Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
546 kB
Datum
23.11.2005
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
B 8/0707
Az:
Amt: - 40 - / - 82 BeschIAusf.:
- 40 -
Datum: 29.08.2005
Der Bürgerantrag
wird zur Beschlussfassung
zugeleitet
an den
Schulausschuss
•
Anregung der Schulpflegschaft Ville-Gymnasium, Herrn Michael Hemesath
Betrifft:
Lösung des Raumproblems im Liblarer Schulzentrum;
Aufstellung von Containern
Finanzielle
Auswirkungen:
[B]
Keine
Unterschrift des Budgetveranlwortlichen
Erftstadt, den 29.08.2005
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Raumsituation im Schulzentrum Liblar beschäftigt schon seit längerer Zeit die politischen
Gremien der Stadt und die Verwaltung. Zunächst wurde in mehreren Gesprächen zwischen den
beteiligten Schulen und der Verwaltung versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
•
Dabei wurde auch die Möglichkeit der Aufstellung von Containern diskutiert. Insbesondere der
Schulleiter des Ville-Gymnasiums, Herr Stenger, äußerte Vorbehalte gegen diese Lösung, da
dadurch die ohnehin knappe freie Schulhoffläche im Schulzentrum Liblar weiter beschnitten
werden würde. Ob Container auf dem Schulhof der Carl-Schurz-Hauptschule aufgestellt werden
können, muss noch überprüft werden.
Diese Gespräche überschnitten sich mit dem A 7/3214, der eine politische Entscheidung nötig
machte. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2005 einstimmig beschlossen, dem
Verwaltungsvorschlag zu folgen und für eine befristete Zeit zwei Räume des Ville-Gymnasiums
der Carl-Schurz-Hauptschule zur Nutzung zu überlassen. Bezüglich dieserzeitlichen Befristung
wird die Schulverwaltung die Thematik rechtzeitig für das Schuljahr 2007108 zum Jahresende
2006 erneut im Schulausschuss zur Diskussion stellen.
Um den Beschluss des Schulausschusses zum Schuljahresbeginn 2005/06 umzusetzen,
wurden die notwendigen baulichen Maßnahmen zu Beginn der Sommerferien durchgeführt.
Seitens der Verwaltung wird die Vorgehensweise gemäß dem Beschluss des Schulausschusses
nach wie vor als die für alle Beteiligten tragbarste erachtet.
In Vertretung
/
Michael Hemesath
Schulpflegschaftsvorsitzender Ville Gymnasium
Merowingerstr. 124 50374 Erftstadt
Tel. 02235/46330 Fax. 02235/463332 e-mail: hemesath@t-online.de
Stadt Erftstadt
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Ersten Beigeordneten
Volker Erner
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04.07.2005
Sehr geehrter Herr Erner,
mit nicht weniger Bedauern und Befremden haben wir Ihr Schreiben vom
30.06.2005 erhalten.
Als Eltern der Schüler des Ville Gymnasiums sehen wir es als unser Recht an,
gegen eine Entscheidung des Schulträgers zu protestieren. In einer Demokratie
sollte dies auch möglich sein, ohne gleich mit Repressalien rechnen zu müssen.
Die Zusammenarbeit
mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des
Schulverwaltungsamtes
kann von Seiten der Eltempflegschaft
des Ville
Gymnasiums nur als äußerst effektiv und angenehm betrachtet werden.
Wir sehen auch weiterhin einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem
Schulträger positiventgegen,
denn hier handelt es sich um eine
Einzelfallbetrachtung und nicht um ein grundsätzliches restriktives Verhalten.
Des weiteren weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass auch die Politik
einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Leider verschweigen Sie, dass die
Mitglieder des Schulausschusses über alle Parteigrenzen hinweg ihren Unmut
zum Ausdruck brachten, dass hier eine Entscheidung der Politik von Seiten der
Verwaltung gefordert wird, obwohl dies eine ureigene Aufgabe der laufenden
Verwaltung wäre. Dies und nichts anderes wurde nach unserer Kenntnis auch
beschlossen. Das dieser Beschluss in Ihrer Auslegung automatisch zur Abgabe
der Räume führt, ist logisch, da die Verwaltungsverlage entsprechend formuliert
ist.
Gleichwohl halten wir es erforderlich, auf eine u.E. falsche schulpolitische
Maßnahme hinzuweisen. Sie fiihren in Ihrem Schreiben weiter aus, dass eine
Vielzahl von Fachräumen nach dem neuesten Stand der Technik eingerichtet
wurden. Dies ist völlig unstrittig, führt aber nicht zur Lösung des Problems. Es
1
geht nämlich nicht um die Abgabe von Fachräumen, sondern um die zur
Verfügung Stellung von Klassenräumen. Nunmehr Fachräume als Klassenräume
zu nutzen, ist nach unseren Informationen nicht statthaft. Insbesondere in der
Physik und Chemie können die Räume nur unter Aufsicht der jeweiligen
Fachlehrer genutzt werden. Ebenso stellt sich die Frage, wie die
Bezirksregierung dazu steht, wenn bezuschusste Räume an andere Schulen wenn auch nur befristet - abgegeben werden.
•
Ebenso schreiben Sie, dass es sich nur um eine zeitlich befristete Maßnahme
handelt. Auch hier wird u.E. nicht mit offenen Karten gespielt. Der Schulleiter
der Hauptschule, Herr Knepper, benötigt nach seinen Ausführungen die Räume
für die nächsten vier bis fünf Jahre. Herr Stenger hat einen Raum maximal für
das kommende Schuljahr angeboten. Was ist nun von einer .zeitlichen
Befristung" zu halten?
Herr Knepper sprach von fehlenden Fachräumen, speziell von Werkräumen, die
das praktische Arbeiten ermöglichen sollen, um den Schülerinnen und Schülern
der Hauptschule einen besseren Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Diese Forderungen sind sicherlich richtig und wichtig.
Es wäre wünschenswert, wenn der Schulträger Maßnahmen ergreifen würde, die
allen Beteiligten dienen könnten, denn mit der von Ihnen favorisierten Lösung
wird das Raumproblem nicht gelöst, sondern nur von der Carl-SchurzHauptschule auf das Ville Gymnasium verlagert.
Gern. § 24 GO stellen wir daher nachstehenden Bürgerantrag:
"Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht als Alternative die
Mögl ichkeit besteht, Container auf dem Schulhof aufzustellen."
Gleichzeitig
ergeht
unsere
Bitte,
eine
Umsetzung
der geplanten
Umbaumaßnahmen bis zu einer Entscheidung durch die entsprechenden
Gremien auszusetzen.
Untermauern
möchten
wir
unseren
Antrag
mit den durch
die
Unterschriftenaktion
eingegangenen fast 1000 Unterschriften, die in nur
wenigen Tagen aus der Unter- und Mittelstufe unserer Schule eingegangen sind.
U.E. ist unser Vorschlag für alle Seiten eine sinnvolle Variante. Die Kosten fur
den Kauf oder die Leasinggebühren sind sicherlich bei einer Gemeinde, die sich
im "Haushaltsicherungskonzept"
befindet, nicht außer Acht zu lassen, sollte
aber nicht gleich verworfen werden.
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