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Beschlussvorlage (Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre ab 2013)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
23.05.13, 17:00
Aktualisiert
23.05.13, 17:00
Beschlussvorlage (Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre ab 2013)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 20 02 Alexander Horst 16.05.2013 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 06.06.2013 Rat 12.06.2013 TOP Ein Ja Nein 32/2013 Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre ab 2013 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift zur Ratssitzung vom 12.06.2013 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre ab 2013 (Hebesatzsatzung). Begründung: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2013 dem Rat empfohlen, die Hebesätze der Realsteuern wir folgt festzusetzen: Grundsteuer A ab 2013 = 330 Punkte Grundsteuer B ab 2013 = 460 Punkte Gewerbesteuer ab 2013 = 490 Punkte Die Haushaltssatzung der Gemeinde Inden soll in der Sitzung des Rates der Gemeinde Inden am 12.06.2013 verabschiedet werden. Nach § 25 des Grundsteuergesetzes und § 16 des Gewerbesteuergesetzes ist der Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Die Haushaltssatzung ist eine von der Kommunalaufsicht zu genehmigende Satzung. Da davon ausgegangen werden kann, dass die Haushaltssatzung nicht bis zum 30.06.2013 von der Kommunalaufsicht genehmigt wird, ist, um die erhöhten Hebesätze ab 01.01.2013 wirksam werden zu lassen, eine gesonderte Hebesatzsatzung erforderlich.