Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
01/2
Datum
Vorlagen-Nr.
25.06.2014
208/2014
Betreff
Stadtwerke Brühl GmbH
hier: Änderung Gesellschaftsvertrag
Bezug: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug vom
25.6.2014
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Bürgermeister Freytag und Ratsherr Klug (CDU) beauftragen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung, den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH die folgende Änderung in § 7 Gesellschaftsvertrag
zu beschließen:
„Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Bestimmung der Anzahl
der Geschäftsführer sowie deren Bestellung und Abberufung und der Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungsverträge erfolgen durch die Gesellschafterversammlung.“
Erläuterungen:
Am 1.Juli 2014 soll die am 14.10.2013 durch den Rat der Stadt Brühl bestellte neue Geschäftsführerin der Stadtwerke Brühl GmbH, Frau Dr. Kapsa, in ihr Amt eingeführt werden.
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Brühl GmbH sieht im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag der Gebausie (entsprechend geändert per Ratsbeschluss vom 2.12.2013)
die Bestellung eines/einer zweiten Geschäftsführers/Geschäftsführerin allerdings nicht
vor. Dort heißt es in § 7 noch: „Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.“ Die Veranlassung einer Änderung ist irrtümlich unterblieben.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 208/2014
Im Hinblick auf die für Donnerstag, 26.6.2014, 10:00 Uhr anberaumte Gesellschafterversammlung und den anschließenden Notartermin ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages dringend noch zu veranlassen.
Es bleibt daher nur eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit.
Der Passus in § 7 Gesellschaftervertrag Stadtwerke soll entsprechend der Formulierung in
§ 5 Gesellschaftervertrag Gebausie geändert werden.
Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages ist Voraussetzung für die Durchführung des
einstimmigen Ratsbeschlusses vom 14.10.2014.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14