Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26 10/0408
23.07.2014
237/2014
Betreff
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße", Teilbereich C
hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf der
Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung.
Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 338, 339
und 514.
Das Plangebiet für den Teilbereich C ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338 und 340,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 340 und 338 (Sophie-SchollStraße),
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst 5,0 ha.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 237/2014
Erläuterungen:
Für den vorliegenden Bereich hat der PStA in seiner Sitzung vom 31.01.2012 bereits einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss umfasst sowohl den
hier betroffenen Teil C (siehe Anlage zur Vorlage) westlich der Bergerstraße wie auch die
Flächen auf der östlichen Seite (u.a. Globus-Baumarkt, Dänisches Bettenlager, Waschanlage).
Die westliche Fläche betreffend war seinerzeit auf dem Teil südlich der Straße ‚An der
alten Zuckerfabrik’ die Etablierung eines Möbelmarktes sowie eines Heimtextilienfachmarktes geplant, die allerdings auf der Grundlage der Beschlussfassung im PStA vom
31.01.2013 nicht weiterverfolgt wurde. Auf der nördlichen Seite sollten nicht näher spezifizierte gewerbliche Unternehmen Ansiedlungsmöglichkeiten finden.
In der Zwischenzeit bemüht sich die Stadt Brühl um den Erwerb dieser Flächen, wodurch
sich hervorragende Möglichkeiten für die Steuerung gewerblicher Ansiedlungen durch die
Stadt ergeben würden, zumal zahlreiche Anfragen gewerblicher Betriebe bei der Verwaltung vorliegen.
In Abweichung zu dem o.g. Aufstellungsbeschluss vom 31.01.2012 ergibt sich nun die
Möglichkeit die Flächen westlich der Bergerstraße als echten Gewerbegebietsstandort im
Sinne der § 8 BauNVO zu entwickeln. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die angrenzende Wohnbebauung zu richten sein um Störfaktoren von vornherein auszuschließen. Vor diesem Hintergrund soll im südlichen Bereich der Straße ‚An der alten Zuckerfabrik’ u.a. ein Büro- und Verwaltungskomplex realisiert werden. Weitere Erläuterungen
folgen in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße",
Teilbereich C
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14