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Beschlussvorlage (Brücken- und Durchlasssanierungen im Rahmen der gebildeten Rückstellungen NKF)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
25.04.12, 20:30
Aktualisiert
25.04.12, 20:30
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 40 02 Beratungsfolge Marco Schmitz Termin TOP Ein Ja 23.04.2012 öffentlich Bauausschuss Nein 36/2012 Ent Bemerkungen 10.05.2012 Betrifft: Brücken- und Durchlasssanierungen im Rahmen der gebildeten Rückstellungen NKF Beschlussentwurf: Der Bauausschuss beschließt das Konzept zur Sanierung von Brücken und Durchlässen im Rahmen der gebildeten Rückstellungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Mittel wurden bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanz bereitgestellt. Begründung: Im Rahmen der letzten Brückenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass Sanierungsbedarf bei verschiedenen Brücken- und Rohrdurchlässen besteht. Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2011 mit dieser Problematik bereits beschäftigt. Dabei wurde die Verwaltung gebeten, ergänzende Untersuchungen bezüglich der Notwendigkeit und des Umfanges weitere Überlegungen anzustellen. Als Ergebnis dieser Überlegungen ist festzustellen, dass Sanierungsbedarf bei folgenden Brücken- und Rohrdurchlässen besteht: Feldweg an der Lehrer Steffens Straße Krauthausener Straße / Rurbrücke Drieschstraße / Mühlengraben Indestraße / Mühlengraben Verlängerung Turmstraße / Lamersdorfer Fließ Haswinkel / Lamersdorfer Fließ Rathausstraße / Wehebach Auf dem Driesch / Wehebach Haus Büttgen / Wehebach Hauptstraße / Langerweher Fließ Frenz; Weg entlang Inde / Inde BW 04210-13 BW 04210-16 BW 04210-20 BW 04210-24 BW 04210-25 BW 04210-26 BW 04210-29 BW 04210-30 BW 04210-36 BW 04210-40 BW 04210-43 In der Sitzung werden die einzelnen Maßnahmen durch das Ingenieurbüro Nork +Berger erläutert. Zur Beratung wird den Fraktionen eine CD mit den relevanten Daten zur Verfügung gestellt. Zum 01.01.2009 wurden im Rahmen der Eröffnungsbilanz Rückstellungen für die Sanierung von Brücken- und Durchlässen gebildet. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf Kostenkalkulationen des Ing.-Büro Nork + Berger. Sollte sich nach der Ausschreibung herausstellen, dass die Maßnahmen teurer werden als die gebildeten Rückstellungen in Höhe von 274.000,- €, so ist die Restfinanzierung aus dem Produktsachkonto 120541001 5221008 – Unterhaltung der gemeindlichen Verkehrsflächen und Brücken - zu sichern. Durch die genaue Vorkalkulation im Rahmen der Eröffnungsbilanz wird jedoch davon ausgegangen, dass trotz der allgemeinen Preissteigerung alle Maßnahmen durchgeführt werden können. Nach der Ausschreibung durch die Mijlan wird die Vergabe im zuständigen Vergabeausschuss beraten. Beschlussvorlage 36/2012 Seite 2