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Vorlage (Widmung der Zufahrt zur Dreifach-Turnhalle Bebauungsplan 08.07)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Vorlage (Widmung der Zufahrt zur Dreifach-Turnhalle
Bebauungsplan 08.07)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 60 12 02 /4222 29.01.2014 46/2014 Betreff Widmung der Zufahrt zur Dreifach-Turnhalle Bebauungsplan 08.07 Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der VKA beschließt, die Zufahrt zur Dreifachturnhalle gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Straßenbezeichnung Straßengruppe Widmungsbeschränkung Von-Wied-Straße Gemarkung Brühl, Flur 4 Flurstück 2709 Gemeindestraße ohne Erläuterungen: Die Straße im Bereich des Bebauungsplanes 08.07 „Dreifachturnhalle“ wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans hergestellt. Die oben aufgeführte zu widmende Straße ist eine Gemeindestraße, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich das Flurstück im Eigentum der Stadt Brühl befindet. Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Anlage(n): (1) Lageplan Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14