Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20
,
8/
V
Of3;
Amt: - 61 An den
BeschIAusf.: - 61 -
Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: 07.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft: Rahmenplanung
Lechenich·West
Vorstellung der Planvarianten
V 8/ 0619, Stadtentwicklungsausschuss
am 16.06.2005
Auswirkungen:
Finanzielle
[8]
Keine
UnterschriftdesBUdgetverantwort;.~~
Erftstadt.den 07.09.2005
•
f.
Beschlussentwurf:
Der Entwurf der Rahmenplanung Lechenich-West mit zwei Planvarianten wird zur Kenntnis
genommen und spätestens vor Einleitung des nächsten Bauleitplanverfahrens über die
umzusetzende Planvariante entschieden.
Begründung:
Die Verwaltung hat nunmehr auf der Grundlage des Beschlusses in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 16.06.2005 die beiden Erschließungsvarianten im Maßstab
1 : 2000 ausgearbeitet und mit den entsprechenden Bebauungs-, Grünflächen- sowie Radund Fußwegekonzepten ergänzt.
Die Rahmenplan soll die städtebaulichen Leitlinien insbesondere hinsichtlich der Erschließung, der Bebauungsstruktur und der Anordnung der Grünflächen für die zukünftig
aufzustellenden Bebauungspläne und die in der Planung befindliche K 44n / K 46n
vorgeben. Auf der Grundlage der Leitziele sind dann bedarfsorientiert und angepasst an die
sich fortentwickelnden allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen, schrittweise Bebauungspläne aufzustellen und entsprechend zu realisieren. Von der Verwaltung wird dabei
die Entwicklung von Bebauungsplänen im nördlichen Plangebiet im Anschluss an den BP
150 präferiert.
P:\szIVORLAGENIV6100025-250.doc
- 2
-
Die Entscheidung über die umzusetzende Planvariante sollte daher im Grundsatz darauf
beschränkt werden, welches Erschließungssystem (Planvariante A mit einer Haupterschließungsstraße oder Planvariante B mit Schleifenerschließung), Bebauungs- und
Grünflächenkonzeptes als Grundlage für die Fachplanung bzw. Bauleitplanung dienen soll.
Außerdem wird darüber zu befinden sein, ob eine Anbindungen des Erschließungskonzeptes
• an die Westtangente (z. B. unmittelbar im Nordwesten oder in Verlängerung des
Blessemer Lichweges) sowie
• an die Heddinghovener Straße (im Nordosten des Plangebietes)
und ob die Rad- und Fußwegequerungen der Westtangente (an zwei bzw. drei Stellen)
planerisch angestrebt werden soll.
•
Die detaillierte Ausarbeitung der Planvarianten insbesondere hinsichtlich
• der Art und Dimensionierung der Erschließung westlich und östlich der Haupterschließungsstraße (Planalternative A) oder innerhalb der Haupterschließungsschleifen
(Planvariante B) als Schleifenerschließung oder Stichstraßenerschließung,
• der Grundstücksgröße und -aufteilung,
• der Art und Dichte der Bebauung,
• der Ausgestaltung und Dimensionierung der Grünflächen und
• der Versickerungsanlagen
erfolgt zeitnah mit der Entwicklung und Realisierung der Bebauungspläne.
Die Entscheidung über ein Plankonzept muss somit spätestens zur Einleitung des nächsten
Bebauunpsptanverfahrersbzw. bei der Beteiligung im Rahmen der Planung der K 44n I K46n
erfolgen .
•
Anlagen:
* Rahmenplanung (Verkleinerung der Entwürfe der Planvariante A und Beinschließlich
Planerläuterung)
* Entwürfe der Planvarianten A und B (Maßstab 1: 2000) sowie zwei 3 - 0 Ansichten
(unmaßstäblich) an die Fraktionen
P:ISZlVORLAGENIV6100025-250.DOC
Rahmenplanung Lechenich-West
Städtebauliches Konzept
Variante A
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ERFTSTAD~_._
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Rahmenplanung Lechenich-West
Städtebauliches Konzept
Variante B
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•
•
Rahmenplanung Erftstadt - Lechenich West
Erläuterungen (Entwurf, Stand: Sept. 2005)
•
•
Inhaltsangabe
1.
Ausgangslage
1.1
1.2
1.3
1.4
Anlassund Standder Planung
Zielsetzungder Planung
PlanerischeRahmenbedingungen
Plangebietund Umgebung
2.
