Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
23.05.13, 17:00
Aktualisiert
23.05.13, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
20 20 02
Alexander Horst
16.05.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
06.06.2013
Rat
12.06.2013
TOP Ein Ja
Nein
32/2013
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre ab 2013
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift zur Ratssitzung vom 12.06.2013 beigefügte
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre
ab 2013 (Hebesatzsatzung).
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2013
dem Rat empfohlen, die Hebesätze der Realsteuern wir folgt festzusetzen:
Grundsteuer A
ab 2013
=
330 Punkte
Grundsteuer B
ab 2013
=
460 Punkte
Gewerbesteuer
ab 2013
=
490 Punkte
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Inden soll in der Sitzung des Rates der Gemeinde Inden am
12.06.2013 verabschiedet werden. Nach § 25 des Grundsteuergesetzes und § 16 des
Gewerbesteuergesetzes ist der Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze bis zum 30. Juni eines
Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.
Die Haushaltssatzung ist eine von der Kommunalaufsicht zu genehmigende Satzung. Da davon
ausgegangen werden kann, dass die Haushaltssatzung nicht bis zum 30.06.2013 von der
Kommunalaufsicht genehmigt wird, ist, um die erhöhten Hebesätze ab 01.01.2013 wirksam werden
zu lassen, eine gesonderte Hebesatzsatzung erforderlich.