Daten
Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
60 12 02 / 4240
28.01.2014
40/2014
(387/80)
Betreff
Widmung der Straße "Zum Schützenplatz"
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der VKA beschließt, die Straße „Zum Schützenplatz“ gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen
Verkehr zu widmen:
Straßenbezeichnung
Zum Schützenplatz
Gemarkung Badorf, Flur 2
Flurstück 417 tlw., 418 tlw.
Straßengruppe
Gemeindestraße
Widmungsbeschränkung
ohne
Erläuterungen:
Die Straße im Bereich des Bebauungsplanes 01.12 „Sportplatz Bonnstraße“ wurde entsprechend
den Festsetzungen des Bebauungsplans hergestellt. Die oben aufgeführte zu widmende Straße ist
eine Gemeindestraße, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die Voraussetzung des § 6 Abs.
5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich das Flurstück im Eigentum der Stadt Brühl
befindet.
Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen.
Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Anlage(n):
(1) Plan Zum Schützenplatz
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14