Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
10.09.10, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der / des
SPD-
D Fraktion
0
CDU-
IKJ
Fraktion
Fraktion
F.D.P.-
D BÜNDNIS
Fraktion
-
D StV
90/
GRUNEN
öffentlich
A 8/0413
BeschIAusf.: -32Datum: 30.05.05
•
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I Betreff: Antrag
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Unterschriftdes Budgetverantwor1lichen"
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bezüglich Bericht über die Situation obdachloser Mitbürger
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Erftstadt, deri 30:05.05 .
<:~Der'~ntrag·wird·zur..Beschlussfassung zugeleitet an den
Ausschuss·.für
und Gesundheit
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Stellungnahme
Allgemeines:
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der Verwaltung:
'Eine ,Person'.·:gilt:im -oronunqsrechtlichen
Sinne als obdachlos, wenn sie unfreiwillig über
'keine Unterkunft:ve'rfüg!und
die Person aus eigener Kraft keine Unterkunft erlangen kann .
. Etwaiges 'Verschulden
des Betroffenen an der Situation ist für die Beurteilung, ob
,Obdachlosigkeit,anzllnehmen
ist,'unerheblich'n(3~ündejfür,P99<1.c.l}jo~igke.it.,~!n,d.:'ie"I- '."',, :.i,
• Der Betroffene hat über längere Zeit die Miete nicht gezahli und wird schließlich vom
k'Vermietilr irh'.Wege eines Räumungsurteils .vordie Tür gesetzt
,Betroffene'k~nn
aufgrund.einer
fina~~i~llen Notlage das Darlehen für das
. ' EigenHeim' nicht'mehr
bezarileri">
das :·Hausoc.~ird; zwangsversteigert
und der
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Wohnung oder Haus wurden durch einen Unfall oder durch eine Naturkatastrophe
zerstört' .... ..... .. .. .. .-.... _. -
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iWohnung~ o~oder; .Haus
werden
wegen
Baufälligkeit,
Schimmelbefall
oder
0., 'Asbestbelastung'
unbewohnbar
• Ehefrau oder Ehemann werden vom jeweiligen anderen Ehepartner nach einer
Auseinandersetzung vor die Tür gesetzt
• Das volljährige Kind wird nach einem Streit von den Eltern aus dem Haus geworfen
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der Obdachlosigkeit fallen
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• .' Asylbewerber während des laufenden Asylverfahrehs .c,;
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Liegt· Obdachlosigkeit vor, so ist die ci~dnung~behördil "nach den Be~timmungen des
OrdnungsbEihÖrderigeseties'
verpflichtet- im Rahmen von Gefahrabwehrmaßnahmen
einzuschreiten. Vorrangig ist aber erstzu prüfen-ob der Obdachlose.sich.selbst.helfen.kann,._.
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.( -".
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- 1-
Dies ist insbesondere dann denkbar, wenn der Betroffene über ausreichende finanzielle
Mittelverfügt und bspw. in der Lage wäre ein Hotelzimmer anzumieten, oder, wenn der
Betroffene bei Verwandten oder Bekannten unterkommen kann. Erst wenn feststeht, dass
der Betroffene sich nicht selbst helfen kann, muss die Ordnungsbehörde tätig werden.
Die Ordnungsbehörde hat folgende Möglichkeiten:
• Einweisung per Verwaltungsakt in eine stadteigene oder von der Stadt angemietete
Obdachlosenunterkunft
• Einweisung per Verwaltungsakt in die bisher von dem Betroffenen gemietete
Wohnung, so genannte Wiedereinweisung
•
Die Wiedereinweisung stellt einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht des
Hauseigentümers dar und ist in der Regel nur als Übergangslösung möglich. Die
Rechtsprechung geht von etwa 4-6 Monaten aus. Eine längere Zeit kann dem Eigentümer
nicht zugemutet werden. Ein weiterer Nachteil bei der Wiedereinweisung liegt darin, dass der
Stadt die Verpflichtung zukommt nach Ablauf der Beschlagnahme die Wohnung zu räumen
und mitunter auch zu renovieren, was mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist.
Die Wiedereinweisung wird in Erftstadt bislang nicht praktiziert.
Zu den Fragen:
•
Wie hoch ist die Zahl der Obdachlosen?
Bei der Stadt Erftstadt sind zurzeit 120 Obdachlose registriert; 86 männliche und 34
weibliche Personen, darunter 10 Kinder und Jugendliche. Damit kommen in Erftstadt auf
1000 Einwohner 2,3 Obdachlose. Zum Vergleich: 1995 waren in Erftstadt 135
Obdachlose registriert und es kamen 2,8 Obdachlose auf 1.000 Einwohner. Im Jahre
2000 waren 86 Obdachlose registriert und es kamen 1,7 Obdachlose auf 1.000
Einwohner. Es ist also zu beobachten, dass die Zahl der Obdachlosen in der Zeit von
1995 bis 2000 abnahm und nun im Jahre 2005 etwa wieder den Stand von 1995 erreicht
hat.
•
•
Was ist über diesen Personenkreis
Obdachlosigkeit liegen vor?
bekannt?
Welche
Ursachen
von
Der überwiegende Anteil der Obdachlosen ist 45 Jahre alt und jünger. Männer sind in
Erftstadt stärker von Obdachlosigkeit betroffen als Frauen. Der Lebensweg der meisten
Obdachlosen ist bereits in der Kindheit vorgezeichnet. Vernachlässigung der elterlichen
Erziehung und schlechte Schulbildung führen dazu, dass die Betroffenen auf dem
Arbeitsmarkt nicht zu Recht kommen. Kommt dann ein schlechtes soziales Umfeld und
ein eigener labiler Charakter noch hinzu ist der weitere Leidensweg vorprogrammiert.
Das Gefühl des nicht Gebrauchtwerden verstärkt sich; die finanzielle Situation bessert
sich nicht. Auswege werden im Alkoholoder bei der Zufuhr von Drogen gesucht; der
Kreislauf schließt sich, die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt geht gegen Null, das
Einkommen reicht nicht mehr aus; die Wohnung geht verloren.
Ein weiterer Personenkreis verliert die Arbeit, hervor gerufen durch den heutigen
schlechten Arbeitsmarkt, erst im Laufe des Arbeitslebens und verliert dann, weil
finanzielle Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können, Ersparnisse nicht
vorhanden sind und Verwandte oder Freunde nicht unter die Arme greifen, die
Wohnung. Damit verbunden ist dann meist das Auseinanderfallen der Familie; Alkohol
und Drogen spielen auch hier eine Rolle.
