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Vorlage (Kommunale Entlastung durch Soforthilfe des Bundes über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Vorlage (Kommunale Entlastung durch Soforthilfe des Bundes über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 30 00 17.07.2014 226/2014 Betreff Kommunale Entlastung durch Soforthilfe des Bundes über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der HA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Wie sich aus dem Schnellbrief Nr. 128/2014 vom 10.07.2014 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und der Drucksache 16/6259 des Landtages Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2014 ergibt, gewährt der Bund eine Soforthilfe an die Kommunen und Kreise durch die Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. Die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft kommt dem Rhein-Erft-Kreis zugute und beträgt nach einer ersten Berechnung 3,1 Mio. €, woran die Stadt Brühl über eine verringerte Kreisumlage mit ca. 280.000 € partizipieren sollte. Gleichzeitig erhöht sich der an die Kommunen zu verteilende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, so dass sich für die Stadt Brühl nach ersten Berechnungen eine Verbesserung von 242.000 € p.a. ergibt. Die Entlastungen werden erstmals mit dem Haushaltsplan 2015 eintreten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14