Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
382 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle
Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 382 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/15 B öffentlich V 8/ Amt: on» - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 07.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Betrifft: für Stadtentwicklung Bebauungsplan Nr. 15 B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle Aufstellungsbeschluss Finanzielle Außerplanmäßige Auswirkungen: Mittelbereitsteilung: 2000 - 3000 € erforderlich Unterschrift des BUdgetverantw0jCh n Erftstadt, den 07.09.2005 • L\lv\ A Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 15 B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage fürdie Errichtung einer Jugendkulturhalle geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, das Defizit an Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche in Liblar zu beseitigen. Ausgehend von einer multifunktional zu nutzenden Halle mit einigen Jugendräumen und zwei schalldichten Bandübungsräumen sollen den Jugendlichen täglich Sport- und Spielangebote wie Skaten, Streetsoccer, Basketball, Klettern etc. P:\szIVORLAGENIV6100015·250.doc - 2 - Unterstützungsangebote wie Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, Sprachkurse, PC-Kurse, Bewerbungstraining, Streitschlichtung etc. Aktivierende Kulturangebote wie Theatergruppe, Film- oder Musik-AG, Graffiti etc. unterbreitet werden. Des Weiteren sollen jährlich rund 20 bis 30 größere Disco-, Kino-, Konzert-, Comedy-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen 100 bis 300 Jugendliche dort stattfinden. • für Auf der entsprechenden städtischen Fläche (s, Übersichtsplan) befindet sich bereits die Musikschule Erftstadt und ein Begegnungszentrum der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15, Erftstadt-Liblar, Donatusstraße setzt für dieses Grundstück "Fläche für Gemeinbedarf" fest. Mit der beabsichtigten Planung soll die bisher festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche entsprechend erweitert werden. Die Träger öffentlicher Belange sind bereits in der Zeit 20.07. bis 22.08.2005 beteiligt worden; zurzeit läuft das entsprechende Abstimmungsverfahren. Da der Bebauungsplan nicht in den Leistungsvereinbarungen 2005 vorgesehen ist, müssen, um das Planverfahren zügig fortführen zu können, für die Einstellung eines vom Staatlichen Umweltamt geforderten Lärmgutachtens entsprechende außerplanmäßige Mittel in Höhe von ca. 2000,- € bis 3000,- € bereitgestellt werden . • Anlage: Übersichtsplan P:\SZ\VORLAGENIV61 000 15·250.DOC Anlege /J 'Vf/ftlj Blatt Der Bürgermeister "-..J-_./ • .... • AUSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 15 B ERFTSTADT -LiBLAR, JUGENDKULTURHALLE Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, 7.09.2005 Maßstab: 1: 2.000 zu ,