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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 39/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,9 MB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 12:04
Aktualisiert
07.03.13, 12:04
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 39/2013) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 39/2013) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 39/2013) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 39/2013) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 39/2013)

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Inhalt der Datei

Stadt /.8ß im 2.Tt/oo/l Sekretariat Bürgermeistbr 1 8. rEB, 2013 Geschwister-Sch oll -Gymnasium fundierte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz Geschwister-Scholl-Gymnasium . Hackenbroicher Straße 66 a . 50259 Pulheim Stadt Pulheim Hackenbroicher Straße 66 a Herrn Bürgermeister Frank Keppeler 50259 Pulheim Rathaus der Stadt Pulheim lel. 02238-96544-0 50259 Pulheim Fax 02238-96544-24 buero@scholl-gymnasium,de www,scholl-gymnasium.de 14.82.2013 Seite 1 / 1 Antrag auf Genehmigung der Einrichtung einer integrativen Klasse für den gemeinsamen Unterricht (GU)von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf am Geschwister-Schol l-Gym nasi um Sehr geehrter Herr Keppeler, gemäß dem Beschluss der Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums vom 6. Dezember 2012beantrage ich hiermit die Genehmigung zur Einrichtung einer integrativen Klasse für den gemeinsamen Unterricht (GU) von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zum Schuljahr201312014 gemäß Schulgese2 NRW S 20 und derVerordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke $ 37. lch möchte Sie bitten, die hierfür notwendigen Beschlüsse der Ratsgremien zu veranlassen. Gi,TESIEGEL rönognuxc Selbstverständlich stehe ich den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Eine ausführliche Begründung zur Einrichtung einer GU-Klasse am Geschwister-Scholl-Gymnasium liegt diesem Antrag bei. Mit freundlichen Grüßen lt 4,' t/ / J^q5n-SfHULE Andreas Niessen, Schulleiter gAfZ f:!"*iilli:;1','il;;* Anlage [ine Schule der 5TAilT PULilTIM www.pulheim.de *, Geschwister-Scholl -Gymnasium fundierte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz Begründung zum Antrag auf Genehmigung der Einrichtung einer integrativen Klasse für den gemeinsamen Unterricht (GU)von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf am Geschwister-Scholl-Gymnasium vom 9, Februar 2013 Pulheim, den 9. Februar 2013 Die Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums hat in ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2012 mehrheitlich für die Einrichtung einer integrativen Klasse mit gemeinsamem Unterricht für Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zum Schuljahr 201312014 gestimmt. Diesem Beschluss ist ein mehrmonatiger Diskussions- und Meinungsfindungsprozess vorausgegangen, in den das Kollegium, die Schüler- und Elternschaft, die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln sowie externe Expertinnen und Experten von Beginn an eingebunden waren. Der Prozess der Diskussion und Meinungsfindung Gemäß dem Auftrag der Oberen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung hinsichtlich der Einrichtung integrativer Lerngruppen mit zieldifferent zu fördernden Schülerinnen und Schülern auch an den Gymnasien habe ich diese Frage im Frühjahr 2012in den schulischen Gremien zur Diskussion gestellt. Um eine Entscheidung verantwortungsvoll und fundiert treffen zu können, ist im Auftrag der Lehrerkonferenz eine Offene Expertengruppe unter dem Titel ,,Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule" eingerichtet worden. Diese Gruppe bestand von Beginn an aus Mitgliedern des Kollegiums sowie der Schüler- und Elternschaft. Beratend teilgenommen haben die Leiterin des Kompetenzzentrums für sonderpädagogischen Förderung (KsF), Frau Ursula Kellermann sowie die Beauftragte der Bezirksregierung Köln für die lnklusion an Gymnasien, Frau Katrin Buter, Die Offene Expertengruppe ist seit ihrer Einrichtung am 9. Mäz 2012bis dato sechs mal zu jeweils zwei- bis dreistündigen Sitzungen zusammengekommen. Darüber hinaus hat die Schule am 21 . August 2012 einen ganztägigen Fortbildungstag