Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
SPDr1I CDUFraktion
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BÜNDNIS 90 I
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die zuständigen Ausschüsse weiter.
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der Kreuzung in d~r Dorfmi~e Herrig sowie
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Zur ge'nannten
Umbaumaßnahme wurden im September 2"002 seitens des Rhein-Erft.- -,
Kreises und,des;EBiStraßenBundes!:;und
Landeszuwendungen beantragt
lrn.Zuqe der.Antragsprüfungstelite
sich-heraus-dass-eina
Verwaltunqsvereinbarunq
zwischen dem -Landesbetrieb Straßen NRW und dem Kreis zu erstellen ist, um die
Föi:de\:tähi~ikei(dÖr'B~.urh-aßnahme sicherzustellen. Ein entsprechender Entwurf wurde
,V.6rTl'.,Rhe]iFEff:t~K~~is-ari'den
Landesbetrieb bereits versandt.
Die-Verwaltunq.qeht' davon aus, dass nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung ein entsprechender
Zuwendungsbescheid
der Bezirksregierung
noch.
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Jahr
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'2005 'erteilt werden kann. Seitens des 'Kreises Wird vorsorglich ein Antrag auf fruhzeitiqen förderurtschädlichen.Baubeqinn gestellt, damit das Ausschreibungsverfahren
eingeleitet lind die Maßnahme zeitnah umgesetif,werqel},kann.
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2
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Witterungsbedingt wird im Interesse der Anlieger ein Baubeginn im Frühjahr 2006
vorgeschlagen. damit die Baustelle mit provisorischen Verkehrsführungen
nicht
wochenlang still steht.
Grundstücksfragen sind seitens der Stadt Erftstadt nicht mehr abzuklären.
Ein detaillierter Bauzeitenplan kann erst kurz vor Beginn der Baumaßnahme vorgelegt
werden .
•
•
P:\SZlANTRÄGE\A0851.DOC
Anlage zu A 8 / 00851
Sachdarstellung
des Rhein-Erft-Kreises:
Der Ausbau des Knotenpunktes L 263/ K 23 ist integraler Bestandteil des Vorhabens "GdM
Änderung der südlichen Ortseinfahrt K 23· L263 in Erftstadt· Herrig, HSt. 2.654.9505". Für
das Haushaltsjahr 2005 ist eine Ausgabe in Höhe von 200.000 € und für 2006 in Höhe von
557.000 € veranschlagt worden. Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von 75% der
zuwendungsfähigen Kosten wurden am 24.09.2002 beantragt. Die Maßnahme ist beim Land
für das Beginnjahr 2005 eingeplant.
•
•
Im Zuge der Antragsprüfung wurde der Kreis von der Bezirksregierung aufgefordert, zu
verschiedenen Prüfbemerkungen detailliert Stellung zu nehmen. Kernpunkt dieser
Prüfbemerkungen ist die Frage, ob der Kreis tatsächlich für den Umbau des Knotenpunktes
mit der Landesstraße kostenpflichtig ist und somit hierfür auch Zuwendungen in Anspruch
nehmen kann .
Die Verwaltung hat diese Frage intensiv mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erörtert.
Es besteht übereinstimmend die Auffassung, dass der Kreis kostenpflichtig ist. Die
Verwaltung hat deshalb dem Landesbetrieb den Entwurf einer entsprechenden
Verwaltungsvereinbarung (siehe Anlage) zur Stellungnahme übersandt. In diesem
Vereinbarungsentwurf ist die straßenrechtliche Problematik beschrieben. Die Verwaltung
geht davon aus, dass die Bezirksregierung den Knotenpunktsumbau als förderfähig
anerkennt, wenn die Verwaltungsvereinbarung von beiden Kreuzungsbeteiligten
unterzeichnet ist. Möglicherweise wird der Landesbetrieb den Inhalt der Vereinbarung aus
Gründen der Rechtssicherheit noch hausintern juristisch überprüfen lassen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung
die Prüfbemerkungen zeitnah ausgeräumt und noch im lfd. Haushaltsjahr ein
entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt werden kann. Um Zeit zu gewinnen, wird die
Verwaltung mit Beantwortung der Prüfbemerkungen gleichzeitig vorsorglich einen Antrag
auf Genehmigung eines zuschussunschädlichen Baubeginns stellen, damit das
Ausschreibungsverfahren eingeleitet und die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden kann.
Da die Stadt Erftstadt als Baulastträger der Nebenanlagen ebenfalls zu einem geringen
Teil an der Maßnahme beteiligt ist, wird die Verwaltung nach Klärung der
Prüfbemerkungen die weiteren Einzelheiten mit der Stadt Erftstadt entsprechend
abstimmen.
Selbst wenn es günstigstenfalls noch gelingen würde, mit den Bauarbeiten im lfd,
Haushaltsjahr zu beginnen, werden 2005 voraussichtlich keine Haushaltsmittel mehr
kassenwirksam. Je nach Witterung sollte der Baubeginn ggf. im Interesse der betroffenen
Anlieger auf das Frühjahr 2006 verschoben werden, damit die Baustelle mit provisorischen
Verkehrsführungen nicht wochenlang witterungsbedingt still steht.
Über den tagesaktuellen Sachstand, insbesondere im Hinblick auf die
Verwaltungsvereinbarung,
wird die Verwaltung in der Sitzung mündlich noch ergänzend
berichten.
Werner Stump
Landrat
·ch"isi;ich~Jemol(r1itische"uhion;;Deutsdhiands;;.··
Fraktioninl Rat .d~IStadtf~iftsta·~t
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Heinz Mörs I Michael Schmalen, Stadtverordnete
I
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Rathaus / Holzdamm 10
50374 Erftstadt
14.9.2005
•
ANTRAG gern. GO
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
bitte stellen Sie in einem aktuellen Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung
des Werksausschuss Straßen die Punkte: .
Umbau der Kreuzung (Kreisel) in der Dorfmitte von Erftstadt-Herrig sowie Sanierung der St.-Clemens-Str. (K 23) in Erftstadt-Herrig
dar.
•
Die Maßnahmen sollen durch den Rhein-Erft-Kreis in Absprache mit der
Stadt Erftstadt durchgeführt werden. Die notwendigen Mittel wurden sowohl
von der Bezirksregierung Köln als auch vom Rhein-Erft-Kreis bereitgestellt.
Zur Umsetzung der Maßnahme war es noch erforderlich einige Grundstücksfragen abschließend zu klären. Sollte es r\,öglich sein, stellen Sie bitte auch
den geplanten Bauzeitenplan der Maßnahme in der Vorlage dar.
Vielen Dank.
Mit freundlichen G
Heinz Mörs
Fraktionsvorsitzender.
Alfred Zerres
Fraktionsräume:
Banner Straße 5
50374 Erftstadt-lechenich
Bürozeiten:
Mo .• DL.+Do.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefon 02235-75954
Telefax 02235-688685
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konto-Nr. 0191004300·
BLZ 370 502 99