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Antrag (Antrag bezüglich Bericht über die Situation obdachloser Mitbürger)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der / des SPD- D Fraktion 0 CDU- IKJ Fraktion Fraktion F.D.P.- D BÜNDNIS Fraktion - D StV 90/ GRUNEN öffentlich A 8/0413 BeschIAusf.: -32Datum: 30.05.05 • :,:j :; ;,;.,,:;. ~".: ,-", ". ,>',~~: ~L:';:.; I Betreff: Antrag l",~' i >..e,' u ~: H " ,,;; '7, L ,;,,_. \~, ,.,.". -"". :1,. ,'~t::, ~-;',:,":,I:;;;"i; i ,L,' ;~':l ~~:: .:,;" , '" ,,-: nn n . ;;':'-\ - ~:~~;~c'f.:, f';,.~':; i i'::~~' 0;. i kd~n ;r"I \ -'! ";;." ," ," ,. ,'co;, "._ ,- '--'r Finäiizielle,Äuswirkungen:,keine .. ; ; , ,.. '."'·l;·i.'> Unterschriftdes Budgetverantwor1lichen" ! i~';';_ho':" bezüglich Bericht über die Situation obdachloser Mitbürger .: -. ,-'. :.,,~,\ "". Erftstadt, deri 30:05.05 . <:~Der'~ntrag·wird·zur..Beschlussfassung zugeleitet an den Ausschuss·.für und Gesundheit ~~., "r" : ,"', _ ," - ';, i':':Soziales ,,, . ,. , , , ~... o< : ,~';1~~-O;1 __". ", Stellungnahme Allgemeines: 'h,,';," .", ,. der Verwaltung: 'Eine ,Person'.·:gilt:im -oronunqsrechtlichen Sinne als obdachlos, wenn sie unfreiwillig über 'keine Unterkunft:ve'rfüg!und die Person aus eigener Kraft keine Unterkunft erlangen kann . . Etwaiges 'Verschulden des Betroffenen an der Situation ist für die Beurteilung, ob ,Obdachlosigkeit,anzllnehmen ist,'unerheblich'n(3~ündejfür,P99<1.c.l}jo~igke.it.,~!n,d.:'ie"I- '."',, :.i, • Der Betroffene hat über längere Zeit die Miete nicht gezahli und wird schließlich vom k'Vermietilr irh'.Wege eines Räumungsurteils .vordie Tür gesetzt ,Betroffene'k~nn aufgrund.einer fina~~i~llen Notlage das Darlehen für das . ' EigenHeim' nicht'mehr bezarileri"> das :·Hausoc.~ird; zwangsversteigert und der • , D~t , .! B~troffe!1e,steht ,0hnelJ,nl!lrkunft.9a Wohnung oder Haus wurden durch einen Unfall oder durch eine Naturkatastrophe zerstört' .... ..... .. .. .. .-.... _. - • :.:,~!'~;'._, .... ' .;:, ;o.l ,.: ' ,.; :;···,-~.?~·~-T"I": ';-"-. .._.. , ..... .....' -" ".",' iWohnung~ o~oder; .Haus werden wegen Baufälligkeit, Schimmelbefall oder 0., 'Asbestbelastung' unbewohnbar • Ehefrau oder Ehemann werden vom jeweiligen anderen Ehepartner nach einer Auseinandersetzung vor die Tür gesetzt • Das volljährige Kind wird nach einem Streit von den Eltern aus dem Haus geworfen ''''.':'' ';' i ., ,,. . 1" "i ! ;:, ,-",.• .,' Nicht unterderiBeqriff der Obdachlosigkeit fallen :., '. . Nichtsesshafte,' 'die freiwillig diese Lebensweise gewählt haben .:" dauernden U(lterkunft nic~,tinteressi7rtsil1d • .' Asylbewerber während des laufenden Asylverfahrehs .c,; '.' 0" .. m <, "'~ M o ; o n •. , , .' -" , ," , ',.' ~: ': , und an einer , •.. ' Minderjährige,' die aus .der Obhut ihrer Personensorgeberechtigten ound .urnherstreunen. ·l'":''' m m _.._" ;:::0,,"""';'" entwichen .l sind "-,.' Liegt· Obdachlosigkeit vor, so ist die ci~dnung~behördil "nach den Be~timmungen des OrdnungsbEihÖrderigeseties' verpflichtet- im Rahmen von Gefahrabwehrmaßnahmen einzuschreiten. Vorrangig ist aber erstzu prüfen-ob der Obdachlose.sich.selbst.helfen.kann,._. I .( -". ' .. , - 1- Dies ist insbesondere dann denkbar, wenn der Betroffene über ausreichende finanzielle Mittelverfügt und bspw. in der Lage wäre ein Hotelzimmer anzumieten, oder, wenn der Betroffene bei Verwandten oder Bekannten unterkommen kann. Erst wenn feststeht, dass der Betroffene sich nicht selbst helfen kann, muss die Ordnungsbehörde tätig werden. Die Ordnungsbehörde hat folgende Möglichkeiten: • Einweisung per Verwaltungsakt in eine stadteigene oder von der Stadt angemietete Obdachlosenunterkunft • Einweisung per Verwaltungsakt in die bisher von dem Betroffenen gemietete Wohnung, so genannte Wiedereinweisung • Die Wiedereinweisung stellt einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht des Hauseigentümers dar und ist in der Regel nur als Übergangslösung möglich. Die Rechtsprechung geht von etwa 4-6 Monaten aus. Eine längere Zeit kann dem Eigentümer nicht zugemutet werden. Ein weiterer Nachteil bei der Wiedereinweisung liegt darin, dass der Stadt die Verpflichtung zukommt nach Ablauf der Beschlagnahme die Wohnung zu räumen und mitunter auch zu renovieren, was mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist. Die Wiedereinweisung wird in Erftstadt bislang nicht praktiziert. Zu den Fragen: • Wie hoch ist die Zahl der Obdachlosen? Bei der Stadt Erftstadt sind zurzeit 120 Obdachlose registriert; 86 männliche und 34 weibliche Personen, darunter 10 Kinder und Jugendliche. Damit kommen in Erftstadt auf 1000 Einwohner 2,3 Obdachlose. Zum Vergleich: 1995 waren in Erftstadt 135 Obdachlose registriert und es kamen 2,8 Obdachlose auf 1.000 Einwohner. Im Jahre 2000 waren 86 Obdachlose registriert und es kamen 1,7 Obdachlose auf 1.000 Einwohner. Es ist also zu beobachten, dass die Zahl der Obdachlosen in der Zeit von 1995 bis 2000 abnahm und nun im Jahre 2005 etwa wieder den Stand von 1995 erreicht hat. • • Was ist über diesen Personenkreis Obdachlosigkeit liegen vor? bekannt? Welche Ursachen von Der überwiegende Anteil der Obdachlosen ist 45 Jahre alt und jünger. Männer sind in Erftstadt stärker von Obdachlosigkeit betroffen als