Daten
Kommune
Inden
Größe
7,6 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
25.04.12, 20:30
Aktualisiert
06.06.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05
18.04.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
10.05.2012
Rat
20.06.2012
TOP Ein Ja
Nein
33/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Widmung der Flurstücke in der Gemarkung Lucherberg, Flur 2, Flurstück 420 tlw. und in der
Gemarkung Lamersdorf, Flur 1, Flurstück 178 tlw. als öffentliche Verkehrsfläche
Beschlussentwurf:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011
(GV. NRW. S. 731), werden die Flurstücke in der Gemarkung Lucherberg, Flur 2, Flurstück 420
tlw. und in der Gemarkung Lamersdorf, Flur 1, Flurstück 178 tlw (siehe beigefügten Plan) dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG
NRW. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden.
Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
Begründung:
Zur Sicherstellung der Erschließung der angrenzenden Grundstücke (derzeit Fußballgolfanlage) ist
eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erforderlich.
Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich
bekannt zu machen ist.
Damit sichergestellt wird, dass diese öffentliche Verkehrsfläche eingeschränkt für Fußgänger
Radfahrer sowie für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nutzbar bleibt, werden
entsprechende straßenverkehrsrechtliche Beschilderungen angeordnet.
Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt.
Eine weitere Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer
des betreffenden Grundstücks ist oder dass der Eigentümer der Widmung zustimmt.
Die RWE Power AG hat als Eigentümerin mit Schreiben vom 02.04.2012 ihr Einverständnis zur
Widmung erklärt.