StädtebaulicheKonzepte(Planvarianten
A und B)
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Erschließungskonzept
Bebauungskonzept
Grunflächenkonzept
Bauabschnitte
Infrastruktur(Spielplätzeu. Versickerungsanlagen)
Bilanzierung
3.
Zusammenfassung
der Unterschiede
der PlanvariantenA und B
RahmenplanungLechenich - West
1.
Ausgangslage
1.
Anlassund Standder Planung
Der seit dem 22.06.1999 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt weist größere
zusammenhängende Wohnbauflächen im Westen von Lechenich aus. Mit der Rahmenplanung Lechenich - West sollen die städtebaulichen Vorgaben für die sukzessive Entwicklung im Rahmen von Bebauungsplänen- der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Erftstadt ausgewiesenen und noch verfügbaren Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des
vorhandenen und geplanten überörtlichen und örtlichen Straßennetzes dargestellt werden.
•
•
Die "Rahmenplanung" ist als informelle Planungsebene zwischen dem FNP und dem BP
einzuordnen. Sie umfasst die städtebauliche Analyse des Plangebietes in Form einer städtebaulichen Bestandsaufnahme der Umgebung und des Plangebietes sowie der planerischen Vorgaben.
Der Rahmenplan mündet in eine Planung, die die städtebauliche Leitlinie insbesondere hinsichtlich der Erschließung, der Bebauungsstruktur und der Anordnung der Grünflächen für
die zukünftigen aufzustellenden Bebauungspläne und die in der Planung befindliche K 44n I
K 46n darstellen.
Die Folge der demographischen Entwicklung wird in Zukunft sein, dass sich die Entwicklung
und Realisierung der Bauflächen verlangsamt und die Realisierung in kleineren Baugebieten
erfolgen wird. Darüber hinaus wird die Qualität der Wohngebiete und des Wohnumfeldes für
die Vermarktung an Bedeutung gewinnen. Mit der Rahmenplanung soll deshalb ein Gesamtkonzept entwickelt werden, dass zum einen eine gesteigerte Qualität der Wohngebiete bzw.
des Wohnumfeldes gewährleistet und zum anderen die Realisierung in kleineren Bauabschnitten ermöglicht.
Als ersten Planungsschritt hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben und städtebaulichen Zielsetzungen zunächst zwei Erschließungsvarianten erarbeitet.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 16.06.2005 wurde diese vorgestellt
und die Verwaltung beauftragt, die Erschließungsvarianten weiter auszuarbeiten und mit den
entsprechenden Bebauungs-, Grünflächen- sowie Rad- und Fußwegekonzepten zu ergänzen .
1.2
Zielsetzungder Planung
Im Sinne einer modemen nachhaltigen Stadtplanung sowie angepasst an die bestehende
Siedlungs- und Bebauungsstruktur sind bei der Rahmenplanung Lechenich West folgende
städtebauliche Zielsetzungen bzw. Vorgaben zu berücksichtigen:
•
Entwicklung einer überwiegend ein - bis zweigeschossigen
Wohnbebauung
•
Entwicklung von Bauabschnitten, die einen sukzessiven
schrittweise Erschließung ermöglichen
Grunderwerb
•
flächen- und kostensparende Erschließung bei gleichzeitiger attraktiver städtebaulicher Gestaltung der Straßenräume
•
Entwicklung
Netzes
•
Anschluss an das bestehende Busliniennetz mit Integration der Rad- und Fußwegeverbindungen in das bestehende Verkehrsnetz
eines Rad- und Fußwegenetzes
3
sowie eine
unter Einbindung des bestehenden
Umwelt- und PlanungsamtStadt Erftstadt
RahmenplanungLechenich- West
•
Anlage von durchgängigen Grünflächen und deren Verknüpfung mit den Grünstrukturen in den bestehenden Wohngebieten und mit der freien Landschaft
•
Integration von notwendigen Infrastruktureinrichtungen
ze, und Oberflächenwasser-Versickerungsanlagen)
1.3
(z. B. Standorte für Spielplät-
Planerische Rahmenbedingungen
Die wesentliche planerischen Rahmenbedingen für diese Planung sind
•
•
•
•
•
•
1.4
die im Flächennutzungsplan dargestellten ca. 30 ha Wohnbaufläche und die entlang der Westtangente sowie die radial die Wohnbauflächen durchschneidenden
Grünflächen
der Bebauungsplan Nr. 129.2, Westtangente (zwischen Erper Straße und Herriger
Straße) mit einem ca. 20 m breiten Lärmschutzwall,
die Planungen zur Ortsumgehung Dirmerzheim (nördlich der Herriger Straße) im
Zuge der K 44n146n unter Berücksichtigung eines entsprechenden Lärmschutzwa1les,
die Anbindung an die Haupterschließungsstraße
des BP 150 sowie die Herriger
Straße und die Erper Straße und
das bestehende Rad- und Fußwegenetz.
