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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Lösung des Raumproblems im Liblarer Schulzentrum; Aufstellung von Containern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
546 kB
Datum
23.11.2005
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Lösung des Raumproblems im Liblarer Schulzentrum;
Aufstellung von Containern) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Lösung des Raumproblems im Liblarer Schulzentrum;
Aufstellung von Containern) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Lösung des Raumproblems im Liblarer Schulzentrum;
Aufstellung von Containern)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich B 8/0707 Az: Amt: - 40 - / - 82 BeschIAusf.: - 40 - Datum: 29.08.2005 Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Schulausschuss • Anregung der Schulpflegschaft Ville-Gymnasium, Herrn Michael Hemesath Betrifft: Lösung des Raumproblems im Liblarer Schulzentrum; Aufstellung von Containern Finanzielle Auswirkungen: [B] Keine Unterschrift des Budgetveranlwortlichen Erftstadt, den 29.08.2005 Stellungnahme der Verwaltung: Die Raumsituation im Schulzentrum Liblar beschäftigt schon seit längerer Zeit die politischen Gremien der Stadt und die Verwaltung. Zunächst wurde in mehreren Gesprächen zwischen den beteiligten Schulen und der Verwaltung versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. • Dabei wurde auch die Möglichkeit der Aufstellung von Containern diskutiert. Insbesondere der Schulleiter des Ville-Gymnasiums, Herr Stenger, äußerte Vorbehalte gegen diese Lösung, da dadurch die ohnehin knappe freie Schulhoffläche im Schulzentrum Liblar weiter beschnitten werden würde. Ob Container auf dem Schulhof der Carl-Schurz-Hauptschule aufgestellt werden können, muss noch überprüft werden. Diese Gespräche überschnitten sich mit dem A 7/3214, der eine politische Entscheidung nötig machte. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2005 einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und für eine befristete Zeit zwei Räume des Ville-Gymnasiums der Carl-Schurz-Hauptschule zur Nutzung zu überlassen. Bezüglich dieserzeitlichen Befristung wird die Schulverwaltung die Thematik rechtzeitig für das Schuljahr 2007108 zum Jahresende 2006 erneut im Schulausschuss zur Diskussion stellen. Um den Beschluss des Schulausschusses zum Schuljahresbeginn 2005/06 umzusetzen, wurden die notwendigen baulichen Maßnahmen zu Beginn der Sommerferien durchgeführt. Seitens der Verwaltung wird die Vorgehensweise gemäß dem Beschluss des Schulausschusses nach wie vor als die für alle Beteiligten tragbarste erachtet. In Vertretung / Michael Hemesath Schulpflegschaftsvorsitzender Ville Gymnasium Merowingerstr. 124 50374 Erftstadt Tel. 02235/46330 Fax. 02235/463332 e-mail: hemesath@t-online.de Stadt Erftstadt Herm Ersten Beigeordneten Volker Erner Holzdarnm 10 8M 10 Slam £:11'5, .. 1':11 . 0'" 8Ü~T~~:;'eT' 1. 05. JULI2005 '--I-- 2Q 50374 Erftstadt 4 -T1OS 1O,I.BZTs1 21 EinQlinijl Büro BilTgeTmcisteri 32 <0 4J.1 44ir.~ 110 I 65 I I-63 J) /.J 0fO:; L/,- 4 ,1 7 - i 6t -S'!J i 04.07.2005 Sehr geehrter Herr Erner, mit nicht weniger Bedauern und Befremden haben wir Ihr Schreiben vom 30.06.2005 erhalten. Als Eltern der Schüler des Ville Gymnasiums sehen wir es als unser Recht an, gegen eine Entscheidung des Schulträgers zu protestieren. In einer Demokratie sollte dies auch möglich sein, ohne gleich mit Repressalien rechnen zu müssen. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schulverwaltungsamtes kann von Seiten der Eltempflegschaft des Ville Gymnasiums nur als äußerst effektiv und angenehm betrachtet werden. Wir sehen auch weiterhin einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Schulträger positiventgegen, denn hier handelt es sich um eine Einzelfallbetrachtung und nicht um ein grundsätzliches restriktives Verhalten. Des weiteren weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass auch die Politik einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Leider verschweigen Sie, dass die Mitglieder des Schulausschusses über alle Parteigrenzen hinweg ihren Unmut zum Ausdruck brachten, dass hier eine Entscheidung der Politik von Seiten der Verwaltung gefordert wird, obwohl dies eine ureigene Aufgabe der laufenden Verwaltung wäre. Dies und nichts anderes wurde nach unserer Kenntnis auch beschlossen. Das dieser Beschluss in Ihrer Auslegung automatisch zur Abgabe der Räume führt, ist logisch, da die Verwaltungsverlage entsprechend formuliert ist. Gleichwohl halten wir es erforderlich, auf eine u.E. falsche schulpolitische Maßnahme hinzuweisen. Sie fiihren in Ihrem Schreiben weiter aus, dass eine Vielzahl von Fachräumen nach dem neuesten Stand der Technik eingerichtet wurden. Dies ist völlig unstrittig, führt aber nicht zur Lösung des Problems. Es 1 geht nämlich nicht um die Abgabe von Fachräumen, sondern um die zur Verfügung Stellung von Klassenräumen. Nunmehr Fachräume als Klassenräume zu nutzen, ist nach unseren Informationen nicht statthaft. Insbesondere in der Physik und Chemie können die Räume nur unter Aufsicht der jeweiligen Fachlehrer genutzt werden. Ebenso stellt sich die Frage, wie die Bezirksregierung dazu steht, wenn bezuschusste Räume an andere Schulen wenn auch nur befristet - abgegeben werden. • Ebenso schreiben Sie, dass es sich nur um eine zeitlich befristete Maßnahme handelt. Auch hier wird u.E. nicht mit offenen Karten gespielt. Der Schulleiter der Hauptschule, Herr Knepper, benötigt nach seinen Ausführungen die Räume für die nächsten vier bis fünf Jahre. Herr Stenger hat einen Raum maximal für das kommende Schuljahr angeboten. Was ist nun von einer .zeitlichen Befristung" zu halten? Herr Knepper sprach von fehlenden Fachräumen, speziell von Werkräumen, die das praktische Arbeiten ermöglichen sollen, um den Schülerinnen und Schülern der Hauptschule einen besseren Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Diese Forderungen sind sicherlich richtig und wichtig. Es wäre wünschenswert, wenn der Schulträger Maßnahmen ergreifen würde, die allen Beteiligten dienen könnten, denn mit der von Ihnen favorisierten Lösung wird das Raumproblem nicht gelöst, sondern nur von der Carl-SchurzHauptschule auf das Ville Gymnasium verlagert. Gern. § 24 GO stellen wir daher nachstehenden Bürgerantrag: "Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht als Alternative die Mögl ichkeit besteht, Container auf dem Schulhof aufzustellen." Gleichzeitig ergeht unsere Bitte, eine Umsetzung der geplanten Umbaumaßnahmen bis zu einer Entscheidung durch die entsprechenden Gremien auszusetzen. Untermauern möchten wir unseren Antrag mit den durch die Unterschriftenaktion eingegangenen fast 1000 Unterschriften, die in nur wenigen Tagen aus der Unter- und Mittelstufe unserer Schule eingegangen sind. U.E. ist unser Vorschlag für alle Seiten eine sinnvolle Variante. Die Kosten fur den Kauf oder die Leasinggebühren sind sicherlich bei einer Gemeinde, die sich im "Haushaltsicherungskonzept" befindet, nicht außer Acht zu lassen, sollte aber nicht gleich verworfen werden. 2