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Vorlage (Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2013 nach 2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
24.03.2014
Erstellt
24.03.14, 16:09
Aktualisiert
24.03.14, 16:09
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 22 02/14 Jü 14.03.2014 80/2014 Betreff Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2013 nach 2014 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2013 nach 2014 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Rechtsgrundlage und Auswirkung auf die Haushaltsjahre Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen entscheidet. Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2013 zu einer Verbesserung und bei Übertragung nach 2014 zu einer entsprechenden Belastung des Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2014. Die zahlungswirksame Entlastung in 2013 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in 2014. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung auf den Haushaltsausgleich. Der Wegfall der Regelung zum Ausweis einer Deckungsrücklage für Aufwendungen im Eigenkapital der Bilanz (bisheriger § 43, Absatz 3 GemHVO) wird durch die Pflicht zur gesonderten Anhangsangabe im Jahresabschluss ersetzt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 80/2014 2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden. Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Jahresabschlusserstellung 2013 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2013 zuzuordnen sind, sodass sich der Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2013 nach 2014 dann entsprechend nach unten korrigiert. Anlage(n): (1) Übertragungsliste Verwaltung (2) Übertragungsliste Hochbau (3) Übertragungsliste Tiefbau Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14