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Vorlage (Widmung östlicher Stichweg Heinestraße Bebauungsplan 02.03 Liblarer Str./Heinestr.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Vorlage (Widmung östlicher Stichweg Heinestraße
Bebauungsplan 02.03 Liblarer Str./Heinestr.) Vorlage (Widmung östlicher Stichweg Heinestraße
Bebauungsplan 02.03 Liblarer Str./Heinestr.)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 10 20 60 /4134 28.01.2014 41/2014 (387/80) Betreff Widmung östlicher Stichweg Heinestraße Bebauungsplan 02.03 Liblarer Str./Heinestr. Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der VKA beschließt, den östlichen Stichweg der Heinestraße gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Straßenbezeichnung Straßengruppe Widmungsbeschränkung Heinestraße Gemarkung Brühl, Flur 29 Flurstücke 679 und 693 teilweise (bis Ausbauende) Gemeindestraße Verkehrsberuhigter Bereich Fußweg zur Liblarer Straße Gemarkung Brühl, Flur 29 Flurstück 678 Gemeindestraße Fuß- und Radweg Erläuterungen: Der Stichweg im Bereich des Bebauungsplanes 02.03 „Liblarer Straße/Heinestraße“ wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes hergestellt. Die oben aufgeführte zu widmende Straße ist eine Gemeindestraßen, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich alle maßgeblichen Flurstücke im Eigentum der Stadt Brühl befinden. Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 41/2014 Anlage(n): (1) Lageplan Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14