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Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße", Teilbereich C hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße", Teilbereich C
hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens) Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße", Teilbereich C
hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26 10/0408 23.07.2014 237/2014 Betreff Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße", Teilbereich C hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung. Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 338, 339 und 514. Das Plangebiet für den Teilbereich C ist folgendermaßen abgegrenzt: im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338 und 340, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 340 und 338 (Sophie-SchollStraße), im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße) und 339. Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst 5,0 ha. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 237/2014 Erläuterungen: Für den vorliegenden Bereich hat der PStA in seiner Sitzung vom 31.01.2012 bereits einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss umfasst sowohl den hier betroffenen Teil C (siehe Anlage zur Vorlage) westlich der Bergerstraße wie auch die Flächen auf der östlichen Seite (u.a. Globus-Baumarkt, Dänisches Bettenlager, Waschanlage). Die westliche Fläche betreffend war seinerzeit auf dem Teil südlich der Straße ‚An der alten Zuckerfabrik’ die Etablierung eines Möbelmarktes sowie eines Heimtextilienfachmarktes geplant, die allerdings auf der Grundlage der Beschlussfassung im PStA vom 31.01.2013 nicht weiterverfolgt wurde. Auf der nördlichen Seite sollten nicht näher spezifizierte gewerbliche Unternehmen Ansiedlungsmöglichkeiten finden. In der Zwischenzeit bemüht sich die Stadt Brühl um den Erwerb dieser Flächen, wodurch sich hervorragende Möglichkeiten für die Steuerung gewerblicher Ansiedlungen durch die Stadt ergeben würden, zumal zahlreiche Anfragen gewerblicher Betriebe bei der Verwaltung vorliegen. In Abweichung zu dem o.g. Aufstellungsbeschluss vom 31.01.2012 ergibt sich nun die Möglichkeit die Flächen westlich der Bergerstraße als echten Gewerbegebietsstandort im Sinne der § 8 BauNVO zu entwickeln. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die angrenzende Wohnbebauung zu richten sein um Störfaktoren von vornherein auszuschließen. Vor diesem Hintergrund soll im südlichen Bereich der Straße ‚An der alten Zuckerfabrik’ u.a. ein Büro- und Verwaltungskomplex realisiert werden. Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße", Teilbereich C Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14