Daten
Kommune
Inden
Größe
7,9 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
21.05.12, 20:31
Aktualisiert
21.05.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
37/2012
Datum
Planungsamt
02.05.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
03.05.2012
Rat
20.06.2012
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird insofern geändert, dass für die Grundstücke
Gemarkung Schophoven, Flur 9, Flurstück 125, 126, 136, 135, und 128 die Erschließung optimiert
wird. Entsprechend werden die überbaubaren Flächen angepasst.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1,
Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht
gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Begründung:
Im Rahmen der Parzellierung der Grundstücke im Änderungsbereich hat sich heraus gestellt, dass
teilweise nur ungünstig geschnittene Grundstücke entstehen würden. Da Grundstücke, die sehr groß
bzw. sehr tief sind, schlecht zu vermarkten sind, wurde die Parzellierung in Abstimmung mit RWE
in der dargestellten Form vorgenommen. Damit die Erschließung sichergestellt werden konnte, war
es erforderlich, den Stichweg zu verlängern. Das Erschließungssystem ist im Änderungsbereich
geringfügig verändert worden. Die Parzellierung wurde in der optimierten Form bereits ins Kataster
übernommen.
Um die geänderten Grundstückszuschnitte optimal bebauen zu können, müssen die überbaubaren
Flächen dem neuen Erschließungssystem angepasst werden.
Die Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da jetzt ein erster Bauantrag in dem Bereich vorgelegt wurde und in Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt das Bauvorhaben über eine Befreiung von den bisherigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig gemacht werden kann, ist der Bebauungsplan
anzupassen.
Das Abstimmungsgespräch mit der Bauordnung fand nach Versendung der Einladung zur Sitzung
statt. Da vor der Sommerpause keine Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –
entwicklung mehr anberaumt ist, wird die Sachlage als Tischvorlage in der Sitzung nachgereicht,
damit dem Bauherrn eine schnellstmögliche Bebauung des Grundstückes ermöglicht werden kann.