Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
22.11.12, 20:30
Aktualisiert
22.11.12, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Heinrich Unterberger
22.11.2012
öffentlich
Hauptamt
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
05.12.2012
TOP Ein Ja
Nein
105/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Weiterentwicklung der ADV-Nutzung in der Verwaltung
hier: Schrittweiser Ausbau und notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Begründung:
a) Hard- und Software- Anpassung und Datenspeicherung im Rechenzentrum
Während der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2012 wurden die notwendigen, finanziellen
Eckpunkte aufgezeigt, die bei einer Verlagerung von adv-gestützten Dienstleistungen zu unserem
Gebietsrechenzentrum (KDVZ) erforderlich sind. Dabei wurde festgestellt, dass gerade bei
Kommunen unserer Größenordnung das Können und Wissen im Bereich Server- und
Arbeitsplatzvirtualisierung nicht ausreicht, hierfür zusätzliche Fremdleistung eingekauft werden
müßte und zusätzlich bei Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte (Datenschutz und
Datensicherheit) kostenintensive bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssten
(Errichtung einer Sicherheitszelle als zentraler Standort für eigene Server).
Zudem wurde dargestellt, dass die in der Verwaltung eingesetzten PC´s nach mehr als 6 Jahren
Nutzungszeit (mehr als 80 % der Geräte) einer Erneuerung bedürfen, um den heutigen Anforderung
bei der Verarbeitungsgeschwindigkeit zu entsprechen. Aktuelle Arbeitsplatz-PC´s verfügen neben
einem leistungsstarken Prozessor über zumindest 4 GB-Arbeitsspeicher (derzeit vorhanden 1 oder
2 GB Arbeitsspeicher).
Bei der Software (Betriebssystem, Office-Anwendungen) verhält es sich ähnlich.
Die eingesetzte Bürosoftware ist wegen der allgemeinen Weiterentwicklung nicht mehr homogen
sondern gliedert sich in 3 unterschiedliche Versionsstände. Derzeit macht sich dies negativ
bemerkbar, weil Textanhänge an Mails von Externen (noch neuerer Versionsstand) nicht immer
zeitnah geöffnet bzw. beantwortet werden können.
Hier sind in der Vergangenheit Einsparungen dahingehend erfolgt, dass nicht immer alle
Arbeitsplätze auf den neuesten, einheitlichen Versionsstand angepasst wurden. Mit Hilfe von
Anpassprogrammen wurde bisher die weitere Funktionalität ermöglicht.
Zwischenzeitlich wurden, in Abstimmung mit unserem Gebietsrechenzentrum, die
organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, in einem ersten Schritt den Mailverkehr über einen
Server beim Rechenzentrum abzuwickeln. Die Datenhaltung und -sicherung erfolgt ab dem
17.12.2012 ausschließlich dort. Verbunden mit der Verlagerung des Mailverkehrs , ist der Umstieg
auf das im Office-Paket enthaltene Mail-Programm Outlook verbunden.
Die vorhandenen Mail-Konten (ca. 50 GB Datenvolumen) werden archiviert und in das neue
Format konvertiert, so dass eine lückenlose Weiternutzung gewährleistet ist.
Im Frühjahr des Jahres 2013 sollen dann, mit dem Austausch der Hard- und Software hier im
Hause die Datenbestände des hier im Rathaus stehenden Fileservers ebenfalls an das
Rechenzentrum übertragen werden. Damit ist das Rechenzentrum für Datenhaltung und Sicherung
umfassend verantwortlich.
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind im HH 2012 ff. vorgesehen. Der Kostenausgleich
findet durch absehbare Reduzierung von Stellenanteilen in diesem Bereich statt.
b) Einführung und Nutzung des Liegenschafts- und Gebäudemanagements
unter der NKF-Software New-Systems /Infoma
_
Neben diesen organisatorischen Maßnahmen sind mit der erforderlichen und sinnvollen Nutzung
eines weiteren Moduls zur Finanzsoftware Kostensteigerungen, die sich in der Höhe der Umlage
auswirken werden, notwendig. Hier wird mit der Einführung des Liegenschafts- und
Gebäudemanagement der Verwaltung ein Erfassungs - und Auswertewerkzeug an die Hand
gegeben, welches Verfahrensabläufe vereinfacht und Kostenzuordnungen transparent macht.
Diese Software wurde hier im Haus im laufenden Jahr umfassend getestet und als effektiv
bewertet.
Mit dem Echtbetrieb soll zum 01.01.2013 gestartet werden.
Aus der Nutzung dieser Software werden sich Einsparungen ergeben, die zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht genau spezifiziert werden können. Voraussichtlich zur Sitzung lässt sich hier
Näheres ausführen.
c) „Papierloser Sitzungsdienst“
Seit März des Jahres nehmen 14 Ratsmitglieder am Projekt “Papierloser Sitzungsdienst" teil.
