Daten
Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
20.04.12, 11:29
Aktualisiert
20.04.12, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Hä.
17.04.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
03.05.2012
TOP Ein Ja
Nein
32/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bauvorhaben
Errichtung einer Hofstelle auf den Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstücke 2
teilweise und 3 teilweise.
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Beschlussentwurf:
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Errichtung einer Hofstelle auf den
Grundstücken Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstücke 2 teilweise und 3 teilweise wird erteilt.
Begründung:
Die RWE Power AG hat den o. a. Antrag zur Errichtung einer Hofstelle gestellt. Es handelt sich um
die Aussiedlung eines Hofes an der Mittelstraße in Lamersdorf. Die Hofstelle hat Bergschäden, in
Verhandlungen zwischen RWE Power und dem Eigentümer ist erreicht worden, dass RWE Power
die alte Hofstelle aufkauft und entsprechende Ersatzgrundstücke anbietet. Der Landwirt möchte in
Anbindung der Ortslage Lamersdorf verbleiben. Von RWE Power können die Grundstücke an der
Umgehungsstraße von der ehemaligen L 241 zum Wellpappenwerk Lamersdorf angeboten werden.
Die Vergabe der Flächen blockiert keine gemeindlichen Entwicklungsoptionen. Sie liegen
außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Das Baurecht ist entsprechend dem § 35 BauGB zu
beurteilen. Da die vorgesehene Hofstelle ein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben nach § 35
BauGB ist, steht das Planungsrecht diesem Bauvorhaben nicht entgegen. Das einvernehmen kann
entsprechend erteilt werden.