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Vorlage (Widmung der Straße "Zum Schützenplatz")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Vorlage (Widmung der Straße "Zum Schützenplatz")

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 60 12 02 / 4240 28.01.2014 40/2014 (387/80) Betreff Widmung der Straße "Zum Schützenplatz" Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der VKA beschließt, die Straße „Zum Schützenplatz“ gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Straßenbezeichnung Zum Schützenplatz Gemarkung Badorf, Flur 2 Flurstück 417 tlw., 418 tlw. Straßengruppe Gemeindestraße Widmungsbeschränkung ohne Erläuterungen: Die Straße im Bereich des Bebauungsplanes 01.12 „Sportplatz Bonnstraße“ wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans hergestellt. Die oben aufgeführte zu widmende Straße ist eine Gemeindestraße, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich das Flurstück im Eigentum der Stadt Brühl befindet. Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Anlage(n): (1) Plan Zum Schützenplatz Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14