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Beschlussvorlage (Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 12:04
Aktualisiert
07.03.13, 12:04
Beschlussvorlage (Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim) Beschlussvorlage (Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim) Beschlussvorlage (Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 39/2013 Erstellt am: 19.02.2013 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Rat 12 nö. Sitzung Termin X 12.03.2013 X 19.03.2013 Betreff Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Schulleitung, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt / der Rat beschließt, die Zustimmung zur Einrichtung von integrativen Klassen am Geschwister-Scholl-Gymnasium, Pulheim für das Schuljahr 2013/2014 zu erteilen. Vorlage Nr.: 39/2013 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Das Geschwister-Scholl-Gymnasium (GSG) hat als ein Ziel der weiteren Schulentwicklung erklärt, sich zukünftig inklusiv aufstellen zu wollen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde. Von dort wird ebenfalls das ausdrückliche Ziel verfolgt, auch an der Schulform Gymnasium integrative Klassen einrichten zu wollen. An Gymnasien in Nordrhein-Westfalen finden sich aktuell drei Umsetzungsmodelle in der Durchführung inklusiver Angebote: 1. Einzelintegration / zielgleiche Förderung 2. Einzelintegration / zieldifferente Förderung 3. Integrative Lerngruppen / zieldifferente Förderung Inklusion bedeutet grundsätzlich, jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen zu akzeptieren. Genauso, wie sie/er ist. In einer inklusiven Gesellschaft wird aus dem Nebeneinander ein Miteinander und ein gemeinsamer Alltag unabhängig von Förderbedarfen selbstverständlich. In Anlehnung an dieses Verständnis ist am GSG die Einrichtung integrativer Lerngruppen als konsequente Form der Umsetzung und als ein wesentlicher Schritt hin zu einer inklusiven Schule vorgesehen (s. Anlage 1, Antragschreiben des Schulleiters). Im GSG ist die Möglichkeit dieses Entwicklungsprozess sehr ausführlich in einer offenen Diskussion erörtert worden. Hierzu ist professionelle Beratung hinzugezogen worden, um die interessierten Angehörigen der Schulgemeinschaft am GSG in diesen Prozess einzubinden. Hierdurch ist bereits jetzt ein dichtes Netzwerk der zu Beteiligenden entstanden, die diesen Aspekt der schulischen Entwicklung aus ihren unterschiedlichen Perspektiven beobachten und begleiten. Zu diesem Netzwerk zählen Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes, der Universität zu Köln, der Regionalen Schulberatung beim Rhein-Erft-Kreis sowie der Bezirksregierung. Bei erfolgreicher Umsetzung der integrativen Klassen wäre dieses Netzwerk zu intensivieren und weiter auszubauen. Die Verwaltung begrüßt diese angestrebte schulische Entwicklung. Sie ist ein erster Schritt in die Umsetzung der Inklusion. Diese wird über kurz oder lang in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen sein. Im Vordergrund steht aktuell sicherlich die Umsetzung im schulischen Bereich. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung auch unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu sehen. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren wird die für die Schulträger relevanten Rahmenbedingungen vorgeben, die insbesondere für Kinder mit körperlichen Förderbedarfen umzusetzen sein werden. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt für die Kommunen als Schulträger, da hier sehr genau überlegt werden muss, wie auch bauliche Kapazitäten dieser Entwicklung anzupassen sind. Diese Bereiche sind durch die Einrichtung einer integrativen Klasse am GSG in der vorgesehenen Form nicht berührt. Der Grund ist, dass zunächst Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die an einer Pulheimer Grundschule das 4. Schuljahr besuchen, für eine Aufnahme in die integrative Klasse in Frage kommen. Weitere Voraussetzung ist, dass von Elternseite aus der Antrag auf Wechsel des Förderortes gestellt wird. Zudem soll in enger Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung und den jeweils abgebenden Grundschulen sehr intensiv die Beratung mit den Eltern der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler geführt werden. Als Ziel formuliert das GSG, zunächst die wohnortnahe Förderung dieser Kinder gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschüler aus den ehemaligen Grundschulklassen umzusetzen (s. Anlage 2, Grundzüge aus dem Konzeptpapier des GSG). Vorlage Nr.: 39/2013 . Seite 3 / 3 Finanzielle Auswirkungen für die Stadt als Schulträger ergeben sich auf Grund der zunächst vorgesehenen Schülerinnen und Schüler mit den o. g. Förderbedarfen nicht. Die Realisierung der genannten Förderbedarfe bedarf keiner besonderen baulichen Maßnahmen. Es ist Angelegenheit des Landes bzw. der Bezirksregierung, die für die inhaltliche Umsetzung der Förderbedarfe erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Dies ist von der Schulaufsicht ausdrücklich zugesichert worden. Die Schulkonferenz des GSG hat in ihrer Sitzung am 06.12.2012 vom Grundsatz her der Einrichtung der Integrativen Klassen am GSG zugestimmt. Die Bezirksregierung hat ebenfalls Zustimmung zur Einrichtung dieser Klassen konkret in Aussicht gestellt. Im Rahmen des förmlichen Verfahrens ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, diese auszusprechen. Die Verwaltung bittet, dies bereits im Rahmen der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 12.03.2013 zu tun. Dies böte der Schulleitung die Möglichkeit, unter dem Vorbehalt der endgültigen Ratsentscheidung die Zustimmung des Schulträgers frühzeitig signalisieren zu können. Der Antrag der Schulleitung bezieht sich ausdrücklich und ausschließlich auf das kommende Schuljahr 2013/2014. Es bleibt der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten, wie sich hiernach die weitere Entwicklung darstellen wird.