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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
14.11.12, 20:31
Aktualisiert
03.12.12, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2010) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 90/2012 Datum Bauamt 12.11.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.11.2012 Hauptausschuss 05.12.2012 Rat 19.12.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2010 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 2 € einen Erstattungs-Betrag von 1.038 € ( = 1.040 € minus 2 € ) für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu berücksichtigen und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 21.944 € einen Teil-Betrag von 11.962 € ( = 21.944 € minus 9.982 € ) als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der Haushaltslage (genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2012 wurde neben einem Erstattungsbetrag von 2.281 €, der aus der Nachkalkulation des Jahres 2009 resultierte, auch ein Fehlbetrag der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2010 von 1.040 € berücksichtigt. Damit sollten zu große Sprünge bei den Restmüllgebühren im Jahr 2012 und später vermieden werden. Die im Jahr 2012 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2010 ergab aber nur einen Fehlbetrag von 2 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein Erstattungsbetrag von 1.038 € ( = 1.040 € minus 2 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Bürger mit eben diesem Betrag zu viel belastet. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: In die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2012 wurde neben einem Rest-Fehlbetrag von 4.148 €, der aus der Nachkalkulation des Jahres 2009 resultierte, auch ein Teil-Fehlbetrag der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2010 von 9.982 € berücksichtigt. Damit sollten ebenfalls zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2012 und später vermieden werden. Die im Jahr 2012 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2010 ergab nunmehr aber einen Fehlbetrag von 21.944 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ist aber nur ein TeilFehlbetrag von 11.962 € ( = 21.944 € minus 9.982 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nicht doppelt zu belasten. Beschlussvorlage 90/2012 Seite 2