Daten
Kommune
Inden
Größe
9,6 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
14.02.13, 20:30
Aktualisiert
17.05.13, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
6/2013
Datum
Planungsamt
13.02.2013
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
28.02.2013
Rat
12.06.2013
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ wird wie folgt geändert:
Auf den Grundstücken Gemarkung Schophoven, Flur 7, Flurstücke 367, 23, 371, 324 und 323
werden die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen für die ehemalige
Hochspannungsfreileitung gestrichen. Es werden überbaubare Flächen mit der Nutzung GE
ausgewiesen.
Im gesamten Planbereich wird die Ausweisung zur Angabe der Vollgeschossigkeit II gestrichen.
Punkt 2. der textlichen Festsetzungen wird gestrichen
Die textlichen Festsetzungen werden gem. der beigefügten Anlage geändert.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Es wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten während der öffentlichen Auslegung
unterrichten kann.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Begründung:
Durch das Gewerbegebiet Pier verlief auch die 220 KV Hochspannungsfreileitung, die
tagebaubedingt verlegt worden ist. Mit dem Wegfall der Freileitung ist der hierfür ausgewiesene
Schutzbereich nicht mehr notwendig. Zur besseren Ausnutzbarkeit der Grundstücke soll der
Schutzbereich nun gelöscht und der Bebauung freigegeben werden.
Des Weiteren hat sich in Vermarktungsgesprächen ergeben, dass die Festsetzung von
Vollgeschossen gerade in Gewerbe und Industriegebieten nicht mehr zeitgemäß ist. Insbesondere
mit der Betrachtung der für diese Gebiete typische Hallenarchitektur ist die Festlegung der
Geschossigkeit in der optischen Außenwirkung sinnlos, da eine eingeschossige Halle höher wirkt,
als beispielhaft ein zwei- oder gar dreigeschossiges Bürogebäude. Die Festsetzung zu der
Geschossigkeit wird gestrichen, in den textlichen Festsetzungen wird die maximale Traufhöhe von
Gebäuden festgesetzt. Die vorhandenen Hallen sind im Schnitt ca. 11 m in der Taufe und 13 m im
First hoch. Für weitere Vermarktungen sollte sicherheitshalber ein Höhenzuschlag gegeben werden.
Die Höhenbeschränkung soll deswegen in der Traufe auf 15 m über der Straße und im First auf 20
m über der Straße begrenzt werden.
Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend ergänzt. Die Ergänzung ist der Anlage zu
entnehmen
Die Planänderung wird in der Sitzung dargelegt und kann erörtert werden.
Beschlussvorlage 6/2013
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