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Beschlussvorlage (Rahmenplanung Lechenich·West Vorstellung der Planvarianten V 8/ 0619, Stadtentwicklungsausschuss am 16.06.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20 , 8/ V Of3; Amt: - 61 An den BeschIAusf.: - 61 - Ausschuss für Stadtentwicklung Datum: 07.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Rahmenplanung Lechenich·West Vorstellung der Planvarianten V 8/ 0619, Stadtentwicklungsausschuss am 16.06.2005 Auswirkungen: Finanzielle [8] Keine UnterschriftdesBUdgetverantwort;.~~ Erftstadt.den 07.09.2005 • f. Beschlussentwurf: Der Entwurf der Rahmenplanung Lechenich-West mit zwei Planvarianten wird zur Kenntnis genommen und spätestens vor Einleitung des nächsten Bauleitplanverfahrens über die umzusetzende Planvariante entschieden. Begründung: Die Verwaltung hat nunmehr auf der Grundlage des Beschlusses in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 16.06.2005 die beiden Erschließungsvarianten im Maßstab 1 : 2000 ausgearbeitet und mit den entsprechenden Bebauungs-, Grünflächen- sowie Radund Fußwegekonzepten ergänzt. Die Rahmenplan soll die städtebaulichen Leitlinien insbesondere hinsichtlich der Erschließung, der Bebauungsstruktur und der Anordnung der Grünflächen für die zukünftig aufzustellenden Bebauungspläne und die in der Planung befindliche K 44n / K 46n vorgeben. Auf der Grundlage der Leitziele sind dann bedarfsorientiert und angepasst an die sich fortentwickelnden allgemeinen städtebaulichen Zielsetzungen, schrittweise Bebauungspläne aufzustellen und entsprechend zu realisieren. Von der Verwaltung wird dabei die Entwicklung von Bebauungsplänen im nördlichen Plangebiet im Anschluss an den BP 150 präferiert. P:\szIVORLAGENIV6100025-250.doc - 2 - Die Entscheidung über die umzusetzende Planvariante sollte daher im Grundsatz darauf beschränkt werden, welches Erschließungssystem (Planvariante A mit einer Haupterschließungsstraße oder Planvariante B mit Schleifenerschließung), Bebauungs- und Grünflächenkonzeptes als Grundlage für die Fachplanung bzw. Bauleitplanung dienen soll. Außerdem wird darüber zu befinden sein, ob eine Anbindungen des Erschließungskonzeptes • an die Westtangente (z. B. unmittelbar im Nordwesten oder in Verlängerung des Blessemer Lichweges) sowie • an die Heddinghovener Straße (im Nordosten des Plangebietes) und ob die Rad- und Fußwegequerungen der Westtangente (an zwei bzw. drei Stellen) planerisch angestrebt werden soll. • Die detaillierte Ausarbeitung der Planvarianten insbesondere hinsichtlich • der Art und Dimensionierung der Erschließung westlich und östlich der Haupterschließungsstraße (Planalternative A) oder innerhalb der Haupterschließungsschleifen (Planvariante B) als Schleifenerschließung oder Stichstraßenerschließung, • der Grundstücksgröße und -aufteilung, • der Art und Dichte der Bebauung, • der Ausgestaltung und Dimensionierung der Grünflächen und • der Versickerungsanlagen erfolgt zeitnah mit der Entwicklung und Realisierung der Bebauungspläne. Die Entscheidung über ein Plankonzept muss somit spätestens zur Einleitung des nächsten Bebauunpsptanverfahrersbzw. bei der Beteiligung im Rahmen der Planung der K 44n I K46n erfolgen . • Anlagen: * Rahmenplanung (Verkleinerung der Entwürfe der Planvariante A und Beinschließlich Planerläuterung) * Entwürfe der Planvarianten A und B (Maßstab 1: 2000) sowie zwei 3 - 0 Ansichten (unmaßstäblich) an die Fraktionen P:ISZlVORLAGENIV6100025-250.DOC Rahmenplanung Lechenich-West Städtebauliches Konzept Variante A ---~-- ERFTSTAD~_._ I ~--_1I------I~-----L-----~_11 I • --=---- • "'" ... ...... ,... ee- @ ... «. .,. Rahmenplanung Lechenich-West Städtebauliches Konzept Variante B I I • 11-----"----: .1 • • «. ..., .... @ ... ~ «. ...