Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/4
327107
08.04.2014
107/2014
Betreff
Kapellenweg
Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch Verkehrszeichen 325/326 StVO
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Verkehrsausschuss beschließt, den Kapellenweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 325/326 StVO als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.
Erläuterungen:
Der Kapellenweg ist eine kurze Sackgasse und hat nur für die Anlieger/Innen Verkehrsbedeutung. Er liegt derzeit in der Tempo 30- Zone Brühl-Kierberg, folglich gilt dort Tempo 30
km/h. Mit der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich gilt dort zukünftig Schrittgeschwindigkeit.
Die Zufahrt zum Kapellenweg von der Schulstraße her unterscheidet sich durch den gepflasterten Einmündungsbereich und den durchgängigen abgesenkten Bordstein deutlich
von einer üblichen Straßeneinmündung. Durch die schmale Straße ist besonders im Anfangsbereich vorsichtige Fahrweise geboten. Die platzähnliche Aufweitung im hinteren
Bereich bietet sich für eine Aufenthaltsfunktion geradezu an. Die dort wohnenden Familien
mit kleinen Kindern begrüßen die beabsichtigte Maßnahme.
Dies würde durch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich rechtlich unterstützt. Der
vorhandene niveaugleiche Ausbaustandard lässt bereits jetzt einen verkehrsberuhigten
Bereich vermuten.
Die Situation für den ruhenden Verkehr bleibt unverändert, da die bisher ausgewiesenen
Stellplätze ausschließlich auf Privatgrundstücken liegen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14