Aufgrund von Einzelgesprächen kann ich sagen, dass diese Anwendung funktional ist und eine
Arbeitserleichterung bei der Ratsarbeit bedeutet.
Durch die Übermittlung der Sitzungsunterlagen in elektronischer Form ist eine:
- hohe Verfügbarkeit ,
- Recherchemöglichkeit weit über den aktuellen Sitzungstermin hinaus,
- Übersichtlichkeit der Unterlagen ,
- einfache Handhabung,
- geringer Suchaufwand,
- geringes Gewicht der Sitzungsunterlagen,
- dauerhafte Archivierung und
- Kostenreduzierung
gegeben.
Durch die Bereitstellung eines W-LANs im parlamentarischen Bereich des Rathauses können auch
Tischvorlagen vor der Sitzung noch über das System bereitgestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass nach der kommenden Kommunalwahl die Teilnehmerzahl noch
weiter steigen wird.
Ab dem 01.01.2013 sollte der Echtbetrieb aufgenommen werden.
Archivierungssoftware D.3 / Elektronische Steuerakte und mehr….
Seit Jahren gibt es Bestrebungen der Verwaltungen des Verbandsgebietes, eine geeignete
Archivierungssoftware einzusetzen. In der Vergangenheit blieb es bei Absichtserklärungen und
scheiterte an einem für alle tragfähigen System. Einige Verbandsmitglieder haben den Einstieg
gewagt.
Mit der Archivierungssoftware D.3 von D.VELOP setzen sie dieses Produkt mit Erfolg ein und
zwar für die „elektronische Steuerakte“ und für „spätes Scannen“ von Kassenanweisungen nebst
Anlage. Der Nutzen ist, dass alle Belege, also die Kassenanordnung und die zahlungsbegründende
Unterlage (z.B. Rechnung ) über Volltextrecherche auffindbar sind und eine Aufbewahrung statt in
Beschlussvorlage 105/2012
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langen Ordnerreihen und Regalen und Schränken und später im Aktenkeller (Archiv) entfallen
kann und stattdessen eine elektronische Aufbewahrung kostengünstig möglich ist.
Komplettiert würde dieser Arbeitsvorgang durch einen vorgeschalteten Rechnungseingangsworkflow. In diesem elektronischen Prozess würde die Rechnung gescannt, gleichzeitig die
Anschrift, die Bankverbindung, Rechnungsnummer usw. , also alle zur weiteren Bearbeitung
benötigten Angaben der Originalrechnung erfasst und ständen für die anschließende Verbuchung
schon zur Verfügung. Wegen der Komplexität des Vorganges gibt es hier noch
Entwicklungsbedarf, der im kommenden Jahr und entsprechender Nachfrage technisch zu lösen
wäre.
Bei der elektronischen Steuerakte werden die Jahresheranziehungsbescheide der Grundbesitzabgaben, Veränderungsbescheide und der dazugehörige Schriftverkehr mit dem Bürger integriert.
Bei Aufruf am Bildschirm steht die komplette Akte in Teildokumenten zur Verfügung.
Langes Suchen, im Zweifel Akte im Keller, entfällt. Aufbewahrung und Lagerung von Akten wird
durch dieses elektronische Archivsystem mit Volltextrecherche auf ein Minimum reduziert.
Neben den Gemeinden Kall, Vettweiß, Hellenthal, der Städte Linnich , Jülich und Zülpich hat
sich auch die Gemeinde Inden um eine Testlizenz bemüht. Der Fachbereich ist von den
Möglichkeiten und der Funktionalität überzeugt.
Die Kostenfrage wird derzeit geklärt.
Die Archivierungssoftware ist ebenso in der Lage, über einen elektronisch aufgebauten Aktenplan
die Gesamtverwaltung zu strukturieren und jeglichen Schriftverkehr ob Steuerakte, Bauakte,
Personalakte, Wohngeldakte sowie sachgebietsspezifischen Schriftverkehr dauerhaft zu speichern
und nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen auch wieder zu löschen.
Für diese zukunftsfähige Softwarebasis stehen aber auch am Anfang Investitionen die sich nicht
unmittelbar und auf Heller und Pfennig/Cent durch konkrete Einsparungen gegenrechnen lassen.
Am Beispiel der Recherchemöglichkeiten bei der Software „Sitzungsdienst“ erkennt aber jeder den
damit verbundenen Nutzen durch eine Volltextsuche.
Die Umsetzung des Archivierungsvorganges sollte so früh wie möglich ( 01.01.2013) angegangen
werden, da dadurch auch in Kombination mit virtualisierten Arbeitsplätzen relativ von jedem
internetfähigen Arbeitsgerät (Laptop), welches irgendwo eine Einwahlmöglichkeit hat, eine
Vorgangsbearbeitung möglich wäre. Die technischen Möglichkeiten sind vorhanden.
Beschlussvorlage 105/2012
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