Plangebiet und Umgebung
Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteiles Lechenich und umfasst insgesamt ca. 45 ha.
Es reicht im Norden bis zur Höhe der nördlichen Siedlungskante von Lechenich und wird im
Osten durch die Bebauung westlich der Heddinghovener Straße (BP 10), der Straße .Im
Lehmtal" (BP 150) sowie der Josef - Zielken - Straße (BP 92) und im Süden durch die Erper
Straße und im Westen durch die Westtangente (BP 129.2 und K 44n /46n) begrenzt
•
Die an das Plangebiet angrenzende Bebauung bzw. Siedlungsstruktur besteht mit Ausnahme an der Erper Straße ausschließlich aus einer Wohnbebauung. Lediglich im Kreuzungsbereich Erper Straße / Herriger Straße sind einzelne Gewerbebetriebe sowie ein Lebensmittel
- Discounter ansässig. Nur an der Herriger Straße ist ein dreigeschossiger Wohnkomplex
errichtet Die vor den 90 - ger Jahren geplanten und umgesetzten Baugebiet sind vorwiegend durch eine ein- bis zweigeschossige Einfamilienhausbebauung mit einem relativ geringen Anteil an wohnungsnahen Grünflächen, geprägt
Die unmittelbar an das Plangebiet
grenzenden Wohngebiete, die in den letzten 10 Jahren geplant und umgesetzt wurden, sind
aufgrund der Grünflächen und der Gliederung der Bebauung (Zweigeschossigkeit entlang
der Haupterschließungsstraßen) städtebaulich stärker strukturiert.
Das Plangebiet ist durch die Rad- und Fußwege entlang der Herriger Straße und der Erper
Straße sowie die das Plangebiet in West - Ostrichtung durchquerenden Wirtschaftswege
und den am Rand der östlich angrenzenden Bebauung führenden Wirtschaftswege optimal
an das bestehende und geplante Radwegenetz angebunden.
Mit den bestehenden Buslinien 979 und 912 auf der Herriger Straße und dem Anruf - Sammeltaxi ist bzw. kann das Plangebiet an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossenwerden.
Die Versorgung des Gebietes mit Einkaufmöglichkeiten für den täglich und wöchentlichen
Bedarf ist mit den Geschäften im historischen Ortskem und einem Lebensmitteldiscounter
4
Umwelt-und PlanungsamtStadt Erftstadt
Rahmenplanung Lechenich - West
an der Erper Straße sowie den Lebensmittelmärkten
ner Rings ausreichend gesichert.
im Bereich des Bonner Rings und Kör-
Die schulische Versorgung ist durch die beiden Grundschulen (Nord- und Südschule) und
das Schulzentrum sichergestellt. Ebenso die Bereitstellung von Kindergartenplätze
durch
die fünf in Lechenich betriebenen Kindergärten.
Der Planbereich wird zur Zeit ausschließlich ackerbaulich genutzt. Größere Grünstrukturen
sind im Planbereich nicht vorhanden. Lediglich entlang der Erper Straße verläuft eine Baumreihe. Das Gelände hat in Süden - Nordrichtung ein Gefälle von ca. 7 m (von 107 auf 100 ü.
NN).
Im Nordsosten des Plangebietes befindet sich der Lechenicher Friedhof sowie ein Bolzplatz.
Der im Norden, Süden und West an das Plangebiet grenzende Freiraum ist geprägt durch
eine weitgehend ackerbaulich genutzte und ausgeräumte Landschaft.
•
2.
Städtebauliche Konzepte IPlanvarianten A und B)
Die städtebaulichen Konzepte der Planvarianten A und B stellen eine Zusammenfassung
des Erschließungssystems einschließlich des Rad- und Fußwegsystems, sowie das Bebauungs- und Grünflächenkonzeptes dar. Sie enthalten die Leitziele für die nachfolgenden Bebauungspläne. Obwohl sie zur besseren Veranschaulichung relativ detailliert ausgearbeitet
sind, wird die genaue Ausgestaltung und Dimensionierung erst im Rahmen der Bebauungspläne festgelegt.
