Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Bericht über den Schwelbrand im VZEK am 03.11.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
720 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCDUiV1 F.D.P.Fraktion Fraktion It=J Fraktion o ctr o 0 o Fraktion BÜNDNIS 90 I DIEGRUNEN StV . Cl41 - an die zuständigen Ausschüsse wetter. ."' " ,'Öffentlich • '-, -, _: c:' .:.~ ';1 . "'I ~.,", '''.'·'·n:, ,!':'U'l' . ,_, '. . Betreff:" t·,.~~t·:l·: .... :: ..... ,,~ ".".O~,l1.20Q5, 'F i n CI n • " " _ ,",,' ~ ' .. ~ .. ''';'',0-/.- _ ... 1 , .. , ,' .. -"', ',," I'" • ~~ . zle I I'e' im VZEKam . ,," l. . "I" '" • ·~.itOl Antrag bzgl. Bericht über den Schwelbrand • " ;·-·rt,: 'i'r .. .'., , , '!~:ll:·. ' " ~I' ! Au sw.l:r,k,u , . -.'n,9 en: in Höhe von ... € zur Verfügung: ,Mittel.stehen \' Unterschrift des Budgetveronlwortlichen -Erftstodl. deri 23. November 2005 t' '. \ • .' 'J • ~'. : Der Antrag,wird zur Beschlussfassung ,- . Ausschuss für Stadtentwicklung . Stellungnahme der Verwaltung: , , zugeleitet an den , .' , '. , ' . I ." "I ZI,J,r. Beantyvortung einz.elner Punkte des Antrages ist die Verwaltung erst nach Berichte der zuständigen Behörden in der Lage. Diese sind mit ,Vorliegen der .. der Bitte um eine möglichst kurzfrlstlqe Antwort angefordert, Daher können zur Zeit im weiteren nur die vorhandenen Informationen zusammengefasst werden, g: ~ ~ Zu 1: Hierzu wurde ein Bericht per zuständigen Behörde, dem staatlichen Umweltamt Köln, angefordert. M '"o, o " C: \DOKUMENTE: - , UNO EINSTELLUNGEN\ lOO_2W\LOKALE EIllSTELLUNGEN\TEMP\ANTRAG FOP REMON DIS. DOC Zu 2: Diese Frage wird durch das staatliche Umweltamt Köln in dem angeforderten Bericht beantwortet werden können. Zu 3. Die Feuerwehr hat in der Anfangsphase des Einsatzes mit den ihr zur Verfügung stehenden Nachweismöglichkeiten eine Messung der Umluft durchgeführt und hierbei keine Schadstoffe nachweisen können. Ob und welche Nachweisungen durch die zuständigen Behörden, Untere Wasserbehörde und staatliches Umweltamt durchgeführt wurden, wird aus den bei diesen Dienststellen angeforderten Berichten hervorgehen. Zu 4 und 5 . Nach Eingang der angeforderten Berichte werden die Ergebnisse dem zuständigen Ausschuss vorgetragen. • Zu 6. Da es sich bei der Tätigkeit der Feuerwehr um einen Einsatz anlässlich eines Schadensfeuers gem. § 1 FSHGhandel!. kann eine Kostenpflicht des Betreibers der Anlage nicht dargestellt werden. Die Kosten werden somit. wie im FSHGvorgesehen, von der Allgemeinheit getragen. Zu 7. Während des Brandes bestand aufgrund der vorherrschenden Windzugrichtung und der Abstände zu den umliegenden Wald- und Grünflächen keine Gefahr für den Waldbestand. Während des Ereignisses wurden die gemäß Einsatzplanung vorgesehenen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und als Vorbeugung zur Verhinderung der Schädigung der Umwelt, in Abstimmung zwischen der Betriebsleitung und der Feuerwehr, umgesetzt . • C:\DOKUMENTE: UND EINSTELLUNGEN\lOO_2W\LOKALE E:INSTELLUNGEN\TEMP\ANTRAG ~DP REMONDIS.DOC FDP-Stadtratsfraktion Liberales Zentrum Bonner Str. 15 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 1 50374 Erftstadt , Antrag gemäß GO des Rates Betr.: Brand im VZEK in Erftstadt am 3.11.2005 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag, den ich hiermit namens und im Auftrag der FDP-Fraktion stelle, den zuständigen Gremien des Rates zu. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, einen umfassenden Bericht über den Schwelbrand im VZEK (3.11.2005) und seine Folgen vorzulegen. Dabei sollen folgende Punkte geklärt werden: • 1. Entspricht es den gesetzlichen Vorschriften, den Sperrmüll im VZEK im Freien zu lagern? 2. Wie lange sind diese in Brand geratenen 2500 Tonnen Sperrmüll dort nicht überdacht gelagert worden? 