Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung des BP21, E.- Friesheim, Graf-Emundus-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
987 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 B 8/0882 Amt: - 61 - BeschIAusf.: - 61 Datum: der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung zugeleitet Ausschuss für Stadtentwicklung • Anregung von Frau Thelen, Ackerslraße Betrifft: Änderung 17.10.2005 an den 23, Erftstadt des BP 21, E.- Friesheim, Graf-Emundus-Slraße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.10.2005 Stellungnahme • hjwL der Verwaltung Grundsätzlich ist eine Bebauung bzw. Nachverdichtung von unbebauten Grundstücksflächen in den Ortslagen städtebaulich sinnvoll. Im beantragten Bereich ergibt sich jedoch aufgrund der Lage des betreffenden Grundstückes, der vorhandenen Grundstücks- und Nutzungsstruktur in der Umgebung und dem unmittelbar benachbarten .Gemeindesaal Friesheim" keine städtebaulich sinnvolle und planungsrechtlich unproblematische Möglichkeit einer Bebauung. Das Grundstück der Antragstellerin ist bisher über einen .Privatweg", der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 95 in einer Breite von 3,00 m (tatsächliche Breite ca. 5,00 m) mit einem Geh- und Fahrrecht festgesetzt ist, von der Ackerstraße erschlossen. Eine unmittelbare und öffentlich-rechtlich gesicherte Erschließung besteht sowohl von der Graf-Emundus-Straße als auch von der Ackerstraße für dieses Grundstück nicht. Die Erschließung der von der Antragstellerin angeregten neuen Baugrundstücke kann daher nur entlang bereits bebauter Grundstücke über den jetzigen Privatweg erfolgen. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Gaststätte und Versammlungsstätte .Gemeindesaal Friesheirn", Durch das' Heranrücken der Wohnbebauung an diese emittierende Nutzung ergibt sich eine Konfliktsituation, die, sobald die Wohnbebauung unter Einwirkung erheblicher (unzumutbarer) Belästigungen gerät, nach dem immissionsschutzrechtlichen Verursacherprinzip durchaus nachträgliche einschränkende Anordnungen für den Gemeindesaal zur Folge haben kann. L:\RAT - VORDRUCKE\VORLAGE MUSTER. DOC In der Umgebung befinden sich noch weitere gewerbliche Nutzungen, die auch eine Einbeziehung von Nachbargrundstücken in eine Neuplanung erschweren. Insgesamt kann daher eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 nicht befürwortet werden. Anlagen • • ~\ L:\RAT r , ' . .",. .1 ~: • .u I . - VORDRUCKE\VORLAGE MUSTER. DOC 1\ · .' Hubertina Thelen Ackerstraße 23 50374 Erftstadt TeL 02254/3343 Fax 02254/4175 Hubertina Thelen. Ackerstraße 23, 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche Holzdamm 10 /1- , ~l!2~J...!.9~1.!:~r~Stlldt f>ftst~,O:H 503 74 Erftstadt , Bankverbindung: Kreissparkasse Euskirchen BLZ 38250110 KlO.-Nr. 1034917 - tI ~ !,o . Der i,-I- C', - 26. SEP.200 5 ,4 I~!O Uürg~rr"o.stof Eingang 32 70 65 63 W!: 10/9.2005 BUro BGrgermelste 40 43 44 ~J(R/ , '. VI fltt'/~/1 50 , I l6'~/vh Q S :N.-.c . Betr.: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Erftstadt-Friesheim, Graf-Emundus-Str. 27 M-iUj Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, sehr geehrte Damen und Herren, , ich bin Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Friesheim, Flur 8, Flurstück 192, Graf-Emundus-Straße 27.Das Grundstück ist im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 21 der Stadt Erftstadt gelegen, welcher bereits am 06.Juni 1967 rechtskräftig geworden ist und noch von der ehemaligen Gemeinde Friesheim beschlossen worden ist. Ich beantrage hiermit den Bebaunngsplan Nr. 21 zn ändern und den rückwärtigen Teil meines Grundstückes als überbaubare Grundstücksfläche auszuweisen. Der