2.1
Erschließungskonzept
Der Unterschied zwischen den beiden Planvarianten A und B besteht darin, dass das Plankonzept A auf einer Haupterschließungsstraße und die Planvariante B auf mehrere Erschließungsschleifen aufbaut. Ergänzt werden die Haupterschließungen sowohl bei Variante A als
auch bei Variante B durch weitere Erschließungsschleifen und Stichstraßen.
•
Die Anbindung der Planbereiche an das bestehende Straßennetz erfolgt bei beiden Plankonzepten über zwei neu zu errichtende Kreisverkehre von der Erper Straße und der Herriger Straße.
Ausgehend von dem Kreisverkehr auf der Herriger Straße erfolgt bei der Planvariante A die
innere Erschließung des nördlichen Planbereiches (nördlich der Herriger Straße) über eine
Haupterschließung bzw. Wohnsammelstraße, die in Fonn einer Schleife an die Haupterschließung des BP Nr. 150/150.1 (Solarsiedlung) anschließt. Die Erschließung der Bauflächen seitlich der Haupterschließungsstraßen
soll als Schleifenerschließung oder auch als
Stichstraßen in Fonn von Anliegerstraßen bzw. Wohnwegen im Mischprofil erfolgen. Die
Wohnsammelstraße könnte entsprechend der Haupterschließung im BP 150 / 150.1 mit
beidseitigem Bürgersteig und einem Parkstreifen mit Bäumen ausgebaut werden. Der Planbereich südlich der Herriger Straße sieht bei der Variante A ebenfalls eine Haupterschließungsstraße mit Erschließungsschleifen (als Anliegerstraße oder Wohnweg) und weiteren
erschließenden Stichstraßen
zwischen den beiden geplanten Kreisverkehren auf der Herriger Straße und der Erper Straße vor.
Bei der Planvariante B besteht die Haupterschließung des nördlichen Planbereiches aus
einer Schleifenerschließung und einer Ergänzung im Nordosten, die die geplante Schleife mit
der Haupterschließungsstraße
des BP 150 / 150.1 verbindet. Die innerhalb der Erschließungsschleifen liegenden Bauflächen sollen im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen durch zusätzliche Schleifenerschließung oder auch Stichstraßen, die als Anliegerstraße
5
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
RahmenplanungLechenich- West
oder Wohnweg konzipiert sind, erschlossen werden. Die Haupterschließungs- bzw. Wohnsammelstraße könnte wie in Variante A mit beidseitigem Bürgersteig und einem Parkstreifen
mit Bäumen ausgebaut werden. Im südlichen Planbereich sind zwei größere in sich geschlossene Haupterschließungsschleifen
vorgesehen, die über die zwei geplanten Kreisverkehre (Herriger Straße u. Erper Straße) an das vorhandene Straßennetz angebunden und
miteinander verbunden sind. Auch hier soll die weitere Erschließung in Form von Verbindungs-, Schleifen- und / oder Stichstraßen erfolgen.
Das Radwegenetz in der Planvariante A übernimmt mit lediglich einer Ergänzung (im Südosten) das bestehende Netz. Damit die vorhandenen Rad- und Fußwegeverbindungen in die
umgebende Landschaft erhalten bleiben, sind jedoch drei Querungen der Westtangente vorzusehen. Im Rahmen der Planung (K 44n / K 46n) bzw. Umsetzung (BP 129.2) der Westtangente ist deshalb auf entsprechende Querungshilfen hinzuwirken.
•
•
Auch die Planvariante B übernimmt mit Ausnahme des Wirtschaftsweges
in Verlängerung
der Straße Am Welschbach" das bestehende Netz. Ergänzt wird das Radwegenetz durch
einen Weg innerhalb der im Norden gelegenen Ortrandeingrünung und dem in Nord - Südrichtung geplante Grünzug. Auch in diesem Konzept sind zwei Querungen der Westtangente
Oe 1x BP 129.2 und K 44n / K46n) vorgesehen.
