Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,9 MB
Datum
19.03.2013
Erstellt
07.03.13, 12:04
Aktualisiert
07.03.13, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt
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im
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Sekretariat Bürgermeistbr
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2013
Geschwister-Sch oll -Gymnasium
fundierte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz
Geschwister-Scholl-Gymnasium . Hackenbroicher Straße 66 a . 50259 Pulheim
Stadt Pulheim
Hackenbroicher Straße 66 a
Herrn Bürgermeister Frank Keppeler
50259 Pulheim
Rathaus der Stadt Pulheim
lel.
02238-96544-0
50259 Pulheim
Fax
02238-96544-24
buero@scholl-gymnasium,de
www,scholl-gymnasium.de
14.82.2013
Seite 1 /
1
Antrag auf Genehmigung der Einrichtung einer integrativen Klasse für den
gemeinsamen Unterricht (GU)von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen
Förderbedarf am Geschwister-Schol l-Gym nasi um
Sehr geehrter Herr Keppeler,
gemäß dem Beschluss der Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
vom 6.
Dezember 2012beantrage ich hiermit die Genehmigung zur Einrichtung einer integrativen
Klasse für den gemeinsamen Unterricht (GU) von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem
Förderbedarf zum Schuljahr201312014 gemäß Schulgese2 NRW S 20 und derVerordnung
über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke $ 37.
lch möchte Sie bitten, die hierfür notwendigen Beschlüsse der Ratsgremien zu veranlassen.
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Selbstverständlich stehe ich den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates für die
Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Eine ausführliche Begründung zur Einrichtung einer
GU-Klasse am Geschwister-Scholl-Gymnasium liegt diesem Antrag bei.
Mit freundlichen Grüßen
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Andreas Niessen, Schulleiter
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Anlage
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Geschwister-Scholl -Gymnasium
fundierte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz
Begründung zum Antrag auf Genehmigung der Einrichtung einer integrativen Klasse für den gemeinsamen Unterricht (GU)von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf am
Geschwister-Scholl-Gymnasium vom 9, Februar 2013
Pulheim, den 9. Februar 2013
Die Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums hat in ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2012
mehrheitlich für die Einrichtung einer integrativen Klasse mit gemeinsamem Unterricht für Kinder mit
und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zum Schuljahr 201312014 gestimmt. Diesem Beschluss
ist ein mehrmonatiger Diskussions- und Meinungsfindungsprozess vorausgegangen, in den das Kollegium, die Schüler- und Elternschaft, die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln sowie externe Expertinnen und Experten von Beginn an eingebunden waren.
Der Prozess der Diskussion und Meinungsfindung
Gemäß dem Auftrag der Oberen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung hinsichtlich der Einrichtung
integrativer Lerngruppen mit zieldifferent zu fördernden Schülerinnen und Schülern auch an den Gymnasien habe ich diese Frage im Frühjahr 2012in den schulischen Gremien zur Diskussion gestellt. Um
eine Entscheidung verantwortungsvoll und fundiert treffen zu können, ist im Auftrag der Lehrerkonferenz
eine Offene Expertengruppe unter dem Titel ,,Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule" eingerichtet worden. Diese Gruppe bestand von Beginn an aus Mitgliedern des Kollegiums sowie der Schüler- und Elternschaft. Beratend teilgenommen haben die Leiterin des Kompetenzzentrums für sonderpädagogischen Förderung (KsF), Frau Ursula Kellermann sowie die Beauftragte der Bezirksregierung
Köln für die lnklusion an Gymnasien, Frau Katrin Buter, Die Offene Expertengruppe ist seit ihrer Einrichtung am 9. Mäz 2012bis dato sechs mal zu jeweils zwei- bis dreistündigen Sitzungen zusammengekommen. Darüber hinaus hat die Schule am 21 . August 2012 einen ganztägigen Fortbildungstag veranstaltet, an dem neben den oben genannten schulischen Gruppen auch zahlreiche Expertinnen und Experten aus verschiedenen lnstitutionen (u. a. Gesamtschule Holweide, Jugendhilfe, Regionale Schulberatung, Bezirksregierung Köln, Therapeuten aus dem Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie) teilgenommen haben. Zudem haben im Jahr 2012 verschiedene schulinterne Diskussionsforen staitgefunden, um über die Offene Expertenrunde hinaus den Mitgliedern der schulischen Gremien die Möglichkeit zu geben, sich über den Fortgang des Diskussions- und Meinungsfindungsprozesses zu informieren und sich in diesen aktiv einzubringen, Eingeflossen sind in diesen Prozess die lnformationen aus
der Kooperation der Schule mit verschiedenen lnstitutionen, die Erkenntnisse aus der Teilnahme an
Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema lnklusion sowie die Hospitationen von Mitgliedern der Offenen Expertengruppe an Schulen, die bereits über mehrjährige Er-fahrung im GU verfügen
(Gesamtschule Köln-Holweide, Gesamtschule Nettetal, Kath. Grundschule An der Kopfbuche PulheimStommeln).