nun schon fast 40 Jahre alte Bebauungsplan, der den massgeblichen Bereich dort als MD (Dorfgebiet) ausweist und die überbaubare Grundstücksfläche festsetzt, ist in der Vergangenheit durch verschiedene Entwicklungen faktisch überholt. Einmal hat sich, insbesondere durch den Strukturwandel der Landwirtschaft, dass Dorfgebiet, mit den prägenden landwirtschaftlichen HofsteIlen in ein allgemeines Wohngebiet. mit einzelnen nicht störenden Gewerbegebieten und lediglich noch zwei landwirtschaftlichen HofsteIlen an der gesamten Graf-Emundus-Straße verändert. vorgesehenen Flächen, werden nicht mehr benötigt. An den Bebauungsplan Nr. 21 schlossen sich früher direkt die Ackerparzellen (Außenbereich) an. In der Folge hat der Rat der Stadt Erftstadt den am 13.03.1995 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Nr. 95 beschlossen, Nunmehr schließt sich an den BP 21 der BP 95 an, der dort ein Neubaugebiet mit ausschließlicher Wohnbebauung vorsieht. Die hinteren, eigentlich für die landwirtschaftliche Nutzung (Wiesen, Abstellflächen) \ (0 s: ,It 't~ Ein Wohnungsbauvorhaben von mir, aber auch den angrenzenden Nachbarn würde den ungeplanten Raum zwischen den zwei Planbereichen städtebaulich vernünftig schließen und neue Wohnungen könnten geschaffen werden. Die Zuwegung (Erschließung) ist schon jetzt über vorhandene Wege von der Ackerstraße gesichert. Letztlich würde die Schließung der Baulücke zusätzliche Vorteile fur die Anlieger der Ackerstraße und der betroffenen Nachbarschaft von der Graf-Emundus-Straße bringen. , Auf meinem Grundstück steht bekanntlich noch eine fill die Baufirma "Thelen GbR" genutzte und bauaufsichtlich genehmigte Halle und daran anschließend, zur Ackerstraße hin, befindet sich der genehmigte gewerbliche Abstellplatz. Mit den Baufahrzeugen werden diese baulichen Anlagen dann durch das Wohngebiet .Ackerstraße" gelegentlich angefahren, welches prompt und in letzter Zeit vermehrt zu Konfliktsituationen fuhrt obwohl versucht wird, die gebotene Rücksichtnahme zu wahren. Bei der Realisierung einer Wohnbebauung würde dieser Konfliktherd gänzlich entfallen. Der Bauhof entfiele insgesamt und auch die alte, bestehende Halle könnte nur noch von der Graf-Emundus-Straße, durch die örtlichen Gegebenheiten auch nur äußerst eingeschränkt, erreicht werden. Aus den vorgenannten Gründen und nicht nur im eigenen Interesse, gehe ich davon aus, dass eine Änderung des Bebauungsplanes hier aus städtebaulichen Gründen vemünftigerweise geboten ist. Ich hoffe, dass Sie mein Anliegen wohlwollend behandeln und stehe Ihnen selbstverständlich gerne zu weiteren Erläuterungen zur Verfugung. Zur besseren Beurteilung fuge ich einige Übersichtspläne in der Anlage anbei. , Mit freundliehen Grüßen A/A~ Anlagen • Anlage 1 zum Antrag vom 18.09.05 Auszug aus dem Bebaungsplan Nr. 21 der Stadt Erftstadt , , · .; Anlage 2 zum Antrag vom 18.09.05 Auszug aus dem Bebaungsplan Nr. 95 der Stadt Erftstadt , , -- N to en o o I , 0 19 (Graf_ • Anlage 3 zum Antrag vom 18.09.05 Flurkartenausschnitt • • Flur8 " . " •• .. • Anlage zu 88/0882 Stadt Erftstadt 2320 llill 37 233 • Flur 8 16 • '. .: ,.... Hubertina Thelen Ackerstraße 23 50374 Erftstadt • , Hubertina Thelen. Ackerstraße 2 An Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Holzdamm 10 105 ,04 82 ..'o~t7JdJrgormalstet Ern.ladt 14 20 21 ~1 02. DEZ.200 5 E"'vanQ BiIrc BOrge""", .. 32 40 43 44 ,0 .. 70 as 13 Tel. 02235/74964 Tel. 02254/3343 Fax 02254/4175 Bankverbindung: Kreissparkasse Euskirchen LZ 38250110 Kto-Nr. 1027556 50374 Erftstadt Per Fax: 02235/409 505 • Datum: 01.12.