Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
24.03.2014
Erstellt
24.03.14, 16:09
Aktualisiert
24.03.14, 16:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
20 22 02/14 Jü
14.03.2014
80/2014
Betreff
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2013 nach 2014
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2013 nach 2014
gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1. Rechtsgrundlage und Auswirkung auf die Haushaltsjahre
Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz
(NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen entscheidet.
Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2013 zu einer Verbesserung und bei Übertragung nach 2014 zu einer entsprechenden Belastung des Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2014.
Die zahlungswirksame Entlastung in 2013 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in
2014. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung
auf den Haushaltsausgleich.
Der Wegfall der Regelung zum Ausweis einer Deckungsrücklage für Aufwendungen im
Eigenkapital der Bilanz (bisheriger § 43, Absatz 3 GemHVO) wird durch die Pflicht zur gesonderten Anhangsangabe im Jahresabschluss ersetzt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 80/2014
2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten
Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden.
Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Jahresabschlusserstellung 2013 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2013 zuzuordnen sind, sodass sich der Höhe
der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2013 nach 2014 dann entsprechend nach unten korrigiert.
Anlage(n):
(1) Übertragungsliste Verwaltung
(2) Übertragungsliste Hochbau
(3) Übertragungsliste Tiefbau
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14