veranstaltet, an dem neben den oben genannten schulischen Gruppen auch zahlreiche Expertinnen und Experten aus verschiedenen lnstitutionen (u. a. Gesamtschule Holweide, Jugendhilfe, Regionale Schulberatung, Bezirksregierung Köln, Therapeuten aus dem Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie) teilgenommen haben. Zudem haben im Jahr 2012 verschiedene schulinterne Diskussionsforen staitgefunden, um über die Offene Expertenrunde hinaus den Mitgliedern der schulischen Gremien die Möglichkeit zu geben, sich über den Fortgang des Diskussions- und Meinungsfindungsprozesses zu informieren und sich in diesen aktiv einzubringen, Eingeflossen sind in diesen Prozess die lnformationen aus der Kooperation der Schule mit verschiedenen lnstitutionen, die Erkenntnisse aus der Teilnahme an Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema lnklusion sowie die Hospitationen von Mitgliedern der Offenen Expertengruppe an Schulen, die bereits über mehrjährige Er-fahrung im GU verfügen (Gesamtschule Köln-Holweide, Gesamtschule Nettetal, Kath. Grundschule An der Kopfbuche PulheimStommeln). Die Rahmenbedingungen und Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht in integrativen Klas- sen an Gymnasien Bislang ist die zieldifferente Beschulung von Kindern und Jugendlichen im gemeinsamen Unterricht an Gymnasien in NRW noch nicht weit verbreitet, Zieldifferent bedeutet hier, dass Schülerinnen und Schü- Geschwister-Scho11 -Gymnasium fundierte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz ler mit besonderem Förderbedarf nach den Richtlinien und Lehrplänen der Förderschule (entsprechend dem jeweiligen Förderbedarf) unterrichtet werden und nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen des Gymnasiums. Dies bedeutet unter anderem, dass nicht die Abschlüsse der gymnasialen Laufbahn angestrebt werden und somit andere Maßstäbe der Leistungsmessung angewendet werden. Gegenüber der zielgleichen bzw, zieldifferenten Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird eine integrative Klasse im Gemeinsamen Unterricht aus vier bis sechs Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gebildet. Gegenüber dem in gymnasialen Klassen üblichen Klassenfrequenzrichtwert von 28 wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer integrativen Klasse auf insgesamt ca.25 begrenzt, so dass eine insgesamt intensivere Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler möglich ist. Pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhält die Schule ein Stundenkontingent von ca. 3 Stunden für eine sonderpädagogische Lehrkraft. Somit ist gewährleistet, dass die Klasse in einem Teil der Wochenstunden gemeinsam von einer Lehrkraft des Gymnasiums und einer sonderpädagogischen Lehrkraft betreut wird. Zusätzlich erhält die Schule 0,1 Stellenanteil pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, so dass bei angenommenen 5 Kindern der Schule eine weitere halbe Stelle zusteht. Dieses zusätzliche Lehrerstundenkontingent wird für individuelle Förderung, Unterrichtsvorbereitung, Teamzeiten und Doppelbesetzungen in der integrativen Klasse venruendet. Es ist beabsichtigt, den Klassenraum der integrativen Klasse so auszuwählen, dass je nach Lern- bzw. Unterrichtssituation ein Differenzierungsraum in der Nähe genutzt werden kann. Je nach Größe des Raumes ist auch die Abtrennung eines Lernbereichs im Klassenraum selbst, beispielsweise durch mobile Trennwände, denkbar. Selbstverständlich steht ein etwaiger Differenzierungsraum je nach Bedarf und Situation auch anderen Lerngruppen zur Verfügung. Aufgrund der Tatsache, dass zum Ende des Schuljahres 201212013 der doppelte Abiturjahrgang die Schule verlässt, kann dieser zusätzliche Raumbedarf durch die vorhandenen Räumlichkeiten abgedeckt werden. Gründe für die Entscheidung der Schule zur Einrichtung der integrativen Klasse Für die Entscheidung der Schule, zum Schuljahr 201312014 eine integrative Klasse einzurichten, waren gleich mehrere Gründe ausschlaggebend. 