Frauen. Der Lebensweg der meisten Obdachlosen ist bereits in der Kindheit vorgezeichnet. Vernachlässigung der elterlichen Erziehung und schlechte Schulbildung führen dazu, dass die Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt nicht zu Recht kommen. Kommt dann ein schlechtes soziales Umfeld und ein eigener labiler Charakter noch hinzu ist der weitere Leidensweg vorprogrammiert. Das Gefühl des nicht Gebrauchtwerden verstärkt sich; die finanzielle Situation bessert sich nicht. Auswege werden im Alkoholoder bei der Zufuhr von Drogen gesucht; der Kreislauf schließt sich, die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt geht gegen Null, das Einkommen reicht nicht mehr aus; die Wohnung geht verloren. Ein weiterer Personenkreis verliert die Arbeit, hervor gerufen durch den heutigen schlechten Arbeitsmarkt, erst im Laufe des Arbeitslebens und verliert dann, weil finanzielle Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können, Ersparnisse nicht vorhanden sind und Verwandte oder Freunde nicht unter die Arme greifen, die Wohnung. Damit verbunden ist dann meist das Auseinanderfallen der Familie; Alkohol und Drogen spielen auch hier eine Rolle. Ein dritter Personenkreis kommt aus sozial gut gestellten Verhältnissen, verliert die Arbeit und kann dann die zahlreichen finanziellen Verpflichtungen, die aus besserer Zeit noch resultierten, nicht mehr erfüllen und verliert Eigenheim oder Wohnung. Verwandte und -2- Bekannte wenden sich ab - die Betroffenen werden obdachlos. Die Obdachlosigkeit dieses Personenkreises ist meist nur von kurzer Dauer. In der Regel schaffen die Betroffenen die Integration in das normale Leben. Verliert jemand seine Wohnung wegen baulicher Mängel so findet dieser Betroffene meist Aufnahme bei Dritten; die Zuständigkeit der Stadt Erftstadt ist hier nicht so sehr gefragt. • Die Lebenssituation in den Obdachlosenunterkünften ist geprägt von den ersten beiden genannten Personenkreisen. Sie ist geprägt von erheblichen finanziellen Problemen bis hin zur Armut. Langzeitarbeitslosigkeit, Depressionen und Aggressionen herrschen vor. Die Obdachlosen verlernen die Fähigkeit das Einkommen einzuteilen, den eigenen Körper zu pflegen und sich selbst und die Mitmenschen zu achten. Das geringe Einkommen wird für den Kauf von Alkohol und Drogen genutzt - reicht das Einkommen nicht aus wird der Obdachlose straffällig. Nahezu alle Obdachlosen sind alkohol- oder drogenabhängig; viele sind gewaltbereit oder haben behandlungsbedürftige Psychosen. Im engen Zusammenhang damit stehen Krankheiten und körperliche Mangelerscheinungen; Kinder verwahrlosen . • Weshalb hat Erftstadt den zweithöchsten Obdachlosenstand kreisweit? Maßnahmen werden zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit ergriffen? Welche Verwertbare statistische Erhebungen zu der Fragestellung, warum Erftstadt den zweithöchsten Obdachlosenstand auf Kreisebene hat, sind nicht vorhanden. Gespräche mit einigen anderen kreisangehörigen Kommunen haben ergeben, dass die Ursachen der Obdachlosigkeit dort gleich sind und die betroffenen Personen die gleichen Probleme bereiten wie in Erftstadt. Allerdings sind die Obdachlosen in einigen anderen Kommunen Kontrollen unterworfen. So erhalten die Obdachlosen häufiger Besuch von städtischen Hausmeistern oder auch sogenannten" 1.- € Jobbern". In einigen wenigen Kommunen gibt es ehrenamtliche Helfer, die in großem persönlichem Einsatz die Obdachlosen betreuen und dafür sorgen, dass diese auf dem freien Wohnungsmarkt wieder unterkommen. Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit werden nicht ergriffen. • Resümee: Das Problem der Obdachlosigkeit ist in Erftstadt präsent. Wir haben es mit Personen zu tun, die sozial am Rande stehen und aus eigener Kraft nicht mehr in die Gesellschaft integriert werden können. Schlägereien, Straftaten, Sachbeschädigungen, Alkoholexzesse und Drogenkonsum bestimmen den Tagesablauf in den Unterkünften. Die Obdachlosen verweilen oft jahrelang in den von der Stadt Erftstadt zugewiesenen Wohnungen. Der Aufenthalt ist lediglich von Aufenthalten in der Justizvollzugsanstalt oder im Krankenhaus unterbrochen. Dieser Personenkreis benötigt dringend eine Betreuung. Personen mit den beschriebenen Problemen können, da ihnen die Fähigkeit zum sozialen Miteinander fehlt, nicht alleine leben. Sie benötigen Anleitung und eine Beschäftigung. Die Obdachlosenunterkünfte werden von der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft RheinErft (GWG), die ihren Sitz in Hürth hat, im Auftrag des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft verwaltet. Die Unterkünfte sind einfach gestaltet; es gibt sowohl abgetrennte Wohnungen für Einzelpersonen, jedoch mit Gemeinschaftsküche und gemeinsam zu nutzenden sanitären Anlagen, als auch Räume, die sich mehrere Personen teilen müssen. Als Obdachlosenunterkünfte fungieren in Erftstadt beispielsweise die Objekte .Bahnhofstraße 122 und 124", "Am Vogelsang 27 und 29", "Spickweg 11 und 12", "Ahremer Lichweg 3" oder .Oststraße 11". In sämtlichen Objekten gibt es bauliche Mängel; die Obdachlosen schrecken vor Sachbeschädigungen nicht zurück; mit eingetretenen Türen, defekten Wasserhähnen, herausgerissenen Stromkabeln etc. ist man wöchentlich konfrontiert. Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten sind nur von kurzer Dauer. Auch dies ist eine Folge davon, dass -3- sich die Obdachlosen im Wesentlichen alleine überlassen sind und niemand eine Kontrollfunktion wahrnimmt. Die GWG beschäftigt zwar einen Hausmeister; dieser hat seinen Sitz aber in Hürth und nicht in Erftstadt. Ein besonderes Problem ist regelmäßig die Unterbringung von Familien mit Kindern oder von Personen, die sozial noch nicht am Rande stehen. Geeignete Unterkünfte für diese Personenkreise stehen nicht zur Verfügung. • Der Bereich "Unterbringung von Wohnungslosen" ist organisatorisch beim Ordnungsamt der Stadt Erftstadt angesiedelt. Mit diesem Aufgabenbereich ist ein Mitarbeiter laut Leistungsvereinbarung mit 30 % seiner Vollzeittätigkeit beschäftigt. Die Tätigkeit besteht darin, den Tatbestand der Obdachlosigkeit festzustellen, eine passende Unterkunft zu finden, den Betroffenen per Verwaltungsakt einzuweisen, mit der GWG abzurechnen und die Nutzungsentschädigung vom Betroffenen zu erlangen. Eine qualifizierte soziale Betreuung ist in der kalkulierten Zeit nicht möglich und gehört auch nicht zum Aufgabenspektrum eines Verwaltungsmitarbeiters. Dennoch ist der Mitarbeiter des Ordnungsamtes in vielen Fällen erster Ansprechpartner, wenn Probleme bewältigt werden müssen, Behördengänge anstehen oder kleinere Reparaturen erledigt werden müssen . Ziel: • • • • • Es ist erforderlich qualifizierte, engagierte Menschen zu finden, die die Obdachlosen "an die Hand nehmen", und gemeinsam AnlaufsteIlen wie Schuldnerberatung, Suchtkliniken, Seelsorge aufsuchen und sich dann gemeinsam mit den Obdachlosen auf die Suche nach einer Arbeitsstelle und einer Unterkunft auf dem freien Wohnungsmarkt begeben. Ehrenamtliche Kräfte sollten hierbei von einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin unterstützt werden. Es ist erforderlich, handwerklich geschicktes Personal einzusetzen, welches gleichzeitig in der Lage ist, die Obdachlosen anzuhalten unter Beaufsichtigung bei kleineren Reparaturen selbst Hand anzulegen. Es ist erforderlich geeignete Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, in denen Obdachlose, insbesondere Familien mit Kindern und Personen des dritten Personenkreises untergebracht werden können. Es ist erforderlich für die zur Zeit noch bewohnten Objekte an der Bahnhofstraße und am Ahremer Lichweg Ersatz zu schaffen, da geplant ist, diese Objekte abzureißen. Zur Ausarbeitung und Realisierung dieser Ziele wurde bereits eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Leiter des Sozialamtes, dem Leiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, dem für die Obdachlosenunterbringung zuständigen Mitarbeiter im Ordnungsamt sowie dem zuständigen Dezernenten gebildet. In Vertretung (Erner) -4- ....................... -'- ....... . -.- ......... =-- .... ".. UU ..... -TU .... FDP 50374 Erftstadt FDP-Stadtratsfraktion ~BMD_L~~_L~Q!.LI.!? .1.-,~,_ 70 j 11) • S\'lrj, Efll:;t.l'1' I'.'HCI':''''''''''.-.:r. An den Bürgermeister Herrn E.D. Bösche Rathaus Per !'ax 409300 65 Magdalenenweg 12 a ret. 02235/9)3516 Liberales Zentrum Bonnerstr. I 5 T.1. 02235174~5g Gabi Molitor Stadtverordnete Am Schießendahl 29a Tel. 0223,1809458 Fax 02235.'8ß9460 Erfu ..tadt, 15.022005 Antrag bezüglich Bericht über die Situation Obdachloser Sehr geehrter Herr Bürgermeister, tm Namen der FDP-Staritnt.t:.drak.tion möchte ich Sie bitten, den folgenden Antrag an die zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten: Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht üb", die Situation obdachloser Mitbürger in Erftstadt vorzulegen. Der Berichterstattung in der Presse war zu entnehmen, dass Erftstadt den zweit höchsten Obdachlosenstand im Rhein-Erftkreis zu verzeichnen hat. Wie hoch ist Zahl der Obdachlosen'? 'Was ist über diesen Personenkreis bekannt? • 'Welche Ursachen yon Obdechlosigkcit liegen yor? Weshalb hat Erftstadt den zweit höchsten Obdachlosenstand kreisweit? Welche Maßnahmen wercen zur Bekämpfung von Obdacblosigkeit ergriffen? Begründung: Während in NRW die Zahl der Obdachiosen ständig zurückgeht, belegt Erftstadt ill der Obdachlosenstatistik des Rhein-Ertt-Kreises Rang zwei. Dies hat die FDP-Fraktion mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Wir möchten. dass Obdachlose in Erftstadt eine Perspektive bekommen und ihre Wohn- und Lebenssituation verbessern können. 1' freundl ichen Grüßen Mt ffi;; rx; 'j ",I" , LU1 11J~VlrOO : abi Molitor ~ Anlage zur Vorlage 8/0413 -nichtöffentlicher Teil- 07.11.2005 Bericht über die Situation obdachloser Mitbürger Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2005 einen ersten Bericht über die Situation obdachloser Mitbürger zur Kenntnis erhalten. Aufgrund dieses Berichtes wurde beschlossen, in der letzten Sitzung des Sozialausschusses in 2005 die Thematik erneut zu behandeln. Zwischenzeitlich wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet bestehend aus dem zuständigen Dezernenten, Mitarbeitern des Sozio 1-und Jugendamtes, dem Leiter des Eigenbetriebes Immobilien, der Leiterin des Ordnungsamtes sowie dem im Ordnungsamt für die Obdachlosenunterbringung zuständigen Mitarbeiter. Die Arbeitsgruppe hat sich in ihren Sitzungen mit folgenden Schwerpunktthemen befasst: • • • • Bestandsaufnahme Problemanalyse Entwicklung erster Ideen zur Verbesserung 1. der Situation Obdachloser Situation der Obdachlosen 1.1 Unterbringung -Stand Oktober 2005Obdachlosenunterkünfte: • Ahremer Lichwea 3 Am Voaelsana 27 und 29 BahnhofstraBe 122, 124 und 134 Gvmnicher Houotsfrcße 2 Heerstr. 