Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
382 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/15 B
öffentlich
V 8/
Amt:
on»
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 07.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
Nr. 15 B, Erftstadt-Liblar,
Jugendkulturhalle
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle
Außerplanmäßige
Auswirkungen:
Mittelbereitsteilung: 2000 - 3000
€ erforderlich
Unterschrift des BUdgetverantw0jCh n
Erftstadt, den 07.09.2005
•
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A
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus
dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.
15 B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage fürdie
Errichtung einer Jugendkulturhalle geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, das
Defizit an Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche in Liblar zu beseitigen.
Ausgehend von einer multifunktional zu nutzenden Halle mit einigen Jugendräumen
und zwei schalldichten Bandübungsräumen sollen den Jugendlichen täglich
Sport- und Spielangebote wie Skaten, Streetsoccer, Basketball, Klettern etc.
P:\szIVORLAGENIV6100015·250.doc
- 2
-
Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenbetreuung,
Nachhilfe, Sprachkurse,
PC-Kurse, Bewerbungstraining, Streitschlichtung etc.
Aktivierende Kulturangebote wie Theatergruppe, Film- oder Musik-AG, Graffiti etc.
unterbreitet werden.
Des Weiteren sollen jährlich rund 20 bis 30 größere
Disco-, Kino-, Konzert-, Comedy-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen
100 bis 300 Jugendliche dort stattfinden.
•
für
Auf der entsprechenden städtischen Fläche (s, Übersichtsplan) befindet sich bereits
die Musikschule Erftstadt und ein Begegnungszentrum der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15, Erftstadt-Liblar, Donatusstraße setzt für
dieses Grundstück "Fläche für Gemeinbedarf" fest. Mit der beabsichtigten Planung
soll die bisher festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche entsprechend erweitert
werden.
Die Träger öffentlicher Belange sind bereits in der Zeit 20.07. bis 22.08.2005 beteiligt
worden; zurzeit läuft das entsprechende Abstimmungsverfahren.
Da der Bebauungsplan nicht in den Leistungsvereinbarungen 2005 vorgesehen ist,
müssen, um das Planverfahren zügig fortführen zu können, für die Einstellung eines
vom Staatlichen Umweltamt geforderten Lärmgutachtens entsprechende außerplanmäßige Mittel in Höhe von ca. 2000,- € bis 3000,- € bereitgestellt werden .
•
Anlage:
Übersichtsplan
P:\SZ\VORLAGENIV61
000 15·250.DOC
Anlege
/J
'Vf/ftlj
Blatt
Der Bürgermeister
"-..J-_./
•
....
•
AUSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 15 B
ERFTSTADT -LiBLAR, JUGENDKULTURHALLE
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
7.09.2005
Maßstab:
1: 2.000
zu
,