3. Welche Untersuchungen hat es während des Brandes und danach bezüglich der Luft- und Bodenverunreinigungen gegeben? 4. Liegen diese Untersuchungen der Verwaltung vor? 5. Wenn nein, wird die Verwaltung gebeten, die Berichte bei den entsprechenden Behörden anzufordern und den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu bringen. 6. Wer hat den Einsatz der Feuerwehr bezüglich der Lösch- und Aufräumarbeiten bezahlt? 7. Bestand während des Brandes eine Gefahr für den angrenzenden Waldbestand? -2 - Begründung: • In der Bevölkerung Erftstadts besteht die Befürchtung, dass auf Grund des Brandes Schadstoffe in die Luft und den Boden gelangt sind. In der Presse versuchte die Firmenleitung von Remondis die Bevölkerung zu beschwichtigen, dass es sich während des Brandes lediglich um eine normale Rauchentwicklung ohne schädliche Emissionen gehandelt habe. Das muss jedoch stark bezweifelt werden, wenn man sich die Materialien der Gegenstände ansieht, die zu den Abholterminen für Sperrmüll an die Straßen gestellten werden. Daher ist es wichtig, dass die detaillierten Berichte und die während des Brandes und danach durchgeführten Messungen den zuständigen Gremien des Rates vorgelegt werden. Mit freundliehen Grüßen Für die Fraktion {30- f!J U'ou;U- &(y&:'Jd~ Christiane ObIaden (Stadtverordnete) • Christiane Obladen Andie Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Carla Neisse-Hommelsheim Siegfried von Westerburgstr.13 50374 Erftstadt • • Sehr geehrte Frau Neisse-Hommelsheim, • mit Befremden habe ich bei der Durchsicht der Tagesordnungspunkte des Stadtentwicklungsausschusses (17.1.06) festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt - Antrag bzgl. Bericht über den Schwelbrand im VZEK am 3.11.2005 (A 8/0946) nicht auf der Agenda steht. Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung hatte ich ausdrücklich beantragt, dass dieser Tagesordnungspunkt erneut am 17.1.06 auf die Tagesordnung gesetzt wird, da die Verwaltung die von der FDP-Fraktion aufgeworfenen Fragen nicht in allen Punkten beantworten konnte. leider fand ich auch im Protokoll des letzten Ausschusses keinerlei Hinweis auf meinen unmissverständlich gestellten Antrag. Ich möchte Sie bitten, dieses Versäumnis nachzuholen und die Mitglieder des Ausschusses davon in Kenntnis zu setzen. Mit freundlichen Grüßen (Christiane Obladen) Kopie an: Herrn Bürgermeister Bösche Herrn Wirtz Von: An: Datum: Betreff: "Robert Bininda" <robert.bininda@mein-€rft-kreis.de> <bemd.kloesgen@erftstadt.de> 4.1.200611:07:28 Brand auf dem VZEK Gelände Sehr geehrter Herr Kloesgen. entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung Ihrer Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen den zutreffenden Aktenvemmerk. Im Übrigen wird das VZEK regelmäßig hinsichtlich einer möglichen erneuten Inanspruchnahme von Außenflächen zur lagerung von Abfällen -über das genehmigte Maß hinaus- überprüft. Derzeit sind keine Auffälligkeiten zu erkennen (Stand 12.12.2005). mfg R. Bininda • 70 Untere Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde Verrnerx Firma REMONDIS - Standort VZEK, Tonstraße, Erftstadt Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Köln vom 17.11.2005 genehmigter lagerung von Abfällen bezgl. nicht Datum 15.12.2005 Mein leichen 70/3 Aufgrund des o.g. Schreibens erfolgte am 09.12.2005 eine Ortsbesichtigung im VZEK durch Herrn Dr. Bininda und Herrn Appel von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Von Seiten der Firma REMONDIS nahmen die Herren Amann und Pipers an der Ortsbesichtigung teil. Auskunft Herr Appel Telefon 4711 Die vom Staatlichen Umweltamt Köln am 21.10.2005 und 03.11.2005 festgestellten nicht genehmigten Lagerungen von Abfallen waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung am 09.12.2005 insgesamt beseitigt. • Die im Eingangsbereich der AKEA·Anlage noch lagernden Kunststoffabfalle (Monofraktion) in Ballen ( ca. 200 cbm) werden in den nächsten Tagen wieder auf den dafür genehmigten Ballenlagerplatz umgelagert. Dieser Platz wurde durch das 8randereignis beschädigt und wird zur Zeit wieder herge- richtet. Eine Grundlage für die vern Staatlichen Umweltamt Köln angeregte Stilltegungs- und Beseitigungsverfügung ist damit nicht mehr gegeben. Appel Fax 2348 erteilt Staatliches Umweltamt Köln Steatncnes umweuann Hauptsteile Staatliches Umweltamt l(QIu Blumenthaistraße 33 50670 Köln Telefon (0221) 77 40 • 0 Fax (0221) 77 40·288 E-Mail poststelle@stua-k.nrw.de Köln Stadt Erftstadt Feuerwehr/Rettungsdienst z.Hd. Herrn Kliisgen Gustav-Heinemann-Straße 50374 Erftstadt Friedrich-Ebert-Allee 144 53113 Bonn (0228) 53 86·0 (0228) 23 03 37 1 poststelle@stua-k.nrw.de Herr Crommen (0221) 77 40·540 werner.crommen@stua-k,nrw.de • 370.1 32.2 23.15-Cr 30.11.2005 Betr.: Umweltschutz hier: Ilmmissionsschutz Stellungnahme Bezug: Ihr Schreiben vom 22.11.2005 (Anfrage zum Brand bei der Firma Rernondis am 03.11.2005) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Klösgcn, nachfolgend • möchte ich zu den im o.g. Schreiben aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Zu I) Grundsätzlich ist die Lagerung von Sperrmüll im Freien, d.h. auf unbefestigter dachter Fläche zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass boden- und wassergefährdende der Sperrmüllfraktion vorhanden sind, was im Regelfall auch zutrifft. und nicht überStoffe nicht in Zu 2) Wie bereits unter Punkt I erwähnt, besteht für den Botreiber keine Verpflichtung derartige Abfallfraktionen überdacht zulagem. Der Prozess der Selbstentzündung und des anschließenden Brandes wären durch eine Überdachung auch nicht verhindert worden. Grundsätzlich war der Lagerort des in Brand geratenen Sperrmülls genehmigungsrechtlich nicht abgedeckt. Dies ist eine unmittelbare Folge des Ablagerungsvcrbotes derartiger Abfalle auf Deponien ohne vorherige Behandlung (z.13. Mine. ralisierung durch Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage) und der damit einhergehenden zu geringen Verbrennungskapazitäten bei den MVA's. Als unmittelbare Folge gibt es derzeit einen "Rück.stau" von Abfallen bei Abfallverwerterbetricben. des Brandes führte die Feuerwehr der Stadt Erfistadt zeitnah überschlägige Luftschaddurch. Auffälligkelten oder gar Gefahren wurden dabei nicht festgestellt. Auch Umfcldüberprüfungcn durch meine Person als diensthabenden Streifendienstbeamten des Staatlichen Umweltamtes Köln ergaben keine besonderen Geruchswahrnehmungen im näheren und weiteren Umfeld der Anlage. Beschwerden seitens der Bevölkerung gingen während des Ereignisses nicht ein. Zu 3) Während stoffmessungen Außem"lb dor Dlensuolt: Bei dringenden Nachrichten Umwell-StrelfoflwagClfl (0171)2229496 OOor(0201)7144 88 (Nactuichlenund Berol,achaftazltntralo Enen) In Köln ab KOln·Hbf mil den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestolle Reichensporgorplatz In Bonn ab Bonn-Hbf mil den U-Bahnen 18, 63 und 68 bis Hallos'ello Deutsche Telekom S,UA Köln Seite 2 Hinsichtlich möglicher ßodenvcrunreinigungen durch kontaminiertes Löschwasser kann die Aussage getrofTen werden, dass durch rechtzeitiges Abschiebern von Rohrleitungen durch den Anlagcnbetreibcr sämtliches Löschwasser zurückgehalten werden konnte. Die Rückhaltung des Löschwassers in Verbindung mit einer anschließenden geziehen Reinigung lassen den Schluss zu, dass bis auf die Freisetzung der verbrennungstypischen ßrandgase für Mensch und Umwelt keine besondere Gefährdung bestanden hat. Mit freundliehen Im Auftrag • • Grüßen