11 Karolinaer StraBe 3 MelchiorstraBe 4 OststraBe 11 Peter-Mav-StraBe 106 Radmacher straße 50 CGastbeleaung) Spickwea 11 und 12 ZehntstraBe 9 Lechenich Liblar Liblar Gvmnich Bliesheim Bliesheim Lechenich Kierdorf Köftinaen Blessem Liblar Lechenich Die oben angegebenen stadteigenen Objekte werden durch die GWG Rhein-Erf! in Hürth verwaltet. Lediglich die Objekte "Vogelsang Nr. 27", "Radmacher StroBe 50" und "ZehntstraBe 9" stehen unter der Verwaltung des Eigenbetriebes Immobillien. Die überwiegende Anzahl der Unterkünfte kann mit einem vertretbaren Aufwand in einem dem Nutzungszweck angemessenen Zustand erhalten werden. Die Finanzierung erfolgt über die GWG aus den Einnahmen für den städtischen Mietwohnungsbestand. Belegungen: (Anmerkung: Unter dem Begriff Wohneinheit ist eine Wohnung zu verstehen, in der nicht nur eine Einzelperson, eine Familie oder Lebensgemeinschaft untergebracht ist. sondern in der durchaus auch mehrere Einzelpersonen im Rahmen einer Wohngemeinschaft untergebracht werden können. Mehrpersonenhaushalt ist nicht identisch mit dem Begriff "Familie". - 1 - Ahremer Lichweg 3 4 Wohneinheiten mit eigenem Zugang. EineWohneinheit ist im 1. Halbjahr 2003völlig ausgebrannt. In den 3 verbliebenen Wohneinheiten sind 1 Einzelperson mit einer Abhängigkeitserkrankung ohne Betreuung sowie 1 weitere Einzelperson und 1 Familie (älteres Ehepaar) untergebracht. Nach Mitteilung der GWG (s. Anlage) befinden sich die Unterkünfte in einem abgewohnten, verkommenen Zustand. Diesistwohl auch darauf zurückzuführen,dassdie Bewohner weder lüften noch heizen und ihrer Reinigungspflicht nur sporadisch nachkommen. • EineKernsanierungistim Konsenzaller Beteiligten (GWG, Eigenbetrieb Immobilien) auch wegen eines Hausbrandes, der dort vor einiger Zeit stattgefunden hat, ausgeschlossen. Eine Ersatzwohnraumbeschaffung ist notwendig. Bedarf: Wohnraum für mindestens 2 Einzelpersonen u. 1 älteres Ehepaar (2 Personen) Personen. =4 Am Vogelsang Nr. 27 und 29 ZurVerfügung stehende Wohneinheiten: • 12Wohneinheiten 1 Notschlafsteile 1 Gemeinschaftsraum 2 Mieträume. Wie bereits ausgeführt, befindet sich "Am Vogelsang 27" in der Verwaltung des Eigenbetriebes Immobilien und "Am Vogelsang 29" in der Verwaltung der GWG. Derzeitig sind in beiden Objekten 9 Einzelpersonenund 1 Mehrpersonenhaushalt - ohne Kinder - untergebracht.Bei den untergebrachten Personen liegen in 3 Fällen eine Abhängigkeitserkrankung, in 4 Fällen eine Psychose und in 2 Fällen psychosoziale Schwierigkeiten vor.Eine Betreuung erfolgt in 2 Fällen (Einzelpersonen) durch Bewährungshelfer. Essteht pro Etage ein Gemeinschafts-WC und eine Gemeinschaftsdusche zurVerfügung. Die Sanitärbereiche befinden sich in einem gebrauchsfähigen Zustand.Sanierungsbedarf besteht derzeitig nicht. EinFassadenanstrichwäre wünschenswert. (vgl. Schreiben GWG) Kosten: ca. 14.500,-- €. BahnhofstraBe 122, 124 und 134 ZurVerfügung stehende Wohneinheiten: 1 Mietwohnung 11 Wohneinheiten In den genannten Mehrpersonenhaushalte Objekten sind derzeitig 16 - ohne Kinder - untergebracht. - 2 - Einzelpersonen und 2 Von diesen Personen sind bei 11 Personen die Finanzprobleme nicht geordnet, bei 4 Einzelpersonen liegt eine Abhängigkeitserkrankung vor, bei 5 Einzelpersonen eine Psychose und bei 13 Einzelpersonen psychosoziale Schwierigkeiten. In 1 Fall erfolgt eine Betreuung durch einen Betreuer, in 2 Fällen erfolgt die Betreuung durch Bewährungshelfer. Bei den Häusern in der Bahnhofstraße sind in den vergangenen Jahren durchgreifende Sanierungen unterblieben; daher würden nach Mitteilung der GWG Sanierungskosten in Höhe von ca. 502.500 € anfallen. • Nach dem derzeitigen Planungsstand im Zusammenhang mit dem Bau der Osttangente müssen die Häuser mittelfristig einem Parkdeck weichen. Um nicht noch weiter in die zum Abbruch bestimmten Häuser investieren zu müssen, sollten kurz- bis mittelfristig Ersatzräume für die Objekte geschaffen werden. Eswird Ersafzwohnraum von mindestens 16 Einzelunterkünffen und 1 Wohneinheit für einen 2 Personenhaushalt benötigt. Gymnicher Hauptstraße 2 3 Wohneinheiten Dort sind 2 Familien mit 7 minderjährigen Kindem und 1 Einzelperson untergebracht. Die Familien werden durch das Jugendamt und die Einzelperson durch einen Betreuer betreut. Heerstraße 11 • Eshandelt sich hier um ein Objekt, in dem überwiegend Mietwohnungen zur Verfügung stehen. Auf eine darin befindliche Wohneinheit wird sporadisch zurück gegriffen, wenn die Unterbringung obdachloser Personen sozialverträglich mit den Mietparteien erscheint . Derzeitig ist dort 1 Einzelperson untergebracht. Eine Betreuung erfolgt nicht. Der Zustand des Objektes ist zufriedenstellend. Lediglich ein Außenanstrich wäre wünschenswert. (s.Schreiben GWG, Anlage) Kosten: ca. 22.000,-- €. Karolinger Straße 3 7 Wohneinheiten Untergebracht sind dort 6 Einzelpersonen, wovon in 