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Vorlage (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern und Kontingentflüchtlingen hier: Darstellung der aktuellen Situation)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
120 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
15.09.14, 15:03
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Vorlage (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern und Kontingentflüchtlingen
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 Rampe, Alois 50 97 20 Ra 08.09.2014 302/2014 (351/2013) Betreff Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern und Kontingentflüchtlingen hier: Darstellung der aktuellen Situation Beratungsfolge Sozialausschuss Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Zahl der Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen, steigt weiterhin stark an. Im Jahr 2013 wurden 109.580 Erstanträge erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr 2012 (= 64.539) bedeutet dies einen erheblichen Zuwachs um 69,8 %. Die Zahl der Erstantragsteller des Jahres 2013 stellt den höchsten Wert seit dem Jahr 1996 (= 116.367) dar. Dazu kommen 17.443 Asylfolgeanträge. Im 1. Halbjahr 2014 wurden 67.441 Erstanträge und 9.668 Asylfolgeanträge gestellt. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Somit steigt die Zahl der Asylanträge auch im Jahr 2014 weiter an. Dies macht sich in der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Brühl bemerkbar. Zum 30.06.2014 waren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 112.873 Asylverfahren anhängig. Die Bearbeitungszeit der Anträge steigt erheblich an. Dies führt zu längeren Aufenthaltszeiten in den Städten und Gemeinden. Aufnahmen in Brühl Im Jahr 2013 wurden von der Stadt Brühl 78 Menschen aufgenommen. Davon waren 64 Personen Erst-AsylantragstellerInnen, 2 Personen mit Zuweisung nach §15a AufenthG (unerlaubt eingereist), 9 Personen mit Duldung und 3 in Brühl geborene Kinder von Flüchtlingsfamilien. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 302/2014 Im Zeitraum 01.01.2014 – 05.09.2014 mussten bereits 87 Menschen aufgenommen werden. Davon waren 57 Personen Erst-AsylantragstellerInnen, 1 Person Asylfolgeantragsteller, 3 Personen mit Duldung und 6 in Brühl geborene Kinder von Flüchtlingsfamilien. Weiterhin wurden aufgenommen: eine 8köpfige Familie aus Syrien im Rahmen des Aufnahmekontingents, eine Mutter mit 3 Kindern im Wege des Zuzugs aus Syrien zum bereits hier lebenden Ehemann, eine Mutter mit 4 Kindern im Wege des Zuzugs aus Pakistan zum bereits hier lebenden Ehemann, eine 3köpfige Familie aus Afghanistan, die ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland wegen der Tätigkeit für die deutsche Bundeswehr in Afghanistan erhalten hat. /Hier fehlen noch 5 Personen, deren Aufenthaltsstatus geklärt werden muss!/ Die aufgenommenen Flüchtlinge kommen aus 18 Ländern. Die Hauptherkunftsländer sind Syrien 23 Personen (davon 12 Personen im Aufnahmekontingent) Albanien 12 Personen Georgien 11 Personen Serbien 7 Personen Pakistan 7 Personen Belegung der Übergangsheime am 31.12.2013 Am 31.12.2013 waren die Übergangsheime wie folgt belegt: Am Volkspark 1a – 1c insgesamt untergebracht: 27 Personen in 19 Haushalten 13 männliche Einzelpersonen 1 weibliche Einzelperson 1 Ehepaar 2 Ehepaare mit 1 Kind 1 Mutter mit 1 Kind 1 Mutter mit 2 Kindern freie Plätze: 1 Zimmer für 3 Personen, 1 Platz für weibliche Einzelperson. Villestraße 57 insgesamt untergebracht: 17 Personen in 7 Haushalten 1 männliche Einzelperson 3 Ehepaare 1 Mutter mit 1 Kind 1 Ehepaar mit 1 Kind 1 Ehepaar mit 3 Kindern freie Plätze: 1 Zimmer für 3 Personen, Plätze für 2 männliche Einzelpersonen Willy-Brandt-Straße 5 insgesamt untergebracht: 23 Personen in 