Daten
Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 30 00
17.07.2014
226/2014
Betreff
Kommunale Entlastung durch Soforthilfe des Bundes über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der HA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Wie sich aus dem Schnellbrief Nr. 128/2014 vom 10.07.2014 des Städte- und Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen und der Drucksache 16/6259 des Landtages Nordrhein-Westfalen vom
07.07.2014 ergibt, gewährt der Bund eine Soforthilfe an die Kommunen und Kreise durch die Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und die Erhöhung des Gemeindeanteils
an der Umsatzsteuer.
Die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft kommt dem Rhein-Erft-Kreis zugute und beträgt nach einer ersten Berechnung 3,1 Mio. €, woran die Stadt Brühl über eine verringerte Kreisumlage mit ca. 280.000 € partizipieren sollte.
Gleichzeitig erhöht sich der an die Kommunen zu verteilende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, so dass sich für die Stadt Brühl nach ersten Berechnungen eine Verbesserung von 242.000 €
p.a. ergibt.
Die Entlastungen werden erstmals mit dem Haushaltsplan 2015 eintreten.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14