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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0895)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
370 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0895)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 4042-00 öffentlich D 81 a ~'!b Amt: 40 Finanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung BeschIAusf.: 40 Datum: 17.10.2005 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. 181 () Begründung l1 S- wird gem. § 60 (1) Satz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen . der Dringlichkeit: Der bisher am Überweg Bonner Ringl von-Galen-Straße tätige Schülerlotse hat die Stelle zum 30.11.2005 gekündigt. Um den Schülerlotsendienst nach den bisher gültigen Standards durchführen zu können, muss die vakante Stelle zum 01.12.2005 nachbesetzt werden und eine Schülerlotsin/ein Schülerlotse unbefristet neu eingestelltwerden . Da der Finanz- und Personalausschuss erst wieder im Dezember zusammentritt, sollte der Beschluss über die Nachbesetzung per Dringlichkeit gefasst werden. ~~~~ • (Hausmann) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. I D 81 0~ f6 Erftstadt, den 21/.;lv. wird zugestimmt. C7~- /' ~ Bürgermeister DRINGLICHKEIT (Zerres) Ausschussvorsitzender