Ein dritter Personenkreis kommt aus sozial gut gestellten Verhältnissen, verliert die Arbeit
und kann dann die zahlreichen finanziellen Verpflichtungen, die aus besserer Zeit noch
resultierten, nicht mehr erfüllen und verliert Eigenheim oder Wohnung. Verwandte und
-2-
Bekannte wenden sich ab - die Betroffenen werden obdachlos. Die Obdachlosigkeit
dieses Personenkreises ist meist nur von kurzer Dauer. In der Regel schaffen die
Betroffenen die Integration in das normale Leben.
Verliert jemand seine Wohnung wegen baulicher Mängel so findet dieser Betroffene
meist Aufnahme bei Dritten; die Zuständigkeit der Stadt Erftstadt ist hier nicht so sehr
gefragt.
•
Die Lebenssituation in den Obdachlosenunterkünften ist geprägt von den ersten beiden
genannten Personenkreisen. Sie ist geprägt von erheblichen finanziellen Problemen bis
hin zur Armut. Langzeitarbeitslosigkeit,
Depressionen und Aggressionen herrschen vor.
Die Obdachlosen verlernen die Fähigkeit das Einkommen einzuteilen, den eigenen
Körper zu pflegen und sich selbst und die Mitmenschen zu achten. Das geringe
Einkommen wird für den Kauf von Alkohol und Drogen genutzt - reicht das Einkommen
nicht aus wird der Obdachlose straffällig. Nahezu alle Obdachlosen sind alkohol- oder
drogenabhängig; viele sind gewaltbereit oder haben behandlungsbedürftige Psychosen.
Im
engen
Zusammenhang
damit
stehen
Krankheiten
und
körperliche
Mangelerscheinungen; Kinder verwahrlosen .
•
Weshalb hat Erftstadt den zweithöchsten Obdachlosenstand
kreisweit?
Maßnahmen werden zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit
ergriffen?
Welche
Verwertbare statistische Erhebungen zu der Fragestellung, warum Erftstadt den
zweithöchsten Obdachlosenstand auf Kreisebene hat, sind nicht vorhanden. Gespräche
mit einigen anderen kreisangehörigen Kommunen haben ergeben, dass die Ursachen
der Obdachlosigkeit dort gleich sind und die betroffenen Personen die gleichen Probleme
bereiten wie in Erftstadt. Allerdings sind die Obdachlosen in einigen anderen Kommunen
Kontrollen unterworfen. So erhalten die Obdachlosen häufiger Besuch von städtischen
Hausmeistern oder auch sogenannten" 1.- € Jobbern". In einigen wenigen Kommunen
gibt es ehrenamtliche Helfer, die in großem persönlichem Einsatz die Obdachlosen
betreuen und dafür sorgen, dass diese auf dem freien Wohnungsmarkt
wieder
unterkommen.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit werden nicht ergriffen.
•
Resümee:
Das Problem der Obdachlosigkeit ist in Erftstadt präsent. Wir haben es mit Personen zu tun,
die sozial am Rande stehen und aus eigener Kraft nicht mehr in die Gesellschaft integriert
werden können. Schlägereien,
Straftaten, Sachbeschädigungen,
Alkoholexzesse
und
Drogenkonsum
bestimmen den Tagesablauf in den Unterkünften.
Die Obdachlosen
verweilen oft jahrelang in den von der Stadt Erftstadt zugewiesenen Wohnungen. Der
Aufenthalt ist lediglich von Aufenthalten in der Justizvollzugsanstalt oder im Krankenhaus
unterbrochen.
Dieser Personenkreis benötigt dringend eine Betreuung. Personen mit den beschriebenen
Problemen können, da ihnen die Fähigkeit zum sozialen Miteinander fehlt, nicht alleine
leben. Sie benötigen Anleitung und eine Beschäftigung.
Die Obdachlosenunterkünfte werden von der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft RheinErft (GWG), die ihren Sitz in Hürth hat, im Auftrag des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft
verwaltet. Die Unterkünfte sind einfach gestaltet; es gibt sowohl abgetrennte Wohnungen für
Einzelpersonen, jedoch mit Gemeinschaftsküche und gemeinsam zu nutzenden sanitären
Anlagen,
als auch
Räume,
die sich mehrere
Personen
teilen
müssen.
Als
Obdachlosenunterkünfte
fungieren in Erftstadt beispielsweise die Objekte .Bahnhofstraße
122 und 124", "Am Vogelsang 27 und 29", "Spickweg 11 und 12", "Ahremer Lichweg 3" oder
.Oststraße 11". In sämtlichen Objekten gibt es bauliche Mängel; die Obdachlosen schrecken
vor Sachbeschädigungen nicht zurück; mit eingetretenen Türen, defekten Wasserhähnen,
herausgerissenen Stromkabeln etc. ist man wöchentlich konfrontiert. Reparaturen und
Instandsetzungsarbeiten sind nur von kurzer Dauer. Auch dies ist eine Folge davon, dass
-3-
sich die Obdachlosen im Wesentlichen
alleine überlassen sind und niemand eine
Kontrollfunktion wahrnimmt. Die GWG beschäftigt zwar einen Hausmeister; dieser hat seinen
Sitz aber in Hürth und nicht in Erftstadt. Ein besonderes Problem ist regelmäßig die
Unterbringung von Familien mit Kindern oder von Personen, die sozial noch nicht am Rande
stehen. Geeignete Unterkünfte für diese Personenkreise stehen nicht zur Verfügung.
•
Der Bereich "Unterbringung von Wohnungslosen" ist organisatorisch beim Ordnungsamt der
Stadt Erftstadt angesiedelt.
Mit diesem Aufgabenbereich
ist ein Mitarbeiter
laut
Leistungsvereinbarung mit 30 % seiner Vollzeittätigkeit beschäftigt. Die Tätigkeit besteht
darin, den Tatbestand der Obdachlosigkeit festzustellen, eine passende Unterkunft zu
finden, den Betroffenen per Verwaltungsakt einzuweisen, mit der GWG abzurechnen und die
Nutzungsentschädigung vom Betroffenen zu erlangen. Eine qualifizierte soziale Betreuung
ist in der kalkulierten Zeit nicht möglich und gehört auch nicht zum Aufgabenspektrum eines
Verwaltungsmitarbeiters.