1 Fall eine Psychose und in 1 Fall psychosoziale Schwierigkeiten vorliegen. Eine Betreuung erfolgt nicht. Im Erdgeschoss und auch im Obergeschoss befinden sich Toilettenanlagen. Im Keller wurde vor 3 Jahren ein Gemeinschaftsbad neu errichtet. Wünschenswert wäre ein Außenanstrich. (s.Schreiben GWG, Anlage) Kosten: ca. 22.000,-- €. Melchiorstraße 4 1 Haus mit 2 Wohnungen; 1 Wohnung ist vermietet In 1 Wohnung ist eine Familie mit 3 Kindern (17,14 und 9 Jahre alt) untergebracht. - 3 - Hier handelt es sich um eine von der Stadt angemietete Unterkunft. Eserfolgt keine Betreuung. OststraBe 11 8 Wohneinheiten Derzeitig sind dort 1 Mehrpersonenhaushalt untergebracht. - ohne Kinder - Es liegen in 3 Fällen Abhängigkeitserkrankungen • und 5 Einzelpersonen vor und in 3 Fällen psychosoziale Schwierigkeiten. In 1 Fall (Einzelperson) erfolgt eine Betreuung durch einen Bewährungshelfer . Die Unterkunft ist baulich zugeschnitten auf die Nutzung durch Einzelpersonen. Im Erdgeschoss wie auch im 1. Obergeschoss befindet sich jeweils 1 we mit Dusche. Die Bäder müssen aufgrund von Schimmelbildung instand gesetzt werden. Kostenangaben liegen -32- nicht vor. In diesem Jahr wird dos Haus von außen gestrichen. Peter May StraBe 106 4 Wohneinheiten Untergebracht sind derzeitig 1 Familie mit 1 Kind (Jugendlicher), 1 Kleinfamilie und 3 • Einzelpersonen. Es liegen in 3 Fällen Abhängigkeitserkrankungen Schwierigkeiten vor. Eine Betreuung erfolgt nicht. und in 5 Fällen psychosoziale Dos Bad im Erdgeschoss -rechts- wurde vor 4 Jahren modernisiert. Die anderen Bäder müssten in den nächsten Jahren ebenfalls instand gesetzt werden. Kosten: 3 Bäder a 4.500,-- € = insgesamt 13.500,-- €. Spickweg 11 und 12 12 Wohneinheiten Untergebracht sind 2 Familien mit Kindern und 12 Einzelpersonen. In 13 Fällen liegen Abhängigkeitserkrankungen vor, in 1 Fall eine Psychose, in 7 Fällen psychosoziale Schwierigkeiten. Betreuung erfolgt in 1 Fall durch dos Jugendamt und in 1 Fall durch einen Betreuer. Sanierungsbedarf besteht nicht. ZehntstraBe 9 1 Haus mit 1 Wohneinheit Untergebracht sind dort 1 Familie mit 1 erw. Kind (31 Jahre). - 4 - Die Instandhaltung erfolgt durch die Nutzer und dem Eigenbetrieb Immobilien. Der Abschluss eines Mietvertrages wird geprüft. 1.2 Problemanalyse Die Unterkunftseinheiten sind nahezu zu 100 % ausgelastet. Zur Zeit steht keine Wohneinheit für eine Familie bereit. Die Wohneinheiten, die für Einzelunterkünfte geeignet erscheinen sind ebenfalls belegt. Wegen der fehlenden Möglichkeit zur Einzelunterbringung sind familiengeeignete Wohnungen mit Einzelpersonen belegt. Das Problem könnte gelöst werden, wenn Einzelpersonen aus den Häusem "Spickweg 11 und 12" geräumt würden und man dafür eine Ersatzunterkunft anbieten würde. Ersatzunterkünfte müssen ebenfalls fürdie Häuser .Bohnhofstrcße 122, 124und 134" sowie für das Haus .Ahrerner Lichweg 3" geschaffen werden. Die Zuständigkeit für die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes liegt beim Eigenbetrieb Immobilien. Die Kosten für die Ersatzbauten belaufen sich laut Angabe der GWG auf ca. 1.040.000 €. Zusätzlich fallen ggf. noch Kosten für den Erwerb von Grundstücken an. • Bezugnehmend auf die Ausführungen unter 1.1 ist festzustellen, dass die Anzahl der untergebrachten Familien mit Kindern relativ gering ist. Es besteht aber auch überwiegend eine Betreuung durch das Jugendamt. Diesistdas erfreuliche Ergebnisvon Prävention. Die Betroffenen werden nicht alleine gelassen, sie erhalten die notwendige Unterstützung, wie Beratung oder auch Begleitung. Hier scheint sich, wie auch bereits im Situationsbericht Obdachloser im Rhein-Erft-Kreisaus 2002 dargelegt, eine Senkung der Zahl der Mehrpersonenhaushalte ( zu denen auch die Alleinerziehenden gehören) wie auch der kinderreichen Familien zu bestätigen. Dies kann vor allem auf den Einsatz präventiver Maßnahmen zurückgeführt werden. Dagegen hat sich die Anzahl der obdachlosen Einzelpersonen erhöht. Dies ist jedoch nicht nur für Erftstadt feststellbar, sondern auch auf Kreisebene, wobei dort auch eine Verlagerung des Schwerpunktes in den Altersgruppen zu verzeichnen ist. Die Wohnungslosigkeit ist laut der Armutsuntersuchung des Deutschen Caritasverbandes das Ergebnis eines langwierigen Verarmungs- und Ausgrenzungsprozesses, der zunehmend alle Lebensbereiche erfasst. Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind vielfältig, entscheidend scheint bei einem bedeutenden Anteil allein stehender Wohnungsloser die individuelle Bewältigung von bestimmten Lebensereignissen (Life-Events)zu sein. Oppl und Weber-Falkensammer verstehen diese Lebenskrisen (Life-Events) als Ereignisse die "die Handlungs- und Anpassungsfähigkeit des tndividuums ; überfordern. Hierzu gehören ihrer Meinung nach im engeren Sinne "Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung infolge eines Unfalles, plötzlicher Verlust des Partners. " (Oppt, 1986) Aufgrund verschiedener Untersuchungen (Dauer jeweils 12 Monate) kam Uexküll zu der Auffassung, dass bei wohnungslosen Menschen Life-Events (in der Reihenfolge der Nennung) maßgebend für ihre Lebenssituation sind. Tod des Ehepartners; Scheidung; eheliche Trennung; Tod eines nahen Angehörigen; persönliche