Die Rahmenbedingungen und Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht in integrativen Klas-
sen an Gymnasien
Bislang ist die zieldifferente Beschulung von Kindern und Jugendlichen im gemeinsamen Unterricht an
Gymnasien in NRW noch nicht weit verbreitet, Zieldifferent bedeutet hier, dass Schülerinnen und Schü-
Geschwister-Scho11 -Gymnasium
fundierte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz
ler mit besonderem Förderbedarf nach den Richtlinien und Lehrplänen der Förderschule (entsprechend
dem jeweiligen Förderbedarf) unterrichtet werden und nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen des
Gymnasiums. Dies bedeutet unter anderem, dass nicht die Abschlüsse der gymnasialen Laufbahn angestrebt werden und somit andere Maßstäbe der Leistungsmessung angewendet werden. Gegenüber
der zielgleichen bzw, zieldifferenten Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird eine integrative Klasse im Gemeinsamen Unterricht aus vier bis sechs
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gebildet. Gegenüber dem in gymnasialen Klassen üblichen Klassenfrequenzrichtwert von 28 wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler
in einer integrativen Klasse auf insgesamt ca.25 begrenzt, so dass eine insgesamt intensivere Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler möglich ist. Pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhält die Schule ein Stundenkontingent von ca. 3 Stunden für eine sonderpädagogische
Lehrkraft. Somit ist gewährleistet, dass die Klasse in einem Teil der Wochenstunden gemeinsam von
einer Lehrkraft des Gymnasiums und einer sonderpädagogischen Lehrkraft betreut wird. Zusätzlich
erhält die Schule 0,1 Stellenanteil pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, so dass bei angenommenen 5 Kindern der Schule eine weitere halbe Stelle zusteht. Dieses zusätzliche Lehrerstundenkontingent wird für individuelle Förderung, Unterrichtsvorbereitung, Teamzeiten und Doppelbesetzungen in der integrativen Klasse venruendet.
Es ist beabsichtigt, den Klassenraum der integrativen Klasse so auszuwählen, dass je nach Lern- bzw.
Unterrichtssituation ein Differenzierungsraum in der Nähe genutzt werden kann. Je nach Größe des
Raumes ist auch die Abtrennung eines Lernbereichs im Klassenraum selbst, beispielsweise durch mobile Trennwände, denkbar. Selbstverständlich steht ein etwaiger Differenzierungsraum je nach Bedarf
und Situation auch anderen Lerngruppen zur Verfügung. Aufgrund der Tatsache, dass zum Ende des
Schuljahres 201212013 der doppelte Abiturjahrgang die Schule verlässt, kann dieser zusätzliche Raumbedarf durch die vorhandenen Räumlichkeiten abgedeckt werden.
Gründe für die Entscheidung der Schule zur Einrichtung der integrativen Klasse
Für die Entscheidung der Schule, zum Schuljahr 201312014 eine integrative Klasse einzurichten, waren
gleich mehrere Gründe ausschlaggebend.
1. Personelle Ressourcen,
2.
Gegenüber der Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mii sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Ausstattung mit personellen Ressourcen bei der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe ungleich besser. Das zusätzliche Stundenkontingent für die Regelschullehrkräfte ermöglicht eine professionellere und intensivere pädagogische Arbeit. Vor allem
aber die Tatsache, dass mit Einrichtung der integrativen Klasse eine sonderpädagoglsche Lehrkraft
mit einem Großteil ihres Deputats am Geschwister-Scholl-Gymnasium arbeiten wird, ist nach Einschätzung der Schulleitung und der Offenen Expertengruppe ein wichtiges Argument. Auf diese
Weise ist von Beginn an der Wissens- und Kompetenztransfer innerhalb des Kollegiums gewährleistet - ein Umstand, der bei der stundenweisen Einzelbetreuung des einen oder anderen Schülers
mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer beliebigen Regelklasse nicht sicher gestellt wäre.