1. Personelle Ressourcen, 2. Gegenüber der Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mii sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Ausstattung mit personellen Ressourcen bei der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe ungleich besser. Das zusätzliche Stundenkontingent für die Regelschullehrkräfte ermöglicht eine professionellere und intensivere pädagogische Arbeit. Vor allem aber die Tatsache, dass mit Einrichtung der integrativen Klasse eine sonderpädagoglsche Lehrkraft mit einem Großteil ihres Deputats am Geschwister-Scholl-Gymnasium arbeiten wird, ist nach Einschätzung der Schulleitung und der Offenen Expertengruppe ein wichtiges Argument. Auf diese Weise ist von Beginn an der Wissens- und Kompetenztransfer innerhalb des Kollegiums gewährleistet - ein Umstand, der bei der stundenweisen Einzelbetreuung des einen oder anderen Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer beliebigen Regelklasse nicht sicher gestellt wäre. Angesichts der Tatsache, dass gemäß der Absicht der Landesregierung, den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Wahl der Schulform frei zu stellen, in Zukunft ohnehin enl sprechende Schülerinnen und Schüler am GSG zu enruarten sind, ist die frühzeitige Bindung einer sonderpädagogischen Lehrkraft an die Schule von Vorteil. Bereitschaft und Kompetenz des Kollegiums . Ca.25 Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter/innen der Schule haben bereits ihre Bereitschaft erklärt, im gemeinsamen Unterricht zu arbeiten, Geschwister-Scholl -Gymn asium fundierte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz das Team der integrativen Klasse zu unterstützen, an der Konzeptentwicklung mitzuarbeiten und an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Somit ist die personelle Besetzung der integrativen Klasse mit Beginn des Schuljahres201312014 sicher gestellt. Die Lehrkräfte, die im Schuljahr 201312014 in derdann einzurichtenden integrativen Klasse arbeiten werden, können bereits jetzt Fortbildungen im Bereich des individualisierten Lernens in Anspruch nehmen. Sie werden dabei von Mitgliedern des Beratungsteams am Geschwister-Scholl-Gymnasium unterstützt. 3. Vernetzung innerhalb der Pulheimer Bildungslandschaft. Durch die Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF) / Förderschule Brauweiler sind im Bereich der sonderpädagogischen Förderung alle Pulheimer Schulen miteinander vernetzt. Dies bedeutet konkret, dass Grundschulen und weiterführende Schulen gemeinsam mit den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf über den jeweils optimalen Förderort nach Verlassen der Grundschule beraten. Alle Beteiligten werden dabeivon den Expertinnen und Experten des KsF unterstützt und beraten. lm Hinblick auf die Einrichtung der integrativen Klasse am GeschwisterScholl-Gymnasium heißt dies konkret, dass ca. 4 bis 6 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von den Pulheimer Grundschulen gemeinsam mit jeweils einigen ihrer bisherigen Klassenkamerad/innen eine Lerngruppe am GSG bilden werden. Somit ist für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die soziale Einbindung und Kontinuität als wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Lern- und Entwicklungsprozesse über die Grundschule hinaus gewährleistet, 4, Vielfältige Unterstützung durch (externe) Expertinnen und Experten bzw. lnstitutionen. Bereits jetzt arbeitet das Geschwister-Scholl-Gymnasium in den Bereichen Schulentwicklung, individuelle Förderung, Krisenintervention und psycho-soziale Beratung mlt einer Reihe von externen Expertinnen und Experten bzw. lnstitutionen zusammen, Hierzu gehören die Jugendhilfe, die Regionale Schulberatung, derAllgemeine Soziale Dienst, das Hochbegabtenzentrum Rheinland, die Bezirksregierung Köln und einige andere mehr. Zudem ist eine Kooperation mit dem Lehrstuhl von Frau Prof. Dr, Ziemen (Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Köln, Department Heilpädagogik und Rehabilitation) angebahnt. Hierbei werden Studierende die pädagogische Arbeit in der integrativen Klasse wissenschaftlich begleiten. Gründe für die Einrichtung einer integrativen Klasse am GSG aus Sicht des Schulträgers Auch aus der Sicht des Schulträgers sprechen mehrere Gründe dafür, zum nächst möglichen Zeitpunkt eine integrative Klasse am Geschwister-scholl-Gymnasium einzurichten. 