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Vorlage (Stadtwerke Brühl GmbH hier: Änderung Gesellschaftsvertrag Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug vom 25.6.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Vorlage (Stadtwerke Brühl GmbH
hier: Änderung Gesellschaftsvertrag
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug vom 25.6.2014) Vorlage (Stadtwerke Brühl GmbH
hier: Änderung Gesellschaftsvertrag
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug vom 25.6.2014)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 25.06.2014 208/2014 Betreff Stadtwerke Brühl GmbH hier: Änderung Gesellschaftsvertrag Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug vom 25.6.2014 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) beauftragen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung, den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH die folgende Änderung in § 7 Gesellschaftsvertrag zu beschließen: „Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Bestimmung der Anzahl der Geschäftsführer sowie deren Bestellung und Abberufung und der Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungsverträge erfolgen durch die Gesellschafterversammlung.“ Erläuterungen: Am 1.Juli 2014 soll die am 14.10.2013 durch den Rat der Stadt Brühl bestellte neue Geschäftsführerin der Stadtwerke Brühl GmbH, Frau Dr. Kapsa, in ihr Amt eingeführt werden. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Brühl GmbH sieht im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag der Gebausie (entsprechend geändert per Ratsbeschluss vom 2.12.2013) die Bestellung eines/einer zweiten Geschäftsführers/Geschäftsführerin allerdings nicht vor. Dort heißt es in § 7 noch: „Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.“ Die Veranlassung einer Änderung ist irrtümlich unterblieben. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 208/2014 Im Hinblick auf die für Donnerstag, 26.6.2014, 10:00 Uhr anberaumte Gesellschafterversammlung und den anschließenden Notartermin ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages dringend noch zu veranlassen. Es bleibt daher nur eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit. Der Passus in § 7 Gesellschaftervertrag Stadtwerke soll entsprechend der Formulierung in § 5 Gesellschaftervertrag Gebausie geändert werden. Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages ist Voraussetzung für die Durchführung des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 14.10.2014. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14