Dennoch ist der Mitarbeiter des Ordnungsamtes in vielen Fällen
erster Ansprechpartner,
wenn Probleme bewältigt werden müssen, Behördengänge
anstehen oder kleinere Reparaturen erledigt werden müssen .
Ziel:
•
•
•
•
•
Es ist erforderlich qualifizierte, engagierte Menschen zu finden, die die Obdachlosen
"an die Hand nehmen", und gemeinsam AnlaufsteIlen wie Schuldnerberatung,
Suchtkliniken, Seelsorge aufsuchen und sich dann gemeinsam mit den Obdachlosen
auf die Suche nach einer Arbeitsstelle und einer
Unterkunft auf dem freien
Wohnungsmarkt
begeben.
Ehrenamtliche
Kräfte sollten hierbei von einem
Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin unterstützt werden.
Es ist erforderlich,
handwerklich geschicktes
Personal einzusetzen, welches
gleichzeitig in der Lage ist, die Obdachlosen anzuhalten unter Beaufsichtigung bei
kleineren Reparaturen selbst Hand anzulegen.
Es ist erforderlich geeignete Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, in denen
Obdachlose,
insbesondere
Familien mit Kindern und Personen des dritten
Personenkreises untergebracht werden können.
Es ist erforderlich für die zur Zeit noch bewohnten Objekte an der Bahnhofstraße und
am Ahremer Lichweg Ersatz zu schaffen, da geplant ist, diese Objekte abzureißen.
Zur Ausarbeitung und Realisierung dieser Ziele wurde bereits eine verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Leiter des Sozialamtes, dem Leiter des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft,
dem für die Obdachlosenunterbringung
zuständigen Mitarbeiter im
Ordnungsamt sowie dem zuständigen Dezernenten gebildet.
In Vertretung
(Erner)
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FDP
50374 Erftstadt
FDP-Stadtratsfraktion
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•
S\'lrj,
Efll:;t.l'1'
I'.'HCI':''''''''''.-.:r.
An den Bürgermeister
Herrn E.D. Bösche
Rathaus
Per !'ax 409300
65
Magdalenenweg 12 a
ret. 02235/9)3516
Liberales Zentrum
Bonnerstr. I 5
T.1. 02235174~5g
Gabi Molitor
Stadtverordnete
Am Schießendahl 29a
Tel. 0223,1809458
Fax 02235.'8ß9460
Erfu ..tadt, 15.022005
Antrag bezüglich Bericht über die Situation Obdachloser
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
tm Namen der FDP-Staritnt.t:.drak.tion
möchte ich Sie bitten, den folgenden Antrag an die zuständigen
Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten:
Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht üb", die Situation obdachloser Mitbürger in Erftstadt
vorzulegen. Der Berichterstattung in der Presse war zu entnehmen, dass Erftstadt den zweit höchsten
Obdachlosenstand im Rhein-Erftkreis zu verzeichnen hat.
Wie hoch ist Zahl der Obdachlosen'?
'Was ist über diesen Personenkreis bekannt?
•
'Welche Ursachen yon Obdechlosigkcit liegen yor?
Weshalb hat Erftstadt den zweit höchsten Obdachlosenstand kreisweit?
Welche Maßnahmen wercen zur Bekämpfung von Obdacblosigkeit ergriffen?
Begründung:
Während in NRW die Zahl der Obdachiosen ständig zurückgeht, belegt Erftstadt ill der
Obdachlosenstatistik des Rhein-Ertt-Kreises Rang zwei. Dies hat die FDP-Fraktion mit großer Sorge
zur Kenntnis genommen. Wir möchten. dass Obdachlose in Erftstadt eine Perspektive bekommen und
ihre Wohn- und Lebenssituation verbessern können.
1' freundl ichen Grüßen
Mt ffi;; rx; 'j ",I"
, LU1 11J~VlrOO
: abi Molitor
~
Anlage zur Vorlage 8/0413
-nichtöffentlicher
Teil-
07.11.2005
Bericht über die Situation obdachloser Mitbürger
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2005 einen ersten Bericht über die
Situation obdachloser
Mitbürger zur Kenntnis erhalten. Aufgrund dieses Berichtes wurde
beschlossen, in der letzten Sitzung des Sozialausschusses in 2005 die Thematik erneut zu
behandeln.
Zwischenzeitlich wurde eine verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe gebildet bestehend aus
dem zuständigen Dezernenten, Mitarbeitern des Sozio 1-und Jugendamtes,
dem Leiter
des Eigenbetriebes
Immobilien,
der Leiterin des Ordnungsamtes
sowie dem im
Ordnungsamt
für die Obdachlosenunterbringung
zuständigen
Mitarbeiter.
Die
Arbeitsgruppe
hat sich in ihren Sitzungen mit folgenden Schwerpunktthemen
befasst:
•
•
•
•
Bestandsaufnahme
Problemanalyse
Entwicklung erster Ideen zur Verbesserung
1.
der Situation Obdachloser
Situation der Obdachlosen
1.1 Unterbringung -Stand Oktober 2005Obdachlosenunterkünfte:
•
Ahremer Lichwea 3
Am Voaelsana 27 und 29
BahnhofstraBe 122, 124 und 134
Gvmnicher Houotsfrcße 2
Heerstr. 11
Karolinaer StraBe 3
MelchiorstraBe 4
OststraBe 11
Peter-Mav-StraBe 106
Radmacher straße 50 CGastbeleaung)
Spickwea 11 und 12
ZehntstraBe 9
Lechenich
Liblar
Liblar
Gvmnich
Bliesheim
Bliesheim
Lechenich
Kierdorf
Köftinaen
Blessem
Liblar
Lechenich
Die oben angegebenen
stadteigenen Objekte werden durch die GWG Rhein-Erf! in Hürth
verwaltet.
Lediglich die Objekte "Vogelsang
Nr. 27", "Radmacher
StroBe 50" und
"ZehntstraBe 9" stehen unter der Verwaltung
des Eigenbetriebes
Immobillien.
Die
überwiegende
Anzahl der Unterkünfte kann mit einem vertretbaren Aufwand in einem
dem Nutzungszweck angemessenen
Zustand erhalten werden. Die Finanzierung erfolgt
über die GWG aus den Einnahmen für den städtischen Mietwohnungsbestand.
