Daten
Kommune
Brühl
Größe
167 kB
Datum
01.09.2014
Erstellt
26.08.14, 18:31
Aktualisiert
26.08.14, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
02
50 00 40 Ki
25.08.2014
274/2014
Betreff
Wahl von Delegierten und deren Stellvertretern in die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Hauptausschusses des Landesintegrationsrates
Beratungsfolge
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Integrationsrat bestellt folgende Mitglieder als Delegierte zu den Mitgliederversammlungen des
Landesintegrationsrates und folgende Mitglieder als deren Stellvertretung:
________________________ als ordentliche/r Delegierte/r zu den Mitgliederversammlungen
________________________ als ordentliche/r Delegierte/r zu den Mitgliederversammlungen
________________________ als Stellvertreter/in
_________________________ als Stellvertreter/in
2. Der Integrationsrat bestellt folgendes Mitglied als Delegierte/n zu den Sitzungen des Hauptausschusses des Landesintegrationsrates und folgendes Mitglied als deren/dessen Stellvertretung:
________________________ als ordentliche/r Delegierte/r zu den Sitzungen des Hauptausschusses
________________________ als Stellvertreter/in
Erläuterungen:
Der Integrationsausschuss der Stadt Brühl war in der letzten Legislaturperiode Mitglied beim Landesintegrationsrat.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 274/2014
Der Integrationsrat ist damit weiterhin Mitglied beim Landesintegrationsrat.
Gemäß § 6 Satz 2 der Satzung des Landesintegrationsrates entsenden Mitgliedskommunen mit mehr als
5.000 bis zu 20.000 ausländischen EinwohnerInnen zwei Delegierte zu den Mitgliederversammlungen und
eine/n Delegierte/n zu den Sitzungen des Hauptausschusses. Brühl hat derzeit mehr als 5.000 ausländische
EinwohnerInnen, so dass der Integrationsrat zwei Delegierte nebst Vertretungen zu den Mitgliederversammlungen zu bestimmen hat und eine/n Delegierte/n nebst Vertretung für die Sitzungen des Hauptausschusses.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14