- • • Rahmenplanung Erftstadt - Lechenich West Erläuterungen (Entwurf, Stand: Sept. 2005) • • Inhaltsangabe 1. Ausgangslage 1.1 1.2 1.3 1.4 Anlassund Standder Planung Zielsetzungder Planung PlanerischeRahmenbedingungen Plangebietund Umgebung 2. StädtebaulicheKonzepte(Planvarianten A und B) 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Erschließungskonzept Bebauungskonzept Grunflächenkonzept Bauabschnitte Infrastruktur(Spielplätzeu. Versickerungsanlagen) Bilanzierung 3. Zusammenfassung der Unterschiede der PlanvariantenA und B RahmenplanungLechenich - West 1. Ausgangslage 1. Anlassund Standder Planung Der seit dem 22.06.1999 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt weist größere zusammenhängende Wohnbauflächen im Westen von Lechenich aus. Mit der Rahmenplanung Lechenich - West sollen die städtebaulichen Vorgaben für die sukzessive Entwicklung im Rahmen von Bebauungsplänen- der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ausgewiesenen und noch verfügbaren Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des vorhandenen und geplanten überörtlichen und örtlichen Straßennetzes dargestellt werden. • • Die "Rahmenplanung" ist als informelle Planungsebene zwischen dem FNP und dem BP einzuordnen. Sie umfasst die städtebauliche Analyse des Plangebietes in Form einer städtebaulichen Bestandsaufnahme der Umgebung und des Plangebietes sowie der planerischen Vorgaben. Der Rahmenplan mündet in eine Planung, die die städtebauliche Leitlinie insbesondere hinsichtlich der Erschließung, der Bebauungsstruktur und der Anordnung der Grünflächen für die zukünftigen aufzustellenden Bebauungspläne und die in der Planung befindliche K 44n I K 46n darstellen. Die Folge der demographischen Entwicklung wird in Zukunft sein, dass sich die Entwicklung und Realisierung der Bauflächen verlangsamt und die Realisierung in kleineren Baugebieten erfolgen wird. Darüber hinaus wird die Qualität der Wohngebiete und des Wohnumfeldes für die Vermarktung an Bedeutung gewinnen. Mit der Rahmenplanung soll deshalb ein Gesamtkonzept entwickelt werden, dass zum einen eine gesteigerte Qualität der Wohngebiete bzw. des Wohnumfeldes gewährleistet und zum anderen die Realisierung in kleineren Bauabschnitten ermöglicht. Als ersten Planungsschritt hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben und städtebaulichen Zielsetzungen zunächst zwei Erschließungsvarianten erarbeitet. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 16.06.2005 wurde diese vorgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Erschließungsvarianten weiter auszuarbeiten und mit den entsprechenden Bebauungs-, Grünflächen- sowie Rad- und Fußwegekonzepten zu ergänzen . 1.2 Zielsetzungder Planung Im Sinne einer modemen nachhaltigen Stadtplanung sowie angepasst an die bestehende Siedlungs- und Bebauungsstruktur sind bei der Rahmenplanung Lechenich West folgende städtebauliche Zielsetzungen bzw. Vorgaben zu berücksichtigen: • Entwicklung einer überwiegend ein - bis zweigeschossigen Wohnbebauung • Entwicklung von Bauabschnitten, die einen sukzessiven schrittweise Erschließung ermöglichen Grunderwerb • flächen- und kostensparende Erschließung bei gleichzeitiger attraktiver städtebaulicher Gestaltung der Straßenräume • Entwicklung Netzes • Anschluss an das bestehende Busliniennetz mit Integration der Rad- und Fußwegeverbindungen in das bestehende Verkehrsnetz eines Rad- und Fußwegenetzes 3 sowie eine unter Einbindung des bestehenden Umwelt- und PlanungsamtStadt Erftstadt RahmenplanungLechenich- West • Anlage von durchgängigen Grünflächen und deren Verknüpfung mit den Grünstrukturen in den bestehenden Wohngebieten und mit