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Vorlage (Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
130 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Vorlage (Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl) Vorlage (Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl) Vorlage (Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl) Vorlage (Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl) Vorlage (Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl) Vorlage (Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 61/1 Datum Vorlagen-Nr. 10.04.2014 111/2014 Betreff Antrag der Bürgerinitiative Brühl Nord gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Verkehrsauschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Sachstand: Im Jahr 2001 fand die Zukunftskonferenz zur Lokalen Agenda 21 statt. Eines der dort gemeinschaftlich festgelegten Ziele für die Stadtentwicklung war die Steigerung der Attraktivität eines behindertengerechten ÖPNV. Per Ratsbeschluss vom 24.06.2002 wurde daraufhin der barrierefreie Ausbau der Brühler Bushaltestellen beschlossen. Der 2002 festgelegte Maßnahmenkatalog wurde im Jahr 2010 aktualisiert und fortgeschrieben. Der Verkehrsausschuss hat am 12.01.2010 die Verwaltung beauftragt, die Ausbauplanung unter Beachtung eines Prioritätenkatalogs mit den Stufen 1 bis 4 zu veranlassen (Vorlagen-Nr. 67/95 bm). Am 20.09.2011 beschloss der Verkehrsausschuss den barrierefreien Umbau von insgesamt 137 Bushaltestellen. Im ersten Bauabschnitt sollten demnach 61 Bushaltestellen losweise in drei Ausschreibungen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 vergeben und barrierefrei umgestaltet werden (Vorlagen-Nr. 67/95 bq). Die im Jahr 2010 festgelegten Prioritätsstufen, die sich zunächst nur auf die Fahrgastzahlen bezogen haben, wurden aufgehoben und anhand zusätzlicher Kriterien neu festgelegt. Hierzu zählen z.B. „Nähe von sozialen Einrichtungen“, „besondere technische Zwänge“ und „verkehrsschwache Zeiten für den Umbau nutzen“. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 111/2014 Die Förderung wurde am 22.07.2013 durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) bewilligt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den 1. Bauabschnitt betragen 941.600 €. Dies entspricht einem Fördersatz von 90 % an den Gesamtkosten. Aus verschiedenen Gründen (Baustellensituation im Stadtgebiet, Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel) konnten die geplanten Maßnahmen erst im Januar 2014 mit dem Umbau des Haltestellenpaares am Jugendkulturhaus CULTRA beginnen. Mit Schreiben vom 01.03.2014 hat die Bürgerinitiative Brühl Nord einen Antrag gemäß § 5 der Hauptsatzung an den Hautausschuss gestellt, in dem sie Maßnahmen zur Verminderung von Lärm-, Emissions- und Verkehrsaufkommen und Erhöhung der Verkehrssicherheit und Wohnqualität in der Kaiserstraße zwischen Römerstraße und Kölnstraße im Rahmen eines Gesamtkonzepts fordern. Die im aufgestellten Forderungskatalog gemachten Anregungen beantwortet der Bürgermeister wie folgt: Ausweisung der Kaiserstraße zwischen Römerstraße und Kölnstraße, Friedrichstraße und Richard-Bertram-Straße als verkehrsberuhigter Bereich. Die Kaiserstraße ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße mit stadtteilverbindender Funktion. Die im Lärmaktionsplan (LAP) beschriebene, „theoretische Möglichkeit“ als zusätzliche Maßnahme zur Ausweisung von Tempo 30 einen Verkehrsberuhigten Bereich zwischen Schule und Bahnstrecke auszuweisen ist auf Grund der hohen Verkehrsbelastung und Netzfunktion der Kaiserstraße insbesondere für den Linienbusbetrieb nicht umsetzbar. Im Falle einer solchen Ausweisung würden sich negative Auswirkungen auf den gesamten Netzbetrieb ergeben. Als Maßnahme aus dem LAP wurde die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich zwischen Römerstraße und Kölnstraße auf Tempo 30 bereits im November 2012 umgesetzt. Dies entspricht der Beschlussfassung der Fachausschüsse des Rates VKA und PStA zum Maßnahmenpaket des LAP. Einrichtung einer Umweltzone für die Innenstadt der Stadt Brühl Eine Umweltzone kann nur über die Bezirksregierung Köln erlassen werden. Hierzu müsste von ihr ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden. Dies wird nur notwendig, wenn nachweislich u.a. erhöhte Feinstaubbelastung übers Jahr im Stadtgebiet nachgewiesen werden würden. In der Kaiserstraße