Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 12:04
Aktualisiert
07.03.13, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
39/2013
Erstellt am:
19.02.2013
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Rat
12
nö. Sitzung
Termin
X
12.03.2013
X
19.03.2013
Betreff
Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schulleitung, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt / der Rat beschließt, die Zustimmung zur Einrichtung
von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium, Pulheim für das Schuljahr 2013/2014 zu erteilen.
Vorlage Nr.: 39/2013 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium (GSG) hat als ein Ziel der weiteren Schulentwicklung erklärt, sich zukünftig
inklusiv aufstellen zu wollen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde. Von dort wird ebenfalls das ausdrückliche Ziel verfolgt, auch an der Schulform Gymnasium integrative
Klassen einrichten zu wollen. An Gymnasien in Nordrhein-Westfalen finden sich aktuell drei Umsetzungsmodelle in
der Durchführung inklusiver Angebote:
1. Einzelintegration / zielgleiche Förderung
2. Einzelintegration / zieldifferente Förderung
3. Integrative Lerngruppen / zieldifferente Förderung
Inklusion bedeutet grundsätzlich, jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen zu akzeptieren. Genauso,
wie sie/er ist. In einer inklusiven Gesellschaft wird aus dem Nebeneinander ein Miteinander und ein gemeinsamer
Alltag unabhängig von Förderbedarfen selbstverständlich. In Anlehnung an dieses Verständnis ist am GSG die
Einrichtung integrativer Lerngruppen als konsequente Form der Umsetzung und als ein wesentlicher Schritt hin zu
einer inklusiven Schule vorgesehen (s. Anlage 1, Antragschreiben des Schulleiters).
Im GSG ist die Möglichkeit dieses Entwicklungsprozess sehr ausführlich in einer offenen Diskussion erörtert worden. Hierzu ist professionelle Beratung hinzugezogen worden, um die interessierten Angehörigen der Schulgemeinschaft am GSG in diesen Prozess einzubinden.
Hierdurch ist bereits jetzt ein dichtes Netzwerk der zu Beteiligenden entstanden, die diesen Aspekt der schulischen
Entwicklung aus ihren unterschiedlichen Perspektiven beobachten und begleiten. Zu diesem Netzwerk zählen
Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes, der Universität zu Köln, der Regionalen Schulberatung beim
Rhein-Erft-Kreis sowie der Bezirksregierung. Bei erfolgreicher Umsetzung der integrativen Klassen wäre dieses
Netzwerk zu intensivieren und weiter auszubauen.
Die Verwaltung begrüßt diese angestrebte schulische Entwicklung. Sie ist ein erster Schritt in die Umsetzung der
Inklusion. Diese wird über kurz oder lang in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen sein. Im Vordergrund
steht aktuell sicherlich die Umsetzung im schulischen Bereich. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung auch unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu sehen. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren wird die für die
Schulträger relevanten Rahmenbedingungen vorgeben, die insbesondere für Kinder mit körperlichen Förderbedarfen umzusetzen sein werden. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt für die Kommunen als Schulträger, da hier
sehr genau überlegt werden muss, wie auch bauliche Kapazitäten dieser Entwicklung anzupassen sind.
Diese Bereiche sind durch die Einrichtung einer integrativen Klasse am GSG in der vorgesehenen Form nicht
berührt. Der Grund ist, dass zunächst Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die an einer Pulheimer
Grundschule das 4. Schuljahr besuchen, für eine Aufnahme in die integrative Klasse in Frage kommen. Weitere
Voraussetzung ist, dass von Elternseite aus der Antrag auf Wechsel des Förderortes gestellt wird. Zudem soll in
enger Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung und den jeweils abgebenden
Grundschulen sehr intensiv die Beratung mit den Eltern der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler geführt werden.
Als Ziel formuliert das GSG, zunächst die wohnortnahe Förderung dieser Kinder gemeinsam mit Mitschülerinnen
und Mitschüler aus den ehemaligen Grundschulklassen umzusetzen (s. Anlage 2, Grundzüge aus dem Konzeptpapier des GSG).
Vorlage Nr.: 39/2013 . Seite 3 / 3
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt als Schulträger ergeben sich auf Grund der zunächst vorgesehenen Schülerinnen und Schüler mit den o. g. Förderbedarfen nicht. Die Realisierung der genannten Förderbedarfe bedarf
keiner besonderen baulichen Maßnahmen. Es ist Angelegenheit des Landes bzw. der Bezirksregierung, die für die
inhaltliche Umsetzung der Förderbedarfe erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Dies ist von der
Schulaufsicht ausdrücklich zugesichert worden.
Die Schulkonferenz des GSG hat in ihrer Sitzung am 06.12.2012 vom Grundsatz her der Einrichtung der Integrativen Klassen am GSG zugestimmt. Die Bezirksregierung hat ebenfalls Zustimmung zur Einrichtung dieser Klassen
konkret in Aussicht gestellt. Im Rahmen des förmlichen Verfahrens ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, diese auszusprechen. Die Verwaltung bittet, dies bereits im Rahmen der
Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 12.03.2013 zu tun. Dies böte der Schulleitung die Möglichkeit, unter dem Vorbehalt der endgültigen Ratsentscheidung die Zustimmung des Schulträgers
frühzeitig signalisieren zu können.
Der Antrag der Schulleitung bezieht sich ausdrücklich und ausschließlich auf das kommende Schuljahr 2013/2014.
Es bleibt der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten, wie sich hiernach die weitere Entwicklung darstellen
wird.