung:
Wohlfahrtsverbände (z.B. AWO, Caritas, DRK oder ASB) müssen auf ihre Anerkennung zur
Finanzschwäche geprüft und vom Jugendhilfeausschuss anerkannt werden. Sie erhalten dann
einen erhöhten Zuschuss zum Betrieb ihrer Kindertageseinrichtung in Höhe von 91 %. Die
reguläre Bezuschussung beträgt 79%.
Die Überprüfung, ob ein Träger als finanzschwach anzuerkennen ist, muss gem. § 23 Abs. 4
GTK alle zwei Jahre erfolgen.
Da der ASB innerhalb des Erftkreises eine weitere Kindertageseinrichtungen
in Frechen
betreibt, soll ausgeschlossen werden, dass verschiedene Gemeinden gleichzeitig denselben
Verband überprüfen.
Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss
der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am
27.01.2000, V- 7/0259, beschlossen, die jeweiligen Prüfungen des Jugendamtes der Stadt
Frechen zu übernehmen und den Träger ebenfalls entsprechend anzuerkennen.
Mit Schreiben vom 13.07.2005 hat das Jugendamt der Stadt Frechen mitgeteilt, dass die
Überprüfung des ABS erfolgt ist und weiterhin die Voraussetzungen zur Förderung als
finanzschwacher Träger gem. § 18 Abs. 4 GTK erfüllt sind. Die Anerkennung erfolgt bis zum
31.12.2006.
In Vertretung
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ASB.DOC