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 06.12.2005,-B 8/0882 Sehr geehrter Herr Bösche, vielen Dank für Ihre Einladung zum Sitzungstermin des Ausschusses für Stadtentwicklung am 06.12.2005, Die Stellungsnahme der Verwaltung kann ich allerdings nicht nachvollziehen und möchte diese, vor der Beschlussfassung, nachfolgend klarstellen. • Meine Anregung zur Bebauung bzw. Nachverdichtung von unbebauten Grundstücksf1ächen ist gerade hier im vorliegenden Fall städtebaulich sinnvoll . . Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht nicht hervor, dass für die betreffende Grundstücksf1äche eine Baugenehmigung für Lagerf1ächen der Bauunternehmung Thelen und anschliessender Gewerbehalle besteht. Bei Zulassung einer weiteren Wohnbebauung, mit vorhandener Erschliessung von der Ackerstrasse, würde vielmehr ein bestehender bauplanungsrechtlicher Misstarid-nämlich das unmittelbare Nebeneinander von Bauunternehmung mit Lager und Wohnbebauung an Ackerstraße u. Graf-Emundus-Str.- dauerhaft beseitigt! Es dürfte doch unstrittig sein, dass der zulässige Schwerlastverkehr durch das Wohngebiet Ackerstraße und die Lärmbelästigungen eines Baulagers erheblich höheres Spannungspotenzial durch Lärrn-,Verkehr- und Geruchsbelästigungen mit sich bringt, als eine neue Wohnbebauung. Falsch ist gar die Aussage der Verwaltung, dass für das Grundstück eine unmittelbare und öffentlich-rechtlich gesicherte Erschliessung nicht besteht. Die Erschliessung ist vielmehr (öffentlich-rechtlich) mit bestehenden Baulasten gesichert! 4' ,. J _Die von der Verwaltung befürchtete Konfliktsituation entsteht nicht. Zum einen liegt der Gemeindesaal, alteingesessen und bewährt, im Dorfgebiet von Friesheim, unmittelbar eingerahmt von Wohnbebauung. Die nunmehr geplante Wohnbebauung hält dagegen schon erheblichen Abstand zum Saal ein, wobei das geplante Wohngebäude und der bestehende Gemeindesaal dann auch noch von einem großen, ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude -jetzt Gewerbehalle- sowohloptisch als auch akustisch abgetrennt ist. Würde die Verwaltung hier Ihre geäusserten Bedenken ernsthaft praktizieren, hätte der Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Erftstadt (Ackerstraße) gar nicht beschlossen werden dürfen. Hier hat man wesentlich nähere Wohnbebauung an den Gemeindesaal geplant und zugelassen. Übrigens sind mir Beschwerden wegen Veranstaltungen im Gemeindesaal nur wegen der Parkplatzsituation an Veranstaltungstagen bekannt. • Rein planungsrechtlich ist schon durch die Festsetzung ;,MD,Gebiete" die befürchtete und von den betroffenen Bewohnern des Baugebietes hinzunehmende Immissionsbelastung höher angesetzt, als dies etwa in einem Wohngebiet der Fall wäre. Letztlich kann die befürchtete Konfliktsituation hierzu auch noch durch entsprechende Verzichtserklärungen entschärft werden. Aus den geschilderten Gründen wäre eine neue Wohnbebauung, unter Verzicht auf immissionsträchtige gewerbliche Nutzung, damit objektiv städtebaulich vertretbar (gar im öffentlichen Interesse wünschenswert) und würde die Wohnqualität der betreffenden Bürger erheblich steigern. Bei Zulasssung des Wohnbauvorhabens getragen. würde nicht nur meinen Interessen Rechnung Abschliessend darf ich deshalb um eine wohlwollende Beschlussfassung bitten. Meine zusätzliche Begründung zu B 8/0882 erlaube ich an den u. a. Verteiler zu verschicken. • Mit freundliehen Grüßen Verteiler: Vorsitzende des Ausschusses fur Stadtentwicklung Frau Carla Neisse-Hommelsheim, Siegfried von Westerburg Sir. 13, Erftstadt CDU-Fraktion-Geschäftsstelle-, Bonnerstr. 5, Erftstadt SPD-Fraktion-BürgerbUro-, Bahnhofstr. 38, Erftstadt FDP-Fraktion-Liberales Zentrum-,Bonnerstr. 15, Erftstadt Bündnis 90/GrUnen-Fraktionsgeschäftsstelle-,Judenstr. 12, Erftstadt