Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
B 8/0882
Amt:
- 61 -
BeschIAusf.: - 61 Datum:
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung zugeleitet
Ausschuss für Stadtentwicklung
•
Anregung
von Frau Thelen, Ackerslraße
Betrifft: Änderung
17.10.2005
an den
23, Erftstadt
des BP 21, E.- Friesheim, Graf-Emundus-Slraße
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.10.2005
Stellungnahme
•
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der Verwaltung
Grundsätzlich
ist eine Bebauung bzw. Nachverdichtung
von unbebauten
Grundstücksflächen in den Ortslagen städtebaulich sinnvoll. Im beantragten Bereich
ergibt sich jedoch aufgrund der Lage des betreffenden Grundstückes, der vorhandenen
Grundstücks- und Nutzungsstruktur in der Umgebung und dem unmittelbar
benachbarten
.Gemeindesaal
Friesheim" keine städtebaulich
sinnvolle und
planungsrechtlich unproblematische Möglichkeit einer Bebauung.
Das Grundstück der Antragstellerin ist bisher über einen .Privatweg", der im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 95 in einer Breite von 3,00 m (tatsächliche Breite
ca. 5,00 m) mit einem Geh- und Fahrrecht festgesetzt ist, von der Ackerstraße
erschlossen. Eine unmittelbare und öffentlich-rechtlich gesicherte Erschließung besteht
sowohl von der Graf-Emundus-Straße als auch von der Ackerstraße für dieses
Grundstück nicht. Die Erschließung der von der Antragstellerin angeregten neuen
Baugrundstücke kann daher nur entlang bereits bebauter Grundstücke über den
jetzigen Privatweg erfolgen.
In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Gaststätte und Versammlungsstätte
.Gemeindesaal Friesheirn", Durch das' Heranrücken der Wohnbebauung an diese
emittierende Nutzung ergibt sich eine Konfliktsituation, die, sobald die Wohnbebauung
unter Einwirkung erheblicher (unzumutbarer) Belästigungen gerät, nach dem
immissionsschutzrechtlichen
Verursacherprinzip
durchaus
nachträgliche
einschränkende Anordnungen für den Gemeindesaal zur Folge haben kann.
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In der Umgebung befinden sich noch weitere gewerbliche Nutzungen, die auch eine
Einbeziehung von Nachbargrundstücken in eine Neuplanung erschweren.
Insgesamt kann daher eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 nicht befürwortet
werden.
Anlagen
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Hubertina Thelen
Ackerstraße
23
50374 Erftstadt
TeL 02254/3343
Fax 02254/4175
Hubertina
Thelen.
Ackerstraße
23, 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
Holzdamm 10
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503 74 Erftstadt
,
Bankverbindung:
Kreissparkasse Euskirchen
BLZ 38250110
KlO.-Nr. 1034917
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Betr.: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
Erftstadt-Friesheim, Graf-Emundus-Str. 27
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
sehr geehrte Damen und Herren,
,
ich bin Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Friesheim, Flur 8, Flurstück 192,
Graf-Emundus-Straße 27.Das Grundstück ist im Bereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes 21 der Stadt Erftstadt gelegen, welcher bereits am 06.Juni 1967
rechtskräftig geworden ist und noch von der ehemaligen Gemeinde Friesheim beschlossen worden ist.
Ich beantrage hiermit den Bebaunngsplan Nr. 21 zn ändern und den rückwärtigen
Teil meines Grundstückes als überbaubare Grundstücksfläche
auszuweisen.
Der nun schon fast 40 Jahre alte Bebauungsplan, der den massgeblichen Bereich dort
als MD (Dorfgebiet) ausweist und die überbaubare Grundstücksfläche festsetzt, ist in
der Vergangenheit durch verschiedene Entwicklungen faktisch überholt. Einmal hat
sich, insbesondere durch den Strukturwandel der Landwirtschaft, dass Dorfgebiet, mit
den prägenden landwirtschaftlichen HofsteIlen in ein allgemeines Wohngebiet. mit
einzelnen nicht störenden Gewerbegebieten und lediglich noch zwei landwirtschaftlichen HofsteIlen an der gesamten Graf-Emundus-Straße verändert.
vorgesehenen Flächen, werden nicht mehr benötigt. An den Bebauungsplan Nr. 21
schlossen sich früher direkt die Ackerparzellen (Außenbereich) an.
