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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0845 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
331 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0845	)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 6711-05/11 öffentlich 08/ Amt: An den o r¥6 -65 - BeschIAusf.: -652 Werksausschuss Straßen Datum: 16.09.2005 der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: I Der Vorlage • V 8/ C gy rI wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Baumaßnahme wird zu einem Anteil von 50% vom Amt für Agrarordnung bezuschusst. Bedingung des Zuwendungsbescheides vom 15.06.05 ist eine Kostenabwicklung der gesamten Maßnahme bis zum 12.November 2005. Aus diesem vorgegebenen Termin ergibt sich ein notwendiger Baubeginn spätestens Ende September. Da der nächste WA Straßen am 29.11.05 stattfindet, ist eine Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten über eine Dringlichkeitsentscheidung unbedingt notwendig. /~~ (Böcking) • ;;1' DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG I 0 8/ tJ ~ y ( I wird zugestimmt. DerVorlage Erftstadt, den ()~{ a, ZOO f ~~1L~ (Fa bender) Stad erord neter ; , P:IszIVORLAGENID6520015·259.doc