Belegungen:
(Anmerkung: Unter dem Begriff Wohneinheit ist eine Wohnung zu verstehen, in der nicht nur
eine Einzelperson, eine Familie oder Lebensgemeinschaft untergebracht ist. sondern in der
durchaus auch mehrere Einzelpersonen im Rahmen einer Wohngemeinschaft untergebracht
werden können. Mehrpersonenhaushalt ist nicht identisch mit dem Begriff "Familie".
- 1 -
Ahremer Lichweg 3
4 Wohneinheiten mit eigenem Zugang.
EineWohneinheit ist im 1. Halbjahr 2003völlig ausgebrannt.
In
den
3 verbliebenen
Wohneinheiten
sind 1 Einzelperson
mit einer
Abhängigkeitserkrankung
ohne Betreuung sowie 1 weitere Einzelperson und 1 Familie
(älteres Ehepaar) untergebracht.
Nach Mitteilung der GWG (s. Anlage) befinden sich die Unterkünfte in einem
abgewohnten, verkommenen Zustand. Diesistwohl auch darauf zurückzuführen,dassdie
Bewohner weder lüften noch heizen und ihrer Reinigungspflicht nur sporadisch
nachkommen.
•
EineKernsanierungistim Konsenzaller Beteiligten (GWG, Eigenbetrieb Immobilien) auch
wegen eines Hausbrandes, der dort vor einiger Zeit stattgefunden hat, ausgeschlossen.
Eine Ersatzwohnraumbeschaffung ist notwendig.
Bedarf: Wohnraum für mindestens 2 Einzelpersonen u. 1 älteres Ehepaar (2 Personen)
Personen.
=4
Am Vogelsang Nr. 27 und 29
ZurVerfügung stehende Wohneinheiten:
•
12Wohneinheiten
1 Notschlafsteile
1 Gemeinschaftsraum
2 Mieträume.
Wie bereits ausgeführt, befindet sich "Am Vogelsang 27" in der Verwaltung des
Eigenbetriebes Immobilien und "Am Vogelsang 29" in der Verwaltung der GWG.
Derzeitig sind in beiden Objekten 9 Einzelpersonenund 1 Mehrpersonenhaushalt - ohne
Kinder - untergebracht.Bei den untergebrachten Personen liegen in 3 Fällen eine
Abhängigkeitserkrankung, in 4 Fällen eine Psychose und in 2 Fällen psychosoziale
Schwierigkeiten vor.Eine Betreuung erfolgt in 2 Fällen (Einzelpersonen)
durch
Bewährungshelfer.
Essteht pro Etage ein Gemeinschafts-WC und eine Gemeinschaftsdusche zurVerfügung.
Die Sanitärbereiche befinden sich in einem gebrauchsfähigen Zustand.Sanierungsbedarf
besteht derzeitig nicht.
EinFassadenanstrichwäre wünschenswert. (vgl. Schreiben GWG) Kosten: ca. 14.500,-- €.
BahnhofstraBe 122, 124 und 134
ZurVerfügung stehende Wohneinheiten:
1 Mietwohnung
11 Wohneinheiten
In den
genannten
Mehrpersonenhaushalte
Objekten
sind derzeitig 16
- ohne Kinder - untergebracht.
- 2 -
Einzelpersonen
und
2
Von diesen Personen sind bei 11 Personen die Finanzprobleme nicht geordnet, bei 4
Einzelpersonen liegt eine Abhängigkeitserkrankung
vor, bei 5 Einzelpersonen eine
Psychose und bei 13 Einzelpersonen psychosoziale Schwierigkeiten.
In 1 Fall erfolgt eine Betreuung durch einen Betreuer, in 2 Fällen erfolgt die Betreuung
durch Bewährungshelfer.
Bei den Häusern in der Bahnhofstraße sind in den vergangenen Jahren durchgreifende
Sanierungen unterblieben; daher würden nach Mitteilung der GWG Sanierungskosten in
Höhe von ca. 502.500 € anfallen.
•
Nach dem derzeitigen Planungsstand im Zusammenhang mit dem Bau der Osttangente
müssen die Häuser mittelfristig einem Parkdeck weichen. Um nicht noch weiter in die zum
Abbruch bestimmten Häuser investieren zu müssen, sollten kurz- bis mittelfristig
Ersatzräume für die Objekte geschaffen werden.
Eswird Ersafzwohnraum von mindestens 16 Einzelunterkünffen und 1 Wohneinheit für
einen 2 Personenhaushalt benötigt.
Gymnicher
Hauptstraße 2
3 Wohneinheiten
Dort sind 2 Familien mit 7 minderjährigen Kindem und 1 Einzelperson untergebracht.
Die Familien werden durch das Jugendamt und die Einzelperson durch einen
Betreuer betreut.
Heerstraße 11
•
Eshandelt sich hier um ein Objekt, in dem überwiegend Mietwohnungen zur Verfügung
stehen. Auf eine darin befindliche Wohneinheit wird sporadisch zurück gegriffen, wenn
die Unterbringung obdachloser Personen sozialverträglich mit den Mietparteien
erscheint .
Derzeitig ist dort 1 Einzelperson untergebracht. Eine Betreuung erfolgt nicht.
Der Zustand des Objektes ist zufriedenstellend. Lediglich ein Außenanstrich wäre
wünschenswert. (s.Schreiben GWG, Anlage) Kosten: ca. 22.000,-- €.
Karolinger Straße 3
7 Wohneinheiten
Untergebracht sind dort 6 Einzelpersonen, wovon in 1 Fall eine Psychose und in 1 Fall
psychosoziale Schwierigkeiten vorliegen.
Eine Betreuung erfolgt nicht.
Im Erdgeschoss und auch im Obergeschoss befinden sich Toilettenanlagen. Im Keller
wurde vor 3 Jahren ein Gemeinschaftsbad neu errichtet. Wünschenswert wäre ein
Außenanstrich. (s.Schreiben GWG, Anlage) Kosten: ca. 22.000,-- €.
Melchiorstraße
4
1 Haus mit 2 Wohnungen; 1 Wohnung ist vermietet
In 1 Wohnung ist eine Familie mit 3 Kindern (17,14 und 9 Jahre alt) untergebracht.
-
3 -
Hier handelt es sich um eine von der Stadt angemietete
Unterkunft.
Eserfolgt keine Betreuung.
