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Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
SPDCDUiV1 F.D.P.Fraktion
Fraktion
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BÜNDNIS 90 I
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Antrag bzgl. Bericht über den Schwelbrand
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Unterschrift des Budgetveronlwortlichen
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Der Antrag,wird zur Beschlussfassung
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Ausschuss für Stadtentwicklung .
Stellungnahme
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Beantyvortung einz.elner Punkte des Antrages ist die Verwaltung erst nach
Berichte der zuständigen Behörden in der Lage. Diese sind mit
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der Bitte um eine möglichst kurzfrlstlqe Antwort angefordert,
Daher können zur Zeit im weiteren nur die vorhandenen Informationen
zusammengefasst werden,
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Zu 1: Hierzu wurde ein Bericht per zuständigen Behörde, dem staatlichen
Umweltamt Köln, angefordert.
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C: \DOKUMENTE:
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lOO_2W\LOKALE
EIllSTELLUNGEN\TEMP\ANTRAG
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REMON DIS.
DOC
Zu 2: Diese Frage wird durch das staatliche Umweltamt Köln in dem
angeforderten Bericht beantwortet werden können.
Zu 3. Die Feuerwehr hat in der Anfangsphase des Einsatzes mit den ihr zur
Verfügung stehenden Nachweismöglichkeiten eine Messung der Umluft
durchgeführt und hierbei keine Schadstoffe nachweisen können.
Ob und welche Nachweisungen durch die zuständigen Behörden, Untere
Wasserbehörde und staatliches Umweltamt durchgeführt wurden, wird
aus den bei diesen Dienststellen angeforderten Berichten hervorgehen.
Zu 4 und 5 . Nach Eingang der angeforderten Berichte werden die Ergebnisse
dem zuständigen Ausschuss vorgetragen.
•
Zu 6. Da es sich bei der Tätigkeit der Feuerwehr um einen Einsatz anlässlich
eines Schadensfeuers gem. § 1 FSHGhandel!. kann eine Kostenpflicht des
Betreibers der Anlage nicht dargestellt werden.
Die Kosten werden somit. wie im FSHGvorgesehen, von der Allgemeinheit
getragen.
Zu 7. Während des Brandes bestand aufgrund der vorherrschenden
Windzugrichtung und der Abstände zu den umliegenden Wald- und
Grünflächen keine Gefahr für den Waldbestand.
Während des Ereignisses wurden die gemäß Einsatzplanung vorgesehenen
Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und als Vorbeugung zur
Verhinderung der Schädigung der Umwelt, in Abstimmung zwischen der
Betriebsleitung und der Feuerwehr, umgesetzt .
•
C:\DOKUMENTE: UND EINSTELLUNGEN\lOO_2W\LOKALE
E:INSTELLUNGEN\TEMP\ANTRAG
~DP REMONDIS.DOC
FDP-Stadtratsfraktion
Liberales Zentrum
Bonner Str. 15
50374 Erftstadt
Herrn
Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Am Holzdamm 1
50374 Erftstadt
,
Antrag gemäß GO des Rates
Betr.: Brand im VZEK in Erftstadt am 3.11.2005
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag, den ich hiermit namens und im
Auftrag der FDP-Fraktion stelle, den zuständigen Gremien des Rates zu.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, einen umfassenden Bericht über den Schwelbrand
im VZEK (3.11.2005) und seine Folgen vorzulegen. Dabei sollen folgende
Punkte geklärt werden:
•
1. Entspricht es den gesetzlichen Vorschriften, den Sperrmüll im VZEK im
Freien zu lagern?
2. Wie lange sind diese in Brand geratenen 2500 Tonnen Sperrmüll dort
nicht überdacht gelagert worden?
3. Welche Untersuchungen hat es während des Brandes und danach
bezüglich der Luft- und Bodenverunreinigungen gegeben?
4. Liegen diese Untersuchungen der Verwaltung vor?
5. Wenn nein, wird die Verwaltung gebeten, die Berichte bei den
entsprechenden Behörden anzufordern und den Ausschussmitgliedern zur
Kenntnis zu bringen.
6. Wer hat den Einsatz der Feuerwehr bezüglich der Lösch- und
Aufräumarbeiten bezahlt?
7. Bestand während des Brandes eine Gefahr für den angrenzenden
Waldbestand?