1. lnklusive 2, Entwicklung der Pulheimer Schullandschaft. Die Einrichtung einer integrativen Klasse am GSG kann als Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Pulheimer Schullandschaft gesehen werden. Neben der Gemeinschaftshauptschule Pulheim wird das GSG dann die zweite weiter führende Schule in Pulheim mit gemeinsamem Unterricht sein. Somit werden die Möglichkeiten einer wohnortnahen Beschulung von Kindern und Jugendlichen nach dem Ende der Grundschulzeit ausgeweitet werden können. Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen, dem KsF und den weiter führenden Schulen können damit gemäß dem Konzept der Pulheimer Bildungslandschaft die individuellen Lernbiographien der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf so optimal wie möglich begleitet werden. Kostenneutralität. Durch die Einrichtung einer integrativen Klasse am GSG entstehen für den Schulträger keinerlei zusätzliche Kosten, zumal diese Klasse aller Voraussicht nach nur einmalig gebildet werden kann (s. u.). Die notwendigen Raumressourcen stehen ab dem Schuljahr Geschwister-Schol l-Gymn asium fund;erte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz 201312014 zur Verfügung, da mit der Umstellung auf das achtjährige Gymnasium ein doppelter Abiturjahrgang die Schule verlässt und somit die Schülerzahl und damit auch der Raumbedarf dauerhaft geringer sein wird. Die vorzuhaltenden räumlichen Möglichkeiten für eine zeitweise Differenzierung auch außerhalb des eigentlichen Klassenraums werden nicht exklusiv für die integrative Klasse geschaffen, sondern stehen selbstverständlich auch Schülerinnen und Schülern aus anderen Klassen und Lerngruppen zur Verfügung. Da der Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung im Bereich ,,Lernen" bzw. ,,emotional-soziale Entwicklung" liegen wird, sind zunächst keine baulichen Veränderungen erforderlich. Da die Kosten für das zusätzliche Personal vom Land NRW getragen werden, ist die Einrichtung der integrativen Klasse am GSG aus Sicht des Schulträgers kostenneutral. 3. Synergieeffekte im Hinblick auf den geplanten Umbau des Schulzentrums. Die im Rahmen der integrativen Klasse zu gewinnenden Erfahrungen sollen für die gesamte Schule nutzbar gemacht werden, Neben den pädagogischen und didaktisch-methodischen Erkenntnissen zählt hierzu auch die Frage, wie bei dem bevorstehenden Umbau des Schulzentrums auch die Erfordernisse einer inklusiven Schule zu berücksichtigen sind. Um hier falsche oder unnötige lnvestitionen zu vermeiden und Synergieeffekte zuntfizen, erscheint es sinnvoll, die Erfahrungen aus dem gemeinsamen Unterricht von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bereits in der so genannten ,,Phase Null" in den Planungsprozess einzubeziehen, Ausblick Mit dem in Vorbereitung befindlichen 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird die NRW-Landesregierung die Umsetzung der Grundsätze der lnklusion bzw. der UN-Behindertenrechts-Konvention im nordrheinwestfälischen Schulsystem vornehmen, Seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist angekündigt, dass mit der bevorstehenden Novellierung des Schulgesetzes der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlichen an Regelschulen in Form spezieller integrativer Klassen keinen Bestand haben wird. Somit ist derzeit davon auszugehen, dass am GeschwisterScholl-Gymnasium eine integrative Klasse in der oben beschriebenen Form aller Voraussicht nach nur im Schuljahr 2013/2014 eingerichtet und dann bis zum Ende der Sekundarstufe I (= 6.se g)fortgeführt werden kann. Für die Jahre danach ist zu erwarten, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf flächendeckend in den Regelklassen beschult werden. Noch offen ist, inwiefern die personelle Ausstattung für den gemeinsamen Unterricht dann noch ähnlich umfassend sein werden wie jetzt für die integrative Klasse in Aussicht gestellt. Für die Entwicklung des Geschwister-scholl-Gymnasiums hin zu einer inklusiven Schule bedeutet dies, dass die integrative Klasse in mehrfacher Hinsicht als Katalysator anzusehen ist. Dies gilt für die Kompetenzen im Bereich Sonderpädagogik ebenso wie für die Entwicklungsbereiche Teamarbeit und Kooperation, Unterricht und individuelle Förderung sowie die organisatorischen Strukturen der Schule, lnsofern bleibt festzuhalten, dass die integrative Klasse am Geschwister-Scholl aus pädagogischen und aus systemischen Gründen ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer inklusiven Schule ist. Pulheim, im Februar 2013 o#,^,^Mf"hureiter