OststraBe 11
8 Wohneinheiten
Derzeitig sind dort 1 Mehrpersonenhaushalt
untergebracht.
- ohne Kinder -
Es liegen in 3 Fällen Abhängigkeitserkrankungen
•
und 5 Einzelpersonen
vor und in 3 Fällen psychosoziale
Schwierigkeiten.
In 1 Fall (Einzelperson) erfolgt eine Betreuung durch einen Bewährungshelfer .
Die Unterkunft ist baulich zugeschnitten auf die Nutzung durch Einzelpersonen.
Im Erdgeschoss wie auch im 1. Obergeschoss befindet sich jeweils 1 we mit Dusche. Die
Bäder müssen aufgrund von Schimmelbildung instand gesetzt werden. Kostenangaben
liegen -32- nicht vor.
In diesem Jahr wird dos Haus von außen gestrichen.
Peter May StraBe 106
4 Wohneinheiten
Untergebracht sind derzeitig 1 Familie mit 1 Kind (Jugendlicher), 1 Kleinfamilie und 3
•
Einzelpersonen.
Es liegen in 3 Fällen Abhängigkeitserkrankungen
Schwierigkeiten vor. Eine Betreuung erfolgt nicht.
und in 5 Fällen psychosoziale
Dos Bad im Erdgeschoss -rechts- wurde vor 4 Jahren modernisiert. Die anderen Bäder
müssten in den nächsten Jahren ebenfalls instand gesetzt werden.
Kosten: 3 Bäder a 4.500,-- € = insgesamt 13.500,-- €.
Spickweg 11 und 12
12 Wohneinheiten
Untergebracht sind 2 Familien mit Kindern und 12 Einzelpersonen.
In 13 Fällen liegen Abhängigkeitserkrankungen
vor, in 1 Fall eine Psychose, in 7 Fällen
psychosoziale Schwierigkeiten.
Betreuung erfolgt in 1 Fall durch dos Jugendamt und in 1 Fall durch einen Betreuer.
Sanierungsbedarf besteht nicht.
ZehntstraBe 9
1 Haus mit 1 Wohneinheit
Untergebracht sind dort 1 Familie mit 1 erw. Kind (31 Jahre).
-
4
-
Die Instandhaltung erfolgt durch die Nutzer und dem Eigenbetrieb Immobilien.
Der Abschluss eines Mietvertrages wird geprüft.
1.2 Problemanalyse
Die Unterkunftseinheiten sind nahezu zu 100 % ausgelastet. Zur Zeit steht keine
Wohneinheit für eine Familie bereit. Die Wohneinheiten, die für Einzelunterkünfte
geeignet erscheinen sind ebenfalls belegt. Wegen der fehlenden Möglichkeit zur
Einzelunterbringung sind familiengeeignete Wohnungen mit Einzelpersonen belegt. Das
Problem könnte gelöst werden, wenn Einzelpersonen aus den Häusem "Spickweg 11
und 12" geräumt würden und man dafür eine Ersatzunterkunft anbieten würde.
Ersatzunterkünfte müssen ebenfalls fürdie Häuser .Bohnhofstrcße 122, 124und 134" sowie
für das Haus .Ahrerner Lichweg 3" geschaffen werden. Die Zuständigkeit für die
Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes liegt beim Eigenbetrieb Immobilien. Die
Kosten für die Ersatzbauten belaufen sich laut Angabe der GWG auf ca. 1.040.000 €.
Zusätzlich fallen ggf. noch Kosten für den Erwerb von Grundstücken an.
•
Bezugnehmend auf die Ausführungen unter 1.1 ist festzustellen, dass die Anzahl der
untergebrachten
Familien mit Kindern relativ gering ist. Es besteht aber auch
überwiegend eine Betreuung durch das Jugendamt. Diesistdas erfreuliche Ergebnisvon
Prävention. Die Betroffenen werden nicht alleine gelassen, sie erhalten die notwendige
Unterstützung, wie Beratung oder auch Begleitung. Hier scheint sich, wie auch bereits im
Situationsbericht Obdachloser im Rhein-Erft-Kreisaus 2002 dargelegt, eine Senkung der
Zahl der Mehrpersonenhaushalte ( zu denen auch die Alleinerziehenden gehören) wie
auch der kinderreichen Familien zu bestätigen. Dies kann vor allem auf den Einsatz
präventiver Maßnahmen zurückgeführt werden. Dagegen hat sich die Anzahl der
obdachlosen Einzelpersonen erhöht. Dies ist jedoch nicht nur für Erftstadt feststellbar,
sondern auch auf Kreisebene, wobei dort auch eine Verlagerung des Schwerpunktes in
den Altersgruppen zu verzeichnen ist.
Die Wohnungslosigkeit ist laut der Armutsuntersuchung des Deutschen Caritasverbandes
das Ergebnis eines langwierigen Verarmungs- und Ausgrenzungsprozesses, der
zunehmend alle Lebensbereiche erfasst.
Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind vielfältig, entscheidend scheint bei einem
bedeutenden Anteil allein stehender Wohnungsloser die individuelle Bewältigung von
bestimmten Lebensereignissen (Life-Events)zu sein.
Oppl und Weber-Falkensammer verstehen diese Lebenskrisen (Life-Events) als Ereignisse
die "die Handlungs- und Anpassungsfähigkeit des tndividuums ; überfordern. Hierzu
gehören ihrer Meinung nach im engeren Sinne "Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung
infolge eines Unfalles, plötzlicher Verlust des Partners. "
(Oppt,
1986)
Aufgrund verschiedener Untersuchungen (Dauer jeweils 12 Monate) kam Uexküll zu der
Auffassung, dass bei wohnungslosen Menschen Life-Events (in der Reihenfolge der
Nennung) maßgebend für ihre Lebenssituation sind. Tod des Ehepartners; Scheidung;
eheliche Trennung; Tod eines nahen Angehörigen; persönliche Verletzung/Krankheit;
Kündigung.
(Uexkü/f, 1996)
Auch
im
Jahresbericht
des
Sozialdienstes
- s -
Katholischer
Frauen
und
Männer
Geschäftsstelle für den Erftkreise.V. von 1997wird auf Arbeitslosigkeit,Armut, Kriminalität.
Verlust der Wohnung etc. als sozialpolitische Indikatioren für eine Lebenssituation
hingewiesen.
•
Zusehristdie Lebenssituation in den Unterkünften geprägt von Armut und Verelendung.
