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Vorlage (Kapellenweg Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch Verkehrszeichen 325/326 StVO)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Vorlage (Kapellenweg
Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch Verkehrszeichen 325/326 StVO)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/4 327107 08.04.2014 107/2014 Betreff Kapellenweg Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch Verkehrszeichen 325/326 StVO Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Verkehrsausschuss beschließt, den Kapellenweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 325/326 StVO als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Erläuterungen: Der Kapellenweg ist eine kurze Sackgasse und hat nur für die Anlieger/Innen Verkehrsbedeutung. Er liegt derzeit in der Tempo 30- Zone Brühl-Kierberg, folglich gilt dort Tempo 30 km/h. Mit der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich gilt dort zukünftig Schrittgeschwindigkeit. Die Zufahrt zum Kapellenweg von der Schulstraße her unterscheidet sich durch den gepflasterten Einmündungsbereich und den durchgängigen abgesenkten Bordstein deutlich von einer üblichen Straßeneinmündung. Durch die schmale Straße ist besonders im Anfangsbereich vorsichtige Fahrweise geboten. Die platzähnliche Aufweitung im hinteren Bereich bietet sich für eine Aufenthaltsfunktion geradezu an. Die dort wohnenden Familien mit kleinen Kindern begrüßen die beabsichtigte Maßnahme. Dies würde durch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich rechtlich unterstützt. Der vorhandene niveaugleiche Ausbaustandard lässt bereits jetzt einen verkehrsberuhigten Bereich vermuten. Die Situation für den ruhenden Verkehr bleibt unverändert, da die bisher ausgewiesenen Stellplätze ausschließlich auf Privatgrundstücken liegen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14