-2 -
Begründung:
•
In der Bevölkerung Erftstadts besteht die Befürchtung, dass auf Grund des
Brandes Schadstoffe in die Luft und den Boden gelangt sind. In der Presse
versuchte die Firmenleitung von Remondis die Bevölkerung zu beschwichtigen,
dass es sich während des Brandes lediglich um eine normale Rauchentwicklung
ohne schädliche Emissionen gehandelt habe. Das muss jedoch stark bezweifelt
werden, wenn man sich die Materialien der Gegenstände ansieht, die zu den
Abholterminen für Sperrmüll an die Straßen gestellten werden.
Daher ist es wichtig, dass die detaillierten Berichte und die während des Brandes
und danach durchgeführten Messungen den zuständigen Gremien des Rates
vorgelegt werden.
Mit freundliehen Grüßen
Für die Fraktion
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Christiane ObIaden
(Stadtverordnete)
•
Christiane Obladen
Andie
Vorsitzende des
Stadtentwicklungsausschusses
Carla Neisse-Hommelsheim
Siegfried von Westerburgstr.13
50374 Erftstadt
•
•
Sehr geehrte Frau Neisse-Hommelsheim,
•
mit Befremden habe ich bei der Durchsicht der Tagesordnungspunkte des
Stadtentwicklungsausschusses
(17.1.06) festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt
- Antrag bzgl. Bericht über den Schwelbrand im VZEK am 3.11.2005 (A 8/0946) nicht auf der Agenda steht.
Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung hatte ich ausdrücklich beantragt, dass
dieser Tagesordnungspunkt erneut am 17.1.06 auf die Tagesordnung gesetzt wird,
da die Verwaltung die von der FDP-Fraktion aufgeworfenen Fragen nicht in allen
Punkten beantworten konnte. leider fand ich auch im Protokoll des letzten
Ausschusses keinerlei Hinweis auf meinen unmissverständlich gestellten Antrag.
Ich möchte Sie bitten, dieses Versäumnis nachzuholen und die Mitglieder des
Ausschusses davon in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
(Christiane Obladen)
Kopie an: Herrn Bürgermeister Bösche
Herrn Wirtz
Von:
An:
Datum:
Betreff:
"Robert Bininda" <robert.bininda@mein-€rft-kreis.de>
<bemd.kloesgen@erftstadt.de>
4.1.200611:07:28
Brand auf dem VZEK Gelände
Sehr geehrter Herr Kloesgen.
entschuldigen
Sie bitte die späte Beantwortung Ihrer Anfrage.
Anbei übersende ich Ihnen den zutreffenden Aktenvemmerk.
Im Übrigen wird das VZEK regelmäßig hinsichtlich einer möglichen erneuten Inanspruchnahme von
Außenflächen zur lagerung von Abfällen -über das genehmigte Maß hinaus- überprüft. Derzeit sind
keine Auffälligkeiten zu erkennen (Stand 12.12.2005).
mfg
R. Bininda
•
70 Untere Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde
Verrnerx
Firma REMONDIS - Standort VZEK, Tonstraße, Erftstadt
Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Köln vom 17.11.2005
genehmigter lagerung von Abfällen
bezgl. nicht
Datum
15.12.2005
Mein leichen
70/3
Aufgrund des o.g. Schreibens erfolgte am 09.12.2005 eine Ortsbesichtigung
im VZEK durch Herrn Dr. Bininda und Herrn Appel von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
des Rhein-Erft-Kreises. Von Seiten der Firma REMONDIS
nahmen die Herren Amann und Pipers an der Ortsbesichtigung teil.
Auskunft
Herr Appel
Telefon
4711
Die vom Staatlichen Umweltamt Köln am 21.10.2005 und 03.11.2005 festgestellten nicht genehmigten Lagerungen von Abfallen waren zum Zeitpunkt
der Ortsbesichtigung am 09.12.2005 insgesamt beseitigt.
•
Die im Eingangsbereich der AKEA·Anlage noch lagernden Kunststoffabfalle
(Monofraktion) in Ballen ( ca. 200 cbm) werden in den nächsten Tagen wieder auf den dafür genehmigten Ballenlagerplatz umgelagert. Dieser Platz
wurde durch das 8randereignis beschädigt und wird zur Zeit wieder herge-
richtet.