liegen diesbezüglich keine Anhaltspunkte vor, die die Erstellung eines Luftreinhalteplanes erfordern würden. Sichere Überwege und Fahrradwege für die Bürger und die ca. 3000 Schüler und Studenten Zur Querung der Kaiserstraße stehen derzeit 4 Lichtsignalanlagen (LSA) gesicherBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 111/2014 te Überwege sowie ein markierter Fußgängerüberweg und eine Querungshilfe am Bahnübergang der Linie 18 zur Verfügung. Zusätzlich sind Radspuren markiert und separate Aufstellflächen am LSA Knotenpunkt Kurfürstenstr. vorhanden sowie auch entsprechende Radsignale. Um die Situation am Knotenpunkt Kaiserstraße, Friedrichstraße, Kurfürstenstraße verkehrlich neu zu ordnen, wurde die Möglichkeit geprüft einen Kreisverkehr anzuordnen. Die Errichtung des Mini-Kreisverkehrs an Stelle der vorhandenen Lichtsignalanlage wurde vom VKA bereits beschlossen. Die Maßnahme wird in die Haushaltsplanung 2015 eingestellt und soll auch in 2015 umgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme erhöht sich insbesondere Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für die zahlreichen Fußgänger und Schüler. Lärmmindernde Maßnahmen entlang der Stadtbahnstrecke der Linie 18 Die Linie 18 ist eine Stadtbahn, unterliegt aber der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Die Stadt Brühl hat die 1. und 2. Stufe der Lärmkartierung zusammen durchgeführt und die strategischen Lärmkarten des LANUV ergänzend für die 1. Stufe neu berechnet und damit auch die Brühler Stadt- und Gemeindestraßen der Stufe 2 erfasst. Die Stadtbahnlinie lag in der 1. Stufe unterhalb der für den LAP definierten Grenzwerte von 65 dB(A). Mit Ratsbeschluss vom 17.09.2012 wurde der LAP Brühl für beide Stufen beschlossen. Die Veröffentlichung der Lärmkarten der 2. Stufe durch das LANUV erfolgte aber erst nach dieser Beschlussfassung am 28.10.2012. Im Ergebnis fällt die Stadtbahnlinie 18 nunmehr unter die Umgebungslärm-Richtlinie. Die diesbezüglichen Lärmkarten werden gemeinsam mit den Lärmkarten der 2. Stufe für den bundeseigenen Hauptschienenweg Bonn-Köln des Eisenbahnbundesamtes (EBA) sobald diese vorliegen, voraussichtlich Ende 2014 veröffentlicht. Die Stadt Brühl wird mit Veröffentlichung der Lärmkarten des EBA Ende 2014 den LAP Brühl -Schiene- für die beiden Hauptschienenwege ergänzen und anpassen. Verminderung des Verkehrsaufkommens durch Verlegung der Buslinien in weniger belastete Straßen. Die Verlagerung der Bushaltestellen macht nur in räumlicher Nähe zur jetzigen Lage Sinn. Daher käme eine Verlagerung nur in die Hubertusstraße in Betracht. Dabei ist zu beachten, dass hier nur die Haltestellen in einer Richtung (stadtauswärts) verlegt werden könnten, da bei Zweirichtungsverkehr auf Grund der beengten Verhältnisse Raumprobleme im Begegnungsfall zu erwarten sind, die zu Rückstaus auf den Bahnübergang führen. Aber selbst bei dieser Lösung würde die Gefahr bestehen, dass sich Buspulks bilden, da im Rendevouz-Verkehr gefahren wird und bis zu vier Busse zuzüglich Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 111/2014 Verstärker unmittelbar hintereinander ankommen und nur nacheinander die Haltestellen bedienen. Zudem müsste die Größe der Haltestellen mindestens als Doppelhaltestelle für zwei Gelenkbusse a 18m ausgebildet werden. Dabei ist die Fläche auf den Gehwegen deutlich zu klein bemessen, um insbesondere den Schülerverkehren ausreichend Sicherheit zu gewähren. Die Situation für die umsteigenden Fahrgäste der L 18 aus Richtung Köln in Richtung Vochem würde sich deutlich verschlechtern, da diese den Bahnübergang queren müssten, was zur Folge haben könnte, dass der Anschlussbus nicht mehr erreichet werden kann, da dieser nicht länger als nötig den Straßenraum blockieren soll und deshalb nicht über die Schrankenschließzeiten hinweg auf Fahrgäste warten kann. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Buslinienbetreiber und der Stadt Brühl als Aufgabenträger, die Beibehaltung der Haltestellenstandorte in der Kaiserstraße empfohlen. Vorziehen der behindertengerechten Bushaltestellen als Buskaps an den Fahrbahnrand Mit Schreiben vom 21. März 2014 teilt die HGK mit, dass die Bushaltestellen in Form der heute vorhandenen Busbuchten Teil des Genehmigungsverfahrens zum Bahnübergang Kaiserstraße waren und daher mit planfestgestellt sind. Der diesbezügliche Lageplan weist separate Busbuchten aus. Eine Abschaffung der Busbuchten zugunsten von Buscaps wird im Rückstaubereich zum Bahnübergang von Seiten der HGK gemäß Schreiben vom 7. und 21.03.2014 für nicht genehmigungsfähig erachtet. Dies betrifft insbesondere die beiden Busbuchten vor den Gebäuden Kaiserstraße Nr. 25/27 und Nr. 42., da diese aufgrund ihrer Lage in Fahrtrichtung der Busse theoretisch Rückstaus auf den Bahnkörper auslösen können. In jedem Fall wäre aber nach bisheriger Auffassung der HGK ein erneutes Planfeststellungsverfahren notwendig, sobald hier Änderungen vorgenommen werden sollten. Am 09.Mai findet zu diesem Punkt ein Abstimmungstermin mit der HGK und der Landeseisenbahnverwaltung statt. Darüber hinaus wird derzeit ein verkehrstechnisches Gutachten zu den Auswirkungen der Buskaps auf den Verkehrsfluss in der Kaiserstraße und der damit verbundenen Rückstauproblematik erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Ausbau der Bushaltestellen wurde zunächst bis zur Vorlage der Ergebnisse zurückgestellt. Automatische Geschwindigkeitsmessung wie an der Haltestelle Brühl-Vochem Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Die Stadt Brühl kann daher keine derartigen Geschwindigkeitsmessanlagen zum Einsatz bringen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 111/2014 Der Bürgermeister wird die Polizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises bitten, die Einsatzmöglichkeit einer entsprechenden Geschwindigkeitsmessstelle zu prüfen. Ganztägiges LKW-Verbot Zur Zeit wird eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines LkwLenkungskonzeptes angefertigt. Hierzu werden aktuell Verkehrszählungen durchgeführt, um auf dem neusten Stand der Verkehrsbelastung zu sein. Die Zählergebnisse werden Ende April vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird sodann die Aufgabenstellung (Umfang und Komplexität) des LKW Lenkungskonzeptes abgeleitet. Ob die Einführung eines ganztägigen Lkw-Verbots zwischen Römerstr. und Kölnstraße ziel führend ist, hängt von den diesbezüglichen Ergebnissen und daraus resultierenden Maßnahmenempfehlungen des Lkw-Lenkungskonzeptes ab. Ein ganztägiges Lkw-Verbot wird auf Grund der Beschlüsse des VKA und des PSTA bis zur Fertigstellung des Lkw-Lenkungskonzeptes nicht erlassen. Eine zeitliche Prognose zur möglichen Fertigstellung des LKW Lenkungskonzeptes lässt sich erst nach Vorlage der aktuellen Belastungszahlen treffen. Einrichtung von Anwohnerparkplätzen und Möglichkeit zum Nothalt an der Apotheke und Schule Derzeit sind in der Kaiserstraße die Ausweisung von Anwohnerparkplätzen nicht vorgesehen. Anwohnerparkplätze werden im Grundsatz nur in der Innenstadt und dort nur in Bereichen vorgesehen, in denen die städtebauliche Struktur und –dichte es nicht ermöglicht die privaten Stellplätze auf den vorhandenen Grundstücken in Ausreichender Anzahl bezogen auf den Bereich nachzuweisen. Auf Grund der nicht hinreichend abzugrenzenden Frage des Begriffes Notlage in Hinblick auf ein parkendes Fahrzeug erscheint die Einrichtung eines Stellplatzes zu dem angedachten Zweck als nicht sinnvoll, da dieser in jedem Falle besetzt würde, ohne, dass hier angemessen zwischen „Nothalt“ und Parken unterschieden werden könnte. Zudem ist jetzt schon ein bis zu dreiminütiger Halt vor der Apotheke möglich. Erhalt des fast 5m hohen Straßenbaumes und Baumscheibe vor Haus Nr.42 Der in Rede stehende Baum ist eine Kastanie, Höhe ca. 5m, Umfang ca. 2530cm. Der Leittrieb der Kastanie ist nicht mehr vorhanden, d.h. der Baum wird keine typische Krone ausbilden. Einzelne Äste sind abgebrochen. Der Baum wurde vor ca. 10 Jahren gepflanzt. Die Wuchsleistung des Baumes ist als gering einzustufen, Kastanien an vergleichbaren Standorten zeigen einen deutliche höheren Jahreszuwachs. Vor diesem Hintergrund wird die Fällung des Baumes und eine Ersatzpflanzung durch den Stadtservicebetrieb befürwortet. Stärkere Straßenraumgliederung (Lange Sichtachsen laden zum Rasen ein). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 6 – Drucksache 111/2014 Auf Grund des Buslinienverkehrs mit Gelenkbussen ist für eine bauliche Gliederung der Straße durch Einbauten nicht genügend Straßenraum vorhanden. Einbauten würden die Rückstauproblematik auf Grund der in kleinere Abschnitte geteilten Aufstelllängen unverhältnismäßig erhöhen und damit eher zur Verkehrsgefährdung als zur Verkehrsberuhigung beitragen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14