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Vorlage (Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Brühl am 25.05.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
02.04.14, 18:34
Aktualisiert
10.04.14, 07:30
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/2 12 95 03 01.04.2014 99/2014 Betreff Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Brühl am 25.05.2014 Beratungsfolge Wahlausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Wahlausschuss beschließt, die im Anhang II (zugelassene Wahlvorschläge) der „Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Brühl zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 25.05.2014“ aufgeführten Wahlvorschläge zuzulassen. Erläuterungen: Zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Brühl am 25.05.2014 wurde bisher nur ein Wahlvorschlag von der Wählergruppe „Brühl International“ eingereicht. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt wurde im Amtsblatt (Nr. 6 vom 20.02.2014) und der Presse unverzüglich nach Beschluss des Rates veröffentlicht. Die Wahlvorschläge können bis zum 48. Tag, 18.00 Uhr vor der Wahl (07.04.2014) eingereicht werden. Sollten bis zum Ablauf der Einrichtungsfrist weitere Wahlvorschläge eingereicht werden, werden diese noch vorgelegt. Alle beim Wahlleiter eingereichten Wahlvorschläge werden folgenden Prüfungen unterzogen: 1. Wurden sie rechtzeitig eingereicht? 2. Sie werden unverzüglich nach Eingang auf die vorgeschriebene Form und den notwendigen Inhalt hin überprüft. 3. Die Bewerberinnen / Bewerber der Wahlvorschläge der Parteien bzw. Wählergruppen mussten in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung gewählt worden sein. Die Einhaltung dieser Vorschrift war durch eine Niederschrift Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 99/2014 und 3 eidesstattliche Versicherungen nachzuweisen. 4. Die Wahlvorschläge der Parteien bzw. Wählergruppen mussten von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein. 5. Die Bewerberinnen und Bewerber mussten ihrer Bewerbung schriftlich zustimmen. 6. Jeder Wahlvorschlag musste Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Wohnung und den Beruf der Bewerberin bzw. Bewerbers enthalten. 7. Die Wahlvorschläge mussten Namen und Anschrift der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin bzw. Stellvertreters enthalten. 8. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber musste die Wählbarkeit bescheinigt werden. Die Wählergruppe „Brühl International“ war in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode im Integrationsausschuss der Stadt Brühl vertreten, so dass ein Nachweis gemäß § 11 Nr. 14 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Brühl zu wählenden Mitglieder in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), z.B. Vorlage von Parteiprogramm, nicht erforderlich ist. Die Vorprüfung des Wahlvorschlages hat ergeben, dass gegen die Zulassung keine Einwände bestehen. Werden die gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Brühl in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) zu direkt wählenden 9 Mitglieder des Integrationsrates nicht erreicht, verringert sich deren Zahl um die fehlenden Bewerber (§ 27 Abs. 11 GO in Verbindung mit § 45 KWahlG). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14