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Beschlussvorlage (Erschließung BP 76 Pulheim – Ausführungsplanung des Kreisverkehrsplatzes sowie Bauablauf / Verkehrsregelung und - führung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
183 kB
Datum
20.02.2013
Erstellt
06.02.13, 19:10
Aktualisiert
06.02.13, 19:10
Beschlussvorlage (Erschließung BP 76 Pulheim – Ausführungsplanung des Kreisverkehrsplatzes sowie Bauablauf / Verkehrsregelung und - führung) Beschlussvorlage (Erschließung BP 76 Pulheim – Ausführungsplanung des Kreisverkehrsplatzes sowie Bauablauf / Verkehrsregelung und - führung) Beschlussvorlage (Erschließung BP 76 Pulheim – Ausführungsplanung des Kreisverkehrsplatzes sowie Bauablauf / Verkehrsregelung und - führung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 31/2013 Erstellt am: 23.01.2013 Aktenzeichen: IV/66-12-199584 Verfasser/in: Herr Czeremnych Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 20.02.2013 Betreff Erschließung BP 76 Pulheim – Ausführungsplanung des Kreisverkehrsplatzes sowie Bauablauf / Verkehrsregelung und - führung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Straße Kanal — im Haushalt des laufenden Jahres 900.000 € 760.000 € s. o. € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die abgestimmte Ausführungsplanung zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der dargestellten Umsetzung der Baumaßnahme. Vorlage Nr.: 31/2013 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Ausführungsplanung In seiner letzten Sitzung am 14.11.2011 hat der TVA mit Beschluss zur Vorlage 350/2012 die Entwurfsplanung zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes an der K 25 (Geyener Straße) zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde aber von vielen Seiten der Wunsch geäußert, die Führung der Radfahrer noch zu modifizieren. Die Verwaltung ist diesem Wunsch nachgekommen und hat eine Lösung entwickelt, bei der der Radverkehr im Bereich des Kreisverkehrsplatzes nunmehr komplett auf den Nebenanlagen geführt wird. Diese bereits mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmte Planung wurde durch eine geringfügige Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche möglich. Die abgestimmte Ausführungsplanung ist als Anlage 1 beigefügt. Bauablauf sowie Verkehrsregelung und -führung während der Bauzeit Die Leistungen zur Erschließung des BP 76 Pulheim und zur Erstellung des Kreisels an der K 25 wurden inzwischen öffentlich ausgeschrieben, so dass die Vergabe in der Sitzung des HFA am 05.03.2013 erfolgen kann. Die Baumaßnahme umfasst dabei nachfolgend aufgeführte Teilabschnitte: - Erdarbeiten für die Umverlegung der Versorgungsleitungen im Bereich der K 25 – Geyener Straße / Pariser Straße - Erstellung der Entwässerung im Trennsystem einschl. Einleitungsstelle in ein bestehendes Sickerbecken - Erstellung eines Kreisverkehrs im Bereich der K 25 – Geyener Straße / Pariser Straße - Erstellung der Erschließungsstraßen als bituminöse Baustraße - Straßenendausbau eines Teilabschnitts der Haupterschließungsstraße / Sonnenallee - Erdarbeiten für die Verlegung der Versorgungsleitungen im Bereich der Stichwege BP 76 - Beleuchtungsarbeiten Der Baubeginn ist für den 08.04.2013 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Erdarbeiten für die Umverlegung der Versorgungsleitungen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes beginnen. Diese müssen bis zum 01.06.2013 abgeschlossen sein, d. h. , bis dahin müssen die Versorgungsgräben ausgehoben, die Verlegung der Leitungen abgeschlossen und die Gräben wieder verfüllt sein. Für die erforderlichen Umklemmarbeiten an den Versorgungsleitungen ist es notwendig, die Kreisstraße für ein bis zwei Wochen halbseitig zu sperren und den Verkehr mit einer Baustellenampel zu regeln. Hierbei ist die Sperrung der Pariser Straße unumgänglich (siehe Anlagen 2 und 2.1). Für den Fall, dass eine sichere Verkehrsführung auf dem kombinierten Geh- / Radweg nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, wird eine Umleitung laut der beigefügten Anlage 3, eingerichtet. Die Arbeiten zur Herstellung der Baustraßen und Kanäle im Neubaugebiet beginnen Ende April 2013. Um den Bauablauf zu beschleunigen und folglich die Dauer der Verkehrsbehinderungen zu minimieren, erfolgt der Bau des Kreisverkehrsplatzes im Zeitraum zwischen dem 17.06.2013 und dem 18.08.2013 unter Vollsperrung der K 25 / Geyener Straße. Hierzu werden die Verkehre großräumig umgeleitet (Anlage 4). Die gesamte städtische Baumaßnahme wird bis zum 31.08.2013 abgeschlossen, so dass danach im Neubaugebiet die Verlegung der Versorgungsleitungen und ab November der private Hochbau erfolgen kann. Die Ein- und Ausfahrt des Baustellenverkehrs erfolgt über eine private Grundstückszufahrt sowie ggf. ergänzend über die Trasse der neuen Haupterschließungsstraße direkt auf die K 25 (Geyener Straße) gemäß Anlage 5. Alle übrigen Vorlage Nr.: 31/2013 . Seite 3 / 3 angrenzenden Wege und insbesondere der bestehende Teil der Sonnenallee sind – von gesondert angeordneten Ausnahmen abgesehen – vom Baustellenverkehr frei zu halten. Die Arbeiten für den Neubau der Kita Pariser Straße und die Umverlegung der Versorgungsleitungen im Bereich K 25 / Pariser Straße sollen zeitgleich beginnen. In Vorbereitung der Baumaßnahmen wird daher eine Ersatzzufahrt, 6,0 m breit, mit einer bituminösen Tragschicht hergestellt. Diese Ersatzzufahrt verbindet die Geyener Straße entlang des geplanten Kreisverkehrsplatzes aus Richtung Geyen mit der Pariser Straße. Die provisorische Zufahrt gewährleistet, dass die erforderlichen Baustellentransporte für den Neubau der Kita und zum Teil für die Umverlegung der Versorgungsleitungen nicht über die Londoner Straße und die Straße Am Lindenkreuz geleitet werden müssen. Nach Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes erfolgt der Rückbau der Ersatzzufahrt und die Wiederherstellung der Fläche.