der freien Landschaft • Integration von notwendigen Infrastruktureinrichtungen ze, und Oberflächenwasser-Versickerungsanlagen) 1.3 (z. B. Standorte für Spielplät- Planerische Rahmenbedingungen Die wesentliche planerischen Rahmenbedingen für diese Planung sind • • • • • • 1.4 die im Flächennutzungsplan dargestellten ca. 30 ha Wohnbaufläche und die entlang der Westtangente sowie die radial die Wohnbauflächen durchschneidenden Grünflächen der Bebauungsplan Nr. 129.2, Westtangente (zwischen Erper Straße und Herriger Straße) mit einem ca. 20 m breiten Lärmschutzwall, die Planungen zur Ortsumgehung Dirmerzheim (nördlich der Herriger Straße) im Zuge der K 44n146n unter Berücksichtigung eines entsprechenden Lärmschutzwa1les, die Anbindung an die Haupterschließungsstraße des BP 150 sowie die Herriger Straße und die Erper Straße und das bestehende Rad- und Fußwegenetz. Plangebiet und Umgebung Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtteiles Lechenich und umfasst insgesamt ca. 45 ha. Es reicht im Norden bis zur Höhe der nördlichen Siedlungskante von Lechenich und wird im Osten durch die Bebauung westlich der Heddinghovener Straße (BP 10), der Straße .Im Lehmtal" (BP 150) sowie der Josef - Zielken - Straße (BP 92) und im Süden durch die Erper Straße und im Westen durch die Westtangente (BP 129.2 und K 44n /46n) begrenzt • Die an das Plangebiet angrenzende Bebauung bzw. Siedlungsstruktur besteht mit Ausnahme an der Erper Straße ausschließlich aus einer Wohnbebauung. Lediglich im Kreuzungsbereich Erper Straße / Herriger Straße sind einzelne Gewerbebetriebe sowie ein Lebensmittel - Discounter ansässig. Nur an der Herriger Straße ist ein dreigeschossiger Wohnkomplex errichtet Die vor den 90 - ger Jahren geplanten und umgesetzten Baugebiet sind vorwiegend durch eine ein- bis zweigeschossige Einfamilienhausbebauung mit einem relativ geringen Anteil an wohnungsnahen Grünflächen, geprägt Die unmittelbar an das Plangebiet grenzenden Wohngebiete, die in den letzten 10 Jahren geplant und umgesetzt wurden, sind aufgrund der Grünflächen und der Gliederung der Bebauung (Zweigeschossigkeit entlang der Haupterschließungsstraßen) städtebaulich stärker strukturiert. Das Plangebiet ist durch die Rad- und Fußwege entlang der Herriger Straße und der Erper Straße sowie die das Plangebiet in West - Ostrichtung durchquerenden Wirtschaftswege und den am Rand der östlich angrenzenden Bebauung führenden Wirtschaftswege optimal an das bestehende und geplante Radwegenetz angebunden. Mit den bestehenden Buslinien 979 und 912 auf der Herriger Straße und dem Anruf - Sammeltaxi ist bzw. kann das Plangebiet an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossenwerden. Die Versorgung des Gebietes mit Einkaufmöglichkeiten für den täglich und wöchentlichen Bedarf ist mit den Geschäften im historischen Ortskem und einem Lebensmitteldiscounter 4 Umwelt-und PlanungsamtStadt Erftstadt Rahmenplanung Lechenich - West an der Erper Straße sowie den Lebensmittelmärkten ner Rings ausreichend gesichert. im Bereich des Bonner Rings und Kör- Die schulische Versorgung ist durch die beiden Grundschulen (Nord- und Südschule) und das Schulzentrum sichergestellt. Ebenso die Bereitstellung von Kindergartenplätze durch die fünf in Lechenich betriebenen Kindergärten. Der Planbereich wird zur Zeit ausschließlich ackerbaulich genutzt. Größere Grünstrukturen sind im Planbereich nicht vorhanden. Lediglich entlang der Erper Straße verläuft eine Baumreihe. Das Gelände hat in Süden - Nordrichtung ein Gefälle von ca. 7 m (von 107 auf 100 ü. NN). Im Nordsosten des Plangebietes befindet sich der Lechenicher Friedhof sowie ein Bolzplatz. Der im Norden, Süden und West an das Plangebiet grenzende