Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsalzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
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zur Verkehrsregelu nglm Kreuzungsbereich Frauenthaler StraßeNon-Stephan-Straßelln
.der. Ai.Je:..;:zeigfe.~:sich.'deutlich. dass viele Verkehrsteilnehmer
die geltende
,V6,~ahit~riige!img' i~,\;pfgenannten
Knotenpunktsbereich nicht richtig einschätzen.
Diese Unsicherheit betrifft die hier geltende .Rechts-vor-flnksvkeqelunq. Ein großer Teil
.der '.Verkehrsteilnehmer , sind. ,fälschlicherweise , der·,:Auffassung';'-. dass- in! diesem
Kreuzungsbereich die Verkehrsregelung wie in einem "echten" Kreisverkehrsplatz gilt
und somit verhalten sie sich dementsprechend verkehrswidrig.
::: Unfallniäll.i'g.ist d~r: ~o~genann'!e Kr.euzungsbereicti','ehe~ unauffällig, (3 registrierte
~ Bagatellunfälle in den letzten 4 Jahren).
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2
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Auf einer Anwohnerversammlung am 20.10.2005, bei der die Umgestaltung des
Knotenpunktes Frauenthaler StraßeNon-Stephan-Straßelln
der Aue in einen "echten"
Kreisverkehrsplatz vorgestellt und diskutiert wurde, sprach sich die überwiegende
Mehrheit der anwesenden Anwohner gegen eine bauliche und verkehrsrechtliche
Änderung aus (s. Anlage zum Bürgerantrag B 8/0720). Nach Willen der anwesenden
Bürger fordern diese die Beibehaltung der kreisförmigen Mittelinsel (bepflanzt) sowie
eine zusätzliche Beschilderung, welche auf die geltende .Rechts-vor-linka-Reqelunq
aufmerksam macht.
•
•
Die Kosten für eine Umgestaltung des Kreuzungsbereiches in einen "echten" Kreisverkehrsplatz werden von dem planenden Ing.-Büro auf ca. 28.000,00 € geschätzt.
Diese Mittel müssten im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen für die
Realisierung bereitgestellt werden.
Bei der Erhaltung der vorhandenen Mittelinsel einsch!. einiger geringfügiger Veränderungen (Abbau der Palisaden, Einbau eines Tiefbordsteines, Markierung, zusätzliche Beschilderung) sind im kommenden Wirtschaftsjahr ca. 5.000,00 € bereitzustellen.
Für den Fall, dass die bisherige bautechnische und verkehrsrechtliche Form des
Knotenpunktes beibehalten werden soll, ist der Beschluss des Ausschusses für
öffentliche Ordnung und Verkehr, alle kreisförmigen Straßeninseln in den Tempo-30Zonen in "echte" Kreisverkehrsplätze umzuwandeln (V 7/2948), entsprechend anzupassen.
Bezüglich der bisherigen Beschlusslage zur Vorlage V 7/2948 habe ich bisher 3
Kreuzungsbereiche (Heinrich-Lübke-Straße/Schleidener
Straße,Am Giezenbachllm
Jagdfeld und Blessemer Straße/Am Burgfeld) auftragsgemäß umgewandelt. Bei 3
weiteren Kreuzungsbereichen ist nach der genaueren Planung eine Entfernung der
vorhandenen Mittelinsel bei gleichzeitigem Einbau eines Minikreisels (Einbau einer
Kalotte) erforderlich. Hierzu sind voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 18.000,00
€ im kommenden Wirtschaftsplan bereitzustellen .
P:\SZ\ANTRÄGE\A0883.DDC
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s-
FDP-Stadtratsfraktion
Herrn
Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Am Holzdamm 1
50374 Erftstadt
,
Liberales Zentrum
Bonner Str. 15
50374 Erftstadt
Erftstadt, den 7.10.2005
Antrag gemäß GO des Rates
Betr.: Beschluss vom 18.11.2003 im Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr (siehe V 7/2948)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag, den ich hiermit namens und im Auftrag
der FDP-Fraktion stelle, den zuständigen Gremien des Rates zur Beschlussfassung
zu.
,
Beschlussvorschlag:
1. Abweichend von dem im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
am 18.11.2003 (siehe V 7/2948) gefassten Beschluss, alle kreisförmigen
Inseln in den Tempo-30-Zonen Erftstadts in "echte" Kreisverkehrsplätze
umzuwandeln, bleibt es bezüglich des Kreisels am Ortseingang von
Blessem bei der bestehenden Vorfahrtsregelung rechts vor links.
2. An den Straßen, die auf den Blessemer Kreisel führen, wird eine
Beschilderung angebracht, die die Verkehrsteilnehmer auf die an dieser
Stelle bestehenden Verkehrsregeln hinweist.
Begründung:
Die Mitglieder des AföOu V stimmten am 18.11.2003 für eine einheitliche
Verkehrsregelung an allen Kreiseln in Erftstadt, jedoch nicht wissend, dass diese
Änderung der Verkehrsregelung an einigen Kreiseln - so auch am Blessemer
,,Kreisel" - enorme Kosten nach sich ziehen WÜrde.
Viele Bürger in Blessern wehren sich gegen die aus diesem Beschluss folgenden
Konsequenzen. Sie sind gegen den von der Verwaltung angekündigten Abriss des
-2-
•
I
Kreisels und die Umwandlung dieser bepflanzten Verkehrsinsel in eine um einige
Meter verschobene Aufpflasterung (,,Kalotte").
Erftstadt befindet sich seit Jahren im Haushaltssicherungskonzept und es leuchtet
den Bürgern nicht ein, dass mit ihren Steuergeldern derartige kostenintensive, nicht
unbedingt nötige Projekte durchgeführt werden.
Die Mehrheit der Blessemer Bürger will den Kreisel in seiner ursprünglichen Form
erhalten wissen, damit der Ortseingang optisch aufgewertet bleibt und den
Verkehrsteilnehmern auf der Frauenthaler Str. keine Möglichkeit zur Raserei
gegeben wird, was bei dem Einbau einer .Kalotte" mit großer Wahrscheinlichkeit
der Fall wäre.
Um den Verkehrsteilnehmern, die die Vorfabrtsregeln der Straßenverkehrsordnung
nicht beherrschen, die Verkehrssituation am Blessemer Kreisel noch einmal zu
verdeutlichen, ist das Aufstellen von entsprechenden Verkehrsschildern an den
einmündenden Straßen eine preiswertere und die Verkehrssicherheit deutlich
erhöhende Maßnahme.
Mit freundliehen Grüßen
Christiane Obladen
(Stadtverordnete)
I