Eine Grundlage für die vern Staatlichen Umweltamt Köln angeregte Stilltegungs- und Beseitigungsverfügung ist damit nicht mehr gegeben.
Appel
Fax
2348
erteilt
Staatliches Umweltamt Köln
Steatncnes umweuann
Hauptsteile
Staatliches
Umweltamt
l(QIu
Blumenthaistraße 33
50670 Köln
Telefon (0221) 77 40 • 0
Fax (0221) 77 40·288
E-Mail poststelle@stua-k.nrw.de
Köln
Stadt Erftstadt
Feuerwehr/Rettungsdienst
z.Hd. Herrn Kliisgen
Gustav-Heinemann-Straße
50374 Erftstadt
Friedrich-Ebert-Allee 144
53113 Bonn
(0228) 53 86·0
(0228) 23 03 37
1
poststelle@stua-k.nrw.de
Herr Crommen
(0221) 77 40·540
werner.crommen@stua-k,nrw.de
•
370.1 32.2
23.15-Cr
30.11.2005
Betr.:
Umweltschutz
hier:
Ilmmissionsschutz
Stellungnahme
Bezug: Ihr Schreiben
vom 22.11.2005
(Anfrage zum Brand bei der Firma Rernondis am 03.11.2005)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Klösgcn,
nachfolgend
•
möchte ich zu den im o.g. Schreiben
aufgeworfenen
Fragen Stellung nehmen.
Zu I) Grundsätzlich
ist die Lagerung von Sperrmüll im Freien, d.h. auf unbefestigter
dachter Fläche zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass boden- und wassergefährdende
der Sperrmüllfraktion
vorhanden sind, was im Regelfall auch zutrifft.
und nicht überStoffe nicht in
Zu 2) Wie bereits unter Punkt I erwähnt, besteht für den Botreiber keine Verpflichtung derartige Abfallfraktionen überdacht zulagem. Der Prozess der Selbstentzündung
und des anschließenden
Brandes
wären durch eine Überdachung auch nicht verhindert worden. Grundsätzlich war der Lagerort des in
Brand geratenen Sperrmülls genehmigungsrechtlich
nicht abgedeckt. Dies ist eine unmittelbare Folge
des Ablagerungsvcrbotes
derartiger Abfalle auf Deponien ohne vorherige Behandlung (z.13. Mine.
ralisierung durch Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage)
und der damit einhergehenden
zu
geringen Verbrennungskapazitäten
bei den MVA's. Als unmittelbare Folge gibt es derzeit einen "Rück.stau" von Abfallen bei Abfallverwerterbetricben.
des Brandes führte die Feuerwehr der Stadt Erfistadt zeitnah überschlägige
Luftschaddurch. Auffälligkelten
oder gar Gefahren wurden dabei nicht festgestellt. Auch Umfcldüberprüfungcn
durch meine Person als diensthabenden
Streifendienstbeamten
des Staatlichen
Umweltamtes Köln ergaben keine besonderen Geruchswahrnehmungen
im näheren und weiteren Umfeld der Anlage. Beschwerden seitens der Bevölkerung gingen während des Ereignisses nicht ein.
Zu 3) Während
stoffmessungen
Außem"lb dor Dlensuolt: Bei dringenden Nachrichten Umwell-StrelfoflwagClfl
(0171)2229496
OOor(0201)7144
88 (Nactuichlenund Berol,achaftazltntralo
Enen)
In Köln ab KOln·Hbf mil den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestolle Reichensporgorplatz
In Bonn ab Bonn-Hbf mil den U-Bahnen 18, 63 und 68 bis Hallos'ello Deutsche Telekom
S,UA Köln
Seite
2
Hinsichtlich möglicher ßodenvcrunreinigungen
durch kontaminiertes
Löschwasser kann die Aussage
getrofTen werden, dass durch rechtzeitiges Abschiebern von Rohrleitungen durch den Anlagcnbetreibcr
sämtliches Löschwasser zurückgehalten
werden konnte. Die Rückhaltung des Löschwassers in Verbindung mit einer anschließenden
geziehen Reinigung lassen den Schluss zu, dass bis auf die Freisetzung
der verbrennungstypischen
ßrandgase für Mensch und Umwelt keine besondere Gefährdung bestanden
hat.
Mit freundliehen
Im Auftrag
•
•
Grüßen