In der Folge hat der Rat der Stadt Erftstadt den am 13.03.1995 rechtskräftig gewordenen
Bebauungsplan Nr. 95 beschlossen, Nunmehr schließt sich an den BP 21 der BP 95 an,
der dort ein Neubaugebiet mit ausschließlicher Wohnbebauung vorsieht.
Die hinteren, eigentlich für die landwirtschaftliche Nutzung (Wiesen, Abstellflächen)
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Ein Wohnungsbauvorhaben von mir, aber auch den angrenzenden Nachbarn würde den
ungeplanten Raum zwischen den zwei Planbereichen städtebaulich vernünftig schließen
und neue Wohnungen könnten geschaffen werden.
Die Zuwegung (Erschließung) ist schon jetzt über vorhandene Wege von der Ackerstraße
gesichert.
Letztlich würde die Schließung der Baulücke zusätzliche Vorteile fur die Anlieger der
Ackerstraße und der betroffenen Nachbarschaft von der Graf-Emundus-Straße bringen.
,
Auf meinem Grundstück steht bekanntlich noch eine fill die Baufirma "Thelen GbR"
genutzte und bauaufsichtlich genehmigte Halle und daran anschließend, zur Ackerstraße
hin, befindet sich der genehmigte gewerbliche Abstellplatz. Mit den Baufahrzeugen werden
diese baulichen Anlagen dann durch das Wohngebiet .Ackerstraße" gelegentlich angefahren,
welches prompt und in letzter Zeit vermehrt zu Konfliktsituationen fuhrt obwohl versucht
wird, die gebotene Rücksichtnahme zu wahren.
Bei der Realisierung einer Wohnbebauung würde dieser Konfliktherd gänzlich entfallen.
Der Bauhof entfiele insgesamt und auch die alte, bestehende Halle könnte nur noch von
der Graf-Emundus-Straße, durch die örtlichen Gegebenheiten auch nur äußerst eingeschränkt,
erreicht werden.
Aus den vorgenannten Gründen und nicht nur im eigenen Interesse, gehe ich davon aus,
dass eine Änderung des Bebauungsplanes hier aus städtebaulichen Gründen vemünftigerweise geboten ist.
Ich hoffe, dass Sie mein Anliegen wohlwollend behandeln und stehe Ihnen selbstverständlich
gerne zu weiteren Erläuterungen zur Verfugung. Zur besseren Beurteilung fuge ich einige
Übersichtspläne in der Anlage anbei.
,
Mit freundliehen Grüßen
A/A~
Anlagen
•
Anlage 1 zum Antrag vom 18.09.05
Auszug aus dem Bebaungsplan Nr. 21 der Stadt Erftstadt
,
,
·
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Anlage 2 zum Antrag vom 18.09.05
Auszug aus dem Bebaungsplan Nr. 95 der Stadt Erftstadt
,
,
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Anlage 3 zum Antrag vom 18.09.05
Flurkartenausschnitt
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Anlage zu 88/0882
Stadt Erftstadt
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Hubertina Thelen
Ackerstraße 23
50374 Erftstadt
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Hubertina Thelen. Ackerstraße 2
An Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Holzdamm 10
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Tel. 02235/74964
Tel. 02254/3343
Fax 02254/4175
Bankverbindung:
Kreissparkasse Euskirchen
LZ 38250110
Kto-Nr. 1027556
50374 Erftstadt
Per Fax: 02235/409 505
•
Datum: 01.12.2005
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin 06.12.2005,-B 8/0882
Sehr geehrter Herr Bösche,
vielen Dank für Ihre Einladung zum Sitzungstermin des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 06.12.2005,
Die Stellungsnahme der Verwaltung kann ich allerdings nicht nachvollziehen und möchte
diese, vor der Beschlussfassung, nachfolgend klarstellen.
•
Meine Anregung zur Bebauung bzw. Nachverdichtung von unbebauten Grundstücksf1ächen
ist gerade hier im vorliegenden Fall städtebaulich sinnvoll .
. Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht nicht hervor, dass für die betreffende
Grundstücksf1äche eine Baugenehmigung für Lagerf1ächen der Bauunternehmung
Thelen und anschliessender Gewerbehalle besteht.
Bei Zulassung einer weiteren Wohnbebauung, mit vorhandener Erschliessung von der
Ackerstrasse, würde vielmehr ein bestehender bauplanungsrechtlicher Misstarid-nämlich
das unmittelbare Nebeneinander von Bauunternehmung mit Lager und Wohnbebauung
an Ackerstraße u. Graf-Emundus-Str.- dauerhaft beseitigt!
Es dürfte doch unstrittig sein, dass der zulässige Schwerlastverkehr durch das Wohngebiet
Ackerstraße und die Lärmbelästigungen eines Baulagers erheblich höheres Spannungspotenzial durch Lärrn-,Verkehr- und Geruchsbelästigungen mit sich bringt, als eine
neue Wohnbebauung.
Falsch ist gar die Aussage der Verwaltung, dass für das Grundstück eine unmittelbare und
öffentlich-rechtlich gesicherte Erschliessung nicht besteht. Die Erschliessung ist vielmehr
(öffentlich-rechtlich) mit bestehenden Baulasten gesichert!
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_Die von der Verwaltung befürchtete Konfliktsituation entsteht nicht. Zum einen
liegt der Gemeindesaal, alteingesessen und bewährt, im Dorfgebiet von Friesheim,
unmittelbar eingerahmt von Wohnbebauung. Die nunmehr geplante Wohnbebauung
hält dagegen schon erheblichen Abstand zum Saal ein, wobei das geplante Wohngebäude
und der bestehende Gemeindesaal dann auch noch von einem großen, ehemaligen
landwirtschaftlichen Gebäude -jetzt Gewerbehalle- sowohloptisch als auch akustisch
abgetrennt ist.
Würde die Verwaltung hier Ihre geäusserten Bedenken ernsthaft praktizieren, hätte der
Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Erftstadt (Ackerstraße) gar nicht beschlossen werden dürfen.
Hier hat man wesentlich nähere Wohnbebauung an den Gemeindesaal geplant und
zugelassen. Übrigens sind mir Beschwerden wegen Veranstaltungen im Gemeindesaal nur
wegen der Parkplatzsituation an Veranstaltungstagen bekannt.
•
Rein planungsrechtlich ist schon durch die Festsetzung ;,MD,Gebiete" die befürchtete und
von den betroffenen Bewohnern des Baugebietes hinzunehmende Immissionsbelastung höher
angesetzt, als dies etwa in einem Wohngebiet der Fall wäre. Letztlich kann die befürchtete
Konfliktsituation hierzu auch noch durch entsprechende Verzichtserklärungen entschärft
werden.
Aus den geschilderten Gründen wäre eine neue Wohnbebauung, unter Verzicht auf
immissionsträchtige gewerbliche Nutzung, damit objektiv städtebaulich vertretbar
(gar im öffentlichen Interesse wünschenswert) und würde die Wohnqualität der betreffenden
Bürger erheblich steigern.
Bei Zulasssung des Wohnbauvorhabens
getragen.
würde nicht nur meinen Interessen Rechnung
Abschliessend darf ich deshalb um eine wohlwollende Beschlussfassung bitten. Meine
zusätzliche Begründung zu B 8/0882 erlaube ich an den u. a. Verteiler zu verschicken.
•
Mit freundliehen Grüßen
Verteiler:
Vorsitzende des Ausschusses fur Stadtentwicklung
Frau Carla Neisse-Hommelsheim, Siegfried von Westerburg Sir. 13, Erftstadt
CDU-Fraktion-Geschäftsstelle-,
Bonnerstr. 5, Erftstadt
SPD-Fraktion-BürgerbUro-, Bahnhofstr. 38, Erftstadt
FDP-Fraktion-Liberales Zentrum-,Bonnerstr. 15, Erftstadt
Bündnis 90/GrUnen-Fraktionsgeschäftsstelle-,Judenstr.
12, Erftstadt