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Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,9 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
21.05.12, 20:31
Aktualisiert
21.05.12, 20:31
Beschlussvorlage (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 37/2012 Datum Planungsamt 02.05.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 03.05.2012 Rat 20.06.2012 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird insofern geändert, dass für die Grundstücke Gemarkung Schophoven, Flur 9, Flurstück 125, 126, 136, 135, und 128 die Erschließung optimiert wird. Entsprechend werden die überbaubaren Flächen angepasst. Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Begründung: Im Rahmen der Parzellierung der Grundstücke im Änderungsbereich hat sich heraus gestellt, dass teilweise nur ungünstig geschnittene Grundstücke entstehen würden. Da Grundstücke, die sehr groß bzw. sehr tief sind, schlecht zu vermarkten sind, wurde die Parzellierung in Abstimmung mit RWE in der dargestellten Form vorgenommen. Damit die Erschließung sichergestellt werden konnte, war es erforderlich, den Stichweg zu verlängern. Das Erschließungssystem ist im Änderungsbereich geringfügig verändert worden. Die Parzellierung wurde in der optimierten Form bereits ins Kataster übernommen. Um die geänderten Grundstückszuschnitte optimal bebauen zu können, müssen die überbaubaren Flächen dem neuen Erschließungssystem angepasst werden. Die Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da jetzt ein erster Bauantrag in dem Bereich vorgelegt wurde und in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt das Bauvorhaben über eine Befreiung von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig gemacht werden kann, ist der Bebauungsplan anzupassen. Das Abstimmungsgespräch mit der Bauordnung fand nach Versendung der Einladung zur Sitzung statt. Da vor der Sommerpause keine Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und – entwicklung mehr anberaumt ist, wird die Sachlage als Tischvorlage in der Sitzung nachgereicht, damit dem Bauherrn eine schnellstmögliche Bebauung des Grundstückes ermöglicht werden kann.