Verletzung/Krankheit; Kündigung. (Uexkü/f, 1996) Auch im Jahresbericht des Sozialdienstes - s - Katholischer Frauen und Männer Geschäftsstelle für den Erftkreise.V. von 1997wird auf Arbeitslosigkeit,Armut, Kriminalität. Verlust der Wohnung etc. als sozialpolitische Indikatioren für eine Lebenssituation hingewiesen. • Zusehristdie Lebenssituation in den Unterkünften geprägt von Armut und Verelendung. Eswird über ein nur geringes Einkommen verfügt. Langzeitarbeitslosigkeit herrscht vor. Sozialversicherungen, wie Renten- und Krankenversicherungen fehlen in den meisten Fällen. Eswird verlernt, wie das Einkommen eingeteilt werden kann, dass Arbeiten Sinn rnocht. den eigenen Körper zu pflegen und auf seine Personzu achten. Verbindlichkeit. Verantwortlichkeit und auch Selbstvertrauen als Obdachloser ohne Perspektive zu bewahren, gelingt kaum jemandem. Die Erfahrung zeigt, dass ohne professionelle Begleitung der Auszug aus einer Obdachlosenunterkunft selten gelingt und oft bald wieder in einer Räumungsklage enden kann. Fazitistin der überwiegenden Anzahl die "soziale Diskriminierung". Hierhat das präventive Hilfskonzeptanzusetzen um den Obdachlosen Wege aufzeigen zu können und auch zu begleiten mit dem Zielder Wiedereingliederung. 1.3 Rechtsgrundlagen Gem. Art. 1Grundgesetz istdie " Würde des Menschen unantastbar". Siezu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Art. 1 GG enthält Aussagen, welche von elementarer Bedeutung sind. Gleichbedeutend ist die Aussage im Art. 20 Abs. 1 GG, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Art. 20 normiert zusammen mit anderen Bestimmungen des GG - die rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, indem er die fundamentalen Strukturprinzipien dieses Staates festlegt und Aufschlussüber dessen Selbstverständnisgibt. • Ausflussdieser verfassungsrechtlich verankerten Rechte finden sich in einer Vielzahl einfach-gesetzlicher Regelungen. Bezogen auf die bereits in der Vorlage A 8/0413vom 28.06.2005dargelegte Thematik der Obdachlosigkeit geht auch eine rechtliche Differenzierung einher. Obdachlose sind in der Terminologie des Polizei-und Ordnungsrechtes Personen, die amtlich registriert und durch ordnungsrechlliche Verfügung, Einweisung oder andere Maßnahmen der hierfür zuständigen Behörden in kommunale Obdachlosenunterkünfte, gewerblichen Quartieren, auf dem freien Wohnungsmarkt oder auch in Einrichtungen der freien Träger untergebracht sind. Essind Menschen ohne Unterkunft. welche in Obdachlosenund sonstigen Behelfsunterkünften ohne Mietvertrag als Nutzungsberechtigte leben. Das Ordnungsamt ist entsprechend § 14 OBG zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verpflichtet. eine bestehende Obdachlosigkeit zu beseitigen. Mit Beseitigung der Obdachlosigkeit Ordnungsamtes. endet grundsätzlich die Zuständigkeit des Da jedoch, wie bereits unter 1.1 ausgeführt, Prävention erforderlich ist, damit es zum einen überhaupt nicht zurObdachlosigkeit kommt und zum anderen, fallssieeingetreten ist.diese so zügig wie möglich zu beenden, gibt es weitere gesetzliche Instrumentarien. - 6 - Nach § 34 Abs. 1 SGB XII können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunftoder zurBehebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt is!.Siesollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist.da sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Zuschussoder als Darlehen erbracht werden. Nach § 34 Abs. 2 SGB XII teilt das Gericht. wenn dort eine Klage auf Räumung von Wohnraum eingeht, dies dern zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe mit den gesetzlich festgelegten Angaben mit. Nach § 22 Abs. 5 SGB II (Hartz IV) können Mietschulden als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. • Die Leistungen nach § 34 SGBXIIwerden vom örtlichen Träger der Sozialhilfeerbracht, d.h.. im konkreten Fall durch das Sozialam!. Die Leistungen nach § 22 SGBII werden durch die ARGEerbracht. Nach § 67 SGBXIIsind Personen,bei denen besondere Lebensverhältnissemit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungenzur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Nach § 68 Abs. 1 SGBXII umfassen diese Leistungen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu rnildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. ZurDurchführung erforderlicher Maßnahmen istin geeigneten Fällenein Gesamtplan zu erstellen. • Nach Abs. 3 sollen die Träger der Sozialhilfernit den Vereinigungen, die sichdie gleichen Aufgaben zurn Ziel gesetzt haben, und mit den sonstigen beteiligten Stellen zusamrnenarbeiten, darauf hinwirken. dass sich Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirkungsvoll ergänzen. Im § 2 SGBVIIIsind die Aufgaben der Jugendhilfe aufgeführt, welche u.a. irn Abs. 2 Nr. 1 Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. unter Nr. 2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Farnilie, unter Nr. 6 Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung usw. beinhalten. 