Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
03.12.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
90/2012
Datum
Bauamt
12.11.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.11.2012
Hauptausschuss
05.12.2012
Rat
19.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2010
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe
von 2 € einen Erstattungs-Betrag von 1.038 € ( = 1.040 € minus 2 € ) für die
Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu berücksichtigen und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe
von 21.944 € einen Teil-Betrag von 11.962 € ( = 21.944 € minus 9.982 € ) als Verlustvortrag
für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der
Haushaltslage (genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu
verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2012 wurde neben einem Erstattungsbetrag von
2.281 €, der aus der Nachkalkulation des Jahres 2009 resultierte, auch ein Fehlbetrag der
überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2010 von 1.040 € berücksichtigt. Damit sollten zu große
Sprünge bei den Restmüllgebühren im Jahr 2012 und später vermieden werden.
Die im Jahr 2012 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2010 ergab aber nur einen Fehlbetrag
von 2 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein Erstattungsbetrag von 1.038 € ( =
1.040 € minus 2 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr
wurde der Bürger mit eben diesem Betrag zu viel belastet.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2012 wurde neben einem Rest-Fehlbetrag von 4.148
€, der aus der Nachkalkulation des Jahres 2009 resultierte, auch ein Teil-Fehlbetrag der
überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2010 von 9.982 € berücksichtigt. Damit sollten
ebenfalls zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2012 und später vermieden werden.
Die im Jahr 2012 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2010 ergab nunmehr aber einen
Fehlbetrag von 21.944 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ist aber nur ein TeilFehlbetrag von 11.962 € ( = 21.944 € minus 9.982 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nicht
doppelt zu belasten.
Beschlussvorlage 90/2012
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