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Beschlussvorlage (Zügigkeitserweiterung für die GGS Sinthern/Geyen Umsetzung des 8.Schulrechtsänderungsgesetzes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
12.12.12, 19:08
Aktualisiert
12.12.12, 19:08
Beschlussvorlage (Zügigkeitserweiterung für die GGS Sinthern/Geyen
Umsetzung des 8.Schulrechtsänderungsgesetzes) Beschlussvorlage (Zügigkeitserweiterung für die GGS Sinthern/Geyen
Umsetzung des 8.Schulrechtsänderungsgesetzes)

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Vorlage Nr.: 430/2012 Erstellt am: 06.12.2012 Aktenzeichen: II / 40 11 35 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 18.12.2012 Betreff Zügigkeitserweiterung für die GGS Sinthern/Geyen Umsetzung des 8.Schulrechtsänderungsgesetzes Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung / GGS Sinthern/Geyen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2.500 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): In 2013 (Aug.-Dez.) Deckung innerhalb des Budgets. Für 2014 ff Anmeldungen im Haushalt Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt, im Schuljahr 2013/2014 die Zügigkeit der GGS Sinthern/Geyen um einen Zug auf drei Züge zu erweitern. Vorlage Nr.: 430/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die Anmeldezahl der GGS Sinthern/Geyen hat sich nach Mitteilung der Schulleiterin, Frau Feld, auf derzeit 58 erhöht. Zudem sei aktuell mit mindestens 3 Rückläufern aus den jetzigen ersten Klassen zu rechnen. Damit läge die Klassenfrequenz bei 30 bzw. 31 Kindern, wenn wie bisher 2 Züge gebildet würden. Nach zu erwartender Umsetzung des neuen Grundschulkonzepts der Landesregierung wird dies nicht mehr zulässig sein. Gem. dem am 21.11.2012 in Kraft getretenem 8. Schulrechtsänderungsgesetz und der zu erwartenden Ausführungsgesetzgebung soll die Bildung von Klassen mit mehr als 29 Schüler/innen unzulässig sein (Anlage S. 8 Nr 3). Künftig wird den Kommunen mit der Einführung der Kommunalen Klassenrichtzahl vorgegeben, wie viele Klassen maximal gebildet werden dürfen. Dazu wird die Anzahl aller angemeldeten Schüler/innen für die Eingansklassen durch 23 dividiert und je nach Größe der Kommune gerundet. In Pulheim sind dies nach aktuellem Stand 481 Schüler/innen, wodurch sich die Möglichkeit der Bildung von 21 Eingangsklassen ergäbe. Im Rahmen der den Schulen bisher vorgegebenen Zügigkeiten wurden 20 Klassen gebildet. Mit Erhöhung der Zügigkeit in Sinthern/Geyen auf drei Züge würden diese 21 Eingangsklassen erreicht. Die Verwaltung empfiehlt, zur Vermeidung zu großer Klassen in Sinthern/Geyen die Erhöhung der Zügigkeit zu beschließen. Sobald die Ausführungsgesetze vorliegen, wird die Verwaltung den Rat und seine Gremien sowie die Schulen weiter informieren.