Freiraum ist geprägt durch eine weitgehend ackerbaulich genutzte und ausgeräumte Landschaft. • 2. Städtebauliche Konzepte IPlanvarianten A und B) Die städtebaulichen Konzepte der Planvarianten A und B stellen eine Zusammenfassung des Erschließungssystems einschließlich des Rad- und Fußwegsystems, sowie das Bebauungs- und Grünflächenkonzeptes dar. Sie enthalten die Leitziele für die nachfolgenden Bebauungspläne. Obwohl sie zur besseren Veranschaulichung relativ detailliert ausgearbeitet sind, wird die genaue Ausgestaltung und Dimensionierung erst im Rahmen der Bebauungspläne festgelegt. 2.1 Erschließungskonzept Der Unterschied zwischen den beiden Planvarianten A und B besteht darin, dass das Plankonzept A auf einer Haupterschließungsstraße und die Planvariante B auf mehrere Erschließungsschleifen aufbaut. Ergänzt werden die Haupterschließungen sowohl bei Variante A als auch bei Variante B durch weitere Erschließungsschleifen und Stichstraßen. • Die Anbindung der Planbereiche an das bestehende Straßennetz erfolgt bei beiden Plankonzepten über zwei neu zu errichtende Kreisverkehre von der Erper Straße und der Herriger Straße. Ausgehend von dem Kreisverkehr auf der Herriger Straße erfolgt bei der Planvariante A die innere Erschließung des nördlichen Planbereiches (nördlich der Herriger Straße) über eine Haupterschließung bzw. Wohnsammelstraße, die in Fonn einer Schleife an die Haupterschließung des BP Nr. 150/150.1 (Solarsiedlung) anschließt. Die Erschließung der Bauflächen seitlich der Haupterschließungsstraßen soll als Schleifenerschließung oder auch als Stichstraßen in Fonn von Anliegerstraßen bzw. Wohnwegen im Mischprofil erfolgen. Die Wohnsammelstraße könnte entsprechend der Haupterschließung im BP 150 / 150.1 mit beidseitigem Bürgersteig und einem Parkstreifen mit Bäumen ausgebaut werden. Der Planbereich südlich der Herriger Straße sieht bei der Variante A ebenfalls eine Haupterschließungsstraße mit Erschließungsschleifen (als Anliegerstraße oder Wohnweg) und weiteren erschließenden Stichstraßen zwischen den beiden geplanten Kreisverkehren auf der Herriger Straße und der Erper Straße vor. Bei der Planvariante B besteht die Haupterschließung des nördlichen Planbereiches aus einer Schleifenerschließung und einer Ergänzung im Nordosten, die die geplante Schleife mit der Haupterschließungsstraße des BP 150 / 150.1 verbindet. Die innerhalb der Erschließungsschleifen liegenden Bauflächen sollen im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen durch zusätzliche Schleifenerschließung oder auch Stichstraßen, die als Anliegerstraße 5 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt RahmenplanungLechenich- West oder Wohnweg konzipiert sind, erschlossen werden. Die Haupterschließungs- bzw. Wohnsammelstraße könnte wie in Variante A mit beidseitigem Bürgersteig und einem Parkstreifen mit Bäumen ausgebaut werden. Im südlichen Planbereich sind zwei größere in sich geschlossene Haupterschließungsschleifen vorgesehen, die über die zwei geplanten Kreisverkehre (Herriger Straße u. Erper Straße) an das vorhandene Straßennetz angebunden und miteinander verbunden sind. Auch hier soll die weitere Erschließung in Form von Verbindungs-, Schleifen- und / oder Stichstraßen erfolgen. Das Radwegenetz in der Planvariante A übernimmt mit lediglich einer Ergänzung (im Südosten) das bestehende Netz. Damit die vorhandenen Rad- und Fußwegeverbindungen in die umgebende Landschaft erhalten bleiben, sind jedoch drei Querungen der Westtangente vorzusehen. Im Rahmen der Planung (K 44n / K 46n) bzw. Umsetzung (BP 129.2) der Westtangente ist deshalb auf entsprechende Querungshilfen hinzuwirken. • • Auch die Planvariante B übernimmt mit Ausnahme des Wirtschaftsweges in Verlängerung der Straße Am Welschbach" das bestehende Netz. Ergänzt wird das Radwegenetz durch einen Weg innerhalb der im Norden gelegenen Ortrandeingrünung und dem in Nord - Südrichtung geplante Grünzug. Auch in diesem Konzept sind zwei Querungen der Westtangente Oe 1x BP 129.2 und K 44n / K46n) vorgesehen. Eine Anbindung an die Westtangente (BP 129. 