Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
327 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az:
öffentlich
6A
B 8/0921
Amt:
- 61 -
BeschIAusf.:
Datum:
Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung
Ausschuss
.-
- 61 -
17.11.2005
zugeleitet an den
für Stadtentwicklung
Anregung
der Ehel.
Betrifft:
Änderung
E.-Liblar
Schwerin,
Am Böttchen
des Bebauungsplanes
Finanzielle
15, Erftstadt
im Bereich
der Grachtstraße,
Auswirkungen:
@
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.11.2005
Stellungnahme
W~
der Verwaltung:
Bei dem im Antrag angesprochen Bereich handelt es sich um die südliche Bebauung entlang
der Grachtstraße in Erftstadt-Liblar. Die Grachtstraße bildet den Abschluss des unter Natur- und
Denkmalschutz stehenden Schloss parks Gracht.
Für den überwiegenden Teil der Bebauung gelten bisher die Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich). Nur in einem kleinen Teilbereich zur Bliesheimer Straße
ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden (BP Nr. 34); dieser Bebauungsplan setzt eine
Flachdachbebauung fest.
Die Bebauung an der Grachtstraße bildet bisher mit seiner eingeschossigen Flachdachbauweise
bzw. mit gering geneigten Dachformen einen städtebaulich angemessenen Übergang zum
Schlosspark Gracht. Dieses bauliche Erscheinungsbild und der großzügige Querschnitt der
Grachtstraße vermittelt zwischen dem Siedlungsraum und dem kulturhistorisch wertvollen
Schlosspark.
Eine Aufstockung der Gebäude mit über dem bisherigen Maß hinausgehenden Dachneigungen
stört die vorhandene
Höhenproportion
und damit insbesondere
die städtebauliche
Herausstellung des Schloss parks.
Daher wird empfohlen, keine neuen Baurechte für Dachneigungen über das bisherige Maß zu
schaffen, sondern die bisherigen Regelungstatbestände des § 34 BauGB beizubehalten; danach
sind durchaus geneigte Dächer zulässig, wenngleich nicht mit Dachneigungen über ca. 25" bis
3D" .
..-
~
P:\sz\ANTRÄGElb0921.doc
Annemie u. Walter Schwerin
Am Böttchen 15
50374 Erftstadt
An den
Herrn Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
Rathaus
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
•
•
Betr.: Bürgerantrag , Gebäudeaufstockung
in der Grachtstr. in Erftstadt-Liblar
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wie wir erfahren haben, bemühen sich einige Anwohner der Grachtstr. seit langem ihre
Flachdachhäuser in angemessenem Umfang aufzustocken. Bisher wurden diese Anträge alle
mit Hinweis auf den bestehenden Bebauungsplan abgelehnt. Nun stammt dieser Bebauungsplan ,
wie auch die Flachdachbungalows aus den 50er Jahren und war aus damaliger Sicht auch sicher im
Trend. Heutzutage muß man indessen feststellen, dass diese Form der Bebauung sicher nicht mehr
zeitgemäß ist. Abgesehen davon wird bei der Flachdachbebauung kostbarer Wohnraum verschenkt
Die Aufstockung der Häuser würde nicht nur einen Gewinn an Wohnraum ohne zusätzlichen Bedarf an
Grund und Boden bedeuten, sondern darüber hinaus auch sicherlich den Gesamteindruck des
Wohngebietes positiv beeinflussen. Daß die Aufstockung der Häuser dem Umfeld angemessen sein
muß ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Zudem ist ja auch festzustellen, dass in zahlreichen anderen
Regionen der Stadt Erftstadt eine Aufstockung der Flachdachhäuser seit langem erlaubt ist.
Wir beantragen daher, auch aus Gleichbehandlungsgründen , den Bebauungsplan der Region Grachtstr.
dahingehend zu ändern, dass eine Aufstockung der Flachdachbungalows in angemessenem Umfang
erlaubt ist .
Wir würden uns freuen, wenn die Stadt Erftstadt unsere Ansicht teilen und den Anwohnern der
Grachtstraße erlauben würde die Grachtstraße durch hübsche, kleine Landhäuser optisch aufzuwerten.
Mit freundliehen Grüßen
.~, ~ J\ lV~~h
Ifdt~