21 Haushalten 17 männliche Einzelpersonen 2 weibliche Einzelpersonen 1 Ehepaar 1 Vater mit 1 volljährigem Kind freie Plätze: für 1 männliche Einzelperson Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 302/2014 Daneben waren im Haus 1 Spätaussiedler (männliche Einzelperson) und 1 obdachlose männliche Einzelperson untergebracht, für die in den Obdachlosenunterkünften am Lupinenweg keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit bestand (Rollstuhlfahrer). Willy-Brandt-Straße 6 insgesamt untergebracht: 14 Personen in 7 Haushalten 3 weibliche Einzelpersonen 2 Mütter mit 1 Kind 1 Mutter mit 2 Kindern 1 Ehepaar mit 2 Kindern freie Plätze: 1 Zimmer für 6 Personen 1 Platz für weibliche Einzelperson Lupinenweg insgesamt untergebracht: 6 Personen in 4 Haushalten 1 volljähriger Sohn und 1 volljährige Tochter bei ihrer Mutter (mit Aufenthaltsrecht) (Bosnien Herzegowina) 1 männliche Einzelperson (Irak) 1 weibliche Einzelperson (Mazedonien) 1 Ehepaar (Afghanistan) Sonstiger Wohnraum Um dem Zuzug von Flüchtlingen gerecht zu werden, hat die Stadt Brühl noch im Jahr 2013 fünf Wohnungen angemietet. Eine sechste Wohnung konnte im Jahr 2014 bezogen werden. Vier der Wohnungen wurden von der Gebausie überlassen, zwei Wohnungen wurde von der Fa. Gebau angemietet. Auch in diese Wohnungen werden die Nutzer von der Stadt Brühl eingewiesen, so dass eine jederzeitige Beendigung des Wohnens verfügt werden kann, wenn es in der Hausgemeinschaft oder wegen des Verhaltens der Nutzer zu Problemen im Mietverhältnis kommen sollte. Die Vermieter waren zwar bereit, die Wohnungen der Stadt Brühl zum Zwecke der Unterbringung zu überlassen. Es bestand jedoch ein Interesse daran, bei der Auswahl der einziehenden Familien darauf zu achten, dass möglichst wenig Fluktuation durch ständige Bewohnerwechsel entsteht. Bei der Auswahl der Familien, die in die Wohnungen eingewiesen wurde, wurden daher der Aufenthaltsstatus und das Herkunftsland berücksichtigt. In den Wohnungen leben 1 Mutter mit Kind (Ghana) 1 Ehepaar (Pakistan) 2 Familien mit 2 Kindern (Sri Lanka und Afghanistan) 1 Familie mit 3 Kindern (Syrien) 1 Familie mit 4 Kindern (Pakistan) Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 302/2014 Entwicklung im Jahr 2014 Um den stetigen Zuzug von Flüchtlingen bewältigen zu können, wurden im Jahr 2014 die Häuser Wallstraße 3 und Daberger Weg 27 angemietet. Daneben wurde die Renovierung und Instandsetzung des städtischen Gebäudes Hochstraße 1 veranlasst. Damit stehen ca. 50 weitere Unterbringungsplätze zur Verfügung. Belegung der Übergangsheime am 31.08.2014 Am Volkspark 1a – 1c 33 Personen in 19 Haushalten freie Plätze: für 2 weibliche Einzelpersonen. Villestraße 57 21 Personen in 10 Haushalten freie Plätze: 1 Zimmer für 2 Personen Willy-Brandt-Straße 5 26 Personen in 25 Haushalten 1 obdachlose männliche Einzelperson (Rollstuhlfahrer) freie Plätze: keine Willy-Brandt-Straße 6 19 Personen in 9 Haushalten freie Plätze: 1 Zimmer für 2 Personen Lupinenweg 6 Personen in 3 Haushalten Daberger Weg 27 8 Personen in 4 Haushalten freie Plätze: 1 Zimmer für 4 Personen Wallstraße 3 8 Personen in 1 Haushalt freie Plätze: keine Hochstraße 1 6 Personen in 1 Haushalt freie Plätze nach Fertigstellung: 7 Zimmer für ca. 20 Personen Ausblick Mit der Fertigstellung des Hauses Hochstraße 1 besteht eine Reserve an Unterbringungsplätzen, die bis zum Jahresende ausreichend sein sollte. Die Entwicklung ist jedoch nicht nur von den Zuzugszahlen abhängig, sondern auch davon, wie viele Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht erhalten und dann eine eigene Wohnung finden können, und wie viele Personen die Unterkünfte verlassen, z.B. nach negativem Ausgang der Asylverfahren. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14