Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
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Ant;cig bzgl. Hartz IV, Unterkunftskosten für Wohnung und Heizung
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Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Ausschuss für Soziales-und Gesundheit
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Stellungnahme der Verwaltung:
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Der R~eir)-ErfFKreis'(REK)fordert monatlich die Erstattungen vom Bund in Höhe
von 29,1 % der für SGBII Fälle verausgabten Kosten der Unterkunft
entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 46 Abs. 5 u. 6 SGB II ein (per
Abrechnung 14.09.05 bereits 13.705.000 € ) Die vereinnahmten Beträge werden
von den kreisweiten Kosten der Unterkunft in.Abzug gebracht und der so
errechnete Nettobetrag den Kommunen in Rechnung gestellt. Die Kommunen
leisten nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel jeweils zum 15.02"
~ 15.05.: 15.08. und 15.11. Abschlage, die entsprechend 'dem tatsächlichen
~ Aufwand der vorangegangenen
drei Monate;angepasst werden. Diese
~ Regelung ergibt sich aus der Vereinbarung der kreisangehörigen Städte und
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BUNDESZUSCHUSS
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kreisangehörigen Städte und der Gemeinde Elsdorf mit dem Rhein-Erft-Kreis
über die Kostentragung nach dem Sozialgesetzbuch II. Im Gegenzug wurde
die Kreisumlage nicht erhöht.
Die Stadt Erftstadt hat bisher folgende Beträge an den REKgezahlt:
Abrechnung per 15.05.05
1.631.517,47 €
Abrechnung per 15.08.05
1.041.821,13 €
Insgesamt
2.673:338,60 €
Die nächste Abrechnung erfolgt zum 15.11.05 und die endgültige Abrechnung
für das Jahr 2005 erfolgt zum 15.02.2006.
•
Von einer Entlastung der Kommunen kann - auch nach Einschätzung von
Herrn Sondermann vom Rhein-Erft-Kreis- nicht die Rede sein.Das Gegenteil
dürfte der Fall sein. Wie der Bund seinen vermeintlichen Anspruch auf Rückzahlung der bereits erstatteten Beträge rechtfertigt bzw. errechnet. ist nicht
belegt bzw. nachvollziehbar.
Ob die derzeitige Regelung beibehalten wird, oder mit einer
Gesetzesänderung zu rechnen ist. kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
beantwortet werden.
Vertretung
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•
P:\SOO\OATEN\500_20\AUSSCHUSS\ANTRAG
BUNDESZ~SCHUSS KDU.DOC
,_~CDU Erftstadt
Christlich Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Stadtverordneter
Vorsitzender des Ausschuss
für Soziales u. Gesundheit
Michael Schmalen
An der Baurnschule rq . 50374 Erftstadt
Tel.: 22 3S / 69 02 36. Fax: 22 35 /7'982
Mail: mail@michael·schmalen.de
°
°
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Herrn 1. Beigeordneten Erner
Holzdamm 10 (Rathaus)
•
50374 Erftstadt
17.10.2005
ANTRAG gern. GO
Hartz IV, Unterkunftskosten
für Wohnung
u. Heizung
Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Erner,
•
in den letzten Wochen wurde öffentlich über die fest vereinbarten Bundeszuschüsse von 29,1% der Wohnungs- u. Heizkosten an die Kommunen im
Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung diskutiert. Der scheidende Bundesarbeitsminister möchte die Zahlungen in 2005 nicht leisten, dagegen protestieren die Vertreter der Spitzenverbände der Landkreise sowie von Städten und
Gemeinden .
Bitte stellen sie den Sachverhalt, die diesbezüglichen Planungen im Budget
2005 und ggfs. die Auswirkungen von Kürzungen des Bundeszuschusses für
die nächste Sitzung des Ausschuss für Soziales und Gesundheit in einer
Vorlage dar.
Vielen Dank.
{)qrMf
Michael
chmalen
Fraklionsvorsit2ender:
Alfred Zerres
Fraklionsanschrift:
Bonner Sir. 5
50374 Elflsladl
Bürozetten:
MO,-Do.
9.00·
11.00 Uhr
Telefon: 0 22 35/7 59 54
Telefax: 0 22 35 J 68 86 65
Web: www.cdu-erftstadt.de
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konto-Nr. 0191 004 300 • BlZ 370 502 99