1.4 Resümee Bezugnehmend auf die zuvor geschilderte Situation der Obdachlosen in Erftstadt lässt sich feststellen, dass die zur Verfügung stehenden Unterkünfte zu ca. 98 % belegt sind. Freie Kapazitäten sind kaum vorhanden. Die Anzahl der Familien und Mehrpersonenhaushalte mit Kindern ist relativ gering. Dagegen istein Anstieg der Einzelpersonenzu verzeichnen. Die Farnilien mit Kindern werden überwiegend durch das Jugendamt betreut. Bei den Einzelpersonenerfolgt zu einem minimalen Anteil eine Betreuung. Von den untergebrachten Personenhaben - 7 - 11 27 11 34 nicht geordnete Finanzprobleme eine Abhängigkeitserkrankung eine Psychose psychosoziale Schwierigkeiten. Entsprechend der Geburtsjahrgänge Geb.-jahr • " " !1 " " " 1923-1945 1946-1965 1966-1985 1986- 2005 ergeben sich folgende Schwerpunkte: 10 Personen 35 Personen 37 Personen 14 Personen. Es wurde festgestellt, dass die Personen über Gebühr lange in den Unterkünften verweilen. Als Ursache für die lange Verweildauer wird der fehlende Antrieb der Betroffenen selbst, aber auch das fehlende Betreuungskonzept gesehen . Aus der geschilderten Problematik lässt sich unschwer erkennen, dass es zur Vorbeugung aber auch zur Senkung der Obdachlosigkeit in Erftstadt dringend geboten ist, ein Betreuungskonzept zu entwickeln. Lediglich die verwaltungsmäBige ausreichend. Abwicklung durch das Ordnungsamt ist nicht Eine individuelle Betreuung sollte durch pädagogisch geschultes Personal, wie z.B. Sozialarbeiter/innen erfolgen. Die Betreuung könnte sowohl durch verwaltungseigenes Personal wie auch durch die Einbindung der Wohlfahrtsverbände erfolgen. • Da das Jugendamt vornehmlich bei den untergebrachten Familien schon eine Betreuung gewährleistet, sollte dieser Bereich, wie bislang auch, durch verwaltungsinternes Personal abgedeckt werden. Bei der Betreuung der Einzelpersonen, welche vergleichbar mit der "Nichtsesshaftenhilfe" sind, haben die Wohlfahrtsverbände einen groBen Erfahrungsschatz zu bieten. Gerade SKFMist auf diesem Gebiet seit langer Zeit engagiert tätig. Im Ordnungsamt, wo derzeitig 1Verwaltungskraft zu 30 % die Aufgaben erledigt, sollte unverzüglich 'I,Sozialarbeitersteile eingerichtet werden. Diesunter der Überlegung, dass das Ordnungsamt im Fall einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit fast immer die zuerst angegangene Stelle ist. Bei einer Besetzung mit 1Verwaltungskraft und 'I, Sozialarbeiter/in könnte sofort die verwaltungsmäßige Abwicklung wie auch parallel schon die Betreuung einsetzen. Der/die Soz.-arbeiter/in sollte auch die evtl. erforderliche Koordination mit weiteren zu beteiligenden Stellen vornehmen. Zum 1.2.2006besteht die Möglichkeit, eine Sozialarbeiterin, die nach einer 12jährigen Beurlaubung zurück kehrt in diesem Aufgabenbereich einzusetzen. Zur Umsetzung des Betreuungskonzeptes wären folgende Konstellationen möglich: 1.) durch verwaltungseigenes Personal 2.) durch die Wohlfahrtsverbände 3.) sowohl durch verwaltungsinternes Personal wie auch durch die Wohlfahrtsverbände. Die Verwaltung spricht sich für die unter 3. dargelegte Alternative aus. - 8 - Beschlussempfehlung: 1. AlsSoforfmaßnahme wird eine bisherbeurlaubte Sozialarbeiterinmit 19,25 Std./Woche ab dem 1.2.2006 zur Betreuung der Obdachlosen im Ordnungsamt eingesetzt. Die steilenplanmäßigen Voraussetzungen werden im Stellenplan 2006umgesetzt. 2. Das Ordnungsamt wird beauftragt, Kontakt mit den freien Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen, um dort Leistungen, Kosten und Konzept für eine Betreuung der Obdachlosen abzufragen. 3. Der Eigenbetrieb Immobilien wird beauftragt, ein Konzept unter Berücksichtigung der unter Punkt 1.2 genannten Probleme für künftig benötigten Wohnraum für Obdachlose zu erstellen. • Anlogen: Schreiben der GWG vom 20.09.2005zum baulichen Zustand der Obdachlosenunterkünfte Diagramme zum Personenkreisder Obdachlosen (Altersstruktur.Geschlecht, Betreuungssituation,Problemlagen) • - 9 - +Ll9 2233 70270 ! I I , I' fler.rn lieber varab rj'NSRto ..l",,,f·h 1'';'.lf.~/W' per Fax: 02235 I 409 802 ,t 'jOl];HJlfh Eigenbelrl,*,'fmmobilienwirtschaft Herrn zün HOlzdllmm10 ?74 •• Erflstaat Herr Janssen V-spi • • Arbeitskreis 20.0 .2005 7907· ]3 Obdachlosenunterbringung Sehr geehrter Herr ZOll. wir kommen zurück auf Ihr Schreibe,l vom 10.08.2005. Zwischenzeit. eh hatt"n ,.,ir Ge:egcnhelt. mit Frau HUlsebus und Herrn Weber Jam Ordnungsamt der Stadt Erftstildt sow,,~ !-errn Mer'<,e aus unsenem Hause und dem Rechtsu·,terzeichner eine Bereisung der versch ~dEnen ObCI1ChlosenunterkOnfte durchzuführen, Herr Weber war so freundlieh. und hatte uns vorab eine Liste der vers hiedenen Objekte an i 'and gereicht. die wir als Anlage beifügen. Ahremer Llchweg 3 In Lechenlch (ohne Heizung) Hier Ist eine Unterkunft im 1. Halbjahr 2003 völlig ausgebrannt. Oie an" ..ren Unt~r~Linfte befinden sich In einem abgewohnten. verkommenen Zustand. da die Nutzer wecer Lüften noch Heizen und ihrer Reinigungspflicht nur sporadisch nachkommen . .Seinerzeit war geplan1. diese Unter~,ünfle aus Kostengronden abzureißen. naer Umsetzunp der Personen Am Vogelsang 29 In Llblar (ohne Heizung) Die Nutzer verfUgen pro Etage Ober ein Gemeinschafts-WC und Gemeinschafts-Dusche. Die belden Sanitärbereiche befinden sich 10 einem gebrauchsfahigen Zustand. Ein Sanierungsbedarf liegt derzeit nicht vor. Unter Umständen ware hier ein neuer Fassadenanstrich verteilhaft. Die Kosten für einen Fassadenanstrich oe'"agen ca. 14.500 €. Bahnhofstr. Bahnhofstr. Bahnhofstr. 