Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
527 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/148
öffentlich
V
8/
Amt:
o t31
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 06.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Bebauungsplan
Nr. 148, E.-Lechenich,
Bonner Straße;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle
Auswirkungen:
[RJ
Unterschrift des BUdgetverantwortlich
Erftstadt, den 06.09.2005
Keine
n
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Beschlussentwurf:
•
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus
dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 148, Erftstadt-Lechenich,
Banner Straße.
Begründung:
Die Firma Zepp Grundstücksgesellschaft MBH, Frenzenstraße 43 A, 50374 Erftstadt,
beabsichtigt, für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich in Erftstadt-Lechenich in
Abstimmung mit der Stadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Von dieser Planung sind
insgesamt 9 Grundstücke betroffen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den
Bürgerantrag einer Grundstückseigentümerin in diesem Bereich bzg!. der Aufstellung
eines Bebauungsplanes hingewiesen (B 7/3613, Ausschuss für Stadtentwicklung am
30.11.2004), welcher grundsätzlich befürwortet wurde.
Allgemein besteht die Möglichkeit, gem. § 11 Baugesetzbuch über einen städtebaulichen Vertrag städtebauliche Maßnahmen und Planungen durch einen Vertragspartner auf eigene Kosten vorbereiten und durchführen zu lassen. Dabei bleibt
P:\szIVORLAGENIV6100025-249.doc
- 2 -
•
die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Plan aufstellungsverfahren unberührt.
Da die Firma Zepp nicht als Grundstückseigentümer auftritt, sind der Verwaltung von
den betroffenen Grundstückseigentümern schriftliche Erklärungen vorgelegt worden
mit dem Inhalt, dass die Firma Zepp als deren Bevollmächtigter auf eigene Kosten
beauftragt ist, das Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt
durchzuführen. Ein Grundstückseigentümer hat zwar bisher keine schriftliche Erklärung unterzeichnet, gegenüber der Verwaltung jedoch erklärt, das er einem Bebauungsplanverfahren grundsätzlich zustimmt.
Bestandteil des noch abzuschließenden schriftlichen städtebaulichen Vertrags mit der
Firma Zepp wird insbesondere die Vereinbarung sein, das grundsätzlich kein
Rechtsanspruch auf die Aufstellung und Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht
und keine Ansprüche des Vertragspartners gegen die Gemeinde geltend gemacht
werden können .
Anlage
•
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•
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BEBAUUNGSPLAN NR. 148
Erftstadt - Lechenich, Bonner Straße
Umwelt- und Planungsamt
ErflstadL
Maßstab:
1: 2.000
ZEPP GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT MBH, FRENZENSTR: 43 A, 50374 ERFTSTADT
AnE~e /1
Stadt Erftstadt
Leiter des Planungsamtes
z. H. Herrn Wirtz
Holzdamm 10
Vf/d J32
8!.0·\~ "-- Z.-
50374 Erftstadt-Liblar
EZlPk
•
Aufstellungsbeschluss
Bonner Straße, Bereichsgebiet
01. September 2005
gern. Anlage
Sehr geehrter Herr Wirtz,
hiermit möchte ich den Aufstellungsbeschluss
für o.g. Gebiet beantragen. Gemäß
rückliegendem
Schriftverkehr
sowie der Vorlage vom 11.11.2004
haben die
Eigentümer den Wunsch hier einen Bebauungsplan aufstellenzu lassen, da hier kurz
und mittelfristig Bebauungsabsichten
bestehen. Mit Eigentümern des Plangebietes
wurden entsprechende
vertragliche
Abschlüsse
hierzu getätigt. Das gesamte
Planverfahren ist für die Stadt Erftstadt kostenfrei und wird in enger Abstimmung mit
Ihnen durchgeführt .
•
Mit freundlichen
Grüßen
Zepp Grundstücksgesellschaft
mbH
O~
Engelbert Zep
Geschäftsführe
Anlagen
Amtsgericht Brühl HRB2383
Zepp Grundstücksgesellschaft mbH.
Geschäftsführer Engelbert Zepp
Bankverbindung Kreissparkasse Köln. Konto Nr. 0 191 003 767 , BLZ370 502 99
Tel. 0 22 35/95531-0, Fax 0 22 35/95531-3
zu