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Beschlussvorlage (Genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Anlage zur Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1 - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
26.11.12, 20:31
Aktualisiert
26.11.12, 20:31
Beschlussvorlage (Genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Anlage zur Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Regina Dechering 26.11.2012 öffentlich Planungsamt Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 29.11.2012 TOP Ein Ja Nein 106/2012 Ent Bemerkungen Betrifft: Genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz; Anlage zur Behandlung von Altautos mit einer Durchsatzleistung von 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1 - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Gegen die Kapazitätssteigerung der Anlage zur Behandlung von 5 Altautos oder mehr je Woche auf 20 Altautos am Tag auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück 300, Gewerbegebiet Pier, Industriestraße 1, werden keine Bedenken erhoben. Begründung: Auf den Grundstücken Industriestraße 1-3 im Gewerbegebiet Pier hat sich in den letzten Jahren eine Firma rund um den Handel und die Verwertung von Altautos etabliert. Verschiedene Anträge sind entsprechend beraten worden. Nun liegt ein Antrag zur Erhöhung der Kapazitäten zur Behandlung von Altautos vor. Er wurde nach Versendung der Unterlagen für die Sitzung vorgelegt. Eine Stellungnahme ist bis zum 10.12.2012 abzugeben. Aus diesen Gründen wird die Vorlage nachgereicht Dem Antrag liegt ein Schallschutzgutachten des Büros IBK Schallimmissionsschutz bei, welches die Unbedenklichkeit der Erweiterung gegenüber von umliegender schutzbedürftiger Bebauung nachweist. Von daher sind keine Benken zu erheben. Der Betrieb hat sich seit seiner Gründung auch als Arbeitgeber stark entwickelt. Er hat das leerstehende Gebäude Industriestraße 1 erworben, um dieses so auszubauen. Es sollen dort für die Mitarbeiter Büroräume eingerichtet werden.