Eswird über ein nur geringes Einkommen verfügt. Langzeitarbeitslosigkeit herrscht vor.
Sozialversicherungen, wie Renten- und Krankenversicherungen fehlen in den meisten
Fällen. Eswird verlernt, wie das Einkommen eingeteilt werden kann, dass Arbeiten Sinn
rnocht. den eigenen Körper zu pflegen und auf seine Personzu achten. Verbindlichkeit.
Verantwortlichkeit und auch Selbstvertrauen als Obdachloser ohne Perspektive zu
bewahren, gelingt kaum jemandem. Die Erfahrung zeigt, dass ohne professionelle
Begleitung der Auszug aus einer Obdachlosenunterkunft selten gelingt und oft bald
wieder in einer Räumungsklage enden kann.
Fazitistin der überwiegenden Anzahl die "soziale Diskriminierung".
Hierhat das präventive Hilfskonzeptanzusetzen um den Obdachlosen Wege aufzeigen
zu können und auch zu begleiten mit dem Zielder Wiedereingliederung.
1.3 Rechtsgrundlagen
Gem. Art. 1Grundgesetz istdie " Würde des Menschen unantastbar". Siezu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
Art. 1 GG enthält Aussagen, welche von elementarer Bedeutung sind.
Gleichbedeutend ist die Aussage im Art. 20 Abs. 1 GG, dass die Bundesrepublik
Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Art. 20 normiert
zusammen mit anderen Bestimmungen des GG - die rechtliche Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland, indem er die fundamentalen Strukturprinzipien dieses
Staates festlegt und Aufschlussüber dessen Selbstverständnisgibt.
•
Ausflussdieser verfassungsrechtlich verankerten Rechte finden sich in einer Vielzahl
einfach-gesetzlicher Regelungen.
Bezogen auf die bereits in der Vorlage A 8/0413vom 28.06.2005dargelegte Thematik der
Obdachlosigkeit geht auch eine rechtliche Differenzierung einher.
Obdachlose sind in der Terminologie des Polizei-und Ordnungsrechtes Personen, die
amtlich registriert und durch ordnungsrechlliche Verfügung, Einweisung oder andere
Maßnahmen der hierfür zuständigen Behörden in kommunale Obdachlosenunterkünfte,
gewerblichen Quartieren, auf dem freien Wohnungsmarkt oder auch in Einrichtungen
der freien Träger untergebracht sind. Essind Menschen ohne Unterkunft. welche in
Obdachlosenund
sonstigen
Behelfsunterkünften ohne
Mietvertrag
als
Nutzungsberechtigte leben.
Das Ordnungsamt ist entsprechend § 14 OBG zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung verpflichtet. eine bestehende Obdachlosigkeit zu beseitigen.
Mit Beseitigung der Obdachlosigkeit
Ordnungsamtes.
endet grundsätzlich die Zuständigkeit des
Da jedoch, wie bereits unter 1.1 ausgeführt, Prävention erforderlich ist, damit es zum
einen überhaupt nicht zurObdachlosigkeit kommt und zum anderen, fallssieeingetreten
ist.diese so zügig wie möglich zu beenden, gibt es weitere gesetzliche Instrumentarien.
- 6 -
Nach § 34 Abs. 1 SGB XII können Schulden übernommen werden, wenn dies zur
Sicherung der Unterkunftoder zurBehebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt
is!.Siesollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist.da sonst
Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Zuschussoder als
Darlehen erbracht werden.
Nach § 34 Abs. 2 SGB XII teilt das Gericht. wenn dort eine Klage auf Räumung von
Wohnraum eingeht, dies dern zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe mit den
gesetzlich festgelegten Angaben mit.
Nach § 22 Abs. 5 SGB II (Hartz IV) können Mietschulden als Darlehen übernommen
werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme
einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde.
•
Die Leistungen nach § 34 SGBXIIwerden vom örtlichen Träger der Sozialhilfeerbracht,
d.h.. im konkreten Fall durch das Sozialam!.
Die Leistungen nach § 22 SGBII werden durch die ARGEerbracht.
Nach § 67 SGBXIIsind Personen,bei denen besondere Lebensverhältnissemit sozialen
Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungenzur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu
erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.
Nach § 68 Abs. 1 SGBXII umfassen diese Leistungen alle Maßnahmen, die notwendig
sind, um Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu rnildern oder ihre
Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die
Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und
Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung
einer Wohnung. ZurDurchführung erforderlicher Maßnahmen istin geeigneten Fällenein
Gesamtplan zu erstellen.
•
Nach Abs. 3 sollen die Träger der Sozialhilfernit den Vereinigungen, die sichdie gleichen
Aufgaben zurn Ziel gesetzt haben, und mit den sonstigen beteiligten Stellen
zusamrnenarbeiten, darauf hinwirken. dass sich Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser
Vereinigungen und Stellen wirkungsvoll ergänzen.
Im § 2 SGBVIIIsind die Aufgaben der Jugendhilfe aufgeführt, welche u.a. irn Abs. 2 Nr. 1
Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. unter Nr. 2 Angebote zur
Förderung der Erziehung in der Farnilie, unter Nr. 6 Hilfe für junge Volljährige und
Nachbetreuung usw. beinhalten.
1.4 Resümee
Bezugnehmend auf die zuvor geschilderte Situation der Obdachlosen in Erftstadt lässt
sich feststellen, dass die zur Verfügung stehenden Unterkünfte zu ca. 98 % belegt sind.
Freie Kapazitäten sind kaum vorhanden.
Die Anzahl der Familien und Mehrpersonenhaushalte mit Kindern ist relativ gering.
Dagegen istein Anstieg der Einzelpersonenzu verzeichnen.
Die Farnilien mit Kindern werden überwiegend durch das Jugendamt betreut. Bei den
Einzelpersonenerfolgt zu einem minimalen Anteil eine Betreuung.
Von den untergebrachten Personenhaben
-
7 -
11
27
11
34
nicht geordnete Finanzprobleme
eine Abhängigkeitserkrankung
eine Psychose
psychosoziale Schwierigkeiten.
Entsprechend der Geburtsjahrgänge
Geb.-jahr
•
"
"
!1
"
"
"
1923-1945
1946-1965
1966-1985
1986- 2005
ergeben sich folgende Schwerpunkte:
10 Personen
35 Personen
37 Personen
14 Personen.
Es wurde festgestellt, dass die Personen über Gebühr lange in den Unterkünften
verweilen. Als Ursache für die lange Verweildauer wird der fehlende Antrieb der
Betroffenen selbst, aber auch das fehlende Betreuungskonzept gesehen .