1lZ (ohne Heizung) 124 (ohne Heizung) 134 (Ohne Heizung) .. /2 1. &;);1£04 lil)(\~ (Htn1'\o';lLllj:ml 11!!l"IU"l ~ 1:]:J I 7'9 ~j -.iJ' rrcrlr. 0 ~2 3~ /10 J ?C F..MaII·lfltoQ!l""iI'~":-o'j.Io ~l_,;·"'lI'fl\o·".e11l (io) flOll_,~~ln~JflII: 1t:rnr.'I9CII'llIf'1;I ,,-fjr: t<!O-Nf. 13~ 004 300· Ell~ ~~I}~:! 'in ~~,f\·"I. 1:)41",-c1,Uj>II~n rAel'n.\lt!" _ :2 Je una :'Iecn ',nm ,}:If ,lY-t,\\"'Q lJ~l1'!I"t'.!~i ',~ - \1 OO!Jllr Eine Instandsetzung dieser Objekte ist JUS wirtseh<litlicher Arbeiten müssen hier durchgerOhrt wer, 'e n: Gründen ntcht ratsam. Folgende Erneuerung der Dacheindecku~g (nUl Bdhnhofstr. 122 + 124) Verbesserung der Wasserver· und enlsdgung . Verbesserung der SaniUlrinstaliation· und einrichtung Verbesserung der Elektrolns!allatlon • Erneuerung der WohnungselngangstOIf:' • · • • Erneuerung sämtlicher lnnentüren ebs<,;hließllch Zargen • 8admodernislerung • Erneuerung sll'T1l1icher PVC·Böden - Einbau einar Heizung - Anstrich der Fassade mit Warmedi!mmputz · Anstrich der Treppenhäuser - Instandsetzung der Hauseingangstüren I ·System I Die Gesamtkcsten der MOdernisierung betragen Col. 670 m'IVVtL x 750 € x mZWfi. "ca. 502.500 €. Ein Abriss der Häuser ist vorgesehen. Ffiadrlch-Ebert·Str. Die Wohnungen gerau",,Gymnicher 65 in Kien:lorf Im 1. OG u:1d im DG wurde" Hauptstr. 2 in Gymnich wegen Erweiterunq der Schule zum 31.08.2005 (mit Hei7.ung) Mit den Nutzern Im Erdgeschoss wurde eine Nutzungsvereinbarung befristest bis zum 30.06.2005 geschlossen. Mit den anderen baidar Mietpartei3n im Hause bestem ein ordentliches Mietverhältnis. Das Wohnhaus befindet sich in einem guten. ven.lietungswOrdlgen bedingte Maßnahl11en sind nicht erforderlich Zustand Instandsetzungs- Heerstr. 11 in Bliesheim (ohne Heizung) Zwei Bade; befinden sich Im Keßergeschoss. ';o"sl verfügen alle Mietwohnu~gen Ober eh eigen<ls . Bad in der Wohnung. In zwei Fallen beseht ei.. Nu1zungsverhaltnls. l~standsetzungsmaßnahmen sind derzeit nicht nötig. Ggf. sollIe das Haus IT';! einem Anstrich versehen werden. Die Kosten fOr einen Fassadenanstrich betragen ca. 22.000 € Karollngerstr. 3 in BlIesheim (ohne Heizung) Im Erdgeschoss und auch Im Obergeschoss bellndan sich für die Nutze, ToIlettenanlagen. ['in Gemeinschaftsbad wurde vor ca. 3 Jahren irr. Keller neu eingerichtet Das Haus wurde vor ca. 2 Jahren neu geS'.tichen. Ein Instandsetzun;;sbeoarf lieg! derzeit nlch! vor. Oststr. 11 in Klerdorf (ohne Hab:ungl Im Erdgeschoss sowie iM 1. ObergeschOss befinden sich für die Nutzer jeweils ein WC wi! Dusche. Die Bäder müssen aufgrund vorliegender SchimrT1~lbildurg instand gesetzt werden. Im Jahr 2005 wird das Haus von außen gestrichen ". /3 1<611'"24· i4l'l4 I-!~t''' 'H~lItlrrl' 11!1l_\I;I"" l2:i3/70 0.'_0 T.. e.r•• o: '3:·' N; ](' 1':.· -lr>fI::419"W9.m1) ~&«I tI~ '11I"II.",.,.,t _1,~.",""oOm.d(! ~n' rl:.I~ K""!\t)f'~"'~1':",:". KIQ-I'r.:l:n ~'4 5-00.au 3T:1~OZ" EIN.t::.h~,.I"""'· tJc,T'1I\g' ß,' ~ ··12.00 U'" '''''~ ~r.dl Vaf'C'l,,~.n/!'t:l (lo1r""I"I"'IO ,,, 00 - 'T 00 ~"" I Peter-May-Str. 106 In K6ttingen (ohne He~ultg) Das Bad Im Erdgaschossbereich rechts Wurde \01 ca. 4 .I.t hren :nodemisiert. Da anderen Bäder mOssten aufgrund ihres Alters in den nächster. .ianren ebellfails lnstand geselzt .verden. Die Kosten fur die Instandsetzung der Bader betra~:en 3 Bäder ;( 4.500 €!Bad'" 135)0 €. Spfc:kweg 11 (ohne Heizung) Hier bestehen - mit Ausnahme einer Familie· lI::Jtzungsverh1Itnisse. Bäde: sind ]ebrauchsfähig. I Spickweg 12 (mit Heizung) I Hiar bestehen aU5Sch~eßlich reine Nutzungs1/er'~ltnisse. Te,iwelse für Familien. Bäder gebrauchsfilhig. •• Wir hoffen, mit diesen Angaben gedient mit freundlichen zu I, Grüßen GWG GemeinnOtzige WOhnungsgeselfschaft Rheln·Erft I habe". und vefbleibe!' mbH l "(Inei'. l4 • ~54I1"~11l t!ie·,nGlhe'n'·1 . 'f~eltlfl" ~2 l:l /18 07 _ C . T ~'IlI.7K ~ 2l).;. f:.ltIllo !<'<f)~I'.~tf\.1:1! ·ln~.""O:"I~.O'"I"',lo("l4l.~.(I. O:'lntv'>~c!'J'lIiI: 'VftiupJll'lUl~" 116... · P('n.""'.: 13' (lQII Mt. eLi HO ~02 p.~ Gtsd'101!d'~rt:,1n: DIoI.j\rl"l,IJnMl11;n!1 . J'IU'tr.I="'~"'I!~or.tltl ..'r.do!tl':~".' •• ~""I1I'lIn!I;( !, Ii ! 'I~ I ; • AAAI.lr.aJ..t;"'~'·1 MC:U'd;l3 !J.1S _ 12.Qo.l Uhr I)~..~'flc~ ufy~ ."rl\l:\.','''''f "ole.. "'1tO"\~u·'9 1·' 'l~ _ 11.00 ON: Vorlage Obdachlose Diagramme Stand Oktober 2005 Stand: 20.10.05 männlich weiblich 72 24 96 Qmännlich liweiblich •• Familie I Patchwork-Familie Mehrpers. - Haushalt Einzel - Pers. •• 8 4 54 66 EI Familie I Patchwork-Familie iii Mehrpers. Haushalt o Einzel - Pers. x Druck: 03.11.2005 4 DN: Vorlage Obdachlose Diagramme Stand Oktober 2005 Finanzprobleme, nicht geordnet Abhängigkeitserkrankung Psychose pschosoziale Schwierigkeiten 11 27 11 34 83 EI Finanzprobleme, nicht geordnet III Abhangigkeitserkr ankung •• DPsychose D pschosoziale Schwierigkeiten Betreuung, •• Betreuung JA Betreuer Bewährungshelfer Betreuunug ohne 12 1 5 78 96 GIBetreuung JA .Betreuer D Betreuung, Bewährungshelfer D Betreuunug ohne Druck: 03.11.2005 4 ON: Diagramme Stand 20051020 3 E 23.10.xls Jahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang 1923 1946 1966 1986 -1945 - 1965 - 1985 - 2005 10 35 37 14 BJahrgang 1946- 1965 , • , , .Jahrgang 1966- 1985 o Jahrgang 2005 1986 -