Daten
Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
20.04.12, 11:29
Aktualisiert
20.04.12, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Hä.
17.04.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
03.05.2012
TOP Ein Ja
Nein
31/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89
- Errichtung einer Garage
Beschlussentwurf:
Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung
Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89 zur Errichtung einer Garage an der Marienstraße wird erteilt.
Begründung:
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück wie in Anlage dargestellt eine Garage errichten.
Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Errichtung von Garagen und
Stellplätzen für die Eckgrundstücke nicht eindeutig und somit rechtssicher sind, wird eine
diesbezüglich rechtssichere Änderung des Bebauungsplanes überprüft. Laut Beschlusslage des
Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 26.05.2011 soll geltendes Recht nicht
erweitert und wegen evtl. Entschädigungsansprüche betroffener Grundstückseigentümer auch nicht
eingeschränkt werden. Ein überzeugender Lösungsansatz ist in Zusammenarbeit mit dem
Planungsbüro Zimmermann noch nicht gefunden worden. Im Vorfeld soll deshalb nun der
vorliegende Antrag eines Eckgrundstückes über eine Befreiung ermöglicht werden. Garagen sind
im Baugebiet „Waagmühle“ an vergleichbaren Stellen ermöglicht und errichtet worden. Aus diesen
Gründen kann einer Befreiung auch hier zugestimmt werden.