1 oder K 44n / K 44n) ist bei keiner PIanvariante vorgesehen. Das hat den Vorteil, dass die Entwicklung der Bebauung im Westen von Lechenich unabhängig von der Realisierung der Westtangente umgesetzt werden kann und die Förderfähigkeit als überörtliche Straßen nicht gefährdet ist. Darüber hinaus ist aufgrund der jeweils geringen Straßenlängen (Erper Straße - Herriger Straße/ca. 780m und Herriger Straße - nördliche Grenze des Baugebietes / ca. 540rn) aus erschließungstechnischer Sicht eine weitere unmittelbare Anbindung nicht erforderlich. Denkbar und optional in beiden Konzepten enthalten ist bei beiden Konzepten eine Anbindung an die geplante Ortsurngehung in Verlängerung des Blessemer Lichweges. Die Anbindung des Blessemer Lichweges an die OU Dirmerzheim kann den .Inneren Straßenring" von Lechenich (bestehend aus Bonner Ring u. Kölner Ring) im Norden sinnvoll ergänzen. 2.2 Bebauungskonzept In beiden Plankonzepten ist eine an die bestehende Siedlungsstruktur passte ein- bis zweigeschossige Bebauung vorgesehen. von Lechenich ange- In der Planvariante A ist entlang der Haupterschließungsstraße mit einer Ausnahme eines Teilstückes im Norden des Planbereiches eine zweigeschossige Bebauung geplant. Diese Bebauung soll je nach Bedarf als Reihen- und / oder Doppelhausbebauung und / oder Geschosswohnungsbau ausgebildet werden. Das Konzept der Bebauung sieht darüber hinaus im Verlauf der Haupterschließungsstraße und in der Mitte jedes Bauabschnittes Straßenaufweitungen zur Bildung von baulich gefassten Plätzen vor, die in den nachfolgenden Bebauungsplänen als Plätze mit entsprechender Aufenthaltsqualität entwickelt werden sollen. In den Eingangsbereichen und zwischen den Bauabschnitten sind zur Bildung eines baulichen Tores zweigeschossige Stadthäuser geplant. Entlang der seitlichen Erschließungsschleifen ist eine eingeschossige Bebauung in Form von freistehenden Einfamilienhäuser und Doppelhäusern vorgesehen. Die Grundstückestruktur entlang dieser Schleifen und den davon abgehenden Stichstraßen ist so konzipiert, dass möglichst viele südausgerichtete Grundstücke entstehen und eine günstigere Nutzung der Sonnenenergie erreich wird. In der Planvariante B ist eine zweigeschossige Bebauung im Verlauf der Haupterschließungsschleifen zur Bildung von baulich gefassten Plätzen, die in den nachfolgenden Bebau6 Umwelt-und PlanungsamtStadt Erftstadt Rahmenptanung Lechenich - West ungsplänen als Plätze mit entsprechender Aufenthaltsqualität ausgebildet werden sollen, und zur Torbildung in den Eingangsbereichen des Plangebietes sowie zwischen den Bauabschnitten geplant. Die Bebauung an den geplanten Plätzen sollte wie in der Planvariante A je nach Bedarf mit Reihenhäusern und I oder Geschosswohnungsbau und die zweigeschossige Bebauung in den Eingangsbereichen sowie zwischen den Bauabschnitten als Stadthäuser ausgebildet werden. Die Bebauung außerhalb der Eingangsbereiche und der Platzanlagen sollte in Form einer aufgelockerten freistehenden Einfamilien- und Doppelhausbebauung entwickelt werden. 