Angesichts der Tatsache, dass gemäß der Absicht der Landesregierung, den Eltern von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf die Wahl der Schulform frei zu stellen, in Zukunft ohnehin enl
sprechende Schülerinnen und Schüler am GSG zu enruarten sind, ist die frühzeitige Bindung einer
sonderpädagogischen Lehrkraft an die Schule von Vorteil.
Bereitschaft und Kompetenz des Kollegiums . Ca.25 Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter/innen der Schule haben bereits ihre Bereitschaft erklärt, im gemeinsamen Unterricht zu arbeiten,
Geschwister-Scholl -Gymn asium
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das Team der integrativen Klasse zu unterstützen, an der Konzeptentwicklung mitzuarbeiten und an
entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Somit ist die personelle Besetzung der integrativen Klasse mit Beginn des Schuljahres201312014 sicher gestellt. Die Lehrkräfte, die im
Schuljahr 201312014 in derdann einzurichtenden integrativen Klasse arbeiten werden, können bereits jetzt Fortbildungen im Bereich des individualisierten Lernens in Anspruch nehmen. Sie werden
dabei von Mitgliedern des Beratungsteams am Geschwister-Scholl-Gymnasium unterstützt.
3.
Vernetzung innerhalb der Pulheimer Bildungslandschaft. Durch die Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF) / Förderschule Brauweiler sind im Bereich
der sonderpädagogischen Förderung alle Pulheimer Schulen miteinander vernetzt. Dies bedeutet
konkret, dass Grundschulen und weiterführende Schulen gemeinsam mit den Eltern von Kindern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf über den jeweils optimalen Förderort nach Verlassen der
Grundschule beraten. Alle Beteiligten werden dabeivon den Expertinnen und Experten des KsF unterstützt und beraten. lm Hinblick auf die Einrichtung der integrativen Klasse am GeschwisterScholl-Gymnasium heißt dies konkret, dass ca. 4 bis 6 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von den Pulheimer Grundschulen gemeinsam mit jeweils einigen ihrer bisherigen Klassenkamerad/innen eine Lerngruppe am GSG bilden werden. Somit ist für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die soziale Einbindung und Kontinuität
als wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Lern- und Entwicklungsprozesse über die Grundschule hinaus gewährleistet,
4,
Vielfältige Unterstützung durch (externe) Expertinnen und Experten bzw. lnstitutionen. Bereits jetzt arbeitet das Geschwister-Scholl-Gymnasium in den Bereichen Schulentwicklung, individuelle Förderung, Krisenintervention und psycho-soziale Beratung mlt einer Reihe von externen
Expertinnen und Experten bzw. lnstitutionen zusammen, Hierzu gehören die Jugendhilfe, die Regionale Schulberatung, derAllgemeine Soziale Dienst, das Hochbegabtenzentrum Rheinland, die
Bezirksregierung Köln und einige andere mehr. Zudem ist eine Kooperation mit dem Lehrstuhl von
Frau Prof. Dr, Ziemen (Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Köln, Department Heilpädagogik und Rehabilitation) angebahnt. Hierbei werden Studierende die pädagogische Arbeit in der
integrativen Klasse wissenschaftlich begleiten.
Gründe für die Einrichtung einer integrativen Klasse am GSG aus Sicht des Schulträgers
Auch aus der Sicht des Schulträgers sprechen mehrere Gründe dafür, zum nächst möglichen Zeitpunkt
eine integrative Klasse am Geschwister-scholl-Gymnasium einzurichten.
1. lnklusive
2,
Entwicklung der Pulheimer Schullandschaft. Die Einrichtung einer integrativen Klasse
am GSG kann als Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Pulheimer Schullandschaft gesehen werden. Neben der Gemeinschaftshauptschule Pulheim wird das GSG dann die zweite weiter führende Schule in Pulheim mit gemeinsamem Unterricht sein. Somit werden die Möglichkeiten
einer wohnortnahen Beschulung von Kindern und Jugendlichen nach dem Ende der Grundschulzeit
ausgeweitet werden können. Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen,
dem KsF und den weiter führenden Schulen können damit gemäß dem Konzept der Pulheimer Bildungslandschaft die individuellen Lernbiographien der Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Förderbedarf so optimal wie möglich begleitet werden.