Eine Anbindung an die Westtangente (BP 129. 1 oder K 44n / K 44n) ist bei keiner PIanvariante vorgesehen. Das hat den Vorteil, dass die Entwicklung der Bebauung im Westen von
Lechenich unabhängig von der Realisierung der Westtangente umgesetzt werden kann und
die Förderfähigkeit als überörtliche Straßen nicht gefährdet ist. Darüber hinaus ist aufgrund
der jeweils geringen Straßenlängen (Erper Straße - Herriger Straße/ca. 780m und Herriger
Straße - nördliche Grenze des Baugebietes / ca. 540rn) aus erschließungstechnischer
Sicht
eine weitere unmittelbare Anbindung nicht erforderlich.
Denkbar und optional in beiden Konzepten enthalten ist bei beiden Konzepten eine Anbindung an die geplante Ortsurngehung in Verlängerung des Blessemer Lichweges. Die Anbindung des Blessemer Lichweges an die OU Dirmerzheim kann den .Inneren Straßenring" von
Lechenich (bestehend aus Bonner Ring u. Kölner Ring) im Norden sinnvoll ergänzen.
2.2
Bebauungskonzept
In beiden Plankonzepten ist eine an die bestehende Siedlungsstruktur
passte ein- bis zweigeschossige Bebauung vorgesehen.
von Lechenich ange-
In der Planvariante A ist entlang der Haupterschließungsstraße mit einer Ausnahme eines
Teilstückes im Norden des Planbereiches eine zweigeschossige Bebauung geplant. Diese
Bebauung soll je nach Bedarf als Reihen- und / oder Doppelhausbebauung und / oder Geschosswohnungsbau ausgebildet werden.
Das Konzept der Bebauung sieht darüber hinaus im Verlauf der Haupterschließungsstraße
und in der Mitte jedes Bauabschnittes Straßenaufweitungen zur Bildung von baulich gefassten Plätzen vor, die in den nachfolgenden Bebauungsplänen als Plätze mit entsprechender
Aufenthaltsqualität entwickelt werden sollen. In den Eingangsbereichen und zwischen den
Bauabschnitten sind zur Bildung eines baulichen Tores zweigeschossige
Stadthäuser geplant.
Entlang der seitlichen Erschließungsschleifen ist eine eingeschossige Bebauung in Form von
freistehenden Einfamilienhäuser und Doppelhäusern vorgesehen. Die Grundstückestruktur
entlang dieser Schleifen und den davon abgehenden Stichstraßen ist so konzipiert, dass
möglichst viele südausgerichtete Grundstücke entstehen und eine günstigere Nutzung der
Sonnenenergie erreich wird.
In der Planvariante B ist eine zweigeschossige Bebauung im Verlauf der Haupterschließungsschleifen zur Bildung von baulich gefassten Plätzen, die in den nachfolgenden Bebau6
Umwelt-und PlanungsamtStadt Erftstadt
Rahmenptanung Lechenich - West
ungsplänen als Plätze mit entsprechender Aufenthaltsqualität ausgebildet werden sollen,
und zur Torbildung in den Eingangsbereichen des Plangebietes sowie zwischen den Bauabschnitten geplant. Die Bebauung an den geplanten Plätzen sollte wie in der Planvariante A
je nach Bedarf mit Reihenhäusern und I oder Geschosswohnungsbau und die zweigeschossige Bebauung in den Eingangsbereichen sowie zwischen den Bauabschnitten als Stadthäuser ausgebildet werden. Die Bebauung außerhalb der Eingangsbereiche und der Platzanlagen sollte in Form einer aufgelockerten freistehenden Einfamilien- und Doppelhausbebauung
entwickelt werden.
2.3
•
Grünflächenkonzept
Der wesentliche Unterschied bezüglich des Grünflächenkonzeptes zwischen den PIanvarianten A und B besteht darin, dass die Variante A die im FNP dargestellten und radial in den
Siedlungsbereich führenden Grünzüge aufgreift. Die Variante B dagegen baut auf einen von
Norden nach Süden ver1aufenden Grünzug auf.
Das Grünflächenkonzept der Planvariante A besteht aus drei in Ost - Westrichtung ver1aufenden Grünzügen, die als wohnungsnahe Grünflächen mit entsprechender Aufenthaltsqualität (mit Spielplätzen und sonstige Grünflädlenmöblierung)
angelegt werden sollen.
Ergänzt wird das Grünflächenkonzept durch
• die Ortsrandeingrünung im Norden des Plangebietes,
• eine alleeartige Bepflanzung entlang der Herriger Straße,
• eine einseitige Baumreihe entlang der Haupterschließungsstraße,
• der bereits bestehenden Baumreihe an der Erper Straße,
• den begrünten Lärmsdlutzwall parallel zur Westtangente sowie
• die eingegrünten Versickerungsanlagen (zur Versickerung des Oberflächenwassers).
Die Planvariante B besteht aus einem in Nord - Südrichtung ver1aufenden Grünzug, der
wie die radialen Grünzüge in der Variante A als wohnungsnahe Grünflädle mit Aufenthaltsqualität gestaltet werden soll. Mit diesem Grünzug soll eine stärkere Durdlgrünung und somit eine aufgelockerte Bebauung erreicht werden.
•
Ergänzt wird das Grünflächenkonzept wie bei der Variante A durch
• die Or1srandeingrünung im Norden des Plangebietes,
• eine alleeartige Bepflanzung entlang der Herriger Straße,
• die einseitige Baumreihe entlang der Haupterschließungsstraße sowie
• die bereits bestehende Baumreihe an der Erper Straße und
durch den zu begrünenden Lärmschutzwall sowie die einzugrünenden Versickerungsanlagen.
2.4
Bauabschnitte
Die Konzepte der Baugebiete bzw. -abschnitte sind so ausgelegt, dass eine absdlnittsweise
und dem Bedarf bzw. der Nachfrage angepasste Realisierung der Wohnbebauung möglich
ist. Die in den Varianten dargestellten und mit A bis F gekennzeidlneten
Bauabsdlnitten
stellen die mögliche Abgrenzung und Reihenfolge der Umsetzung von Bebauungsplänen
dar.
Die Unterteilung in 1 und 2 zeigt weitere denkbare Unterteilungen in kleinere Bauabschnitte.
Bei beiden Varianten ist die Reihenfolge so entwickelt, dass eine durdlgehende Entwicklung
der Bebauung von Norden nadl Süden erfolgt. Sie sind darüber hinaus so konzipiert, dass
mit einer Ausnahme ein der Baugebiete angepasster Grundstückserwerb möglich ist. Die
einzige Ausnahme betrifft die Bauabschnitte E und F in der Planvariante B.
7
Umwelt- und Planungsamt stadt Erftstadt
RahmenplanungLechenich - West
2.5
Infrastruktur (Spielplätze und Versickerungsanlagen)
Bei beiden Planvarianten sind die Versickerungsanlagen
so angeordnet, dass sie an der
topographisch tiefsten Stelle der Bauabschnitte liegen und der vorgeschlagenen zeitlichen
Reihenfolge der Realisierung angepasst umgesetzt werden können. In der Planvariante B
sind im südlichen Planbereich die gleichen Standorte vorgesehen. Im nördlichen Planbereich
sind in der Variante A -im Gegensatz zur Variante B- zwei Standorte geplant In der Variante
B soll nach derzeitigem Stand ein Versickerungsbecken, das schrittweise mit der Realisierung der Bauabschnitte ausgebaut werden soll, errichtet werden.
•
Nach dem Kinderspielplatzbedarfsplan
der Stadt Erftstadt ist im Stadtteil Lechenich genügend Spiemäche vorhanden. Nördlich des Plangebietes befindet sich außerdem ein Bolzplatz und in den östlich angrenzenden Baugebieten sind drei Kinderspielplätze angelegt bzw.
in der Realisierung (BP 10, BP 150 und BP 92). Obwohl genügend Spielfläche im Stadtteil
Lechenich vorhanden ist, wird aufgrund der Größe des Planbereiches und zur Versorgung
mit wohnungsnahen Spielflächen pro Bauabschnitt ein Spielplatz für Kinder bis 13 Jahre
vorgesehen. In beiden Planvarianten sollen die Spielplätze innerhalb der wohnungsnahen
Grünflächen bzw. der Grünzüge integriert werden .
•
8
Umwelt-und PlanungsamtStadt Erftstadt
Rahmenplanung
2.6
Bilanzierung
2.3.1
Flächenberechnung
Lechenich - West
Variante A
Gesamt
308.965
449.068
69
100
•
I!I Haupterschließung
lEINebenerschließung
o Grundstücksfläche
I!lGrünfläche
lEI Versickerungsanlage
Variante B
•
_
GrundstOck
ersctiließüng flache
Gesamt
~
__
433.777
294:387
68
100
I!I Haupterschließung
B Nebenerschließung
o Grundstücksfläche
I!l Grünfläche
I!l Versickerungsanlage
9
Umwelt- und Planungsamt
Stadt Erftstadt
Rahmenplanung Lechenich - West
Wie aus der Abbildung ersichtlich beträgt bei den Planvarianten A und B der Anteil an Nettobaufläche 69 bzw. 68 %, der Anteil der Verkehrsfläche 14 % und der Anteil der Grünfläche 17 bzw. 18 %.
