Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
02.04.14, 18:34
Aktualisiert
10.04.14, 07:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
I/2
12 95 03
01.04.2014
99/2014
Betreff
Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Brühl am
25.05.2014
Beratungsfolge
Wahlausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Wahlausschuss beschließt, die im Anhang II (zugelassene Wahlvorschläge) der „Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Brühl zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 25.05.2014“ aufgeführten Wahlvorschläge zuzulassen.
Erläuterungen:
Zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Brühl am 25.05.2014 wurde bisher nur ein
Wahlvorschlag von der Wählergruppe „Brühl International“ eingereicht. Die Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt wurde
im Amtsblatt (Nr. 6 vom 20.02.2014) und der Presse unverzüglich nach Beschluss des
Rates veröffentlicht.
Die Wahlvorschläge können bis zum 48. Tag, 18.00 Uhr vor der Wahl (07.04.2014) eingereicht werden. Sollten bis zum Ablauf der Einrichtungsfrist weitere Wahlvorschläge eingereicht werden, werden diese noch vorgelegt.
Alle beim Wahlleiter eingereichten Wahlvorschläge werden folgenden Prüfungen unterzogen:
1. Wurden sie rechtzeitig eingereicht?
2. Sie werden unverzüglich nach Eingang auf die vorgeschriebene Form und den
notwendigen Inhalt hin überprüft.
3. Die Bewerberinnen / Bewerber der Wahlvorschläge der Parteien bzw. Wählergruppen
mussten in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung
gewählt worden sein. Die Einhaltung dieser Vorschrift war durch eine Niederschrift
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
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Drucksache 99/2014
und 3 eidesstattliche Versicherungen nachzuweisen.
4. Die Wahlvorschläge der Parteien bzw. Wählergruppen mussten von der für das
Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein.
5. Die Bewerberinnen und Bewerber mussten ihrer Bewerbung schriftlich zustimmen.
6. Jeder Wahlvorschlag musste Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort,
Wohnung und den Beruf der Bewerberin bzw. Bewerbers enthalten.
7. Die Wahlvorschläge mussten Namen und Anschrift der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin bzw. Stellvertreters enthalten.
8. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber musste die Wählbarkeit bescheinigt werden.
Die Wählergruppe „Brühl International“ war in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung
laufenden Wahlperiode im Integrationsausschuss der Stadt Brühl vertreten, so dass ein
Nachweis gemäß § 11 Nr. 14 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Brühl zu wählenden Mitglieder in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), z.B. Vorlage von Parteiprogramm, nicht erforderlich ist.
Die Vorprüfung des Wahlvorschlages hat ergeben, dass gegen die Zulassung keine Einwände bestehen.
Werden die gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Brühl in Verbindung mit § 27 Abs. 2
Satz 1 Gemeindeordnung (GO) zu direkt wählenden 9 Mitglieder des Integrationsrates
nicht erreicht, verringert sich deren Zahl um die fehlenden Bewerber (§ 27 Abs. 11 GO in
Verbindung mit § 45 KWahlG).
Bgm.
Zust. Dez.
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