Aus der geschilderten Problematik lässt sich unschwer erkennen, dass es zur
Vorbeugung aber auch zur Senkung der Obdachlosigkeit in Erftstadt dringend geboten
ist, ein Betreuungskonzept zu entwickeln.
Lediglich die verwaltungsmäBige
ausreichend.
Abwicklung
durch
das Ordnungsamt
ist nicht
Eine individuelle Betreuung sollte durch pädagogisch geschultes Personal, wie z.B.
Sozialarbeiter/innen erfolgen. Die Betreuung könnte sowohl durch verwaltungseigenes
Personal wie auch durch die Einbindung der Wohlfahrtsverbände erfolgen.
•
Da das Jugendamt vornehmlich bei den untergebrachten
Familien schon eine
Betreuung gewährleistet,
sollte dieser Bereich, wie bislang auch,
durch
verwaltungsinternes Personal abgedeckt werden.
Bei der
Betreuung
der
Einzelpersonen,
welche
vergleichbar
mit
der
"Nichtsesshaftenhilfe"
sind, haben
die
Wohlfahrtsverbände
einen
groBen
Erfahrungsschatz zu bieten. Gerade SKFMist auf diesem Gebiet seit langer Zeit engagiert
tätig.
Im Ordnungsamt, wo derzeitig 1Verwaltungskraft zu 30 % die Aufgaben erledigt, sollte
unverzüglich 'I,Sozialarbeitersteile eingerichtet werden. Diesunter der Überlegung, dass
das Ordnungsamt im Fall einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit fast
immer die zuerst angegangene Stelle ist. Bei einer Besetzung mit 1Verwaltungskraft und
'I, Sozialarbeiter/in könnte sofort die verwaltungsmäßige Abwicklung wie auch parallel
schon die Betreuung einsetzen. Der/die Soz.-arbeiter/in sollte auch die evtl. erforderliche
Koordination mit weiteren zu beteiligenden Stellen vornehmen. Zum 1.2.2006besteht die
Möglichkeit, eine Sozialarbeiterin, die nach einer 12jährigen Beurlaubung zurück kehrt in
diesem Aufgabenbereich einzusetzen.
Zur Umsetzung des Betreuungskonzeptes wären folgende Konstellationen möglich:
1.) durch verwaltungseigenes Personal
2.) durch die Wohlfahrtsverbände
3.) sowohl durch verwaltungsinternes Personal wie auch durch die
Wohlfahrtsverbände.
Die Verwaltung spricht sich für die unter 3. dargelegte Alternative aus.
-
8 -
Beschlussempfehlung:
1. AlsSoforfmaßnahme wird eine bisherbeurlaubte Sozialarbeiterinmit 19,25
Std./Woche ab dem 1.2.2006 zur Betreuung der Obdachlosen im
Ordnungsamt eingesetzt. Die steilenplanmäßigen Voraussetzungen
werden im Stellenplan 2006umgesetzt.
2. Das Ordnungsamt wird beauftragt,
Kontakt mit den freien
Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen, um dort Leistungen, Kosten und
Konzept für eine Betreuung der Obdachlosen abzufragen.
3. Der Eigenbetrieb Immobilien wird beauftragt, ein Konzept unter
Berücksichtigung der unter Punkt 1.2 genannten Probleme für künftig
benötigten Wohnraum für Obdachlose zu erstellen.
•
Anlogen:
Schreiben der GWG vom 20.09.2005zum baulichen Zustand der
Obdachlosenunterkünfte
Diagramme zum Personenkreisder Obdachlosen (Altersstruktur.Geschlecht,
Betreuungssituation,Problemlagen)
•
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+Ll9 2233 70270
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Erflstaat
Herr Janssen V-spi
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Arbeitskreis
20.0 .2005
7907· ]3
Obdachlosenunterbringung
Sehr geehrter Herr ZOll.
wir kommen zurück auf Ihr Schreibe,l vom 10.08.2005. Zwischenzeit. eh hatt"n ,.,ir Ge:egcnhelt.
mit Frau HUlsebus und Herrn Weber Jam Ordnungsamt der Stadt Erftstildt sow,,~ !-errn Mer'<,e aus
unsenem Hause und dem Rechtsu·,terzeichner
eine Bereisung der versch ~dEnen ObCI1ChlosenunterkOnfte durchzuführen,
Herr Weber war so freundlieh. und hatte uns vorab eine Liste der vers hiedenen Objekte an i 'and
gereicht. die wir als Anlage beifügen.
Ahremer Llchweg 3 In Lechenlch (ohne Heizung)
Hier Ist eine Unterkunft im 1. Halbjahr 2003 völlig ausgebrannt. Oie an" ..ren Unt~r~Linfte befinden
sich In einem abgewohnten. verkommenen Zustand. da die Nutzer wecer Lüften noch Heizen und
ihrer Reinigungspflicht nur sporadisch nachkommen .
.Seinerzeit war geplan1. diese Unter~,ünfle aus Kostengronden
abzureißen.
naer Umsetzunp
der Personen
Am Vogelsang 29 In Llblar (ohne Heizung)
Die Nutzer verfUgen pro Etage Ober ein Gemeinschafts-WC
und Gemeinschafts-Dusche.
Die
belden Sanitärbereiche befinden sich 10 einem gebrauchsfahigen Zustand. Ein Sanierungsbedarf
liegt derzeit nicht vor. Unter Umständen ware hier ein neuer Fassadenanstrich verteilhaft. Die
Kosten für einen Fassadenanstrich oe'"agen ca. 14.500 €.
Bahnhofstr.
Bahnhofstr.
Bahnhofstr.
1lZ (ohne Heizung)
124 (ohne Heizung)
134 (Ohne Heizung)
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1. &;);1£04 lil)(\~ (Htn1'\o';lLllj:ml 11!!l"IU"l ~ 1:]:J I 7'9 ~j -.iJ' rrcrlr. 0 ~2 3~ /10 J ?C
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lJ~l1'!I"t'.!~i ',~ - \1 OO!Jllr
Eine Instandsetzung dieser Objekte ist JUS wirtseh<litlicher
Arbeiten müssen hier durchgerOhrt wer, 'e n:
Gründen
ntcht ratsam. Folgende
Erneuerung der Dacheindecku~g (nUl Bdhnhofstr. 122 + 124)
Verbesserung der Wasserver· und enlsdgung
.