2.3 • Grünflächenkonzept Der wesentliche Unterschied bezüglich des Grünflächenkonzeptes zwischen den PIanvarianten A und B besteht darin, dass die Variante A die im FNP dargestellten und radial in den Siedlungsbereich führenden Grünzüge aufgreift. Die Variante B dagegen baut auf einen von Norden nach Süden ver1aufenden Grünzug auf. Das Grünflächenkonzept der Planvariante A besteht aus drei in Ost - Westrichtung ver1aufenden Grünzügen, die als wohnungsnahe Grünflächen mit entsprechender Aufenthaltsqualität (mit Spielplätzen und sonstige Grünflädlenmöblierung) angelegt werden sollen. Ergänzt wird das Grünflächenkonzept durch • die Ortsrandeingrünung im Norden des Plangebietes, • eine alleeartige Bepflanzung entlang der Herriger Straße, • eine einseitige Baumreihe entlang der Haupterschließungsstraße, • der bereits bestehenden Baumreihe an der Erper Straße, • den begrünten Lärmsdlutzwall parallel zur Westtangente sowie • die eingegrünten Versickerungsanlagen (zur Versickerung des Oberflächenwassers). Die Planvariante B besteht aus einem in Nord - Südrichtung ver1aufenden Grünzug, der wie die radialen Grünzüge in der Variante A als wohnungsnahe Grünflädle mit Aufenthaltsqualität gestaltet werden soll. Mit diesem Grünzug soll eine stärkere Durdlgrünung und somit eine aufgelockerte Bebauung erreicht werden. • Ergänzt wird das Grünflächenkonzept wie bei der Variante A durch • die Or1srandeingrünung im Norden des Plangebietes, • eine alleeartige Bepflanzung entlang der Herriger Straße, • die einseitige Baumreihe entlang der Haupterschließungsstraße sowie • die bereits bestehende Baumreihe an der Erper Straße und durch den zu begrünenden Lärmschutzwall sowie die einzugrünenden Versickerungsanlagen. 2.4 Bauabschnitte Die Konzepte der Baugebiete bzw. -abschnitte sind so ausgelegt, dass eine absdlnittsweise und dem Bedarf bzw. der Nachfrage angepasste Realisierung der Wohnbebauung möglich ist. Die in den Varianten dargestellten und mit A bis F gekennzeidlneten Bauabsdlnitten stellen die mögliche Abgrenzung und Reihenfolge der Umsetzung von Bebauungsplänen dar. Die Unterteilung in 1 und 2 zeigt weitere denkbare Unterteilungen in kleinere Bauabschnitte. Bei beiden Varianten ist die Reihenfolge so entwickelt, dass eine durdlgehende Entwicklung der Bebauung von Norden nadl Süden erfolgt. Sie sind darüber hinaus so konzipiert, dass mit einer Ausnahme ein der Baugebiete angepasster Grundstückserwerb möglich ist. Die einzige Ausnahme betrifft die Bauabschnitte E und F in der Planvariante B. 7 Umwelt- und Planungsamt stadt Erftstadt RahmenplanungLechenich - West 2.5 Infrastruktur (Spielplätze und Versickerungsanlagen) Bei beiden Planvarianten sind die Versickerungsanlagen so angeordnet, dass sie an der topographisch tiefsten Stelle der Bauabschnitte liegen und der vorgeschlagenen zeitlichen Reihenfolge der Realisierung angepasst umgesetzt werden können. In der Planvariante B sind im südlichen Planbereich die gleichen Standorte vorgesehen. Im nördlichen Planbereich sind in der Variante A -im Gegensatz zur Variante B- zwei Standorte geplant In der Variante B soll nach derzeitigem Stand ein Versickerungsbecken, das schrittweise mit der Realisierung der Bauabschnitte ausgebaut werden soll, errichtet werden. • Nach dem Kinderspielplatzbedarfsplan der Stadt Erftstadt ist im Stadtteil Lechenich genügend Spiemäche vorhanden. Nördlich des Plangebietes befindet sich außerdem ein Bolzplatz und in den östlich angrenzenden Baugebieten sind drei Kinderspielplätze angelegt bzw. in der Realisierung (BP 10, BP 150 und BP 92). Obwohl genügend Spielfläche im Stadtteil Lechenich vorhanden ist, wird aufgrund der Größe des Planbereiches und zur Versorgung mit wohnungsnahen Spielflächen pro Bauabschnitt ein Spielplatz für Kinder bis 13 Jahre vorgesehen. In beiden Planvarianten sollen die Spielplätze innerhalb der wohnungsnahen Grünflächen bzw. der Grünzüge integriert werden . • 8 Umwelt-und PlanungsamtStadt Erftstadt Rahmenplanung 2.6 Bilanzierung 2.3.1 Flächenberechnung