Kostenneutralität. Durch die Einrichtung einer integrativen Klasse am GSG entstehen für den
Schulträger keinerlei zusätzliche Kosten, zumal diese Klasse aller Voraussicht nach nur einmalig
gebildet werden kann (s. u.). Die notwendigen Raumressourcen stehen ab dem Schuljahr
Geschwister-Schol l-Gymn asium
fund;erte Bildung I Zivilcourage I soziale Kompetenz
201312014 zur Verfügung, da mit der Umstellung auf das achtjährige Gymnasium ein doppelter Abiturjahrgang die Schule verlässt und somit die Schülerzahl und damit auch der Raumbedarf dauerhaft geringer sein wird. Die vorzuhaltenden räumlichen Möglichkeiten für eine zeitweise Differenzierung auch außerhalb des eigentlichen Klassenraums werden nicht exklusiv für die integrative Klasse geschaffen, sondern stehen selbstverständlich auch Schülerinnen und Schülern aus anderen
Klassen und Lerngruppen zur Verfügung. Da der Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung im Bereich ,,Lernen" bzw. ,,emotional-soziale Entwicklung" liegen wird, sind zunächst keine
baulichen Veränderungen erforderlich. Da die Kosten für das zusätzliche Personal vom Land NRW
getragen werden, ist die Einrichtung der integrativen Klasse am GSG aus Sicht des Schulträgers
kostenneutral.
3.
Synergieeffekte im Hinblick auf den geplanten Umbau des Schulzentrums. Die im Rahmen der
integrativen Klasse zu gewinnenden Erfahrungen sollen für die gesamte Schule nutzbar gemacht
werden, Neben den pädagogischen und didaktisch-methodischen Erkenntnissen zählt hierzu auch
die Frage, wie bei dem bevorstehenden Umbau des Schulzentrums auch die Erfordernisse einer inklusiven Schule zu berücksichtigen sind. Um hier falsche oder unnötige lnvestitionen zu vermeiden
und Synergieeffekte zuntfizen, erscheint es sinnvoll, die Erfahrungen aus dem gemeinsamen Unterricht von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bereits in der so genannten ,,Phase Null" in den Planungsprozess einzubeziehen,
Ausblick
Mit dem in Vorbereitung befindlichen 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird die NRW-Landesregierung
die Umsetzung der Grundsätze der lnklusion bzw. der UN-Behindertenrechts-Konvention im nordrheinwestfälischen Schulsystem vornehmen, Seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist angekündigt, dass mit der bevorstehenden Novellierung des Schulgesetzes der gemeinsame Unterricht
behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlichen an Regelschulen in Form spezieller integrativer Klassen keinen Bestand haben wird. Somit ist derzeit davon auszugehen, dass am GeschwisterScholl-Gymnasium eine integrative Klasse in der oben beschriebenen Form aller Voraussicht nach nur
im Schuljahr 2013/2014 eingerichtet und dann bis zum Ende der Sekundarstufe I (= 6.se g)fortgeführt werden kann. Für die Jahre danach ist zu erwarten, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf flächendeckend in den Regelklassen beschult werden. Noch offen ist, inwiefern die personelle Ausstattung für den gemeinsamen Unterricht dann noch ähnlich umfassend sein werden wie jetzt für
die integrative Klasse in Aussicht gestellt. Für die Entwicklung des Geschwister-scholl-Gymnasiums hin
zu einer inklusiven Schule bedeutet dies, dass die integrative Klasse in mehrfacher Hinsicht als Katalysator anzusehen ist. Dies gilt für die Kompetenzen im Bereich Sonderpädagogik ebenso wie für die
Entwicklungsbereiche Teamarbeit und Kooperation, Unterricht und individuelle Förderung sowie die
organisatorischen Strukturen der Schule, lnsofern bleibt festzuhalten, dass die integrative Klasse am
Geschwister-Scholl aus pädagogischen und aus systemischen Gründen ein wichtiger Schritt auf dem
Weg hin zu einer inklusiven Schule ist.
Pulheim, im Februar 2013
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