Verbesserung der SaniUlrinstaliation·
und einrichtung
Verbesserung der Elektrolns!allatlon
• Erneuerung der WohnungselngangstOIf:'
•
·
•
• Erneuerung sämtlicher lnnentüren ebs<,;hließllch Zargen
• 8admodernislerung
• Erneuerung sll'T1l1icher PVC·Böden
- Einbau einar Heizung
- Anstrich der Fassade mit Warmedi!mmputz
· Anstrich der Treppenhäuser
- Instandsetzung der Hauseingangstüren
I
·System
I
Die Gesamtkcsten der MOdernisierung betragen Col. 670 m'IVVtL x 750 € x mZWfi. "ca. 502.500
€.
Ein Abriss der Häuser ist vorgesehen.
Ffiadrlch-Ebert·Str.
Die Wohnungen
gerau",,Gymnicher
65 in Kien:lorf
Im 1. OG u:1d im DG wurde"
Hauptstr.
2 in Gymnich
wegen Erweiterunq der Schule zum 31.08.2005
(mit Hei7.ung)
Mit den Nutzern Im Erdgeschoss wurde eine Nutzungsvereinbarung
befristest bis zum 30.06.2005
geschlossen. Mit den anderen baidar Mietpartei3n im Hause bestem ein ordentliches
Mietverhältnis.
Das Wohnhaus befindet sich in einem guten. ven.lietungswOrdlgen
bedingte Maßnahl11en sind nicht erforderlich
Zustand
Instandsetzungs-
Heerstr. 11 in Bliesheim (ohne Heizung)
Zwei Bade; befinden sich Im Keßergeschoss.
';o"sl verfügen alle Mietwohnu~gen
Ober eh eigen<ls
. Bad in der Wohnung. In zwei Fallen beseht ei.. Nu1zungsverhaltnls.
l~standsetzungsmaßnahmen
sind derzeit nicht nötig. Ggf. sollIe das Haus IT';! einem Anstrich versehen werden. Die Kosten fOr
einen Fassadenanstrich betragen ca. 22.000 €
Karollngerstr.
3 in BlIesheim (ohne Heizung)
Im Erdgeschoss und auch Im Obergeschoss bellndan sich für die Nutze, ToIlettenanlagen.
['in
Gemeinschaftsbad wurde vor ca. 3 Jahren irr. Keller neu eingerichtet
Das Haus wurde vor ca.
2 Jahren neu geS'.tichen. Ein Instandsetzun;;sbeoarf
lieg! derzeit nlch! vor.
Oststr. 11 in Klerdorf (ohne Hab:ungl
Im Erdgeschoss sowie iM 1. ObergeschOss befinden sich für die Nutzer jeweils ein WC wi!
Dusche. Die Bäder müssen aufgrund vorliegender SchimrT1~lbildurg instand gesetzt werden. Im
Jahr 2005 wird das Haus von außen gestrichen
". /3
1<611'"24· i4l'l4 I-!~t''' 'H~lItlrrl'
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'''''~ ~r.dl Vaf'C'l,,~.n/!'t:l
(lo1r""I"I"'IO ,,, 00 - 'T 00 ~""
I
Peter-May-Str. 106 In K6ttingen (ohne He~ultg)
Das Bad Im Erdgaschossbereich
rechts Wurde \01 ca. 4 .I.t hren :nodemisiert. Da anderen Bäder
mOssten aufgrund ihres Alters in den nächster. .ianren ebellfails lnstand geselzt .verden. Die
Kosten fur die Instandsetzung der Bader betra~:en 3 Bäder ;( 4.500 €!Bad'" 135)0 €.
Spfc:kweg 11 (ohne Heizung)
Hier bestehen - mit Ausnahme
einer Familie·
lI::Jtzungsverh1Itnisse.
Bäde: sind ]ebrauchsfähig.
I
Spickweg 12 (mit Heizung)
I
Hiar bestehen aU5Sch~eßlich reine Nutzungs1/er'~ltnisse. Te,iwelse für Familien. Bäder
gebrauchsfilhig.
••
Wir hoffen, mit diesen Angaben gedient
mit freundlichen
zu
I,
Grüßen
GWG GemeinnOtzige WOhnungsgeselfschaft
Rheln·Erft
I
habe". und vefbleibe!'
mbH
l
"(Inei'. l4 • ~54I1"~11l
t!ie·,nGlhe'n'·1 . 'f~eltlfl" ~2 l:l /18 07 _ C . T ~'IlI.7K ~ 2l).;.
f:.ltIllo !<'<f)~I'.~tf\.1:1!
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O:'lntv'>~c!'J'lIiI: 'VftiupJll'lUl~" 116... · P('n.""'.: 13' (lQII Mt. eLi HO ~02 p.~
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ON: Vorlage Obdachlose Diagramme Stand Oktober 2005
Stand:
20.10.05
männlich
weiblich
72
24
96
Qmännlich
liweiblich
••
Familie I Patchwork-Familie
Mehrpers. - Haushalt
Einzel - Pers.
••
8
4
54
66
EI Familie I
Patchwork-Familie
iii Mehrpers. Haushalt
o Einzel
- Pers.
x
Druck: 03.11.2005
4
DN: Vorlage Obdachlose
Diagramme Stand Oktober 2005
Finanzprobleme,
nicht geordnet
Abhängigkeitserkrankung
Psychose
pschosoziale
Schwierigkeiten
11
27
11
34
83
EI Finanzprobleme,
nicht geordnet
III Abhangigkeitserkr
ankung
••
DPsychose
D pschosoziale
Schwierigkeiten
Betreuung,
••
Betreuung JA
Betreuer
Bewährungshelfer
Betreuunug ohne
12
1
5
78
96
GIBetreuung JA
.Betreuer
D Betreuung,
Bewährungshelfer
D Betreuunug ohne
Druck: 03.11.2005
4
ON: Diagramme Stand 20051020
3
E 23.10.xls
Jahrgang
Jahrgang
Jahrgang
Jahrgang
1923
1946
1966
1986
-1945
- 1965
- 1985
- 2005
10
35
37
14
BJahrgang
1946-
1965
,
•
,
,
.Jahrgang
1966-
1985
o Jahrgang
2005
1986 -