Lechenich - West Variante A Gesamt 308.965 449.068 69 100 • I!I Haupterschließung lEINebenerschließung o Grundstücksfläche I!lGrünfläche lEI Versickerungsanlage Variante B • _ GrundstOck ersctiließüng flache Gesamt ~ __ 433.777 294:387 68 100 I!I Haupterschließung B Nebenerschließung o Grundstücksfläche I!l Grünfläche I!l Versickerungsanlage 9 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt Rahmenplanung Lechenich - West Wie aus der Abbildung ersichtlich beträgt bei den Planvarianten A und B der Anteil an Nettobaufläche 69 bzw. 68 %, der Anteil der Verkehrsfläche 14 % und der Anteil der Grünfläche 17 bzw. 18 %. 2.3.2 Bebauungsdichte Wohneinheiten in der Planvariante A: • 121 24 18 163 18 74 36 36 146 16 94 24 18 136 15 74 36 36 146 16 75 24 45 144 16 103 24 36 163 18 541 168 189 898 100 60 19 21 100 111 12 18 141 17 96 24 18 138 17 88 24 112 14 77 24 18 119 15 69 24 18 101 12 146 24 36 205 25 576 132 108 816 100 71 16 13 100 Wohneinheiten in der Planvariante B: • Die Bruttowohndichte beträgt bei den Planvarianten A und B 19 WE I ha bzw. 20 WE I ha und die Nettowohndichte 28 WE I ha bzw. 30 WE I ha. 10 Umwelt- und Planungsamt StacH Erftstadt Rahmenplanung Lechenich - West Zusammenfassung der Unterschiede der Planvarianten 3. Im folgenden sind stichwortartig die wesentlichen Unterschiede der beiden Planvarianten dargestellt: Planvariante A Planvariante B Erschließung • Haupterschließungsstraße fen I Stichstraßen • • mtt ergänzenden Anbindung an die Heddinghovener Schlei- • Schleifenerschließung Stichstraßen • Keine Anbindung Straße mtt ergänzenden an die Heddinghovener Schleifen I Straße nur einen geringen • Haupterschließungsstraße bietet einen größeren • Bietet als Schleifenerschließung fOr die Erschließung wesijich und Gestaltungsraum fOr die Erschließung westlich und GestaHungsraum östiich der Haupterschließung östllch der Haupterschließung • Haupterschließungsstraße begünstigt rung im zukOnftigen Wohngebiet die Orienti ... • als Schleifenerschließung entspricht eher dem Erschließungssystem der bestehenden Bebauung • Überwiegend aus dem vorhandenen Rad- und Fuß..' Zusatzlicher Rad- und Fußweg (innerhalb des in wegenetz bestehend mtt einer Ergänzung im SOdosten Nord I SOdrichtung verlaufenden Griinzuges und indes Plangebietes nerhalb der Ortrandeingriinung) • Verzicht auf den dritten sOdlichen Rad- und Fußweg in Verlängerung der Straße ,Im Welschbach' • Drei Rad- und Fußwege - Querungen der Westtangente (2x BP 129.2 und 1x K 44n I K46n) • Zwei Rad- und Fußwege - Querungen der Westtangente Üe 1x BP 129. 2 und K 44n I K46n) Bebauungsstruktur • • Städtisch geprägtes hende zweigeschossige erschließungsstraße) Bebauungskonzept (durchg... Bebauung enijang der Haupt- • Im Verlauf der Haupterschließungsstraße baulich gefasste Platze pro Bauabschnitt • enthätt Verstarikte Bebauungsrichtung nach Süden einen' • Stark durchgriinte und aufgelockerte (durch den Griinzug in Nord I SOdrichtung) Pro Erschließungsschleife Platze zwei Bebauung baulich gefasste und GrundstOcksaus• Weniger verdichtete flächenanteil Bebauung durch höheren Griin- Griinflächen • Radial in West- Ostrichtung verlaufende GriinzOge entsprechend FNP und der bereits vorhanden GriinzOge in der bestehenden Bebauung • Griinzug in Nord I SOd Richtung zur verstarikten Auflockerung der Bebauung Bauabschnitte • Umsetzung der Baugebiete I -abschnitte konsequent in Nord- SOdrichtung • Umsetzung der Baugebiete I - abschnitte erfolgt mit einer Ausnahme in Nord - SOdrichtung • Durchgehend I passt an die Grundstocksverhältnisse ange- 11 erfolgt • In den Bauabschnitten E und F nicht an die Grundstocksverhättnisse anoeeasst Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt