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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
527 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße;
Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/148 öffentlich V 8/ Amt: o t31 - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 06.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: [RJ Unterschrift des BUdgetverantwortlich Erftstadt, den 06.09.2005 Keine n 'A\"v\ Beschlussentwurf: • Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 148, Erftstadt-Lechenich, Banner Straße. Begründung: Die Firma Zepp Grundstücksgesellschaft MBH, Frenzenstraße 43 A, 50374 Erftstadt, beabsichtigt, für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich in Erftstadt-Lechenich in Abstimmung mit der Stadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Von dieser Planung sind insgesamt 9 Grundstücke betroffen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bürgerantrag einer Grundstückseigentümerin in diesem Bereich bzg!. der Aufstellung eines Bebauungsplanes hingewiesen (B 7/3613, Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.11.2004), welcher grundsätzlich befürwortet wurde. Allgemein besteht die Möglichkeit, gem. § 11 Baugesetzbuch über einen städtebaulichen Vertrag städtebauliche Maßnahmen und Planungen durch einen Vertragspartner auf eigene Kosten vorbereiten und durchführen zu lassen. Dabei bleibt P:\szIVORLAGENIV6100025-249.doc - 2 - • die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Plan aufstellungsverfahren unberührt. Da die Firma Zepp nicht als Grundstückseigentümer auftritt, sind der Verwaltung von den betroffenen Grundstückseigentümern schriftliche Erklärungen vorgelegt worden mit dem Inhalt, dass die Firma Zepp als deren Bevollmächtigter auf eigene Kosten beauftragt ist, das Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt durchzuführen. Ein Grundstückseigentümer hat zwar bisher keine schriftliche Erklärung unterzeichnet, gegenüber der Verwaltung jedoch erklärt, das er einem Bebauungsplanverfahren grundsätzlich zustimmt. Bestandteil des noch abzuschließenden schriftlichen städtebaulichen Vertrags mit der Firma Zepp wird insbesondere die Vereinbarung sein, das grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Aufstellung und Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht und keine Ansprüche des Vertragspartners gegen die Gemeinde geltend gemacht werden können . Anlage • P:\Sz\VORLAGENIV6100025·249.DOC • , w., u, "' '" El ~, '" l l l l l l l '" •• '" ~ '" '" m --_._._-! x BEBAUUNGSPLAN NR. 148 Erftstadt - Lechenich, Bonner Straße Umwelt- und Planungsamt ErflstadL Maßstab: 1: 2.000 ZEPP GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT MBH, FRENZENSTR: 43 A, 50374 ERFTSTADT AnE~e /1 Stadt Erftstadt Leiter des Planungsamtes z. H. Herrn Wirtz Holzdamm 10 Vf/d J32 8!.0·\~ "-- Z.- 50374 Erftstadt-Liblar EZlPk • Aufstellungsbeschluss Bonner Straße, Bereichsgebiet 01. September 2005 gern. Anlage Sehr geehrter Herr Wirtz, hiermit möchte ich den Aufstellungsbeschluss für o.g. Gebiet beantragen. Gemäß rückliegendem Schriftverkehr sowie der Vorlage vom 11.11.2004 haben die Eigentümer den Wunsch hier einen Bebauungsplan aufstellenzu lassen, da hier kurz und mittelfristig Bebauungsabsichten bestehen. Mit Eigentümern des Plangebietes wurden entsprechende vertragliche Abschlüsse hierzu getätigt. Das gesamte Planverfahren ist für die Stadt Erftstadt kostenfrei und wird in enger Abstimmung mit Ihnen durchgeführt . • Mit freundlichen Grüßen Zepp Grundstücksgesellschaft mbH O~ Engelbert Zep Geschäftsführe Anlagen Amtsgericht Brühl HRB2383 Zepp Grundstücksgesellschaft mbH. Geschäftsführer Engelbert Zepp Bankverbindung Kreissparkasse Köln. Konto Nr. 0 191 003 767 , BLZ370 502 99 Tel. 0 22 35/95531-0, Fax 0 22 35/95531-3 zu