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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89 - Errichtung einer Garage)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
20.04.12, 11:29
Aktualisiert
20.04.12, 11:29
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89
- Errichtung einer Garage)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/Hä. 17.04.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 03.05.2012 TOP Ein Ja Nein 31/2012 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89 - Errichtung einer Garage Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89 zur Errichtung einer Garage an der Marienstraße wird erteilt. Begründung: Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück wie in Anlage dargestellt eine Garage errichten. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Errichtung von Garagen und Stellplätzen für die Eckgrundstücke nicht eindeutig und somit rechtssicher sind, wird eine diesbezüglich rechtssichere Änderung des Bebauungsplanes überprüft. Laut Beschlusslage des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 26.05.2011 soll geltendes Recht nicht erweitert und wegen evtl. Entschädigungsansprüche betroffener Grundstückseigentümer auch nicht eingeschränkt werden. Ein überzeugender Lösungsansatz ist in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Zimmermann noch nicht gefunden worden. Im Vorfeld soll deshalb nun der vorliegende Antrag eines Eckgrundstückes über eine Befreiung ermöglicht werden. Garagen sind im Baugebiet „Waagmühle“ an vergleichbaren Stellen ermöglicht und errichtet worden. Aus diesen Gründen kann einer Befreiung auch hier zugestimmt werden.