Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        91 kB
                    Datum
                        29.04.2014
                    Erstellt
                        23.04.14, 18:30
                    Aktualisiert
                        23.04.14, 18:30
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
60 12 02 /4222
29.01.2014
46/2014
Betreff
Widmung der Zufahrt zur Dreifach-Turnhalle
Bebauungsplan 08.07
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der VKA beschließt, die Zufahrt zur Dreifachturnhalle gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen
Verkehr zu widmen:
Straßenbezeichnung
Straßengruppe
Widmungsbeschränkung
Von-Wied-Straße
Gemarkung Brühl, Flur 4
Flurstück 2709
Gemeindestraße
ohne
Erläuterungen:
Die Straße im Bereich des Bebauungsplanes 08.07 „Dreifachturnhalle“ wurde entsprechend den
Festsetzungen des Bebauungsplans hergestellt. Die oben aufgeführte zu widmende Straße ist
eine Gemeindestraße, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die Voraussetzung des § 6 Abs.
5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich das Flurstück im Eigentum der Stadt Brühl
befindet.
Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen.
Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Anlage(n):
(1) Lageplan
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
            
         
                    