2.3.2
Bebauungsdichte
Wohneinheiten in der Planvariante A:
•
121
24
18
163
18
74
36
36
146
16
94
24
18
136
15
74
36
36
146
16
75
24
45
144
16
103
24
36
163
18
541
168
189
898
100
60
19
21
100
111
12
18
141
17
96
24
18
138
17
88
24
112
14
77
24
18
119
15
69
24
18
101
12
146
24
36
205
25
576
132
108
816
100
71
16
13
100
Wohneinheiten in der Planvariante B:
•
Die Bruttowohndichte beträgt bei den Planvarianten A und B 19 WE I ha bzw. 20 WE I ha
und die Nettowohndichte 28 WE I ha bzw. 30 WE I ha.
10
Umwelt- und Planungsamt StacH Erftstadt
Rahmenplanung
Lechenich
- West
Zusammenfassung der Unterschiede der Planvarianten
3.
Im folgenden sind stichwortartig die wesentlichen Unterschiede der beiden Planvarianten
dargestellt:
Planvariante
A
Planvariante
B
Erschließung
• Haupterschließungsstraße
fen I Stichstraßen
•
•
mtt ergänzenden
Anbindung an die Heddinghovener
Schlei-
• Schleifenerschließung
Stichstraßen
• Keine Anbindung
Straße
mtt ergänzenden
an die Heddinghovener
Schleifen I
Straße
nur einen geringen
• Haupterschließungsstraße
bietet einen größeren • Bietet als Schleifenerschließung
fOr die Erschließung wesijich und
Gestaltungsraum
fOr die Erschließung westlich und GestaHungsraum
östiich der Haupterschließung
östllch der Haupterschließung
• Haupterschließungsstraße
begünstigt
rung im zukOnftigen Wohngebiet
die Orienti ...
•
als Schleifenerschließung
entspricht eher dem
Erschließungssystem
der bestehenden Bebauung
• Überwiegend aus dem vorhandenen Rad- und Fuß..'
Zusatzlicher Rad- und Fußweg (innerhalb des in
wegenetz bestehend mtt einer Ergänzung im SOdosten Nord I SOdrichtung verlaufenden Griinzuges und indes Plangebietes
nerhalb der Ortrandeingriinung)
• Verzicht auf den dritten sOdlichen Rad- und Fußweg
in Verlängerung der Straße ,Im Welschbach'
• Drei Rad- und Fußwege - Querungen der Westtangente (2x BP 129.2 und 1x K 44n I K46n)
• Zwei Rad- und Fußwege - Querungen der Westtangente Üe 1x BP 129. 2 und K 44n I K46n)
Bebauungsstruktur
•
• Städtisch geprägtes
hende zweigeschossige
erschließungsstraße)
Bebauungskonzept
(durchg...
Bebauung enijang der Haupt-
•
Im Verlauf der Haupterschließungsstraße
baulich gefasste Platze pro Bauabschnitt
• enthätt Verstarikte Bebauungsrichtung nach Süden
einen'
• Stark durchgriinte und
aufgelockerte
(durch den Griinzug in Nord I SOdrichtung)
Pro Erschließungsschleife
Platze
zwei
Bebauung
baulich
gefasste
und GrundstOcksaus• Weniger verdichtete
flächenanteil
Bebauung durch höheren Griin-
Griinflächen
• Radial in West- Ostrichtung
verlaufende GriinzOge
entsprechend
FNP und der bereits vorhanden GriinzOge in der bestehenden Bebauung
• Griinzug in Nord I SOd Richtung zur verstarikten
Auflockerung der Bebauung
Bauabschnitte
•
Umsetzung der Baugebiete I -abschnitte
konsequent in Nord- SOdrichtung
• Umsetzung der Baugebiete I - abschnitte
erfolgt mit einer Ausnahme in Nord - SOdrichtung
• Durchgehend
I passt
an die Grundstocksverhältnisse
ange-
11
erfolgt
• In den Bauabschnitten E und F nicht an die Grundstocksverhättnisse anoeeasst
Umwelt-
und Planungsamt
Stadt Erftstadt